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Claudia Kroll Vertriebsdirektion Süd Postfach 20 20 20 80020 München Telefon +49.53299.695 Fax +49.53299.689 E-Mail CKroll@vhv.de 27. Oktober 2015 VHV-Angebot zu Ihrer Kfz-Versicherung Flotte-GARANT 1+ für: Personenkraftwagen (Pkw) WKZ 112 Ihr Fahrzeug.. Hersteller: PORSCHE (0583) Typ: 993 (911 CARRERA 4,S) (451) Erstzulassung: 01.04.2013 Fahrzeug: Gebrauchtfahrzeug Zulassung auf Halter: 26.10.2015 Vertragsbeginn: Tag der Zulassung Zahlungsperiode: jährlich Stärke: 210 kw (286 PS) Tarifgruppe: N Branche: Betriebsart: Bauhauptgewerbe (Hoch-/Tief- /Garten-/Landschaftsbau u. vorbereitende Baustellenarbeiten) (69) Bauhauptgewerbe (Hoch- /Tiefbau u. vorbereitende Baustellenarbeiten) (969) Kennzeichen: M-XX 1111 Zulassungsbezirk: München Höchstgeschwindigkeit: PLZ Wohnort Halter: 80333 München Fahrzeug-Ident-Nr.: Fahrzeugwert: bis 100.000 EUR Hubraum: 3600 ccm... und Ihre Möglichkeiten, den Beitrag mitzugestalten: jährliche Fahrleistung: 25.000 km Abstellplatz des Fahrzeuges: Öffentlicher Parkplatz, Straßenrand Anrede: Herr VN-Art: Selbstständige/Freiberufler Pkw als Betriebsausgabe anerkannt: Ja Vorsteuerabzugsberechtigung: Ja Nutzerkreis: Beliebige Nutzer Geburtsdatum des Vers.-Nehmers: 01.01.1970 Alter des Fahrzeugs beim Erwerb durch denvn: Berücksichtigt Betriebsart: Bauhauptgewerbe (Hoch-/Tiefbau u. vorbereitende Baustellenarbeiten) (969) Entgeltliche Warenbeförderung: Fahrzeug wird nicht zur entgeltlichen Warenbeförderung genutzt Entgeltliche Personenbeförderung: Fahrzeug wird nicht zur entgeltlichen Personenbeförderung genutzt 27.10.2015/18:47:14/a01703 Seite -1-10/2015 Version 63.18

VM-Nr.: 000000-000 Vorg.Nr.: Vers.Nr.: Vermietung: Nein Winterdienst: Nein 27.10.2015/18:47:14/a01703 Seite -2-10/2015 Version 63.18

VM-Nr.: 000000-000 Vorg.Nr.: Vers.Nr.: Seite 3 zum Angebot für amtliches Kennzeichen M-XX 1111 Ihr gewünschter Versicherungsumfang...... in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsumfang: Kfz-Haftpflicht - Deckung: 100 Mio. pauschal 1.155,44... in der Kasko-Versicherung: Vollkasko Selbstbeteiligung: 300,- 3.207,85 inkl. Teilkasko Selbstbeteiligung: 150,- Ihre persönliche Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung...... in der: Beitrags- Satz % SF- Klasse Typ- Klasse jährlich Beitrag 1/2-jährlich 1/4-jährlich monatlich Kfz-Haftpflicht: 110 % 0 11 1.155,44 600,12 308,47 103,76 Kasko: 60 % 0 28 3.207,85 1.667,14 857,28 288,39 Kfz-Unfall: Gesamt: 4.363,29 2.267,26 1.165,75 392,15 (Beiträge gemäß Zahlungsperiode gültig ab 01.10.2015 inkl. Vers.-Steuer) Der Beitrag gilt bis zu einem eventuellen Tarifwechsel. Vertragsgrundlagen: Verbraucherinformation zur Autoversicherung Nummer KN1015 27.10.2015/18:47:14/a01703 Seite -3-10/2015 Version 63.18

