Pressebulletin Gemeinderatssitzung vom 20.6.2012 An seiner Sitzung vom 20. Juni 2012 hat sich der Gemeinderat Klosters-Serneus nach intensiver Diskussion dafür ausgesprochen, das Fusionsprojekt mit den vier Projektpartner-Gemeinden Saas, Küblis, Luzein und St. Antönien fortzusetzen und die im Hinblick auf einen Volksentscheid erforderlichen Grundlagen weiter auszuarbeiten. Nach ebenfalls kontradiktorisch geführter Debatte hat der Rat die Motion zur Verbesserung der politischen Strukturen von Klosters-Serneus für erheblich erklärt. Sodann wurde das Postulat unnötiges Befahren von Forst- und Alpstrassen vom Klosterser Parlament abgeschrieben, da die vom Vorstand beschlossenen Massnahmen die im Postulat enthaltenen Forderungen erfüllen. Gemeindefusionsprojekt mit grossem Perimeter kann weiterverfolgt werden In der Eintretensdebatte zu diesem Traktandum, die notabene die längste der laufenden Amtsperiode bildete, wurden zahlreiche Voten mit einer Vielzahl von Argumenten darüber geführt, ob auf das Geschäft eingetreten oder ob dieses zurückgewiesen werden soll. Mehrere Gemeinderäte äusserten sich nicht befriedigt mit dem Inhalt des Berichts an den Gemeinderat, da dieser sich nicht über eine vom Gemeinderat geforderte Variante (Interpellation vom 1. Oktober 2009) 2-er Fusion mit der Gemeinde Saas auslässt, und wollten das Geschäft deshalb an den Gemeindevorstand zur Überarbeitung zurückweisen. Die Befürworter des Vorstandsantrags und eines Eintretens ar- Seite 1 von 5 21/06/2012
gumentierten dagegen, dass der eingeschlagene Weg mit einem die Gemeinden Klosters-Serneus, Saas, Küblis und St. Antönien umfassenden Projektperimeter fortgesetzt werden soll. Eine Rückweisung, welche deren Befürwortern nicht als Übungsabbruch verstanden haben wollen, sende dagegen ein falsches Signal aus und werde von den Partnergemeinden und deren Bevölkerung als Absage interpretiert. In den aktuell politisch eher turbulenten Zeiten in Klosters-Serneus vertrage es zudem nicht noch weitere Negativschlagzeilen. Man sei es den Partnergemeinden schuldig, dass das Projekt wie vorgesehen zu Ende geführt wird. Es gelte nun, z. Hd. der geplanten Volksabstimmungen in den Gemeinden voraussichtlich im Frühjahr 2013 fundierte Fakten zu erarbeiten, die dem Stimmbürger eine objektive Entscheidungsfindung erlauben. Der Gemeinderat hat sich schliesslich mit 8 Stimmen für Eintreten auf das Geschäft ausgesprochen. 5 Gemeinderäte haben für eine Rückweisung votiert. In der Schlussabstimmung hat der Rat in der Folge mit 13 zu 2 Stimmen beschlossen, dass sich die Gemeinde Klosters-Serneus weiterhin am Projekt zur Prüfung einer Gemeindefusion zwischen den Gemeinden Klosters-Serneus, Saas, Küblis, Luzein und St. Antönien beteiligt. Politische Strukturen in der Gemeinde Klosters- Serneus erneut auf dem Prüfstand Eine wohl kürzere, aber nicht minder engagierte Debatte wurde zur von den beiden Erstunterzeichnenden Gemeinderäten Dr. Georg Valär und Beat Bernet am 18. April 2012 eingereichten Motion zur Verbesserung der politischen Strukturen von Klosters-Serneus geführt. Obwohl die politischen Strukturen in Klosters-Serneus erst per 1.1.2009 revidiert worden sind, besteht nach Ansicht der Motionäre diesbezüglich bereits wieder Handlungsbedarf. Als Beispiele führen diese eine Verkürzung der Amtsperiode von 4 auf wiederum 3 Jahre, die Einführung einer für Seite 2 von 5 21/06/2012
