Bildschirmarbeitsplatz

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Transkript:

Thema Bildschirmarbeitsplatz Siedler, Norbert B A D GmbH, Hohenlohe www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com B A D GmbH

Inhalt Definition Gefährdungen Flächenbedarf Mobiliar Einstellung der Arbeitsmittel Grundsätze der Gestaltung der Sehbedingungen Beleuchtung Raumklima Lärm Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsplatzbezogene Sehhilfen Übungen Berechnungen des bso auf Basis eigener Erhebungen und der Evaluation der EU-Bildschirmarbeitsrichtlinie 2007/2008.

Definition Bildschirmarbeitsplatz ( ) ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet sein kann mit 1. Einrichtungen zur Erfassung von Daten, 2. Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung steht, 3. Zusatzgeräten und Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgeräts gehören, oder 4. sonstigen Arbeitsmitteln, sowie die unmittelbare Arbeitsumgebung. Quelle: BildscharbV 2

Gefährdungen Mechanische Gefährdungsfaktoren gefährliche Oberflächen an Tischen und Schränken ungesicherte überladene Regale einklemmen bei Schubläden Psychische Gefährdungsfaktoren überfordernde Arbeitsaufgaben wegen fehlender Qualifikation Konflikte im Teams unergonomische Software Gefährdung durch Schall Störungen der Konzentration und Sprachverständigung durch Lärm Elektrische Gefährdungsfaktoren Gefährliche Körperströme durch schadhafte Elektrogeräte elektrostatische Aufladung Bildquelle: BAD GmbH

Gefährdungen Gefährdung durch Strahlungen Elektromagnetische Felder bei Bildschirmgeräten Gefährdungen durch Klima Hitze im Sommer Zugluft zur geringe Luftfeuchtigkeit Gefährdung durch Beleuchtung Blendungen Gefährdungen durch Farbe Monotonie durch zu geringe Kontraste im Raum physische Gefährdungsfaktoren Muskuläre Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich Übermäßige Belastung von Wirbelsäule und Gelenken Überanstrengung der Augen und Augenmuskulatur

Flächenbedarf Mindestanforderung der erforderlichen Fläche eines Bildschirmarbeitsplatzes: 8 10 m² Mindestens 1,5 m² freie Bewegungsfläche (Benutzerfläche) am Sitz- Arbeitsplatz Mindesttiefe des Arbeitsplatzes von 1 m (Bewegungstiefe des Stuhls) Mindestzugangsbreite von 0,6 m zu einzelnen Arbeitsplätzen Verkehrsfläche von 0,8 m bei bis zu 5 Beschäftigten und breitere Wege bei mehr Beschäftigten Freihalten der sogenannten Möbelfunktionsflächen (Platzbedarf zum Öffnen von Türen und Schubladen) Keine Überschneidung von Bewegungsflächen,Verkehrsflächen und Möbelfunktionsflächen Freihalten von Zugangsflächen zu Fenstern und Heizungselementen von 0,5 m Breite

Mobiliar Arbeitsstuhl Anforderungen: leicht erreichbare Bedienelemente Sitzhöhenverstellung von 42 bis 55 cm Federung (auch in der untersten Stellung funktionsfähig) atmungsaktive Polster Sitzvorderkante abgerundet Quelle: BGI 651 fünf lastabhängig gebremste Laufrollen, die dem Fußbodenbelag angepasst werden können Beim Neukauf ist unbedingt auf eine verstellbare Sitzflächentiefe zu achten höhenverstellbare Armlehnen sind sehr zu empfehlen

Mobiliar Schreibtisch Anforderungen: Helle und matte Oberfläche Tischhöhe mindestens 72 cm, am besten aber höhenverstellbar (Mindestverstellbereich von 68 bis 76 cm) Beinraumfreiheit von Höhe 650 mm, Breite 580 mm, Tiefe 700 mm matte nicht reflektierende Tischplatte mit Tiefe von 800 mm (besser 900 mm) Tischlänge mindestens 1600 mm Arbeitsflächen Quelle: BGI 651

Mobiliar Bildschirm Anforderungen: Die Bildschirmoberfläche sollte 50-70 cm von den Augen entfernt sein rutschfeste, freie Aufstellung des Bildschirms leicht dreh- und neigbarer Bildschirm Bildschirmgröße soll mindestens 15 Zoll, bei überwiegend Einsatz von Graphikanwendungen 17 Zoll betragen Positiv-Zeichendarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund) Bildwiederholungs- bzw. -wechselfrequenz mind. 70 Hertz mattes Bildschirmgehäuse

Mobiliar Tastatur Anforderungen: Trennung von Tastatur und Bildschirm flache Tastaturführung Tastatur 50 bis 100 mm von der Tischkante entfernt Quelle: BGI 650

Mobiliar Maus Anforderungen: Die Tasten müssen in normaler Körper- und Handhaltung betätigt werden können, ohne dass die Maus dabei unbeabsichtigt ihre Position ändert, sie sollte der Handgröße des Benutzers angepasst sein, Schaltelemente sollten leicht und sicher bedient werden können; dazu gehört auch eine entsprechende Rückmeldung und eine Tastendruckkraft in der Größenordung von 0,5 N bis 0,8 N, sie sollte mit jeder Hand bedienbar ist, andernfalls sollten Mäuse für Rechts- und Linkshänder zur Verfügung stehen.

Mobiliar Fußstützen und Vorlagenhalter Anforderungen: Fußstütze in Höhe und Neigung verstellbar Fußplatte mit rutschfester Oberfläche Der Vorlagenhalter muss stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden.

