handelsrecht I :: .handelsstand.firmenbuch & firma V.-Ass. Mag. Dr. Wolfram Proksch Technische Universität Wien

Ähnliche Dokumente
Unternehmensrecht I ::

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten

Ziele dieses Kapitels

Firmenbuch I Funktion

Privat- und Wirtschaftsrecht Handelsrecht Autor: Dieter Hoffmann

Vorlesung Handelsrecht Arbeitsblatt

Über den Autor 7. Einführung 21

Handels- und Gesellschaftsrecht für Dummies

Firma = Name des Kaufmanns im Geschäftsverkehr 17 II HGB -... klagen und verklagt werden

I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation 3 2 III. Zur Geschichte des Handelsgesetzbuches 5 3 IV Die Handelsgerichtsbarkeit 7 4

Zu den wichtigsten Wirkungen der Handelsregistereintragung gehört die negative und positive Publizität, die in 15 HGB geregelt ist.

Vorlesung Grundzüge des Handelsrechts Mo, Uhr, HS 216 Audimax (Neue Universität)

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011

Folien zum Kaufmannsbegriff. Bestimmung der Kaufmannseigenschaft

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht

1 Einführung in das Handelsrecht. Handelsrecht gilt anders als das Bürgerliche Recht nicht mehr für alle Bürger /Personen

Firmengrundsätze. 1. Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft, 18 I HGB

Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts. Vorlesung an der Berufsakademie Berlin Staatliche Studienakademie-

Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht I

Sound: Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute

Fallsammlung zum Handelsrecht

Prüfungsrelevante Rechtsthemen

Handels- und Gesellschaftsrecht I

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht

Kein Gewähr auf Richtigkeit

Jura. Jan Imgrund. Handelsrecht. Skript

Sonderregeln für Kaufleute

Literaturverzeichnis. 1. Lehrbücher, Grundrisse, Fallsammlungen

Info Unternehmensgesetzbuch (UGB) Teil 1

Elemente der Betriebswirtschaft

Dieser Band beschäftigt sich mit den Kaufmannseigenschaften, dem Firmenrecht und den unterschiedlichen

Handelsregister. Handelsregister

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

A. GRUNDLAGEN...1. Tatsächliche Grundlagen Saldenbilanz als Ausgangspunkt Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens...

6 Hilfspersonen des Kaufmanns

Handelsrecht Hauptstudium - Pflichtfach. Literatur. Fallbücher

Wiederholungsfragen und Antworten I

1. Welche Aussage trifft nach dem HGB auf die Handlungsvollmacht zu?

Zitieren Sie bei der Beantwortung der Fragen soweit möglich auch die einschlägigen Paragraphen!

Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. I. Handelsrecht. Lernziele 1

Arbeitsblätter zum Handelsrecht

Inhalt. I. Grundlagen 8. II. Istkaufmann nach 1 Abs. 1, 2 HGB 9. III. Kannkaufmann nach 2, 3 HGB 13. IV. Fiktivkaufmann nach 5 HGB 15

Grundzüge des Handelsrechts WS 2016/2017

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 1.2.

handelsrecht III ::.handelsgeschäfte.sonderregelungen V.-Ass. Mag. Dr. Wolfram Proksch Technische Universität Wien

Lernbücher Jura. Handelsrecht. von Prof. Dr. Peter Jung. 3. Aufl.

