Informationen und Tipps für die Schule Ausgabe 28, Oktober 2006



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Transkript:

Informationen und Tipps für die Schule Ausgabe 28, Oktober 2006 ADACsignale Fakten und Hintergründe zum Thema Führerschein Der Führerschein kommt immer früher: Chance für die Verkehrserziehung? Liebe Leserinnen und Leser, der Führerschein mit 17, wie er oft fälschlicherweise in der Presse bezeichnet ist, aber auch andere Ansätze zur Senkung der Unfallzahlen junger Fahranfänger, werden viel diskutiert. Oft genug fehlen jedoch fundierte Informationen zu diesen Modellversuchen. Aus diesem Grund haben wir die Ausgabe 28 von ADACsignale ausschließlich dem Thema Führerschein gewidmet. Wir verzichten in dieser Ausgabe auch absichtlich auf Hinweise für die Praxis, die üblicherweise auf den letzten beiden Seiten zu finden sind. Frühere Ausgaben von ADACsignale, wie zum Beispiel Nr. 20: Emotionen im Straßenverkehr, 22: Mobilität nachhaltig sichern oder 24: Alkohol und Drogen sind schlechte Beifahrer" geben vielfältige Anregungen. Sehnsucht Führerschein Die Jugendlichen werden immer früher motorisiert mobil. Bis vor kurzem war der 18. Geburtstag hinsichtlich des Führerscheins ein einschneidendes Datum im Leben junger Menschen. Auf Grund einiger Neuerungen fiebern viele Jugendliche jetzt aber bereits ihrem 16. oder 17. Geburtstag entgegen. Die Führerscheinklasse S macht es seit dem 1. Februar 2005 möglich, dass Jugendliche ab 16 mit Quads und Mini-Autos auf der Straße unterwegs sind. Ab 16 ½ Jahren dürfen sie vielerorts im Rahmen des Modellversuches des Begleiteten Fahrens ab 17 die Pkw-Führerschein-Ausbildung beginnen. Insbesondere das Begleitete Fahren ab 17 eröffnet Schulen gute Chancen, die Sehnsucht Führerschein der Schüler zu nutzen, um verkehrserzieherische Inhalte in den normalen Fach-Unterricht zu integrieren. In dieser Ausgabe: Der Führerschein Umweltbewusstsein hin oder her, die erste Motorisierung hat für die Jugendlichen nach wie vor einen hohen Stellenwert. Am Anfang der mobilen Unabhängigkeit stehen Mofa, Roller & Co. Später eröffnet das Auto bei den Freizeitaktivitäten größere Spielräume und wird oft zum Statussymbol. Zeitgleich sind die Jugendlichen aber auch psychischen, körperlichen und sozialen Veränderungen unterworfen, Einstellungen und Verhalten verändern sich, hier nur einige Stichworte: Die Risikobereitschaft steigt Gefahren werden unterschätzt Die eigene Leistungsfähigkeit wird überschätzt Die Beziehung zum Fahrzeug ist sehr emotional Imponiergehabe spielt besonders bei den männlichen Jugendlichen eine große Rolle Unerfahrenheit ist ein zentrales Problem Um die Gefahren für die besonders gefährdete Gruppe der 18- bis 25-jährigen Fahranfänger zu minimieren, wurden zwei neue Ansätze in Sachen Pkw-Führerschein eingeführt: Das Begleitete Fahren ab 17 und die Zweite Phase", die die zentralen Themen dieser Ausgabe sind. Unfallstatistik Klasse S für Trikes, Quads und Microcars Begleitetes Fahren ab 17 Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) Alkoholverbot für Fahranfänger Drogenkonsum und Führerschein ADACsignale

Unfallstatistik Die neue Freiheit auf vier Rädern ist für viele Führerschein-Neulinge ein so tolles Gefühl, dass sie Risiken nicht richtig einund sich selbst, ihr Fahrtalent sowie die physikalischen Zusammenhänge überschätzen. Weil sie außerdem meist noch keine oder wenig Erfahrung mit kritischen Situationen haben, kommt es im Ernstfall häufig zu falschen Reaktionen mit schweren Folgen. Im Jahr 2004 verunglückten in Deutschland insgesamt 92 223 junge Männer und Frauen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren im Straßenverkehr, davon wurden 1 269 Personen getötet. Verünglückte in tausend 115 110 105 100 95 90 85 80 Jahr 2001 2002 2003 2004 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Getötete Dies entspricht gut 30 % aller getöteten Pkw- Insassen. Und dies, obwohl die jungen Fahrer gerade einmal 8,2 % der Gesamtbevölkerung stellen und lediglich 10,8 % aller Pkw-Führerscheine in Händen halten. Unfallgeschehen im Wochen- und Tagesverlauf Mit Abstand wurden die meisten getöteten 18- bis 24-Jährigen am Wochenende gezählt: Samstags (21 %) und sonntags (20 %) wurden deutlich mehr junge Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt als sonst. Auch die tageszeitliche Verteilung der getöteten 18- bis 24-Jährigen zeigt einen deutlichen Zusammenhang mit dem Freizeitverhalten der jungen Menschen. Nicht erfasst sind jugendliche Mitfahrer unter 18 Jahren, die jedes Wochenende bei Unfällen verletzt oder getötet werden. Getötete inner- und außerorts Anzahl 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 außerorts innerorts 0 Jahr 2001 2002 2003 2004 Tendenz Die vorläufigen Zahlen für 2005 zeigen: 22 % weniger junge Autofahrer sind tödlich verunglückt. Dennoch haben die 18- bis 24-jährigen Verkehrsteilnehmer nach wie vor das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Der Führerschein Ein bisschen Geschichte Am 14. August 1893 fand in Paris die weltweit erste Fahrprüfung statt. Im Deutschen Reich begann die Fahrerlaubnis-Ära 1906 auf Länderebene, gleichzeitig wurden die ersten Verkehrsregeln festgelegt. 