Abteilung Allgemeine Verwaltung/Versicherungen Ansprechpartner: Liesel Ganser Telefon 02162 1020447 oder zentral 02162 10204-0 liesel.ganser@bistum aachen.de oder versicherungen-vwz-viersen@bistum-aachen.de versichert sind: Glasschäden Leitungswasserschäden Einbruch/Diebstahlschäden Elektronikschäden Brandschäden Haftpflichtschäden Dienstreisekaskoschäden Sturm/Hagelschäden Unfälle (Körperschäden) von haupt- und ehrenamtlich Tätigen Schlüsselverlust Ablauf im Schadensfall: Umgehende Meldung an das VWZ, telefonisch oder schriftlich unter Angabe Schadenstag Schadensort Feststellende Person Hergangsbeschreibung Alle weitere Korrespondenz und erforderlichen Terminabsprachen, z. b. für Schadensbegutachtung vor Ort zwischen Kirchengemeinde und Versicherung werden vom VWZ erledigt. Glasschäden Bei offensichtlichem Steinschlag o. ä. ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten Stand April 2013/Ga 1
Schäden bis 500 können sofort in Auftrag gegeben werden Bei voraussichtlichen Kosten über 500 sind zwei Kostenvoranschläge einzuholen Bei Bleiverglasung Erstattung 75% der Rechnungssumme Leitungswasserschäden Aachen Münchener Versicherung über das Bistum Reguliert werden die Reparatur des Rohrbruches und die Behebung von Folgeschäden (z. B. Verputz-, Fliesen- und Malerarbeiten) Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes sind nicht versichert. Angabe Art der Leitung (Kalt/Warmwasser-, Heizungs- oder Abwasserleitung Reparaturen zur Vermeidung von Folgekosten sofort in Auftrag geben Vorherige Absprache für evtl. erforderliche Ortung oder Einsatz eines Bautrockners Bei größeren Schäden evtl. Begutachtung eines Sachverständigen vor Ort Einbruch/Diebstahlschäden Bei Gebäude- und Inventar Regulierung Provinzialversicherung über das Maklerbüro Uehrlichs und Finger Selbstbeteiligung Kirchengemeinden 500, Kindergärten 250 Höchstgrenze bei Gebäudeschäden 5113 Bei Elektronikschäden Allianzversicherung über das Maklerbüro Uerlichs und Finger Selbstbeteiligung 150 (nicht bei Kindergärten) Polizeiliche Meldung Angabe der Tagebuchnummer Stehlgutliste Erlaubt sind Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Gebäudes, ansonsten zunächst Kostenvoranschläge (bei Gebäudeschäden über 3000 drei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge) Bei Diebstahl von verschlossen aufbewahrtem Bargeld Erstattung in Höhe v. 154 (Nachweis Kassenbuch) Anschaffungsrechnungen Wiederbeschaffungsrechnungen nach Freigabe Stand April 2013/Ga 2
Sturm- oder Hagelschäden Provinzialversicherung über das Maklerbüro Uehrlichs und Finger Nachweise (z. B. Zeitungsausschnitte, ebenfalls entstandene Schäden in der Nachbarschaft) Sturm muss mindestens Windstärke 8 betragen haben Bei voraussichtlichen Kosten ab 500 mindestens 2 Kostenvoranschläge Übernahme der Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume nur dann, wenn diese entwurzelt wurden (Höchstentschädigungsgrenze vorher abklären) Schäden gegenüber Dritten durch umgestürzte Bäume einer Kirchengemeinde = höhere Gewalt. Hier kann der Geschädigte nur seine Teilkasko- oder Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Brandschäden Aachen Münchenerversicherung über das Bistum Bedingung: es muss richtig gebrannt haben, nur gekokelt gilt nicht Schadensfotos Kostenvoranschläge für alle nötigen Gewerke für Beseitigung von Gebäudeschäden Ursprüngliche Anschaffungsrechnungen für beschädigtes Inventar Reparatur- oder Wiederbeschaffungsrechnungen nach Freigabe Haftpflichtschaden Aachen Münchener Versicherung über das Bistum Versicherungssumme pauschal 5 Mio. für Personen- und Sachschäden Versicherung umfasst auch Betriebs- und Veranstalterhaftpflicht, Vermögensschäden Dritter und Körperschäden von Teilnehmern Besonderheit: Kirchliche Fördervereine und auch die von Kindergärten können ebenfalls Haftpflichtund Unfallversicherungsschutz beantragen. Hierdurch entsteht kein zusätzlicher Beitrag. Stand April 2013/Ga 3
Formlose Beantragung Zusendung der Satzung Dienstreisekaskoschaden Übernahme der Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten, es sei denn, die Reparaturkosten fallen geringer aus. Wenn bei ehrenamtlich Beschäftigten keine eigene Kaskoversicherung besteht, fällt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 an. Dienstfahrtbescheinigung (angeordnete Dienstfahrt) Kostenvoranschlag bei Schäden über 500 Unfallversicherung Rahmenvertrag mit Berufsgenossenschaft und Landesunfallkasse für Haupt- und Ehrenamtlichen, Messdiener, Kindergartenkinder Seit November 2011 sind Unfallmeldungen direkt von den Kirchengemeinden/Einrichtungen an die zuständige Berufsgenossenschaft zu senden. Zuständig für verunfallte Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder ist die Landesunfallkasse, bei den Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen ist die Berufsgenossenschaft BGW und bei haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirchengemeinden / Kirchengemeindeverbände ist die Berufsgenossenschaft VBG zuständig. Unfallanzeige (Vordrucke im Organisationshandbuch, Lotus Notes, linkes unteres Feld, Organisationshandbuch, G05.42 Kirchengemeinden - Personalverwaltung - Punkt 04. Formulare und Muster oder über das VWZ) Bei Arbeitsunfähigkeit ab 3 Tagen oder Tod des Versicherten Wichtig: Beschäftigungsort des Versicherten Weiterleitung an den entsprechenden Unfallversicherungsträger, Sicherheitsbeauftragten des Bistums und im Falle eines Unfalles eines/r Mitarbeiters/in Mitteilung an die Personalabteilung des VWZ Subsidiarität bei Heilkosten, d. h. Vorleistungspflicht der Krankenkasse Stand April 2013/Ga 4
Schlüsselverlust Selbstbeteiligung 10% mindestens 100 Führen eines Schlüsselbuches Stand April 2013/Ga 5