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Transkript:

Erwerb und Nachkauf von vor dem 1.1.2005 liegenden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten Zeiten nach Vollendung des 15. Lebensjahres bei Besuch einer inländischen mittleren Schule (zb Handelsschule, Fachschule ohne Lehrverhältnis) oder einer mittleren Schule mit vergleichbarem Bildungsangebot, höheren Schule (zb Gymnasium/Realgymnasium, Handelsakademie), Hochschule (zb Universität, Kunsthochschule, Kunstakademie), werden in der Pensionsversicherung dem Grunde nach als Ersatzzeiten vorgemerkt. Ebenso werden Ausbildungszeiten am Lehrinstitut für Dentisten und eine nach dem Hochschulstudium vorgeschriebene Berufsausbildung berücksichtigt. Die vorgemerkten Zeiten gelten aber weder für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen noch für die Leistungsbemessung (Höhe der Pension). Ausnahme: Bei Leistungen aus dem Versicherungsfall des Todes (Hinterbliebenenleistungen) zählen diese Zeiten für die Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit). Ein Nachkauf ist jedoch möglich bzw. werden diese Zeiten dann als Beitragsmonate der freiwilligen Versicherung und bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Pensionsleistung bzw. für die Leistungsbemessung (Höhe der Pension) gewertet. Zur Beachtung: Bei der Prüfung des Anspruches auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Hackler-Langzeitversicherung) werden nachgekaufte Bildungsmonate für Geburtsjahrgänge ab 1959 (Frauen)/ ab 1954 (Männer) nicht mehr berücksichtigt. 1

Die Anrechnung von Schulzeiten erfolgt in folgendem Umfang: Schultyp mittlere Schule höhere Schule Hochschule Ausbildungszeit Lehrinstitut für Dentisten Höchstausmaß 2 Jahre 3 Jahre 12 Semester 6 Jahre 1 Jahr Als Ersatzmonate werden für jedes Schuljahr 12 Monate, für jedes Hochschulsemester 6 Monate und die Ausbildungszeit im Ausmaß ihrer Dauer angerechnet, sofern noch eine weitere Versicherungszeit vorliegt. Höhe der Beiträge für das Kalenderjahr 2018 für nach dem 31.12.1954 geborene Personen und einen Schulbesuch vor dem 1. 1. 2005 Schultyp mittlere und höhere Schule Hochschule Beitrag für jeden Ersatzmonat im Jahr 2018 1.169,64 Die Höhe des Beitrages für jeden Ersatzmonat für vor dem 1. 1. 1955 geborene Personen und einen Schulbesuch vor dem 1. 1. 2005 unter Berücksichtigung eines so genannten Risikozuschlages : Schultyp Nach Vollendung des 60. Lebensjahres mittlere und höhere Schule Hochschule 2.736,96 *) *) Risikozuschlag nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit 2,34 2

Nachträgliche Selbstversicherung von ab dem 1.1.2005 liegenden Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung Der Nachkauf der ab dem 1.1.2005 absolvierten Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung wird in Form der nachträglichen Selbstversicherung durchgeführt. Dabei werden durch Beitragsentrichtung Zeiten der freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung erworben und deren Beitragsgrundlagen in das Pensionskonto eingetragen. Die Anrechnung von Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung ab dem 1. Jänner 2005 erfolgt in gleicher Weise wie für den Erwerb von Schulzeiten bis 31. Dezember 2004 (siehe Ausführungen davor). Als monatliche Beitragsgrundlage bzw. Beitragshöhe im Kalenderjahr 2018 gelten für nach dem 31.12.1954 geborene Personen nachstehende Beträge: Schulzeit absolviert im Kalenderjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 monatliche Beitragsgrundlage 3.630,00 3.750,00 3.840,00 3.930,00 4.020,00 4.110,00 4.200,00 4.230,00 4.440,00 4.530,00 4.650,00 4.860,00 4.980,00 5.130,00 monatlicher Beitrag im Kalenderjahr 2018 1.120,81 1.124,14 1.124,13 1.124,62 1.122,31 1.120,55 1.121,53 1.122,81 1.146,45 1.144,51 1.143,94 1.167,58 1.168,37 1.169,64 3