1909 trat das reichseinheitliche "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" in Kraft. Den "Lappen", wie der Führerschein schon in seiner grauen Vorzeit genannt wurde, gibt es aber schon viel länger. Zwar durften die ersten Autos genau wie Pferdefuhrwerke ohne Erlaubnis bewegt werden aber nur zwei Jahre lang, von 1886 bis 1888. Danach bedurfte es einer Fahrerlaubnis. Die erste "Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen" wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt. In einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch recht übersichtlich war, glich die Pflicht-Teilnahme am Theorie-Unterricht eher einem Kurs in Mechanik. Diese Kurse wurden vom Hersteller angeboten, der auch das Dokument ausfertigte. Im November 2004 wurde das Jubiläum "100 Jahre Führerschein" gefeiert, denn 1904 öffnete in Aschaffenburg die erste private Fahrschule ihre Tore. 1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Damals wurden auch die Ausbildungsdauer und das Mindestalter auf 18 Jahren festgelegt. Seit 1. November 1986 wird der Führerschein in Deutschland für 2 Jahre "auf Probe" erteilt. 1999 trat die heute gültige, EU-weit einheitliche Einteilung nach Buchstaben in bis zu 15 Klassen in Kraft. Getötete nach Geschlecht Anzahl 1400 1200 1000 800 600 400 200 männlich weiblich 0 Jahr 2001 2002 2003 2004 Einen unverhältnismäßig hohen Anteil haben die 18- bis 24-Jährigen auch an Unfällen, die auf Alkohol zurückzuführen sind. So muss jeder dritte aller Alkoholunfälle (33,9 %) den jungen Fahrern angelastet werden. Die Zahl der durch Drogen verursachten Unfälle sind in dieser Altersgruppe stark im Steigen. Verunglückte 18- bis 24-Jährige 2004 in den Bundesländern Einwohner Verunglückte Getötete Verunglückte Getötete insgesamt insgesamt je 100 000 EW je 100 000 EW Baden-Württemberg 875 336 11 310 140 1 292 16 Bayern 993 214 16 838 239 1 695 24 Berlin 299 535 2 599 10 868 3 Brandenburg 239 897 2 950 68 1 230 28 Bremen 54 929 600 0 1 092 0 Hamburg 142 142 1 751 1 1 232 1 Hessen 466 264 7 140 81 1 531 17 Mecklenburg-Vorpommern 172 882 2 628 66 1 520 38 Niedersachsen 618 104 9 175 167 1 484 27 Nordrhein-Westfalen 1 404 749 16 059 159 1 143 11 Rheinland-Pfalz 318 096 4 905 72 1 542 23 Saarland 81 583 1 526 13 1 870 16 Sachsen 398 012 5 085 89 1 278 22 Sachsen-Anhalt 230 893 3 259 56 1 411 24 Schleswig-Holstein 204 836 3 044 40 1 486 20 Thüringen 228 475 3 354 68 1 468 30 Deutschland 6 728 947 92 223 1.269 1 371 19 2 ADACsignale

Die häufigsten Unfallursachen von Fahranfängern Auf Platz 1 der Unfallursachen steht nicht angepasste Geschwindigkeit. 41,6 % aller Unfälle, die 2004 wegen überhöhter Geschwindigkeit passierten, sind jungen Pkw-Fahrern zuzuordnen. Überdurchschnittlich oft verschuldeten die 18- bis 24-Jährigen außerdem Unfälle aufgrund von Vorfahrtmissachtung (19,7 %), zu geringem Abstand (26,7 %) und Fehlern beim Überholen (27,7 %). Die Führerscheinklassen Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde aufgegeben. Grobstruktur: A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1 B bedeutet Pkw; früher Klasse 3 C bedeutet Lkw; früher Klasse 2 D bedeutet Bus (ab 21); früher KOM-Schein E bedeutet Anhänger/Anhängerklassen Seit dem 1.1.1999 benötigt man einen speziellen Anhängerführerschein, wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen will: Anhänger über 750 kg zg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Mit der alten Klasse 3 darf man aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen z.b. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) ziehen. C1 ist eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger dran. So gibt es ebenfalls kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und Krafträder (A1). Außerdem sind da noch (Altersgrenze 16): M (wie Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h L (wie Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h T (wie Traktor) für große Zugmaschinen und seit 2005 die neue Klasse S für Trikes, Quads und Microcars bis 350 kg und bis 45 km/h Für Mofas (ab 15) gibt es keine eigene Führerscheinklasse, die Prüfbescheinigung bekommt man nach erfolgreicher Ausbildung und Theorieprüfung. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gibt es folgende Führerscheinmöglichkeiten: Führerschein Klasse S ab 16 Begleitetes Fahren ab 17 Der traditionelle Führerschein Download-Möglichkeit für alle ADACsignale ab Ausgabe 22: http: //www.adac.de/verkehr/verkehrserziehng/medien/adac_signale Weitere Exemplare von dieser Ausgabe 28 sowie frühere Ausgaben können Sie per Post bei der im Impressum angegebenen Adresse bzw. über E-Mail oder Internet anfordern. Auf die gleiche Weise können Sie das kostenlose Abonnement bestellen, falls Sie noch nicht in unserer Datei erfasst sind. ADACsignale 3

Die neue Klasse für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h Führerschein Klasse S (also nicht zugelassen für Schnellstraße und Autobahn). Führerschein light Mit dem seit 1. Februar 2005 neuen Führerschein Klasse S erhält theoretisch eine weitere zahlenmäßig große Gruppe Jugendlicher Zugang zum motorisierten Straßenverkehr. Warum wurde die neue Führerscheinklasse überhaupt eingeführt? Die Antwort liegt in Brüssel! Die ausländischen Hersteller der Miniautos hatten sich dort beschwert. Weil in Deutschland bislang der vergleichsweise anspruchsvolle Führerschein Klasse B für das Fahren der kleinen Autos nötig war, sahen sie den Wettbewerb verletzt und fürchteten um ihre Umsatzzahlen. Offen ist derzeit, welches Interesse die Jugendlichen dem neuen Führerschein entgegenbringen. Große Begeisterung jedenfalls ist bei den 16-Jährigen bis jetzt zur Freude der ADAC-Verkehrssicherheitsexperten noch nicht ausgebrochen. Der Teenie-Führerschein ist nicht billig, er wird auf den "richtigen" Führerschein auch nicht angerechnet. Und auf den Ausbildungsbeginn für das Begleitete Fahren ab 17 muss man nur ein wenig länger warten. Was kostet der Spaß? Die Fahrschulkosten für den Führerschein Klasse S belaufen sich auf 700 bis 900 Euro. Vorgeschrieben ist eine theoretische Ausbildung mit 14 Doppelstunden Unterricht. Die Theorieprüfung umfasst 30 Fragen. Auch eine praktische Ausbildung mit 30-minütiger Fahrprüfung ist gesetzlich Pflicht. Aber das ist noch nicht alles: für ein Miniauto muss man 8000 bis 12.000 Euro hinblättern, für ein Quad mindestens 1500 Euro. Quads Spötter nennen diese abgespeckte Motorradversion schon mal vierrädrigen Rasenmäher. Quads (abgeleitet aus dem englischen Wort quadricycle) sind vierrädrige offene Kraftfahrzeuge. Je nach Verwendungszweck, Geschwindigkeit und Zulassung werden sie unterschiedlich gemäß dem "Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und 4 ADACsignale Anbauarten" eingestuft als: 4-rädriges Leicht-Kraftfahrzeug, Max. bis 45 km/h, 4 kw (5,4 PS), 50 cm 3 und unter 350 kg, Führerschein Klasse S (ab 16 J.) oder Klasse B 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung (VKG), max. 15 kw (21 PS), Führerschein Klasse B 4-rädrige Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (VKG), max. 15 kw (21 PS), FS-Klasse B Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine (ZM), keine Leistungsbeschränkung, F-Klasse B Abgeleitet ist die Bauart von Fahrzeugen, die an sich nicht zum Einsatz auf öffentlichen Straßen sondern als "funmobil" für das Gelände gedacht waren (ATV All Terrain Vehicle). Hieraus erklären sich dann auch die Nachteile der Fahrzeugbauart: Was nämlich technisch nicht für die Straße gedacht ist, ist für den täglichen Gebrauch eben nur bedingt tauglich. ADAC-Tests ergaben eine sehr schlechte Kurvenlage des Quads im Vergleich zu einem normalen Motorrad. Spontane Ausweichmanöver sind gefährlich. Bei Dunkelheit sind sie mit einem einzelnen Rücklicht schwer auszumachen. Fahren mit Quads oben mit Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATV s. