Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Gasverbrauchseinrichtungen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2009/142/EG

Ähnliche Dokumente
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Gasverbrauchseinrichtungen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2009/142/EG

Gasverbrauchseinrichtungen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 90/396/EWG

Umweltbelastende Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen

Arbeitskreis Europäische Normung und Qualitätssicherung

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Anwendung von Normen im Rahmen der CE-Kennzeichnung

Persönliche Schutzausrüstungen

Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln

Merkblatt zur EU-Richtlinie 88/378/EWG

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Merkblatt zur EU-Richtlinie 73/23/EWG

Persönliche Schutzausrüstungen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 89/686/EWG

Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2009/48/EG

Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2009/48/EG

Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)

Merkblatt zur EU-Richtlinie. CE-Kennzeichnung. Kurzinformation EU-Richtlinien. Seite 1 von 9

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Anwendung von Normen im Rahmen der CE-Kennzeichnung

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. CE-Kennzeichnung. Überblick über die Rahmenregelungen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Pflichten der Wirtschaftsakteure.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Sicherheit von Maschinen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 98/37/EG

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Sicherheit von Druckgeräten. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2014/68/EU

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Merkblatt zu den EU-Richtlinien: Ökodesign 2009/125/EG Energy Label 2010/30/EU

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. CE-Kennzeichnung. Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/68/EWG

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Richtlinie über Funkanlagen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2014/53/EU

Medizinprodukte. Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/42/EWG (und 2007/47/EG)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. CE-Kennzeichnung. Überblick über die Rahmenregelungen

Medizinprodukte. Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/42/EWG (und 2007/47/EG)

CE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Pflichten der Wirtschaftsakteure.

PRODUKTSICHERHEIT UND CE-KENNZEICHNUNG

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes )

Sicherheit von Druckgeräten. Merkblatt zur EU-Richtlinie 97/23/EG

Originaltext: 8. GSGV

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Merkblatt zur EU-Richtlinie 1999/5/EG

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

DIN-Spielzeug-Spielgeräte/Freizeitanlagen Inhaltsverzeichnis Spielzeug Stand:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Sicherheit von Druckgeräten. Merkblatt zur EU-Richtlinie 97/23/EG

Inhaltsverzeichnis Modul Sicherheit von Spielzeug Stand:

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski

Merkblatt zur EU-Richtlinie 2006/42/EG Ergänzung zum Merkblatt zur EU-Richtlinie 98/37/EG

CE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT

Verordnung zur Umsetzung der Heizkesselwirkungsgradrichtlinie*) Vom 28. April 1998

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

BauPGHeizkesselV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Überblick zu den Sicherheitsnormen

CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich

CE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich

Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten

EU-Konformitätserklärungen

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Dieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

5.3 Richtlinien-, Gesetzes- und Normenrecherche

RED Richtlinie Radio Equipment Directive

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

HEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH

Verfahrenstechnik. Rohrleitungen nach EN Allgemeine Anforderungen, Werkstoffe, Fertigung und Prüfung

Jo Horstkotte. CE-Kennzeichnung- OGnWQrpuriKT Der CE-Ratgeber für Kennzeichnungspflichtige. Franzis'

Avis juridique important 31993L0068

CE-KENNZEICHNUNG VON ELEKTRISCHEN BETRIEBSMITTELN

CE-Akademie Jörg Ertelt. Beraterprofil Jörg Ertelt

Elektronische Information EI EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen. geared motors

AKKREDITIERUNGS- ART aktuell

EMV und CE-Konformität

EU-Spielzeugrichtlinie: Neue Pflichten auch für den Handel

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE

pro-k Fachgruppe Mineralwerkstoffe Leitfaden Zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688

Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen

Liste der CE-Dokumente für Kunden

Kurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit - GS-Zeichen und CE-Kennzeichen -

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/

Neunte Verordnung zum Geräteund Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. GPSGV)

CE-Kennzeichnung Pflichten der Wirtschaftsakteure

Einfache Druckbehälter richtig anwenden

Die neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum. Eine sichere Welt. Seite DEKRA

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Perinorm Anwendertreffen

Die Vollständigkeit der technischen Unterlagen

Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern

ONR Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen ICS

Der Weg zum Zertifikat nach der neuen EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426. Wolfgang König DVGW CERT GmbH, Maria Laach,

New Legislative Framework NLF / Goods Package

Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)

Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Merkblatt zur EU-Richtlinie 2009/142/EG