Für vor dem 1.1.1955 geborene Personen sind die monatlichen Beiträge um einen Risikozuschlag wie folgt zu vervielfachen: nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit 2,34 Schulzeit absolviert im Kalenderjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 monatlicher Beitrag im Kalenderjahr 2018 nach dem 60. Lebensjahr 2.622,70 2.630,49 2.630,46 2.631,61 2.626,21 2.622,09 2.624,38 2.627,38 2.682,69 2.678,15 2.676,82 2.732,14 2.733,99 2.736,96 Antrag und Beitragsentrichtung Der Antrag auf Nachkauf bzw. nachträgliche Selbstversicherung kann bei jedem Versicherungsträger, bei dem mindestens ein Versicherungsmonat erworben wurde, gestellt werden. Nach der Vorschreibung der Beiträge steht es der versicherten Person frei, ob bzw. wie viele Monate gekauft werden. Eine Entrichtung in Teilbeträgen ist möglich. Wird die Zahlung ohne triftigen Grund unterbrochen, erfolgt eine Neufestsetzung der Beiträge. 4

STEUERLICHE BERÜCKSICHTIGUNG Ab 01. Jänner 2018 wird die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) zu einem automatischen Datenaustausch für bestimmte Sonderausgaben (insbesondere für Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungsmonaten) gemäß 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) mit der Finanzverwaltung verpflichtet. Die automatische Datenübermittlung ist für alle ab dem Jahr 2017 erfolgten Zahlungen anzuwenden. Wird ein Antrag auf Nachkauf bzw. nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung gestellt, beachten Sie bitte die Frage 6. Steuerliche Begünstigung im Antragsformular. Rückzahlung von nachgekauften Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung Wird die ursprüngliche Zielsetzung eines Nachkaufes, auf Grund von pensionsrechtlichen Änderungen, nicht erreicht, ist die Rückerstattung dieser Beiträge vorgesehen. Bei Personen mit einem Stichtag ab 1.1.2004 sind Beiträge, die für den Nachkauf entrichtet wurden, mit dem zum Pensionsstichtag für das Jahr der Entrichtung geltenden Aufwertungsfaktor zu erstatten, sofern sich diese Zeiten weder für den Anspruch noch auf die Leistungshöhe auswirken. Für nach dem 31.12.1954 geborene Personen werden die auf den Risikozuschlag entfallenden Beitragsteile erstattet. FÜR EIN BERATUNGSGESPRÄCH STEHEN WIR GERNE ZUR VERFÜGUNG. 5

Servicestellen der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Gesundheits- und Betreuungszentrum WIEN Nordbahnstraße 51/Stiege 8 1020 Wien Tel.: 050 2350 36 555 Gesundheits- und Betreuungszentrum Gesundheits- und Betreuungszentrum LINZ INNSBRUCK Bahnhofplatz 3-6 Südtirolerplatz 3 4020 Linz 6020 Innsbruck Tel.: 050 2350-36 900 Tel.: 050 2350-36 800 Gesundheits- und Betreuungszentrum Gesundheits- und Betreuungszentrum SALZBURG GRAZ Hauptbahnhof Hauptbahnhof Südtirolerplatz 1, Stiege A Europaplatz 5 5020 Salzburg 8020 Graz Tel.: 050 2350-36 700 Tel.: 050 2350-36 400 Gesundheits- und Betreuungszentrum Außenstelle EISENERZ VILLACH Hammerplatz 1 Bahnhofplatz 1 8790 Eisenerz 9500 Villach Tel.: 050 2350-36 450 Tel.: 050 2350-36 600 Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Hauptstelle Wien: Linke Wienzeile 48-52, 1060 Wien Tel.: 050 2350-33302 Fax: 050 2350-73200 Geschäftsstelle Graz: Lessingstraße 20, 8010 Graz Tel.: 050 2350 33600 Fax: 050 2350 73201 6