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht. Früher hing dieses davon ab, ob das Fahrzeug von der Zulassungsstelle als "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine" oder aber als "vierrädriges Kraftfahrzeug" eingestuft war. Worauf besonders zu achten ist Was viele Quad-Fahrer nicht wissen: Für alle Quads gilt eine Mitnahmepflicht für Erste Hilfe Material ( 35h StVZO) und Warndreieck ( 53a StVZO). Sind beide nicht vorhanden, droht ein Bußgeld in Höhe von jeweils 15 Euro. Ein Quad benötigt gemäß 60 StVZO zwei Nummernschilder. Eine Ausnahme sind lediglich die 50 ccm Fahrzeuge, für die ein Versicherungskennzeichen ausreicht. Durch das Versicherungskennzeichen wird nachgewiesen, dass für das Fahrzeug Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Langsam wird s gefährlich Die Miniautos sehen beinahe aus wie richtige Kleinwagen, sind allerdings sehr leicht und fahren höchstens 45 Kilometer pro Stunde Es ist zu befürchten, dass für die 16-Jährigen die neue Klasse S für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h zu mehr Unfällen mit schweren Folgen führen wird. Der positive Trend in der Unfallstatistik, der seit Jahren rückläufige Zahlen beschert, könnte somit gefährdet sein. Die Leichtfahrzeuge gewähren keinerlei aktive oder passive Sicherheit für den Fahrer und Beifahrer. Die "Knautschzone", über die der Fahrer verfügt, ist mehr als lächerlich, das haben ADAC-Tests eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Der Frontal-Crashtest des ADAC mit Kleinwagen bei 40 km/h zeigte, dass der Fahrer des Miniautos im Ernstfall schwerste Verletzungen erlitten hätte. Bei einem anderen Crashtest mit 35 km/h gegen eine Wand rissen Gurtverankerungen heraus, Teile von Lenker, Motor und Getriebe drangen in die Fahrgastzelle ein. Der ADAC fordert deshalb, die Gewichtsbeschränkung zu lockern, denn dann könnten die Hersteller stabilere Materialien verwenden und Schutzsysteme wie Airbag und Gurtstraffer in die Miniautos einbauen. Sollte man sich von der 350-Kilo-Grenze trennen, wäre es für Führerschein-Klasse-S-Besitzer zudem möglich, gleich auf bewährte Kleinwagen zurückzugreifen. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist bei diesen schließlich leicht möglich. Problematisch ist darüber hinaus die bislang nicht vorgeschriebene regelmäßige technische Überwachung (TÜV), denn die Miniautos haben kein amtliches Kennzeichen, sondern nur ein Versicherungskennzeichen. Verkannte Langsamkeit: Gefahr auf Landstraßen Eine weitere Gefahrenquelle ist die Verwechslungsgefahr mit den wesentlich schnelleren Kleinwagen, besonders auf Landstraßen. Miniautos, deren Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h liegt, sind aus der Entfernung nicht als solche zu erkennen. Im Verkehr können die langsamen Gefährte für Verwirrung und riskante Überholmanöver anderer Verkehrsteilnehmer sorgen. Besonders gefährlich wird es bei Dunkelheit, denn dann wird Geschwindigkeit ohnehin schwerer eingeschätzt.

Begleitetes Fahren ab 17 Um das besonders hohe Unfallrisiko junger Fahrer zu Beginn ihrer Fahrerkarriere zu reduzieren, wurde in einer bei der BASt angesiedelten Projektgruppe, in der auch der ADAC mitarbeitete, das Modell Begleitetes Fahren ab 17 auf Basis europäischer Erkenntnisse entwickelt. Seit 14. August 2005 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Einführung in den einzelnen Bundesländern klargestellt. Im Vorgriff hat 2004 bereits das Land Niedersachsen Begleitetes Fahren ab 17 auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen eingeführt und Bremen und Hamburg folgten im Juni 2005. Momentan wird der Modellversuch in 12 Bundesländern angeboten. Lediglich die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind (noch) nicht an Bord. Sobald im Heimat-Bundesland grünes Licht für das begleitete Fahren gegeben wird, kann man schon mit 16 ½ Jahren mit der normalen Fahrausbildung beginnen. Dazu ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Der Antrag wird nur bewilligt, wenn keine Zweifel an der Eignung (z.b. Drogenauffälligkeit) vorliegen. Wer die Prüfung besteht, erhält zu seinem 17. Geburtstag keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung mit der Auflage, nur mit einem eingetragenen Begleiter fahren zu dürfen. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig, hier berechtigt es aber auch in solchen Bundesländern zum Fahren, die selbst (noch) nicht am Modellversuch teilnehmen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird dann der Kartenführerschein auf Antrag ausgehändigt. Achtung, man darf nur bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Das Wie des Begleiteten Fahrens ist, nach Zustimmung des Bundesrates im vergangenen Jahr, nun bundeseinheitlich vorgegeben. Die Bundesländer müssen sich seit 01.03.2006 an die erweiterten bundeseinheitlichen Vorgaben halten. Die Prüfungsbescheinigung berechtigt nur zum Führen eines Fahrzeugs in Deutschland. