Überarbeitung des BVT-Merkblattes Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen

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Transkript:

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions- Richtlinie Überarbeitung des BVT-Merkblattes Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen Gabriele Wechsung (gabriele.wechsung@uba.de) FG II 4.3: Luftreinhaltung und terrestrische Ökosysteme Mit Beiträgen von Helmut Döhler, Ewald Grimm (KTBL) 13.03.14 1

Was erwartet Sie? Für die Landwirtschaft relevante Internationale Vereinbarungen zur Luftreinhaltung / aktuelle Ammoniakemissionssituation Übersicht zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) Zielsetzung und Geltungsbereich Wichtigste Anforderungen der IED / Vergleich zu anderen Regularien Umsetzung in Deutschland BVT-Merkblatt Intensivtierhaltung (D2 IRPP BREF) BVT-Schlussfolgerungen am Beispiel Mastschweinehaltung Assoziierte Emissionswerte (AEL) Überwachung (Monitoring) Zusammenfassung und Ausblick 13.03.14 2

Internationale Abkommen über Emissionsminderung in der Landwirtschaft Instrumente der Luftreinhaltung Industrieemissionsrichtlinie, 2012/75/EU Industrial Emission Directive(IED) UN ECE Luftreinhaltekonvention, Multikomponenten- Protokoll (Annex IX) 2001/81/EG, EU-Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen Klimarahmenkonvention Kyoto-Protokoll 13.03.14 3

Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung Nationale Emissionen berichtet gemäßder UNECE Luftreinhaltkonvention 13.03.14 4

Kombinationen von Minderungsmaßnahmen Minderungskosten *kg NH 3-1 1,03 0,76 0,75 3,46 8,46 Mehrkosten *TP -1 *a -1 0,77 2,00 1,23 19,91 17,91 Minderung % 11 38 24 84 31 6 5 Stall Lager Ausbringung kg NH3 / (TP a) 4 3 2 Quelle: UBA-Texte 79/2011 Döhler et al., 2011 1 0 Referenz - / Stroh / - - / Stroh / Einarb - / - / Einarb 13.03.14 5 ALR / Stroh / Einarb ALR / - / -

Aktuelle Emissionssituation Daten aus dem laufenden UBA-Forschungsvorhaben Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien 13.03.14 6

13.03.14 7

Minderungspotentiale NH3-Minderungsmaßnahmen Gg NH 3 p.a. 1. Einarbeitung von Geflügelmist (und Trockenkot) innerhalb von 4 h 12,13 2. Abdeckung von Schweinegüllelagern mit Schwimmfolie 4,26 3. N-reduzierte Fütterung bei Mastschweinen und Sauen (50 % aller Schweinebestände) 3,69 4. Gülleausbringung mit Schleppschlauch auf bewachsenen Ackerflächen 11,16 5. Gülleausbringung mit Schleppschuh auf Grünland 33,31 7. Festmist < 4h (ohne Geflügelmist und Trockenkot) 4,19 8. Abluftreinigung in 20% aller Schweinebestände 7,7 Summe 76,4 Quelle: UBA Luftqualität 2020/2030: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe unter Berücksichtigung von Klimastrategien (FKZ 3710 43 219), 3. Zwischenbericht, Juli 2013 13.03.14 8

Hauptquellen für Ammoniak in der Nutztierhaltung Quelle: KTBL 13.03.14 9

Sevilla-Prozess: Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) Medienübergreifende Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden; energie- und wassersparende Technologien etc. hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt Genehmigungen basieren auf Besten Verfügbaren Techniken Emissionen in die Luft Emissionen in Boden/Wasser 13.03.14 10

Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) Beste wirksam für hohes Umweltschutzniveau Verfügbare Anwendung der Technik muss unter Berücksichtigung des Kosten- Nutzenverhältnisses bei wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen möglich sein. Gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedsstaates verwendet oder hergestellt werden. Techniken angewandte Technologien und Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut gewartet, betrieben und stillgelegt wird. 13.03.14 11

Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) Anlagen zur Intensivhaltung oder aufzucht (Geflügel und Schweine) 40.000 Geflügel 2.000 Mastschweine (>30 kg) 750 Sauen Umsetzung in DE: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (12.04.13) 13.03.14 12

