Zertifizierungsprogramm

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Transkript:

Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen nach EN 795 IBS-Zertifizierungsprogramm-Absturzausrüstung - Anschlageinrichtungen-Version-1-20150223 Seite 1 von 5

Vorwort Dieses produktbezogene Zertifizierungsprogramm in Verbindung mit dem allgemeinen Zertifizierungsprogramm ist eine wesentliche Grundlage zur Zertifizierung von persönlicher Absturzschutzausrüstung (im Folgenden PSA genannt) - Anschlageinrichtungen nach EN 795 durch die Zertifizierungsstelle des IBS. Bei Erfüllung der Normanforderungen sowie der Anforderungen dieses und des allgemeinen Zertifizierungsprogrammes erhält der Antragsteller von der Zertifizierungsstelle das Zertifikat über die EG- Qualitätssicherung, das die Grundlage für die Ausstellung und Anbringung der CE-Kennzeichnung an der PSA - Anschlageinrichtungen bildet. Inhalt 1. Anwendungsbereich... 3 2. Zertifizierungsgrundlagen... 3 3. Produktanforderungen... 3 4. Zertifizierung / Überwachung... 4 4.1 Allgemeines... 4 4.2 EG-Baumusterprüfung... 4 4.3 Werkseigene Produktionskontrolle (Qualitätssicherungssystem)... 4 4.4 Evaluierung... 4 4.5 Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle... 4 4.6 Zertifizierungsdokumentation (Zertifikat über die EG-Qualitätssicherung)... 5 4.7 Überwachung... 5 IBS-Zertifizierungsprogramm-Absturzausrüstung - Anschlageinrichtungen-Version-1-20150223 Seite 2 von 5

1. Anwendungsbereich Dieses produktbezogene Zertifizierungsprogramm gilt für PSA - Anschlageinrichtungen. Dies betrifft von der baulichen Einrichtung abnehmbare Anschlageinrichtungen zur Verwendung durch eine einzelne Person. Beinhaltet sind ortsfeste sowie bewegliche Anschlagspunkte zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung. Das vorliegende Zertifizierungsprogramm legt Anforderungen an PSA - Anschlageinrichtungen selbst und das allgemeine Zertifizierungsprogramm an dessen Zertifizierungsablauf fest. 2. Zertifizierungsgrundlagen Die Grundlagen für die Zertifizierung bilden die nachstehend angeführten Dokumente: Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Rechtsvorschriften (89/686/EWG) EN 795:2012 - Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen dieses Zertifizierungsprogramm für PSA - Anschlageinrichtungen Zertifizierungs- und Überwachungsvereinbarung zwischen Kunden und IBS-Zertifizierungsstelle Gebührenordnung der IBS-Zertifizierungsstelle Bei datierten Verweisen gilt nur die in Bezug genommene Fassung. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils aktuelle Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments. 3. Produktanforderungen PSA - Anschlageinrichtungen, bestehend aus einem oder mehreren Anschlagspunkt(en) bzw. flexiblen oder festen Führungen, müssen ein geeignetes Befestigungselement aufweisen, damit die persönliche Schutzausrüstung gesichert mit der Anschlageinrichtung verbunden werden kann. Die bauliche Verankerung wird durch die EN 795 nicht berücksichtigt. Die nachstehenden Anforderungen müssen erfüllt werden und sind in der EN 795 detailliert definiert: Prüfung gefährlicher störender Eigenschaften angemessener Oberflächenzustand jedes Teils einer PSA Korrosionsbeständigkeit Informationsmaterial des Herstellers PSA mit Verstellsystem Kennzeichnung Prüfungen o Verformung o statische Belastbarkeit o dynamische Belastbarkeit und Integrität IBS-Zertifizierungsprogramm-Absturzausrüstung - Anschlageinrichtungen-Version-1-20150223 Seite 3 von 5