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass die Fahrerlaubnis mit 17 nur derjenige erwerben kann, der in einem Bundesland wohnt, das das Ausbildungsmodell anbietet der Fahranfänger erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag den Kartenführerschein erhält während der Fahrten eine zuvor festgelegte und den Behörden bekannte Person anwesend sein muss. Diese ist namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt. Es können mehrere Begleiter benannt werden. Bei einem Verstoß muss die Fahrerlaubnis widerrufen werden. Über die Fahrerlaubnis wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. Anforderungen an die Jugendlichen Mit 16 ½ darf mit der Fahrausbildung in der Fahrschule begonnen werden Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Bei Erfolg: Start am 17. Geburtstag Bis zum 18. Geburtstag, also höchstens ein Jahr lang, dürfen sie nur in Begleitung der benannten Personen fahren Erfahrungen gewinnen Mit der zunächst bis 2010 befristeten Verordnung soll Fahranfängern die Möglichkeit gegeben werden, möglichst viel praktische Fahrerfahrung unter dämpfenden Bedingungen (Anwesenheit eines Begleiters) zu sammeln. Fahranfängern fehlt noch die Erfahrung und Routine mit komplexen Anforderungen im Straßenverkehr sicher und gewandt umzugehen. Die zu lernen erfordert viel Zeit. Verkehrsgeschehen beobachten, unübersichtliche Situationen durchschauen und Entwicklungen voraussehen, sich mit anderen verständigen und seine Fahrweise den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen, lässt sich nun mal nicht von heute auf morgen erlernen. Wenig verwunderlich, dass Anfänger gerade in der ersten Zeit einem extrem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind. Hier soll das Modell Begleitetes Fahren ab 17 die jungen Menschen unterstützen, Kompetenz und Erfahrung aufbauen zu können. Anforderungen an den Begleiter Die begleitende Person steht dem Fahranfänger vor, während und nach der Fahrt ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein. Verantwortlicher Führer des Fahrzeugs ist der Fahranfänger. Sie ist mindestens 30 Jahre alt. Sie ist mindestens seit fünf Jahren selbst Führerscheininhaber der Klasse B. Sie hat in "Flensburg" nicht mehr als drei Punkte. Für Fahrer und Begleitperson gilt die 0,5 Grenze (0,5 Alkohol im Blut oder mehr als 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft) und natürlich sind auch Drogen tabu. ADACsignale 5

Allein die Anwesenheit eines erfahrenen Beifahrers kann sich positiv auf das Fahrverhalten des Anfängers auswirken und vermittelt ihm Sicherheit. Wer als Minderjähriger ohne den eingetragenen Begleiter beim Autofahren erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern verliert auch seine Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens ; er darf erst wieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres und damit auch ohne vorgeschriebenen Begleiter fahren. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt. Der richtige Lappen aber nur auf Probe Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erhält der Fahranfänger auf Antrag den Kartenführerschein. Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung beginnt die Regelprobezeit von 2 Jahren. Fehler in dieser Zeit führen, je nach Schwere des Vergehens, zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger, das (zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten) bis zu 250 bis 350 Euro kosten kann sowie zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Hinweise In Schweden hat sich die Absenkung des Mindestalters für die Fahrausbildung und die damit verbundene, längere Lernzeit bewährt. Die Unfallquote von Fahranfängern, die mit 16 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen ist deutlich geringer als bei denen, die erst mit 17,5 Jahren mit der Fahrausbildung starten. Auch die österreichischen Erfahrungen sind gut, die Unfallquote ging um 15 % zurück und auch in Frankreich wird seit langem das Begleitete Fahren (conduite accompagnée) erfolgreich praktiziert. In Deutschland erhofft man sich ähnlich positive Resultate. Als erstes Bundesland hatte Niedersachsen seinen Jugendlichen ab 17 erlaubt, in Begleitung ihrer Eltern Auto zu fahren. Im November 2005 wurden in Berlin die ersten Ergebnisse präsentiert. Danach verursachen die jungen Fahrer weniger Unfälle als andere Fahranfänger. Das hat eine Untersuchung der Universität Gießen zum niedersächsischen Modellversuch ergeben. Weiteres Ergebnis der Studie: Nach Ende des begleiteten Fahrens erhielten die jungen Verkehrsteilnehmer weniger Bußgelder als die untersuchte Vergleichsgruppe. Rund ein Drittel der in Frage kommenden Heranwachsenden in Niedersachsen hat im Rahmen des Modells Begleitetes Fahren ab 17 bereits den Führerschein gemacht. an, die Jugendlichen beitragsfrei als