F I N A N Z P L A N DER EINWOHNERGEMEINDE

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Transkript:

F I N A N Z P L A N DER EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN BEI BRIENZ 2018 BIS 2022

INHALTSVERZEICHNIS ZUM FINANZPLAN Vorbericht zum Finanzplan Tabelle 1: Prognoseannahmen Finanzplan 1 Tabellen 2: Investitionsprogramm steuerfinanziert - Abwasser 2-3 Tabelle 3: Sachanlagen des Finanzvermögens 4 Finanzplanungshilfe: Steuerertrag 5 Finanzplanungshilfe: Finanz- und Lastenausgleich 6-8 Tabelle 6: Aufgabenplanung und Folgekosten Tabellen 7: Wasserversorgung Abwasserentsorgung Abfallwirtschaft - Burgergut 9-16 Tabellen 8: Prognose der Erfolgsrechnung - nach funktionaler Gliederung nach Sachgruppen 17-19 Tabelle 9: Mittelflussrechnung 20 Tabellen 10: Ergebnisse der Finanzplanung konsolidierter Haushalt steuerfinanzierter Haushalt gebührenfinanzierter Haushalt 21-23 Tabelle 11: Planbilanz 24 Tabelle 12: Eigenkapitalnachweis 25 Tabellen 13: Finanzkennzahlen 26-29 Tabellen 14: Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse 30-31 Tabellen 15: Abschreibungstabelle steuerfinanzierte Investitionen Abschreibungen SF Abwasser 32-33 Tabellen: Wiederbeschaffungswert Abwasseranlagen - Wasserversorgungsanlagen 34-35 Seite I - V

Vorbericht zum Finanzplan 2018 bis 2022 1 Erstellung des Finanzplanes Der vorliegende Finanzplan der Einwohnergemeinde Schwanden basiert auf den kantonalen Vorgaben. Er wurde erstellt durch Trauffer Alexandra, Verwaltungsangestellte Finanzverwaltung, in Zusammenarbeit mit Schild Thomas, Finanzverwalter und dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Schwanden. 2 Rechnungsgrundlagen Als Berechnungsgrundlage diente der Voranschlag für das Rechnungsjahr 2017 und die Jahresrechnung 2016. Der vorliegende Finanzplan ist nach dem Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) erstellt worden. In den Prognosejahren wurden mit folgenden Zuwachsraten gerechnet: Personalaufwand + 1.0% 2018, je + 1,5% 2019-2022 Sachaufwand + 0.5% 2018, + 0.8% 2019, je + 1% 2020-2022 Finanz- und Lastenausgleiche gemäss Berechnungen FILAG Steuern + 0.5% 2018, je + 1.0% 2019-2022 3 Investitionstätigkeit Die Finanzplanberechnungen basieren auf folgenden jährlichen Nettoinvestitionen: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Einwohnergemeinde 101 000 178 000 200 000 200 000 200 000 230 000 Wasserversorgung 0 0 0 0 0 0 Abwasserentsorgung 0 50 000 600 000 600 000 1 100 000 185 000 Totalbetrag Nettoinvestitionen 101 000 228 000 800 000 800 000 1 300 000 415 000 Die detaillierten Investitionen im Zeitraum 2017 bis 2022 sind auf den Seiten 2 (Einwohnergemeinde), Seite 3 (Abwasser) aufgeführt. 4 Entwicklung allgemeiner Haushals Die Schlussrechnung allgemeiner (steuerfinanzierter) Haushalt des Finanzplanes weist folgende jährliche Ergebnisse aus: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Über- / Unterdeckungen (-) -71 000-47 000-17 000-41 000-65 000-73 000 Die dargestellten Ergebnisse basieren über die gesamte Planungsperiode auf einer Steueranlage von 1.75 Einheiten.