Anschauungsfälle zum Kaufmannsbegriff

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhalt. Lektion 1: Die Kaufmannseigenschaft 7 A. Handelsrecht: Sonderprivatrecht der Kaufleute 7. B. Der Einzelkaufmann 8. C. Das Kleingewerbe 9

Einführung in die Grundlagen des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts

Firma/Namensrecht 1. Firma

Grundzüge des Handelsrechts WS 2015/2016 Prof. Dr. Michael Beurskens

Unternehmensrecht II ::

Unternehmen. Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe. Seite 1

Handelsrecht. Dr. Heinz Krejd. Dritte, neu bearbeitete Auflage. Wien 2005 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung. von

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

VL Handelsrecht. 14. April 2009 Wiss. Mit. Peter Schantz. Organisatorisches

Freiwillige Eintragung in das Handelsregister

Handels- und Gesellschaftsrecht

2 Handelsrecht als Sonderprivatrecht. C. Modifikationen des allgemeinen Zivilrechts

Kommanditgesellschaft

Handelsrecht für WirtschaftsJuristen

Rechtskunde für Kaufleute

2. Der Kann-Kaufmann. Nach 2 S.3 HGB kann der Gewerbetreibende seine Eintragung wieder löschen lassen.

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Sachregister. Buchführungspflicht 227 ff. Bürgschaft 5 f., 306

2 Der Kaufmannsbegriff

Vorlesung! Wirtschaftsrecht II

Privates Wirtschaftsrecht PO

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtliche Grundlagen der Unternehmung und der betrieblichen Leistungserstellung

Crash-Kurs Wirtschaftsprivatrecht

Vorwort. Herausgeber: Ansprechpartner:

Lösung (verkürzt): Anspruch G C aus 128 S. 1 HGB i.v.m. 433 Abs. 2 BGB, 124 Abs. 1 HGB

Friedrich-List-Schule. Wirtschaftslehre. Mitschrift 3. Lehrjahr. Herr Mayer. erstellt von. Christian Schulz. Version: 3.

Grundrisse des Rechts. Handelsrecht. mit Grundzügen des Wertpapierrechts. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr.

1. Sonderprivatrecht der Kaufleute - Sonderrecht im Verhältnis zum Schuldrecht, selten Sachenrecht - Sonderrecht der Kaufleute 1-7 HGB

Handelsrecht. Dr. Peter Jung. Verlag C. H. Beck München Auflage. von. Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Kapitel 12. Die Unternehmung

Handelsgewerbe betreiben ( 1 I HGB) Erfordert nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (vgl.

Firmenbildung. 1. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, 18 I, 30 HGB 2. Irreführungsverbot, 18 II HGB 3. Angabe der Rechtsform, 19 HGB

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

HANDELSRECHT. Josef A. Alpmann Rechtsanwalt in Münster

Grundzüge des Handelsrechts. RA Dr. Uwe Schlegel

12 Der Kaufmann. I. Bedeutung des Kaufmannsbegriffs. Handelsrecht = Sonderprivatrecht der Kaufleute.

Die (freiwillige) Handelsregistereintragung

Inhalt. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 13

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand

... Erstversand,

Handels- und Gesellschaftsrecht

Inhalt. Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB

Grundrisse des Rechts. Handelsrecht. mit Grundzügen des Wertpapierrechts. von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Martin Henssler

Firmenbuch. Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

III Prokura 48 ff HGB

Inhaltsverzeichnis. Rn. Seite. Vorwort... Literatur...

Transkript:

handelsrecht I ::.handelsstand.firmenbuch & firma V.-Ass. Mag. Dr. Wolfram Proksch Technische Universität Wien proksch@law.tuwien.ac.at

.allgemeines Handelsstand hat historischen Hintergrund geregelt im 1ten Buch des HGB 3tes Buch: Rechnungslegung 4tes Buch: Handelsgeschäfte behandelt insb folgende Fragen Wer ist Kaufmann? Firmierung und Registrierung Stellvertretung Selbständige & unselbständige Hilfspersonen

.sonderprivatrecht Handelsrecht ist Teil des Privatrechts und baut auf diesem auf, das ABGB gilt subsidiär. HGB hat eingeschränkten Geltungsbereich: gilt nur, wenn an einem Rechtsgeschäft zumindest ein Kaufmann beteiligt ist.

