Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach 1319 8032 Zürich 1
Was ist ein Vorsorgeauftrag? Warum macht ein Vorsorgeauftrag Sinn? Wie wird ein Vorsorgeauftrag errichtet? 2
Willensvollstreckerauftrag / Testament für die Urteilsunfähigkeit 3
Selbstbestimmungsrecht Bestimmen des Vorsorgebeauftragten Umschreiben der Tätigkeitsfelder Erteilen von Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben Je umfassender, desto besser 4
Der Vorsorgeauftrag Personensorge Natürliche Personen Firmen / Juristische Personen Vermögenssorge Vertretung im Rechtsverkehr 5
Inhalt des Vorsorgeauftrags Personensorge Sorge um psychisches und physisches Wohl Vermögenssorge Verwaltung des Vermögens und des Einkommens Vertretung im Rechtsverkehr - Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Privaten 6
Abgrenzung zur Generalvollmacht Vorsorgeauftrag Generalvollmacht Form: Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung Form: einfache Schriftlichkeit Wirkungsentfaltung: bei Urteilsunfähigkeit des Auftraggebers /Prüfung durch ESB für dauernde Urteilsunfähigkeit gedacht Wirkungsentfaltung: sofort Einzige Möglichkeit einer handlungsfähigen Person, sich vertreten zu lassen. Gilt sofern vorgesehen auch für Fälle der vorübergehenden Urteilsunfähigkeit (Unfall etc.) 7
Handlungsfähigkeit (Erstellung Vorsorgeauftrag) Eintritt der Urteilsunfähigkeit (Wirkung Vorsorgeauftrag) 8
Errichtung des Vorsorgeauftrags Formvorschriften Eigenhändig Der Auftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet werden Hinterlegung 9
Überprüfung durch die Erwachsenenschutzbehörde (ESB) Allgemeine Gültigkeitserfordernisse eines Rechtsgeschäfts Widerrechtlichkeit Unmöglichkeit Sittenwidrigkeit Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse eines Rechtsgeschäfts Urteilsunfähigkeit der Auftraggeberin Sorgebedürftigkeit der Auftraggeberin Urkunde mit Befugnissen / Legitimation 10
Beendigung des Vorsorgeauftrags Beendigung Durch Wiedererlangen der Urteilsfähigkeit Durch Kündigung mittels schriftlicher Mitteilung an die Erwachsenenschutzbehörde Regel: 2 Monate Kündigungsfrist Ausnahme: Fristlose Kündigung Entzug des Mandats durch ESB Tod des Auftraggebers, Tod oder Handlungsunfähigkeit des Vorsorgebeauftragten 11
Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde Bei Interessengefährdung Einschreiten von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person Art. 368 Abs. 2 ZGB (Massnahmen) 12
Honorar Der Vorsorgeauftrag ist grundsätzlich entgeltlich Form: Vermerken des Tarifs/Vergütung im Vorsorgeauftrag Ist nichts festgelegt, legt die Erwachsenenschutzbehörde den Tarif/Vergütung fest Die bevollmächtigte Person kann auf ein Honorar verzichten 13
Die Patientenverfügung Inhalt Bezeichnung einer vertretungsberechtigten Person für medizinische Angelegenheiten Weisungen/ Leitlinie zur Entscheidfindung Entscheid nach mutmasslichem Wille/ Interessen des Patienten Hinweise zur Hinterlegung Behandlungsziele 14
Formvorschriften Schriftlich, mit Datum und Unterschrift Vorhandensein sowie Ort der Hinterlegung kann auf der Versicherungskarte eingetragen werden. Die Gültigkeit der Patientenverfügung wird nicht durch die Erwachsenenschutzbehörde geprüft. Diese «Kontrolle» wird vom medizinischen Personal durchgeführt. 15
Verbindlichkeit Grundsatz: Patientenverfügung ist für Ärzte verbindlich Ausnahmen: Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften Bestehen von begründeten Zweifel, dass Patientenverfügung nicht auf freiem Willen beruht - Urteilsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Verfassens - Willensmängel Ein Musterbeispiel einer Patientenverfügung ist unter folgendem Link abrufbar: http://patientenverfuegung.redcross.ch/ 16
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Kurzversion 18
Langversion 19
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