Einstellung der Arbeitsmittel Zwischen Ober- und Unterarm soll ein rechter bis stumpfer Winkel beim Arbeiten mit der Tastatur oder Maus bestehen. Das wird durch Einrichten der Stuhlhöhe erreicht. Die Handgelenke sollen beim Schreiben nicht nach oben abgeknickt werden. Dazu ist die Stuhlhöhe einzurichten und/oder die Neigung der Tastatur zu minimieren und/oder die Aufstellungshöhe der Tastatur in Bezug zur Sitzhöhe anzupassen. Zwischen Ober- und Unterschenkel soll ein rechter bis stumpfer Winkel bestehen, wobei der Fuß voll auf dem Boden stehen muss. Das wird durch Einrichten der Stuhlhöhe und/oder Verwenden einer Fußstütze erreicht. Bildquelle: Prof. Dr. Peter Hartung

Einstellung der Arbeitsmittel Der Kopf soll gerade oder leicht nach vorn geneigt gehalten werden können. Deshalb muss die obere Kante des Bildschirms höchstens so hoch sein wie das Auge. Der Monitor ist entsprechend aufzustellen bzw. die Sitzhöhe zu wählen. Quelle: Arbeitsblatt M 102, BGE

Grundsätze der Gestaltung der Sehbedingungen Blendung auf dem Bildschirm ist zu vermeiden. Der Monitor ist so aufzustellen, dass sich weder Fenster noch Beleuchtungseinrichtungen darin spiegeln. Im Monitorumfeld sind gleichmäßige Helligkeiten zu gewährleisten. Dazu ist der Lichteinfall durch das Fenster mit Hilfe der Vertikallamellen zu regulieren. Helligkeitseinfall zwischen den Lamellen ist besonders ungünstig, weil ständig wechselnde Kontraste provoziert werden. Die Fensterfläche ist nur soweit zu verdecken, dass im Gesichtfeld gleiche Helligkeit erreicht und der Blick nach Außen weiterhin möglich ist.

Beleuchtung Kriterien für eine gute Beleuchtung Beleuchtungsniveau Leuchtdichteverteilung Begrenzung der Direktblendung Begrenzung der Reflexblendung auf dem Bildschirm und auf anderen Arbeitsmitteln Körperwiedergabe (Schattigkeit) und Vermeidung störender Schatten Lichtfarbe und Farbwiedergabe (es sollten Lampen mit den Lichtfarben Warmweiß oder Neutralweiß eingesetzt werden) Flimmerfreiheit

Beleuchtung Beleuchtungsstärken 300 Lux für Arbeitsplätze in Fensternähe oder als Mindestbeleuchtungsstärke im Raum, 500 Lux für Arbeitsplätze in Büroräumen im Bereich des Bildschirmarbeitsplatzes, mehr als 500 Lux für besondere Aufgaben, wie z.b. bei CAD (computerunterstütztes Konstruieren) bis 750 Lux im Bereich der Arbeitsplatzleuchte zum Lesen zirka 750 Lux in Großraumbüros, wenn der gesamte Raum ausreichend hell ausgeleuchtet werden soll. Ältere Mitarbeiter benötigen eine höhere Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz als jüngere. Dies kann durch getrennt schaltbare Leuchtbänder, Dimmer oder eine zusätzliche Arbeitsplatzleuchte möglich gemacht werden.

Beleuchtung Beleuchtung am Arbeitsplatz Lichtbänder und Einzelleuchten sollen parallel zur Blickrichtung angeordnet sein, um die Blendung niedrig zu halten. Bei seitlicher Leuchtenanordnung wird das Licht auch seitlich wegreflektiert und fällt deshalb nicht ins Auge. Reflexblendung wird so vermieden. Quelle: BGI 856

Beleuchtung Beleuchtung am Arbeitsplatz Richtige Ausrichtung der Bildschirmarbeitsplätze zum Fenster Quelle: BGI 856

Raumklima Richtwerte für ein gesundes Raumklima Behaglichkeitsbereich Quelle: BGI 650

Lärm Beurteilungspegel am Arbeitsplatz: Bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 db(a) Bei allen anderen Bürotätigkeiten 70 db(a) Geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung am Arbeitsplatz sind z.b.: Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Lärmquellen schallschluckende Ausführung von Fußboden, Decke, Wänden und Stellwänden schalldämpfende Ausführung von Aufstellflächen und Unterlagen Verwendung von Schallschutzhauben für Bürogeräte Quelle: buero-forum.de

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G37 Erstuntersuchung: Vor Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen Erste Nachuntersuchung und alle weiteren Nachuntersuchungen: Personen bis 40 Jahre: vor Ablauf von 60 Monaten Personen über 40 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten Vorzeitige Nachuntersuchungen: Nach Erkrankungen, die Anlass zu Bedenken gegen die Fortsetzung der Tätigkeit geben Auf Wunsch eines Beschäftigten, der unabhängig vom Ergebnis vorangegangener Untersuchungen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seinen Beschwerden oder seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen, z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken

Arbeitsplatzbezogene Sehhilfen Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Untersuchungen ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind ( 6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsverordnung). Vom Arbeitgeber sind dabei folgende Kosten zu übernehmen: Kosten für die Erstuntersuchung und die folgenden Nachuntersuchungen beim ermächtigten Arzt Kosten für die Ergänzungsuntersuchung beim ermächtigten Augenarzt Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz

Übungen

Übungen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!