REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE ABTEILUNG 4 STRASSENWESEN UND VERKEHR Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt A6, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Reinbrücke Frankenthal und Landesgrenze Hessen Dokumentation zur öffentlichen Informationsveranstaltung am 29. März 2017 Ort: Gemeindehaus St. Bartholomäus, Mannheim-Sandhofen
Teilnehmende Veranstalter Regierungspräsidium Karlsruhe Karin Mihatsch, stellvertretende Leiterin Baureferat Nord Gerd Kemmer, Projektleiter Baureferat Nord Katharina Kuch, Referentin Öffentlichkeitsbeteiligung Karina Speil, Referentin Öffentlichkeitsbeteiligung Stadt Mannheim Katja Scheer, Fachbereich Sicherheit und Ordnung Birgit Steinmaßl, Fachbereich Tiefbau Teilnehmerinnen und Teilnehmer ca. 70 Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder des Bezirksbeirats sowie Medienvertreter TOP 1: Begrüßung Frau Mihatsch, stellv. Leiterin des Baureferats Nord, begrüßt die Teilnehmenden zur Veranstaltung. Sie äußert sich erfreut, dass die Stadt Mannheim heute vertreten ist. Sie informiert die Anwesenden über den Hintergrund des Vorhabens. Frau Kuch, Referentin für Öffentlichkeitsbeteiligung, gibt einen Überblick über den Ablauf der Veranstaltung. Ziel der heutigen Veranstaltung ist es, vor Baubeginn über den Bauablauf und die Verkehrsführung während der Bauzeit zu informieren Fragen soweit heute möglich zu beantworten Ansprechpartner und Quellen für aktuelle Informationen aufzuzeigen Frau Kuch weist in diesem Zusammenhang auf das Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Karlsruhe hin, auf dem die Interessierten alle Informationen zum Vorhaben sowie Kontaktdaten der Ansprechpersonen erhalten. 2
TOP 2: Vorstellung des Vorhabens Frau Mihatsch und Herr Kemmer, Projektleiter Baureferat Nord, informieren über das Vorhaben. Folgende Maßnahmen sind erforderlich: Rheinbrücke Frankenthal (Theodor-Heuss-Brücke) Erneuerung von Abdichtung und Belag auf der Brücke Instandsetzung Stahlbau auf dem Notweg am Brückenrand Erneuerung von 4 Übergangskonstruktionen Brückenbauwerke Unterführung B 44 unter der A 6 (Anschlussstelle Mannheim-Sandhofen) Abriss und anschließender Neubau Brückenbauwerk hierdurch verursacht: Versetzen der Lärmschutzwand Lärmschutzwände und Dammschulter Abbau der bestehenden Lärmschutzwände Sanierung Dammschulter (Erdbetonrandbalken) Bau neuer Lärmschutzwände Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Rheinbrücke und Landesgrenze Hessen Abriss bestehende Beton- und Asphaltfahrbahn Kampfmittelsondierung Sanierung Dammschulter (Erdbetonrandbalken) Erneuerung in Asphaltbauweise Vorarbeiten Herstellung der Mittelstreifenüberfahrten Löschwasseranlage im Bereich der Brücke installieren Verkehrskameras installieren Mobile Stauwarnanlagen einschl. CB-Funkwarneinrichtung installieren Einrichten der Verkehrssicherung 3
Bauabschnitte Das Vorhaben umfasst vier Bauabschnitte. Im Folgenden sind Zeitplan und Verkehrsführung für die Bauabschnitte dargestellt. Bauabschnitt 1: Rheinbrücke bis AS Mannheim-Sandhofen ab voraussichtlich ab 10. April bis Jahresende 2017 Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn (sog. 2+0 Verkehrsführung ) für die Dauer von ca. 8 Monaten Bis ca. August 2017: Sanierung der nördl. Fahrbahn (FR RLP), Verkehr verläuft auf der südlichen Fahrbahn Ab ca. August 2017: Sanierung südl. Fahrbahn (FR Hessen), Verkehr verläuft auf der nördlichen Fahrbahn Vollsperrung jeweils einer Fahrtrichtung für Auf- und Abbau der Verkehrssicherung im Bereich der Brücke für jeweils 1-2 Tage: Fahrtrichtung Mannheim voraussichtlich 14. / 15. Apr. 2017 (Nacht vom Karfreitag auf den Ostersamstag) Fahrtrichtung Saarbrücken voraussichtlich Anfang Dez. 2017 Bauabschnitt 2: AS Mannheim-Sandhofen ab Herbst 2017 bis Frühjahr 2019 A 6: Behelfsbrücke => weitgehend 4 Fahrstreifen möglich B 44: mehrere Vollsperrungen (Samstag auf Sonntag) eine Vollsperrung für Abriss alter Brücke (komplettes Wochenende) Bauabschnitte 3 und 4: Rest bis Landesgrenze Hessen ab Frühjahr 2019 bis Ende 2020 in zwei Bauabschnitten mit Winterpause Aufrechterhaltung von 4 Fahrstreifen wird angestrebt Zurzeit Erstellung des Ausführungskonzeptes 4
Abstimmung Die Maßnahme ist bereits seit 2013 bekannt und wurde breit abgestimmt. Abstimmung im Arbeitskreis Baustellenkoordination der Metropolregion: Terminierung des Vorhabens zwischen Sanierungsmaßnahme Rheinland-Pfalz (A 6 AK Frankenthal Landesgrenze BW) und Beginn Sanierungsmaßnahmen Hochbrücke Ludwigshafen (Beginn 2018, aber erste Verkehrsbeeinträchtigungen im 3. Baujahr: 2021) => abgestimmte Bauzeit 2017 2020 Darüber hinaus gab es Abstimmungsgespräche mit Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehren von drei Bundesländern, Verkehrsbehörden, Ordnungsamt, der Wirtschaft etc. sowie eine öffentliche Vorstellung des Vorhabens im Bezirksbeirat MA-Sandhofen. TOP 3: Fragen Fragen Wird rund um die Uhr gebaut, damit die Bauzeit minimiert wird? Wie ist in der Bauzeit der Radweg befahrbar? Es ist schon lange bekannt, dass die Brücke über die B 44 sanierungsbedürftig ist. Warum hat man sie nicht rechtzeitig saniert, um sei nicht jetzt abreißen zu müssen? Wie lang ist die Gewährleistung für die Instandsetzung der Straße und der Brücke? Werden die Arbeiten zur Bauausführung an Firmen aus der Region vergeben? Wie ist während der Vollsperrung der B 44 die Umgehung für den Ortsverkehr geregelt? Können während der Vollsperrung der B 44 Feldwege für den Straßenverkehr geöffnet werden? Wann wird die Brücke über die B 44 abgerissen? Antworten der Projektverantwortlichen Soweit möglich, werden gewisse Arbeiten auch nachts durchgeführt, z.b. der Rückbau der Fahrbahn. Dies ist in der Ausschreibung der Bauleistungen berücksichtigt. Für andere Arbeiten ist eine Ausnutzung des Tageslichts (Arbeit in 2 Schichten) vorgesehen. Der Geh- und Radweg bleibt während der Bauzeit geöffnet. Ggf. kann es zeitweise Einschränkungen der Breite geben. Bis vor Kurzem war der sechsstreifige Ausbau der A 6 als Maßnahme für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Eine gesonderte Sanierung der Brücke war nicht vorgesehen, da man sie ohnehin ersetzen wollte. Darüber hinaus haben sich die Regelwerke in den letzten Jahren stark verändert. Es gibt nun andere Berechnungsgrundlagen für die Lasten, die die Brücke tragen muss. Für die Brücke wurde eine Nachrechnung durchgeführt mit den Ergebnis, dass eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, sondern ein Neubau erforderlich wird. Ein Anfahrtschaden hat zwischenzeitlich die Situation weiter verschlechtert. Die Gewährleistung liegt bei 5 Jahren. Das Regierungspräsidium ist bei großen Vorhaben verpflichtet, europaweit auszuschreiben. Die nun beauftragte Firma (Hauptauftragnehmer) ist aus Rheinland-Pfalz. Die große Umleitung ist vorrangig für den Fernverkehr gedacht. Die Teilnehmer des Ortsverkehrs können andere Strecken nutzen. Diese werden aber nicht offiziell als Umleitung ausgeschildert. Frau Scheer (Stadt Mannheim) erläutert, dass die Feldwege für den hier entstehenden Verkehr nicht geeignet sind (z.b. Begegnungsverkehr zwischen LKW). Der genaue Abrisstermin steht noch nicht fest. Die Sperrung für den Abriss wird nicht vor Beginn 2018 sein. 5