bestimmte Geschäfte der Gemeinde zuständigen Gemeindeversammlung sowie die Erhöhung der Entschädigung der weiteren Gemeindevorstandsmitglieder (ohne Präsident) an. Obwohl der Vorstand zu den zitierten Beispielen abgesehen von der Erhöhung der Vorstandsentschädigung unterschiedlicher Meinung ist, hat sich der Vorstand für die Erheblicherklärung der Motion ausgesprochen. Wenn verschiedene Votanten entsprechende Strukturanpassungen auch nicht als vordringlich und zum falschen Zeitpunkt erachten und zur Zeit wichtigere anstehende Geschäfte priorisieren, hat der Gemeinderat die Motion nichtsdestotrotz mit 10 zu 5 Stimmen für erheblich erklärt. Der Vorstand ist nun angehalten, in diesem Zusammenhang eine Vorlage z. Hd. des Gemeinderats auszuarbeiten. Griffige Massnahmen zur Eindämmung des motorisierten Verkehrs auf den Forst- und Alpstrassen Die vom Gemeindevorstand beschlossenen und eingeleiteten Massnahmen zur Erfüllung der Forderungen des Postulats unnötiges Befahren von Forst- und Alpstrassen stiessen auf einhellige Zustimmung der Ratsmitglieder, weshalb das Postulat durch den Gemeinderat ohne Gegenstimme abgeschrieben wurde. Die durch den Gemeindevorstand eingeleiteten Massnahmen bilden insbesondere: Erhöhung Präsenz und Kontrolle der Gemeindepolizei während der touristischen Hauptsaison Einschränkung Bewilligungen zur Erreichung Maiensässe für Angehörige (idr noch zwei Bewilligungen pro Eigentümer) Einschränkung Bewilligungen für Besuche des Alppersonals Vermehrte zeitliche Limitierung der Bewilligungen (nicht ganze Saison) Bewilligungen nur noch für den einmaligen An- und Abtransport vor und nach der Jagd Seite 3 von 5 21/06/2012
Fortführung Bewilligungssystem Schlappin Klosterser Zweitwohnungskontingentierungsgesetz rückblickend ein Segen Unter Orientierungen und Aussprache informierte Gemeindepräsident Markus J. Haltiner ausführlich zur Situation im Bereich Zweitwohnungsbau im Nachgang zur vom Schweizer Stimmvolk am 11.3.2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative. In diesem Zusammenhang kann das Klosterser Gesetz zur Kontingentierung von Zweitwohnungen rückblickend wenn dies auf den ersten Blick auch widersprüchlich tönt nach Ansicht von Gemeindepräsident M. Haltiner als Segen bezeichnet werden. Dies begründet er mit dem Umstand, dass nach heutigem Kenntnisstand die in Klosters-Serneus bereits bis ins Jahr 2017 unter der Kontingentierungspflicht bewilligten Baugesuche für klassische Zweitwohnungen dazu führen, dass das Klosterser Gewerbe für den erforderlichen Strukturwandel mehr Zeit erhält. So ist zugegebenermassen auf tieferem Niveau noch über mehrere Jahre eine Bautätigkeit im Bereich Zweitwohnungen in Klosters-Serneus möglich, dies im Gegensatz zu anderen Tourismusgemeinden mit mehr als 20 % Zweitwohnungsanteil und ohne entsprechendes Gesetz, wo 2013 ein absoluter Bauboom zu erwarten ist, im 2014 dagegen eine abrupter Baustopp für Zweitwohnungen erfolgen wird. Mit dem in Aussicht gestellten Inhalt der Genehmigungsverfügung der Bündner Regierung zum Klosterser Zweitwohnungskontingentierungsgesetz wird der erwähnte zeitlich verlängerte Strukturwandlungsprozess gar noch verlängert. Dies aufgrund des Umstands, dass die Kontingente von 3000 auf 2 000 2 300 m2 pro Jahr reduziert werden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeindevorstand im Übrigen kürzlich das Wiedererwägungsgesuch an die Bündner Regierung zurückgezogen. Bekanntlich hatte die Gemeinde Klosters-Serneus gegen die ursprüngliche Genehmigungsverfügung der Regierung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Seite 4 von 5 21/06/2012
Motion für Büroräumlichkeiten für Kantonspolizei und Bezirksgericht Prättigau/Davos Gemeinderatspräsident Albert Gabriel und 8 weitere Gemeinderäte haben anlässlich der Sitzung die Motion zur Erarbeitung eines Projekts zur Unterbringung des Bezirksgerichts und der Kantonspolizei (Text siehe Beilage) eingereicht. Diese Motion ist eine Konsequenz des vom Klosterser Stimmvolk am 17.6.2012 abgelehnten Rathausanbau, in dem in erster Linie Büroräumlichkeiten für den Kantonspolizei-Posten Klosters und das Bezirksgericht Prättigau/Davos angeboten hätten werden sollen. Als Ablehnungsgrund für das Scheitern der Rathausanbau- Vorlage wird der ebenfalls vorgesehene neue Versammlungsaal (u. a. auch Gemeinderatssaal) vermutet. Auskunftsperson für weitere Informationen (bitte nicht veröffentlichen): Gemeindepräsident Markus J. Haltiner, Tel. Nr. 079/467 14 64 Seite 5 von 5 21/06/2012