.grundgedanken geringere Schutzbedürftigkeit der Kaufleute Vereinfachung der Geschäfte zb Rügepflicht ( 377 HGB) Schweigen als Annahme ( 373 HGB) Entgeltlichkeit der Leistung Vertrauensschutzerweiterung Typisierung der Vertretungsmacht: insb Prokura Publizität: Firmenbuch

.handelsrecht = Bereiche Rechtlicher Rahmen Gesellschaftsrecht Wertpapierrecht Wettbewerbsrecht Patent- / Markenrecht Urheberrecht Versicherungsrecht Banken-, Börserecht Transportrecht etc.. HGB, GmbHG AktG GenG PatG, MSchG, UrhG UWG HVertrG etc... Handelsgewohnheitsrecht Handelsbrauch

.kaufmann =... wer ein Handelsgewerbe BETREIBT entweder ein Grundhandelsgewerbe nach 1 Abs 2 HGB oder es ist ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang erforderlich ( 2 u 3 HGB) unabhängig von... öffentlichrechtlichen Vorschriften und Bewilligungen Berufsausbildung wirtschaftlicher Abhängigkeit (nur rechtliche ist relevant)

.gewerbe = im HGB nicht definiert, in anderen Gesetzen unterschiedlich hl: Gewerbe = eine dauernde (auf eine Vielzahl von Geschäften gerichtete), selbständige (auf eigene Rechnung bzw mit Unternehmerrisiko) Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet mit Gewinnerzielungsabsicht, welche für die Allgemeinheit erkennbar und erlaubt (?) ist. freiberufliche Tätigkeit (Wissenschafter, Ärzte, Anwälte, Schriftsteller, Komponisten, Bauern, etc..) fällt nicht darunter

:arten der kaufleute Musskaufmann ( 1 HGB) Sollkaufmann ( 2 HGB) Kannkaufmann ( 3 HGB) Formkaufmann ( 6 HGB) Scheinkaufmann ( 5, 15 HGB)

.musskaufmann 1 HGB Umsatzgeschäfte Anschaffung & Weiterveräußerung von (auch verarbeiteten oder bearbeiteten) Waren Lohnfabrikation industrielle Bearbeitung & Verarbeitung Versicherungen Banken / Geldwechselgeschäfte Beförderungsgeschäfte Kommissionäre, Spediteure, Lagerhalter Handelsvertreter, Handelsmäkler Verlagsgeschäfte & industrielle Druckereien Beginn: Aufnahme der Tätigkeit

.sollkaufmann 2 HGB... alles, was kein Grundhandelsgewerbe ist, aber nach ART und UMFANG einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, SOLL durch Eintragung im Firmenbuch Kaufmannseigenschaft erlangen. ( 2 HGB) Betrieb eines gewerblichen Unternehmens nach Art und Umfang kaufmännisch büromäßig, organisatorisch (Buchführung, Inventar) Eintragung im Firmenbuch ist erforderlich ( soll ist als muss zu verstehen) Beginn: mit Eintragung im Firmenbuch

.kannkaufmann 3 HGB Land- und Forstwirte grundsätzliche keine Kaufmanneigenschaft, aber... Nebengewerbe in sachlichem Zusammenhang schon (zb Verwertung von Produkten Eintragung im Firmenbuch ist erforderlich Beginn: mit Eintragung

.formkaufmann 6 HGB Handelsgesellschaften OHG (Offene Handelsgesellschaft) KG (Kommanditgesellschaft) GmbH AG... selbst wenn die Gesellschaft eine freiberufliche Tätigkeit ausübt

.scheinkaufmann 5,15 HGB a) kraft Eintragung im Firmenbuch b) kraft eigenen Verhaltens Konsequenz: handelsrechtliche Vorschriften sind anwendbar

.voll- / minderkaufmann = Vollkaufmann = wer ein Handelsgewerbe betreibt, das in kaufmännischer Weise eingerichtet ist und dies nach Art und Umfang erfordert Minderkaufmann = wer ein Grundhandelsgewerbe betreibt, welches nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb NICHT erfordert

.wozu? Minderkaufmann (MK) ist schutzwürdiger MK darf keine FIRMA führen MK darf keine Prokura erteilen gewisse Bestimmungen nicht anwendbar Rechnungslegungsvorschriften Bürgschaftserklärung etc...