Hinweis: Man sollte darauf achten, dass der Stadtteil Scharhof während der Vollsperrung für Rettungsdienste erreichbar bleibt, z.b. über einen Wirtschaftsweg. Wird während der Vollsperrung der B 44 die Autobahnauffahrt offen sein? Könnte man die Vollsperrung der B 44 nutzen, um bei dieser Gelegenheit parallel im Bereich Viernheimer Weg die Fahrbahndecke zu sanieren (Schlaglöcher beseitigen) und dadurch dort die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren? Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit Überwachung (stationärer Blitzer) könnte die Unfallgefahr im Baustellenbereich entschärfen. Wird es zur Erhöhung der Sicherheit Blitzerkontrollen im Baustellenbereich an der A 6 geben? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Unfälle im Baustellenbereich zu vermeiden? Kann man den LKW-Verkehr komplett für diese Maßnahme sperren? Wie erfolgt die Auffahrt über die IKEA Behelfsbrücke während der Bauzeit? Werden mit dem Neubau der Brücke ein längerer Beschleunigungsstreifen und ein Standstreifen vorgesehen? Warum wird nicht gleich der vierte Arm des Kleeblatts mit gebaut? Durch die Maßnahme werden keine Zufahrten geschlossen. Es wird lediglich die B 44 unter der Autobahn A 6 Mannheim-Sandhofen gesperrt. Rettungskräfte können im Einsatzfall auch ohne weitere Regelungen die vorhandenen Wirtschaftswege nutzen.? Die Autobahnauffahrt ist dann grundsätzlich offen. Durch die Baumaßnahme wird es Eingriffe in die Fahrbahn der B 44 geben müssen. Im Anschluss daran muss die Fahrbahn erneuert werden. Ob der Bereich der Signalanlage dadurch betroffen ist, ist noch nicht klar. Frau Steinmaßl (Stadt Mannheim): Die Anregung für den Viernheimer Weg wird aufgenommen. Ob diese budgetiert wird, ist aber noch unklar. Es werden alle Möglichkeiten genutzt, um Unfälle im Baustellenbereich zu vermeiden. Ein Blitzer bringt hier jedoch keinen großen Vorteil. Gefahrenstelle ist v.a. das Stauende. Die Frage nach Geschwindigkeitsbeschränkungen und möglichen Blitzerkontrollen wurde in Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörde und Polizei sowie Rettungsdiensten diskutiert. Dabei ist zu berücksichtigen: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung über eine längere Strecke verliert an Wirkung, wenn man den Grund (die Baustelle) nicht sieht. Der Effekt, der an anderen Baustellen beobachtet wurde ist, dass die Autofahrer wieder beschleunigen und dann am stationären Blitzer erneut abbremsen. Dort entsteht eine zusätzliche Stauquelle, die hier nicht durch zusätzliche Sicherheit aufgewogen wird, auch da das höchste Risiko am Stauende liegt, das im Tagesverlauf wandert. Mögliche kritische Gefahrenstellen werden im engen Austausch mit der Polizei angegangen. Diese ist mit dem RP kontinuierlich im Gespräch und kann jederzeit auf Gefahrenstellen hinweisen und Vorschläge einbringen, die dann gemeinsam geprüft werden. Dies ist nicht