zusätzliche Nutzer bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres im Vertrag mit einzuschließen. Sofern der junge Fahrer bereits ein eigenes Fahrzeug besitzt, kann die Eingruppierung in das Führerschein-Starterpaket (Beitragssatz 125 %) vorgenommen werden. Standpunkt des ADAC Der ADAC hat mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Einweisung des Begleiters für notwendig hält, um ihn auf seine Rechtsposition und seine Aufgabe gegenüber dem Fahranfänger vorzubereiten. Als Begleiter sollten, wie in Niedersachsen mit Erfolg praktiziert, vorrangig die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten fungieren. Nach Ansicht des ADAC sollten aus Gründen der Chancengleichheit alle jungen Leute in Deutschland die Möglichkeit haben, an dem Modellversuch teilzunehmen. Die bislang noch zögerlichen oder ablehnenden Bundesländer sind aufgefordert, ihre Haltung aufzugeben. Aufgrund der Unerfahrenheit der Fahranfänger und um der besonderen Situation zwischen Fahrer und Begleitperson Rechnung zu tragen, regt der ADAC darüber hinaus die Entwicklung eines spezifischen fahrpraktischen Trainingsangebots an. Fortbildungsseminar für Fahranfänger Probezeit verkürzen und sicherer werden mit der Zweiten Phase Seit Januar 2004 gibt es das Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) auch Zweite Phase genannt. Dabei handelt es sich um ein Modell, das im europäischen Ausland schon seine Erfolge in der Unfallreduzierung nachgewiesen hat. In einem bis Ende 2009 befristeten Versuch können Fahranfänger innerhalb ihrer Probezeit freiwillig daran teilnehmen und so ihre Probezeit um bis zu ein Jahr reduzieren. Dies gilt sowohl für die Regelprobezeit von 2 Jahren als auch für die verlängerte Probezeit von 4 Jahren. Die Umsetzung des Modells wird durch die BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) wissenschaftlich begleitet. Außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern beteiligen sich alle anderen Bundesländer an dem Versuch. Ganz unumstritten waren die ausländischen Modelle in den letzten Jahren nicht, weil Begleitetes Fahren dort, im Gegensatz zu Deutschland, im Rahmen der Fahrausbildung durchgeführt wird. Aber erwiesen ist, dass eine Verlängerung der Lernzeit unfallreduzierend wirkt. Insofern hat Deutschland sehr konsequent die Begleitphase erst nach der Fahrerlaubnisprüfung zugelassen, was von den europäischen Nachbarn mit Interesse verfolgt wird. Zum Thema Versicherung Eltern, die ihren Sprösslingen das Fahren im Rahmen des Programms Begleitetes Fahren ab 17 ermöglichen wollen, sollten zuvor ihre Kfz-Versicherungspolice überprüfen. Denn viele haben bei der Versicherung angegeben, dass nur Personen über 23 Jahre mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Steuern nun die 17-jährigen Kinder das Auto, droht Ärger mit dem Versicherer. Die ADAC-Autoversicherung steht diesem Modellversuch positiv gegenüber und bietet seit Juni 2006 seinen Versicherungsnehmern bei Vorlage der Prüfbestätigung FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) 6 ADACsignale

Das Fortbildungsseminar: ein Training in fünf Akten Sechs Monate nach der bestandenen Führerscheinprüfung kann und sollte das Seminar in einer Fahrschule besucht werden, um möglichst frühzeitig kritische Verhaltensweisen abzulegen und die Probezeitverkürzung um bis zu ein Jahr in Anspruch zu nehmen.. Das Fortbildungsseminar besteht aus fünf Seminarteilen, die an fünf verschiedenen Tagen in einem Zeitraum von 2 bis 8 Wochen absolviert werden. Die Fahranfänger sollen ihre bisherigen Fahrerfahrungen und Verhaltensweisen kritisch hinterfragen und akzeptable, sichere Strategien ausprobieren. Trainingsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr und praktische Sicherheitsübungen auf einem Trainingsplatz verknüpfen Erfahrungsaustausch mit praktischen Elementen und schärfen die Sinne für komplexe Situationen. Ablauf: Erstes Gruppentreffen in der Fahrschule: Was wird z.b. anders gemacht, als in der Fahrschule gelernt und warum? Welche Risiken sind damit verbunden? Übungs- und Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr: Eine individuelle Trainingsfahrt mit abschließender Besprechung des persönlichen Fahrstils. Zweites Gruppentreffen: u. a. Bedeutung von Mitfahrern, Ablenkung, Emotionen für den Fahralltag Entwicklung und Ausprobieren von sicheren Strategien Praktische Sicherheitsübungen z.b. auf einem (ADAC-) Trainingsplatz. - Bremsungen auf griffiger und glatter Fahrbahn - Wirkung der Fliehkraft bei unterschiedlich schnell gefahrenen Kurven - Beeinflussung durch