Produktinformationsblatt Kraftfahrtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. Sofern in Folgejahren in Neugeschäftstarifen Leistungsverbesserungen eingeführt werden, gelten diese auch für Ihrern Versicherungsvertrag. 1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung, die folgende kenntlich gemachten Versicherungsarten umfasst: Kfz-Haftpflichtversicherung Schutzbriefleistungen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Fahrerschutz Auslandschutz Kaskoversicherung Vollkaskoversicherung Teilkaskoversicherung Kraftfahrt-Unfallversicherung Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). 2. Welche Risiken sind versichert, welche Risiken sind nicht versichert? Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert. Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) Hiermit haben Sie eine Grunddeckung und sind abgesichert bei: Schäden durch Brand oder Explosion Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung Schäden durch Lawinen Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art Glasbruchschäden Schäden durch Tierbiss inkl. Folgeschäden bis 2.000 EUR Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz aus der Teilkasko ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko.Darüber hinaus aber auch: Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus) Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Die Kraftfahrt-Unfallversicherung tritt ein, wenn Mitfahrer in einem Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen, verletzt oder getötet werden - unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Die Schutzbriefleistungen bieten europaweit schnelle Hilfe und finanziellen Schutz bei Pannen, Unfällen, Diebstahl und Erkrankungen. Wenn ein Unfall zum Streitfall wird, schützt die Verkehrs- Rechtsschutzversicherung vor hohen Prozess- und Anwaltskosten Aus dem Fahrerschutz erhält der Fahrer Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind. Der Auslandschutz deckt die Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Die Kfz-Umweltschadenversicherung stellt Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine unfallartige Störung beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht worden sind. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in den AKB A.1.1, A.2.1 bis A.2.2, A.3.1, A.4.1,A.5.1 und A.6.1 sowie den Besonderheiten für die Kfz-Umweltschadenversicherung in den einzelnen Abschnitten. Ihrem Versicherungsantrag können Sie weitere Informationen zu den von Ihnen gewünschten Versicherungsarten und weitere Einzelheiten, z. B. zur Versicherungssumme und zu Selbstbehalten, entnehmen. 3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung? Die Höhe des bzw. der von Ihnen zu entrichtenden Beiträge ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der vereinbarten Zahlungsperiode. Die Beiträge beinhalten die gesetzliche Versicherungsteuer in der vom Gesetzgeber jeweils festgelegten Höhe. Beitrag der von Ihnen gewünschten Versicherungsarten gemäß der von Ihnen gewählten Zahlungsperiode: Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung ( Schutzbriefleistungen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Auslandschutz Kaskoversicherung Kraftfahrt-Unfallversicherung Gesamtbeitrag 1.155,44 Euro 3.207,85 Euro 4.363,29 Euro Zahlungsperiode: Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres Erstmals zum Versicherungsbeginn Tag der Zulassung (Hinweis: Abhängig vom Beginn wird der erste Beitrag ggf. anteilig erhoben) Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben zur Beitragshöhe erst nach Auskunft über Ihren Schadenverlauf dem Versicherungsschein entnehmen können. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Einzelheiten hierzu finden Sie in den AKB C.1 und C.2. 4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. In manchen Fällen kommt ein Leistungsausschluss in Betracht, so z. B. bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden. Auch besteht z.b. kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse. Einzelheiten zu den ausgeschlossenen Leistungen finden Sie in den AKB A.1.5, A.2.9, A.3.10, A.4.12, A.5.6 und A.6.8. 27.10.2015/18:47:14

5 Welche Pflichten haben Sie beim Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder eine Vertragsstrafe zahlen müssen. Bei vorsätzlich unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Versicherungsbeginn nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. Bei einer vorsätzlich unterlassenen Anzeige wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrages für das laufende Versicherungjahr erhoben, die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet wird und sofort fällig ist. 6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Welche Pflichten Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus Abschnitt D der AKB. Beispielsweise dürfen Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis oder einem verkehrssicheren Fahrzeug und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln fahren. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. 7 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt E der AKB. 8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem unter Ziffer 3 genannten Zeitpunkt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten hierzu finden Sie unter AKB B.1, B.2, C.1 und C.2 sowie im Versicherungsschein. 9 Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages können Sie oder wir den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z. B. nach Eintritt eines Schadens eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit. Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt G der AKB. 27.10.2015/18:47:14