durchsetzbar. Der Fernverkehr fließt sonst über die Ortschaften. Für den ersten Bauabschnitt gibt es einen Beschleunigungsstreifen. Im zweiten Bauabschnitt gibt es zeitweise keinen Beschleunigungsstreifen, dann ist die Zufahrt nur über eine Stoppstelle möglich. Die Brücke wird zukünftig einen Seitenstreifen erhalten und auch breit genug sein, um im Sanierungsfall für die Bauzeit 4 Fahrstreifen aufnehmen zu können. Bei der nun anstehenden Sanierung der A6 handelt es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme im Bestand. Diese steht insbesondere hinsichtlich der Finanzierung in keinem Zusammenhang mit dem Ausbau der B 44 auf städtischem Gebiet, der auch einen Ausbau der Anschlussstelle vorsieht. 6
Wie wirkt sich die Störung auf der Autobahn auf den Gesamtverkehr im direkten Umfeld, aber auch weit darüber hinaus z.b. bis Lampertheim aus? Man kommt während der Bauzeit aus Sandhofen kaum noch heraus. Wie geht man damit um? Hinweis zur Ampelschaltung: Die Phase für Abbieger auf die B 44 von Schönau aus in Richtung Ludwigshafen ist sehr kurz. Wo ist der Zuständigkeitsübergang zwischen dem Land und der Stadt? Das Regierungspräsidium hat ursprünglich versucht, das Kleeblatt im Vorgriff auf die Erhaltungsmaßnahme an der A 6 zu bauen. Dazu hätte man aber Grund erwerben müssen, was im erforderlichen Umfang nicht gelungen ist. Dazu kommt, dass ein Ausbau des Kleeblatts allein nicht den gewünschten Effekt bringt. Dieses steht im Zusammenhang mit einem Ausbau der B 44. Deshalb müsste man mehrere Knotenpunkte hintereinander ausbauen. Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz sind zum Teil nicht zu vermeiden. Punktuell kann darauf jedoch eingegangen werden. Wenn es z.b. Staus an einzelnen Ampeln gibt, kann man Ampelphasen oder Beschilderungen bei Bedarf anpassen. Die Ampelschaltungen sind dicht an ihrer Leistungsgrenze. Frau Scheer (Stadt Mannheim) erläutert, dass die Ampeln strikt aufeinander abgestimmt sind. Der Hinweis wird noch einmal durch die zuständige Stelle geprüft hinsichtlich der Baumaßnahme. Viel Spielraum ist dort jedoch nicht. Es gibt eine Schnittstelle zwischen den beiden Signalanlagen (Beginn der Ortsdurchfahrt). Die erste Signalanlage liegt noch in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums als Behörde des Landes, die zweite liegt in der Zuständigkeit der Stadt. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, noch an Stellwänden (Pläne hängen aus) weitere Fragen im direkten Gespräch mit den Projektverantwortlichen zu klären. Diese Möglichkeit wird durch die Teilnehmenden gern wahrgenommen. 7
Weitere Informationen Über konkrete Termine für Änderungen der Verkehrsführung wird über die Presse informiert. Für Fragen zum Bauablauf stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Gerd Kemmer Katharina Kuch Projektleiter Referentin für Öffentlichkeitsbeteiligung 06221-1375 148 06221 926 8235 gerd.kemmer@rpk.bwl.de kartharina.kuch@rpk.bwl.de Sie erreichen Herrn Kemmer auch persönlich im Baubüro direkt vor Ort. Projektbeschreibung im Beteiligungsportal www.rp-karlsruhe.de Beteiligungsportal (Link unten auf der Seite) Verkehr/Infrastruktur: Aktuelle Baumaßnahmen Baustelleninformationssystem Baden-Württemberg: http://baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de/bis_internet/ Protokoll: Karina Speil, Regierungspräsidium Karlsruhe Anlagen Anlage: Präsentation 8