4. Zertifizierung / Überwachung 4.1 Allgemeines Für PSA - Anschlageinrichtungen ist entsprechend der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) eine EG-Baumusterprüfung durch eine gemeldete Prüfstelle durchzuführen und in Bezug auf die fertigen Produkte ein EG-Qualitätssicherungssystem mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle zu vollziehen. 4.2 EG-Baumusterprüfung Die in der EN 795 erforderlichen Prüfungen sind von einer gemeldeten Prüfstelle durchführen zu lassen. Prüfung gefährlicher störender Eigenschaften nach EN 795 angemessener Oberflächenzustand jedes Teils einer PSA nach EN 795 Korrosionsbeständigkeit nach EN 795 Informationsmaterial des Herstellers nach EN 795 PSA mit Verstellsystem nach EN 795 Belastungsprüfungen nach EN 795 o Verformung o statische Belastbarkeit o dynamische Belastbarkeit und Integrität Bei Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Produkt wird durch die zugelassene Prüfstelle eine EG-Baumusterbescheinigung ausgestellt. Wenn Ergänzungen, Erweiterungen und Änderungen am zertifizierten Produkt vorgenommen werden sollen, die Einfluss auf die Konformität mit den zugrundeliegenden Anforderungen haben, so sind Ergänzungsprüfungen durchzuführen. Die Art und der Umfang der Ergänzungsprüfung werden im Einzelfall mit der Zertifizierungsstelle festgelegt. 4.3 Werkseigene Produktionskontrolle (Qualitätssicherungssystem) Der Hersteller muss eine werkseigene Produktionskontrolle entsprechend der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) einführen, dokumentieren und aufrecht erhalten, um sicherzustellen, dass PSA - Anschlageinrichtungen, die in Verkehr gebracht werden, die festgelegten Leistungseigenschaften aufweisen. Dies betrifft im speziellen den Fertigungsprozess inklusive Endprüfung sowie erforderliche Tests, um die Konformität des Produktes entsprechend dem Baumuster der EG-Baumusterbescheinigung nachzuweisen. 4.4 Evaluierung Die zusammenfassende Evaluierung der Nachweise gemäß EN 795 erfolgt durch einen Experten des IBS. 4.5 Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle Im Zuge der Erstinspektion gemäß der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) ist vom Antragssteller nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet, dokumentiert, verwirklicht und aufrechterhalten wird. IBS-Zertifizierungsprogramm-Absturzausrüstung - Anschlageinrichtungen-Version-1-20150223 Seite 4 von 5

Die Bewertung erfolgt anhand der Ergebnisse der durchgeführten Inspektion nach folgenden Kriterien: Bewertung 0 (keine Abweichungen, Konformität gegeben) 1 (geringfügige Abweichungen, Konformität noch gegeben) 2 (mittlere Abweichungen, Konformität gerade noch gegeben) 3 (schwerwiegende Abweichungen, Konformität nicht mehr gegeben) Erlaubte Abweichung Aussetzung Zertifikat Einschränkung -- -- -- 7 10 oder 8 oder 2 5 oder 3 oder 0 1 1 In der Tabelle sind die erlaubten Abweichungen zur Ausstellung des IBS-Konformitätszertifikates sowie die Abweichungen festgelegt, ab wann das IBS-Konformitätszertifikat eingeschränkt bzw. ausgesetzt wird. 4.6 Zertifizierungsdokumentation (Zertifikat über die EG-Qualitätssicherung) Nach erfolgreicher Zertifizierungsentscheidung stellt die Zertifizierungsstelle dem Antragsteller ein vom Zeichnungsberechtigten unterzeichnetes Zertifikat über die EG-Qualitätssicherung über die zertifizierte Anschlageinrichtung aus. Hinsichtlich der Bewertung und Überprüfung der Konformität der PSA - Anschlageinrichtungen wird auf die Zusammenhänge zwischen der EN 795 und der Richtlinie 89/686/EWG im Anhang ZA der EN 795 verwiesen. Der Hersteller ist auf Grund eines gültigen Zertifikats über die EG-Qualitätssicherung berechtigt und verpflichtet die EG-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 89/686/EWG (Kapitel III, Artikel 7 und Anhang 4) anzubringen. Die Gültigkeit des Zertifikates über die EG-Qualitätssicherung ist so lange gegeben, wie sich die EN 795 und die Bedingungen für die Herstellung der PSA - Anschlageinrichtungen nicht ändern. 4.7 Überwachung Die laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle und die Evaluierung des Werks erfolgt gemäß Richtlinie 89/686/EWG durch die Inspektoren der Zertifizierungsstelle mindestens 1x jährlich. IBS-Zertifizierungsprogramm-Absturzausrüstung - Anschlageinrichtungen-Version-1-20150223 Seite 5 von 5