Ab 2017 betragen die Unterdeckungen jährlich 0.3 1.2 Steueranlagezehntel. Die Leistungen in die Lastenausgleiche Gemeindeanteil Ergänzungsleistungen, Öffentlicher Verkehr steigen jährlich um 5 bis 10 Franken pro Einwohner an. Dagegen nehmen die Leistungen an die Lastenausgleiche Sozialhilfe und Neue Aufgabenteilung voraussichtlich leicht ab. Die Zahlungen aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau und Mindestausstattung) an die Gemeinde Schwanden nehmen voraussichtlich leicht zu. In den Berechnungen sind wir davon ausgegangen, dass die Finanzierung der Investitionen bis 2022 durch bereitstehende flüssige Mittel erfolgen kann, wobei für die Investition Neubau ARA nur Kostenschätzungen vorliegen. 5 Entwicklung Eigenkapital Durch die erwarteten Unterdeckungen nimmt das Eigenkapital während der Prognoseperiode um Fr. 314 000 ab. Der Bestand des Eigenkapitals Steuerhaushalt beträgt per 01.01.2017 Fr. 771 460.17 und wird sich bis Ende 2022 auf einen Bestand von Fr. 457 500 verkleinern. Mit dem positiven Rechnungsabschluss 2016 konnte der Betrag von Fr. 58 288.36 in die Finanzpolitische Reserve eingelegt werden (zusätzliche Abschreibungen nach Art. 84 & 85 Gemeindeverordnung). Das Eigenkapital allgemeiner Haushalt mit Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser (inkl. Rechnungsausgleiche), Abfall und Burgergut beträgt per 01.01.2017 Fr. 5 774 453.24 und steigt bis Ende 2022 auf einen Bestand von Fr. 6 299 000 an (jährliche Einlagen in die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser; abzüglich Aufwandüberschüsse allgemeiner Haushalt; Eigenkapital Wasser, Abwasser und Burgergut). 6 Entwicklung Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Bei gleich bleibender Kosten- und Gebührenstruktur ist im Jahr 2018 mit einer Unterdeckung von rund 1 000 Franken zu rechnen. Ab 2019 bis 2022 betragen die Überdeckungen voraussichtlich zwischen 7 200 und 15 200 Franken. Während der Prognoseperiode ist mit keinen Investitionen gerechnet worden, da die Auswirkungen Generelle Wasserversorgungsplanung in Bezug auf künftige Investitionen noch nicht bekannt sind. Die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich weist per 01.01.2017 einen Bestand von Fr. 8 863.65 aus. Im Jahr 2017 und 2018 nimmt der Bestand zwischen 1 000 und 1 500 Franken ab. In den Jahren 2019 bis 2022 nimmt der Bestand jährlich zwischen 7 200 und 15 200 Franken zu und erreicht Ende 2022 voraussichtlich einen Bestand von Fr. 54 100. Die Spezialfinanzierung Werterhalt weist per 01.01.2017 einen Saldo von Fr. 916 651.55 aus, der bis Ende 2022 stetig zunimmt bis auf einen Bestand von Fr. 1 330 200 (gesetzlich vorgeschriebene jährliche Einlage von mindestens Fr. 68 900; entspricht einem Einlagesatz von 60%; ab dem Jahr 2016 können die Einnahmen aus Anschlussgebühren an die Einlage Werterhalt angerechnet werden, was sich positiv auf die Erfolgsrechnung Wasser auswirkt). Abwasserentsorgung In den Jahren 2017 bis 2020 sind Überdeckungen zwischen 10 800 und 23 700 Franken zu erwarten. In den Jahren 2021 und 2022 (Investitionen Neubau ARA Brienz und Oberflächenentwässerung Kantonsstrasse) ist mit Unterdeckungen von jährlich Fr. 22 500 und 25 100 zur rechnen. Eine Gebührenerhöhung spätestens ab dem Jahr 2025 ist unumgänglich. Die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich weist per 01.01.2017 einen Bestand von Fr. 62 519.45 aus. Dieser Bestand steigt bis ins Jahr 2020 auf Fr. 134 600 an und sinkt ab 2021 bis 2022 infolge jährlicher Unterdeckungen (hohe wertvermehrende Investitionen, deshalb höhere Einlage in den Werterhalt ab 2021 was die Erfolgsrechnung belastet die Unterdeckungen können in den Jahren 2021 2022 durch Abbau des Rechnungsausgleiches Abwasser aufgefangen werden) auf einen Endbestand von Fr. 87 000. Die Spezialfinanzierung Werterhalt weist per 01.01.2017 einen Saldo von Fr. 767 983.40 aus, der bis Ende 2022 auf einen Bestand von Fr. 1 084.400 ansteigt (gesetzlich vorgeschriebene jährliche Einlage von mindestens Fr. 70 900 in den Jahren 2017 2020, danach jährlich Fr. 85 300 infolge Erweiterungsinvestition ARA Brienz; dies ent-