Industrie-Emissions-Richtlinie (2012/75/EU) IED Anlagen in D insgesamt, 2009-2011: 9.188 Davon Anlagen in der Tierhaltung: 2.454 (27%) Stand 2007: 1382 Anlagen Nordrhein-Westfalen (15%), Niedersachsen (42%); Geflügel > 40.000 TP 1.356 185% seit 2007 Schweine > 2.000 TP 812 195% seit 2007 Sauen > 750 TP 286 135% seit 2007 Quelle: Bericht der Bundesregierung Deutschland gemäß Artikel 17 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 der RL 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Berichtszeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2011; BMU) 13.03.14 13

Was ist neu? BVT und assoziierte Emissionswerten (AEL) sind rechtsverbindlich (Art.15, Abs.3 der IED): BAT-AEL kennzeichnen den Bereich von Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer oder einer Kombination von BVT erzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen Emissionsfaktoren, z.b. kg NH3/(TP a) Abweichung muss in Genehmigungen dokumentiert und begründet werden (Art.15, Abs.4 der IED) Mitgliedsstaaten müssen darüber berichten (Art.72, Abs.1) 13.03.14 14

Was ist neu? Einheitliche Anforderungen für die Anlagenüberwachung (Art.23): Umweltinspektionen (mindestens alle drei Jahre) 13.03.14 15

Was ist neu? Größere Verbindlichkeit der BVT Komitologieverfahren gemäßart 75, IED, werden BVT-Schlussfolgerungen aus dem BVT-Merkblatt extrahiert und als Dokument rechtsverbindlich veröffentlicht Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen (in D TA-Luft, Anhänge der AbwV) 13.03.14 16

Zweiter Entwurf des BVT-Merkblattes Intensivtierhaltung Kommentierung des D2 erfolgte bis 21.10.2013; 2737 Kommentare der MS; Von 1500 Kommentaren der BVT-Schlussfolgerungen wurden 500 bearbeitet; Verabschiedung der BVT- Schlussfolgerungen 2014? 13.03.14 17

Zweiter Entwurf des BVT-Merkblattes Intensivtierhaltung Umweltmanagementsystem Management (gute fachliche Praxis) Effizienter Einsatz von Energie und Wasser Minderung Geräuschemissionen Reststoffe Düngermanagement Monitoring (Bilanzierung, Messung) Fütterungsmanagement (N, P) Emissionsminderung Ammoniak, Geruch, Staub (Haltung von Schweinen und Geflügel) Verfahrensintegrierte Maßnahmen (Haltungsverfahren) Abluftreinigung Dunglagerung Dungbehandlung Ausbringung 13.03.14 18

BVT-Schlussfolgerungen - generelle Struktur 13.03.14 19

BVT-assoziierter Emissionslevel (AEL) für Ammoniak in der Schweinemast 13.03.14 20

BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5, 5.2.2.4 BVT 23. Zur Minderung der Emissionen von Ammoniak bei der Haltung von Mastschweinen ist es BVT eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden: a Technik Minderung der emissionsaktiven Oberfläche von Flüssigmist, vereinfachte Reinigung der Buchten und regelmäßige Entmistung zu einem externen Lager. Für diesen Zweck können die folgenden Techniken benutzt werden: Emissionslevel [kg NH 3 /(TP a)] BVT-AEL 1,0 1,7 BREF 2003 1. Vollperforierter Boden, Vakuumsystem 0,54-2,25 BVT 2. Teilperforierter Boden, Vakuumsystem 1,55-2,25 BVT 3. Teilperforierter Boden, geneigte Seitenwände im Güllekanal 1,0-1,6 BVT 13.03.14 4. Teil- oder vollperforierter Boden, Kotschieber 1,2-1,8 5. Teilperforierter Boden, gewölbe Liegefläche, getrennte Mist-/Wasserkanäle 1-1,2-6. Teilperforierter Boden, Kotband 1,05-1,2 -

BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5, 5.2.2.4 BVT 23. Zur Minderung der Emissionen von Ammoniak bei der Haltung von Mastschweinen ist es BVT eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden: Technik Emissionslevel [kg NH 3 /(TP a)] BREF 2003 a 7. Teilperforierter Boden, verkleinerter Güllekanal 0,9-1,7 BVT 8. Regelmäßige Spülentmistung 0,9 2,1 9. Teilperforierter Boden, Kistenstall/Hütten 2,4 10.-12. Eingestreute Buchten/Tiefstreu mit Auslauf 1,6-2,4-7,5 13. Schrägbodenstall 1,05-1,2 Bedingt BVT - BVT --- 13.03.14 22

BVT-Schlussfolgerungen Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5, 5.2.2.4 BVT 23. Zur Minderung der Emissionen von Ammoniak bei der Haltung von Mastschweinen ist es BVT eine oder eine Kombination der folgenden Techniken anzuwenden: Technik b Kühlung der Gülle, um die NH3-Freisetzung zu mindern. Für diesen Zweck können die folgenden Techniken benutzt werden: Emissionslevel [kg NH 3 /(TP a)] BVT-AEL 1,0 1,7 BREF 2003 1. Teilperforierter Boden, Güllekühlung (Kühlschläuche) 1,2-2,6 2. Teilperforierter Boden, Güllekühlung (Kühlrippen) 1,2-1,4 Bedingt BVT Einsatz eines Abluftreinigungsverfahren wie: 1,1 (> 70%); - 1. Biowäscher 2. Biofilter 3. Chemowäscher 4. zwei- oder dreistufige Reinigungsanlage 13.03.14 23

BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5.1.10 BVT 13. Monitoring: Deutsche Kommentare: - Ergebnis von BVT 13a mit BVT 13b oder 13c verbinden - Muss für den Vollzug mehr spezifiziert werden -Anzahl der Stichprobenmessungen zur Überprüfung festlegen (Aufwand / Verhälnismäßigkeit) 13.03.14 24

BVT-Schlussfolgerung Vorschlag des EIPPCB Kapitel 5.1.10 BVT 17. Überwachung: Deutsche Kommentare: - Vorgaben für spez. Techniken (Lagerung, Behandlung) erforderlich. - Muss für den Vollzug mehr spezifiziert werden. - Abluftreinigung: z.b. Anforderung des LK Cloppenburg (Abnahmemessungen, elektronisches Tagebuch, Wartungsvertrag, jährliche Check-up Messungen) 13.03.14 25

Zusammenfassung Bewertung der BVT-Kandidaten durch das EIPPCB nicht transparent Unterscheidung von Neuanlagen und Altanlagen bisher nicht getroffen Tierfreundliche Haltungsverfahren sind im D2 nicht genügend berücksichtigt Emissionsbandbreiten (AEL) Repräsentieren große Unterschiede (verfahrensintegriert bis Abluftreinigung) Auch hier keine Differenzierung für Alt- und Neuanlagen Datenbasis für AEL bei Geruch und Staub gegenwärtig nicht gegeben Monitoring/Überwachung muss für Vollzug spezifiziert werden Größeres Gewicht der BVT-Merkblätter gemäß IED BVT-Schlussfolgerungen in Kap. 5 sind jetzt verbindlich Referenz für Genehmigungsauflagen (technisch, Emissionsbegrenzung - AELs) in DE: Anpassungen insb. der TA Luft Striktere Anlagenüberwachung (mind. alle 3 Jahre) ; Anforderungen zum Monitoring 13.03.14 26

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? gabriele.wechsung@uba.de 13.03.14 27

Der Sevilla-Prozess gemäßrl (2012/75/EU) Informationsaustausch 13 (1) IE-RL in der TWG Koordination durch EU-KOM / EIPPCB In DE: Gesetz zur Umsetzung der IE-RL (April 2013) 13.03.14 28

Zusammenarbeit der Akteure - Informationsaustausch Europäische Kommission National International EU KOM MS-27 Deutsche Delegation EIPPCB in Sevilla Technical Working Group (TWG) Industrie NGO Umwelt NGO Nicht- EU- Länder Artikel 13 Forum BMU / UBA National Focal Point Nationale Technische Arbeitsgruppe (ntag) UBA Koordinator UFOPLAN Vertreter der Länder Hersteller Wissenschaftler NGO Artikel 75 Ausschuss Gesetz zur Umsetzung der IE-RL (April 2013) Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen Genehmigungsbehörden 13.03.14 29