:das firmenbuch Begriff & Funktion: FB = Verzeichnis von Rechtstatsachen, das der Offenlegung für den rechtsgeschäftlichen Verkehr dient. Rechtsgrundlage: HGB, FBG, etc.. Zuständigkeit & Führung: sachliche Zuständigkeit: die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe (Landesgerichte & HG Wien) örtliche Zuständigkeit: richtet sich nach Sitz des Unternehmens Einzelrichterkompetenz (kein Richtersenat)

.aufbau & gliederung des FB Hauptbuch (HB) hier erfolgen die alle Eintragungen Urkundensammlung hier werden die Urkunden, aufgrund welcher die Eintragungen erfolgen gesammelt (elktronische) Datenbank: grundsätzlich nur Daten aus dem Hauptbuch, Urkunden nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten

.eintragungen in das HB wer muss eingetragen werden ( 2 FBG): Einzelkaufmann, OHG, KG, OEG, KEG, AG, GmbH, Erwerbs /WirtschaftsGen, Sparkassen, Privatstiftungen, sowie (laut Gesetz) ua ORF, ÖBB was muss eingetragen werden ( 3 FBG): Firmenbuchnummer (FN) FIRMA Rechtsform Sitz & maßgebliche Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen Geschäftszweig Gründungstag Name und Geburtstag des Einzelkaufmanns / der vertretungsbefugten Personen, Prokuristen,...

.was bringt s? Vertrauensschutz das FB ist ein öffentliches Register, jeder kann Einsicht nehmen (rechtliches Interesse muss NICHT nachgewiesen werden) positive Publizität: Schutz des Eintragungspflichtigen, sobal er die Eintragung vorgenommen hat negative Publizität: Schutz Dritter, welche auf die Richtigkeit der Eintragung vertrauen

:die FIRMA geregelt insb in den 17-37 HGB, Sondervorschriften im GmbHG, AktG,... Unternehmenskennzeichen (kennzeichnet das Unternehmen) Marke (schützen Waren & Dienstleistungen, aber auch FIRMA kann als Marke geschützt werden. Muss im Markenregister eingetragen werden)

.begriff & arten Begriff: Arten: FIRMA = der Name eines Kaufmanns, unter welchem er im Handel Geschäfte betreibt ( = Handelsname des Kaufmanns) bezeichnet den Unternehmensträger und NICHT das Unternehmen nur Vollkaufmann darf eine FIRMA führen Personenfirma bürgerl Name des Einzelkaufmanns oder mindestens eines Gesellschafters Sachfirma Unternehmensgegenstan d Gemischte Firma Firmenkern - Firmenzusatz

.grundsätze des firmenrechts Firmenwahrheit Firma darf nicht irreführend sein bzw. Verwechslungen ermöglichen Firmenkontinuität (=Ausnahme von Firmenwahrheit bzgl des Firmenkerns) alter Name darf fortgeführt werden ( good will ) Firmeneinheit nur eine FIRMA für ein und das selbe Unternehmen möglich Firmenausschließlichkeit jede neue Firma muss sich von an dem selben Ort bestehenden Firmen deutlich unterscheiden Firmenöffentlichkeit Eintragung im Firmenbuch, Verpflichtung zur Eintragung von Änderungen

.schutz der firma öffentlichrechtlicher Schutz: privatrechtlicher Schutz: Zwangsstrafen bei Gebrauch nicht zustehender Firmen (auf Briefkopf, Website, etc). Strafe und Unterlassung sind durch Gericht anzuordnen. amtswegige Löschung unzulässiger Eintragungen Unterlassungsanspruch, wenn ein anderer die eigene Firma unbefugt gebraucht Grundlagen: Namensrecht Markenrecht Wettbewerbsrecht

end of part I