spricht einem Einlagesatz von 60%; ab dem Jahr 2016 können die Einnahmen aus Anschlussgebühren an die Einlage Werterhalt angerechnet werden, was sich positiv auf die Erfolgsrechnung Abwasser auswirkt). Das Verwaltungsvermögen Abwasser weist per 01.01.2017 einen Bestand von Fr. 29 558.65 aus. Infolge grosser Investitionen im Bereich Abwasser (Neubau ARA-Brienz, Entwässerung Kantonsstrasse) steigt das Verwaltungsvermögen Abwasser bis ins Jahr 2022 auf einen Bestand von Fr. 2 427 100 an. Abfallentsorgung Die Berechnungen zeigen, dass bei gleichbleibender Kostenstruktur in diesem Bereich während der gesamten Prognoseperiode Überdeckungen von 1 900 bis 5 000 Franken zu erwarten sind. Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung weist per 01.01.2017 einen Saldo von Fr. 35 748.36 aus und wird bis Ende 2022 auf einen Bestand von Fr. 53 600 ansteigen. 7 Entwicklung Finanzkennzahlen (detaillierte Finanzkennzahlen siehe Tabelle 12 auf Seite 16) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Mittelwert 1. Selbstfinanzierungsgrad 125% 77% 27% 25% 13% 40% 29% 2. Selbstfinanzierungsanteil 6% 7% 9% 8% 7% 7% 7% 3. Zinsbelastungsanteil -0,7% -0,5% -0,5% -0,5% -0,5% -0,5% -0,5% 4. Kapitaldienstanteil 2% 2% 2% 2% 5% 5% 3% 5. Bruttoverschuldungsanteil 4% 4% 4% 4% 3% 3% 4% 6. Investitionsanteil 5% 10% 37% 37% 58% 18% 28% Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Im Vergleich über mehrere Jahre wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% führt zu einer Neuverschuldung, von über 100% zu einer Entschuldung. Ein Wert zwischen 60 und 80% wird kurzfristig als genügend bezeichnet. Richtwerte: über 100% sehr gut 80 100% gut 60 80% genügend (kurzfristig) 0 60% ungenügend Der Mittelwert von 29% ist ungenügend (hohe Investitionen im Bereich Abwasser). unter 0% sehr schlecht Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen oder für den Schuldenabbau. Ein Wert von über 18% wird als sehr gut bezeichnet. Richtwerte: über 18 % sehr gut 14-18 % gut 10-14 % genügend 0 10 % ungenügend Der Mittelwert von 7% ist ungenügend (hohe Investitionen im Bereich Abwasser). unter 0 % sehr schlecht

Zinsbelastungsanteil Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch die Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. Ein Wert zwischen 0 und 1% gilt als tiefe Belastung. Richtwerte: unter 0 % sehr tiefe Belastung Die Zinsbelastungsanteile weisen über die gesamte Dauer eine sehr tiefe Belastung aus. 0-1 % tiefe Belastung 1-3 % mittlere Belastung 3-5 % hohe Belastung über 5 % sehr hohe Belastung Kapitaldienstanteil Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch den Kapitaldienst (als Folge der Investitionstätigkeit) belastet ist. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Richtwerte: unter 0 % sehr tiefe Belastung 0-4 % tiefe Belastung Der Mittelwert mit 3% weist eine tiefe Belastung auf (Die Abschreibungen mit HRM2 sind in den ersten 4-12 % mittlere Belastung Jahren tief. Infolge langer Nutzungsdauer der Anlagen/Investitionen steigen die Abschreibungen von Jahr zu 12-20 % hohe Belastung Jahr an und erreichen in 20 und mehr Jahren sehr hohe Werte). über 20 % sehr hohe Belastung Bruttoverschuldungsanteil Die Bruttoschulden (inkl. Sonderrechnung) werden in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Damit wird die Verschuldungssituation ersichtlich. Die Verschuldung wird als kritisch eingestuft, wenn die Schwelle von 200% überschritten wird. Richtwerte: < 50 % sehr gut Der Mittelwert liegt bei 4%. 50-100 % gut 100 150 % mittel 150-200 % schlecht > 200 % kritisch Investitionsanteil Die Bruttoinvestitionen werden in Prozent der konsolidierten Ausgaben dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie hoch der Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben ist. Die Kennzahl zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen und/oder die Zunahme der Nettoverschuldung, sie sagt jedoch alleine nichts über die finanzielle Situation der Gemeinde aus. Wie der Selbstfinanzierungsgrad kann auch diese Kennzahl von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken, eine Beurteilung über mehrere Jahre ist deshalb wichtig und sinnvoll zusammen mit dem Selbstfinanzierungsanteil. Investitionstätigkeit Richtwerte: < 10 % schwach 10 20 % mittel 20 30 % stark Der Mittelwert mit 28% zeigt eine starke Investitionstätigkeit auf. > 30 % sehr stark

8 Schlussfolgerungen Die Prognosen zeigen auf, dass aufgrund des heutigen Kenntnisstandes während der gesamten Prognoseperiode mit Unterdeckungen im Steuerhaushalt zu rechnen ist. In den vorliegenden Berechnungen ist die Umstellung auf HRM2 ab dem Jahr 2016 in Bezug auf die Abschreibungen berücksichtigt worden. Die Entwicklung des Finanzhaushaltes ist weiterhin genau zu beobachten. Der Gemeinderat von Schwanden bei Brienz hat den vorliegenden Finanzplan 2018 bis 2022 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 28.11.2017 beschlossen. Über die Ergebnisse dieses Finanzplanes ist an der Einwohnergemeindeversammlung am 7. Dezember 2017 orientiert worden. Schwanden, 12. Dezember 2017 Der Finanzverwalter: Gemeinderat Schwanden bei Brienz Der Präsident: Der Sekretär Thomas Schild Heinz Egli Thomas Schild