Mitfahrer Drittes Gruppentreffen: Auswertung der Erfahrungen mit den neuen Strategien. Individuelle Checkliste für die weitere, persönliche "Autofahrer- Karriere". Die positiven Erfahrungen mit Alkoholverboten für Fahranfänger in einigen europäischen Nachbarländern, insbesondere Österreich (0,1-Promille-Grenze für Fahranfänger), lassen die Einführung einer vergleichbaren Regelung in Deutschland vertretbar erscheinen. Für Fahranfänger bis 24 Jahre soll künftig in der Probezeit ein generelles, absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Eine entsprechende Verordnung wird derzeit vorbereitet. Mit der Regelung eines absoluten Konsumverbotes gegenüber der ursprünglich geplanten Festschreibung auf 0,2 Promille erhofft man sich eine größere Signalwirkung. Mehrere Studien aus den letzten Jahren haben zudem gezeigt, dass junge Fahranfänger mit einer Zustimmung von mehr als 80 % einer Null-Promille-Regelung recht aufgeschlossen gegenüberstehen, insbesondere deshalb, weil mit einem klaren Alkoholverbot ein "Rechtfertigungszwang" innerhalb der Gruppe entfällt, wenn man nichts trinken will. Die Signalwirkung der Unvereinbarkeit von "Fahren und Trinken" soll mit einer solchen Maßnahme weiter verstärkt werden. In Planung ist bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von derzeit 125 Euro und die Eintragung von 2 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Die Gruppengröße liegt zwischen 4 und 12 Personen. Neben der Verkürzung der Probezeit um bis zu ein Jahr bieten einige Versicherungen, darunter auch die des ADAC, kostengünstigere Haftpflichtversicherungsbeiträge von 125 Prozent statt der sonst üblichen 240 Prozent für den ersten eigenen Pkw an, wenn man ein FSF-Seminar besucht hat. Das Angebot und seine damit verbundenen Chancen für Fahranfänger scheint allerdings nicht besonders groß zu sein. Nach einer vom DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.v.) in Auftrag gegebenen Auswertung des KBA (Kraftfahrtbundesamt) vom 31.03.06 haben in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt 2.466 Fahranfänger an der zweiten Phase teilgenommen. (dazu: www.zweitephase.de) Alkohol: Null-Promille-Regelung für Fahranfänger in Vorbereitung Junge Fahranfänger sind mit 33,9 % überproportional häufig an alkoholbedingten Verkehrsunfällen beteiligt. Treffen Alkoholkonsum, Unerfahrenheit im Straßenverkehr und erhöhte jugendliche Risikobereitschaft zusammen, potenzieren sich die Gefahren. Besonders häufig unterschätzen junge Männer die Folgen von Alkohol auf ihr Fahrverhalten. Junge Frauen sind zwar deutlich vernünftiger als viele männlichen Altersgenossen, dennoch sind auch sie stark gefährdet. Überdurchschnittlich oft verunglücken sie als Beifahrerinnen, besonders ab ca. 15 Jahren bei Disco-Fahrten. Drogenkonsum gefährdet den Führerschein Die Einnahme von Betäubungsmitteln schließt die Fahreignung grundsätzlich aus unabhängig, ob gelegentlich oder regelmäßig konsumiert wird. Wer also Drogen konsumiert und in eine Polizeikontrolle gerät ob er am Steuer sitzt oder auf dem Beifahrersitz, ob als Fußgänger, Radfahrer und auch der Jugendliche, der noch gar keinen Führerschein hat riskiert, von den Behörden auf seine Eignung hin überprüft zu werden. Wird Drogenkonsum nachgewiesen, so muss er damit rechnen, den Führerschein zu verlieren bzw. gar nicht erst zur Fahrprüfung zugelassen zu werden. 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht daher die Beibringung eines Gutachtens für die (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis vor, wenn früherer Drogenkonsum aktenkundig ist. Vielen Führerscheinbewerbern ist nicht bewusst, dass sich frühe manchmal längst vergessene Drogen-Sünden nun rächen können. ADACsignale 7

Der Führerschein: Das Wichtigste in aller Kürze Dokumente Um den Führerscheinantrag bei den zuständigen Behörden zu stellen, muss man persönlich erscheinen und es sind folgende Dokumente nötig: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (weitergehende Unterlagen sind für Lkw- und Busklassen notwendig) Eine Sehtest-Bescheinigung Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (Erste-Hilfe-Kurs) Ein aktuelles Passbild (35 x 45 mm) für den Führerschein Normalerweise bekommen die Fahrschulen die Unterlagen von den Behörden nach etwa fünf Wochen zurück, es kann aber auch je nach Region wesentlich länger dauern. Ist alles in Ordnung, steht der Zulassung zur Prüfung nichts mehr im Weg. Zeitplan Erfahrungsgemäß reicht es, sich ein halbes Jahr vor dem gewünschten Zeitpunkt zum Führerschein anzumelden. Der Gesetzgeber erlaubt die theoretische Prüfung drei Monate vor dem 17. respektive 18. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die theoretische und praktische Ausbildung sollten parallel laufen. Dann kann man aus der Theorie Wissen in die Praxis einbringen und umgekehrt praktische Erfahrungen in den Unterricht mitnehmen. Man geht von einer Regelstundenzahl von etwa 30 Fahrstunden aus (in Großstädten oft mehr). Je nach Talent sind Unterschiede möglich. Bei 30 Fahrstunden fährt man im Schnitt zweimal in der Woche und geht auch wöchentlich zweimal zur Theorie. Theorie Die Teilnahme am theoretischen Unterricht, der von Technik über Fahrphysik bis hin zu Verkehrsregeln, Vorschriften, Gefahrenlehre und der Alkohol- und Drogenthematik reicht, ist Pflicht. Wer durchfällt, darf die Prüfung frühestens zwei Wochen später wiederholen. Wenn es auch beim dritten Versuch nicht klappt, gilt eine Sperre von drei Monaten. Anzahl der Theorie-Stunden Wer den ersten Führerschein erwirbt, der muss mindestens zwölf Unterrichtseinheiten Grundausbildung" absolvieren. Praxis-Pflichtprogramm Der Start der Fahrstunden Kennenlernen des Fahrzeuges Vorbereitung auf das Fahren (z.b. Spiegel oder Sitz korrekt einstellen) Funktions- und Kontrolleinrichtungen des Fahrzeugs Ausbaustufe: Grundfahrübungen (z.b. Wenden, Abbiegen) Leistungsstufe: Anwenden der Verkehrs- und Vorfahrtsregeln Vertrautmachen mit dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und deren richtige Einschätzung Sonderfahrten: Das sind z. B. Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit. Reifestufe: Selbstständiges und sicheres Fahren im dichten Verkehr Sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen Rechtzeitige Gefahrenerkennung, richtiges Reagieren auf die Fehler anderer Fahren nach Wegweisern. Privates Üben Für alle, die außerhalb der Fahrschule zusätzlich trainieren wollen: Niemals auf öffentlichen Straßen üben! Auch der Parkplatz eines Supermarktes oder ähnliches zählt dabei zur öffentlichen Verkehrsfläche. Wer als "Schwarzfahrer" erwischt wird, für den hagelt es nicht nur eine saftige Strafe, der Führerschein rückt zudem in weite Ferne. Gelegenheit zum Zusatztraining bieten die Verkehrsübungsplätze des ADAC und anderer Organisationen (weitere Infos unter www.adac.de/jungesportal). Probezeit Zwei Jahre ist die Fahrerlaubnis zunächst nur auf Probe erteilt. Wird man in dieser Zeit als Verkehrssünder ertappt, verlängert sich nicht nur die Probezeit auf vier Jahre, sondern es wird auch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet, das bis zu rund 400 Euro kosten kann. Bewertet werden beim Führerschein auf Probe Verkehrsdelikte, die zu Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (ab einem Bußgeld von 41 Euro) führen oder die mit Fahrverbot oder Führerscheinentzug geahndet werden. Die Delikte sind in die Kategorien A (schwerwiegend) und B (weniger schwerwiegend) eingeteilt. Ein A-Delikt (z.b. Rotlicht überfahren) führt sofort zur Nachschulung, bei zwei Delikten aus der B-Liste muss ebenfalls "nachgesessen" werden. Wer nach einem Aufbauseminar in der um ein Jahr verlängerten Probezeit noch einmal auffällt, dem wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Beim dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von mindestens drei Monaten ausgesprochen. Erste-Hilfe-Kurs Einen Verletzten in die stabile Seitenlage zu bringen oder einem verunglückten Motorradfahrer den Helm richtig abzunehmen, muss gelernt sein. Manchmal kommt es auf Sekunden an, damit die richtigen Handgriffe Leben retten oder die Schwere der Verletzungsfolgen reduziert werden kann. Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wird deshalb beim Führerscheinantrag zwingend verlangt. Tipp Die Bescheinigung über eine Teilnahme an Rettungskursen verjährt" nicht. Den Kurs kann man also jederzeit absolvieren. Der ADAC empfiehlt jedoch dringend eine regelmäßige Auffrischung. Schließlich ist jeder verpflichtet, in Notfällen zu helfen. Unterlassene Hilfeleistung ist sogar strafbar ( 323c StGB). Impressum Herausgegeben vom ADAC e.v., München Bereich Verkehrssicherheitsprogramme (VSP) Verantwortlich: Beate Pappritz, Leiterin VSP Redaktion: Renate Rössle-Ståhl Fachliche Beratung FSF/BF17: Kay Schulte (DVR) Am Westpark 8, 81373 München, Tel: (089) 76 76 24 73 Fax: (089) 76 00 208 E-Mail: adacsignale@zentrale.adac.de www.adac.de/verkehr/verkehrserziehung Fotos/Graphiken: ADAC, BASt Nachdruck und Kopien mit Quellenangabe gestattet. Überarbeitete Ausgabe 28, Oktober 2006 ADACsignale Informationen und Tipps für die Schule 8 ADACsignale