Gasgeräterichtlinie (Richtlinie über ) Sie stellen her, handeln mit ihnen oder importieren sie? Wissen Sie Bescheid über die rechtlichen Grundlagen? Können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Produkte den geltenden Sicherheitsbestimmungen genügen? Nein? Dann sollten Sie dieses Merkblatt aufmerksam lesen. Die EU-Gasgeräterichtlinie ist am 27.1.1993 in deutsches Recht umgesetzt worden und muss seit 1996 voll angewendet werden. Nach mehrfachen Änderungen, hat man sich entschlossen, die Änderungen aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in einer neuen Richtlinie 2009/142/EG (kodifizierte Fassung) zu veröffentlichen. Damit waren keine neuen Regelungen verbunden. Derzeit (Stand Dezember 2015) erfolgt erneut eine Überarbeitung, die neben der Angleichung der Richtlinie an den Beschluss Nr. 768/2008/EG (NLF- Beschluss) zu mehr Praxisnähe, Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Bestimmungen führen soll. Der Rechtsrahmen und der Geltungsbereich sollen dabei unverändert bleiben. Um die Vorgehensweisen innerhalb der EU anzugleichen, wird als Rechtsakt die Form der europäischen Verordnung, die in allen Mitgliedsstaaten direkt umgesetzt werden muss, gewählt. Eine Umsetzung in das jeweilige nationale Recht wird nicht mehr notwendig sein. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Richtlinie Nummer 2009/142/EG als rechtliche Grundlage. Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) in Deutschland Geltungsbereich Richtlinie Nummer 2009/142/EG vom 30. November 2009, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 330, ersetzt die vielfach geänderte Richtlinie 90/396/EWG vom 29.6.1990. Die EU-Richtlinie wurde mit der 7. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichungsverordnung, 7.ProdSV) vom 26.1.1993 in deutsches Recht umgesetzt. Die Gasgeräterichtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Geräten und Ausrüstungen sowie die Inbetriebnahme von Geräten. Das Inverkehrbringen darf von keinem EU-Mitgliedsstaat behindert werden, solange die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, so kann das Inverkehrbringen untersagt werden. Auch Rückrufaktionen können von den zuständigen Behörden angeordnet werden. Die Gasverbrauchseinrichtungsverordnung regelt nur das Inverkehrbringen, nicht die Inbetriebnahme von Gasgeräten. 2

Welche Geräte sind betroffen? Wer ist davon betroffen? Anforderungen, Inhalte Harmonisierte Normen Gliederung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie gemäß Anhang I In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer Wassertemperatur von nicht mehr als 105 C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner und Wärmetauscher, die mit Gas-Gebläsebrennern ausgerüstet werden, sind den Geräten gleichgestellt. Ein gasförmiger Brennstoff ist jeder Brennstoff, der sich bei einer Temperatur von 15 C und unter einem Druck von 1 bar in einem gasförmigen Zustand befindet. Betroffen sind auch Ausrüstungen, wie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen (Gas-Gebläsebrenner und Wärmetauscher ausgenommen), die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden. Die Gasgeräterichtlinie gilt nicht für Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Produktionsbetrieben bestimmt sind. Hersteller bzw. Bevollmächtigte der Hersteller, Importeure und Händler, die in den Verkehr bringen bzw. in Betrieb nehmen. Geräte und Ausrüstungen, die unter die Richtlinie fallen, müssen die grundlegenden Anforderungen nach Anhang I der Richtlinie erfüllen und so hergestellt sein, dass bei vorschriftsmäßiger Verwendung (d.h. zweckentsprechend oder in einer vorhersehbaren Weise) die Sicherheit von Personen, Haustieren und Gütern nicht gefährdet wird. Zur Präzisierung der Anforderungen werden harmonisierte Normen herangezogen. Ein Verzeichnis der harmonisierten Normen für diese Richtlinie ist unter http://ec.europa.eu/growth/single-market/europeanstandards/harmonised-standards/appliances-burning-gaseousfuels/index_en.htm zu finden. Allgemeine Bedingungen, Allgemeine Anforderungen, Inverkehrbringen, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Angaben und Warnhinweise auf dem Gerät und der Geräteverpackung. Werkstoffe (mechanische, chemische und technische Beanspruchung), Auslegung und Herstellung, Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren (z.b. Stabilität, Verformung), Umwelteinflüsse, Anforderung an die elektrische Sicherheit, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, normale und außergewöhnliche Schwankung oder Ausfall der Hilfsenergie. Ausströmen von unverbranntem Gas (Gasleckrate), Zündung (Zündung und Wiederzündung), Verbrennung, Flammenstabilität, 3

Verbrennungsprodukte, ordnungsgemäßer Abzug. Flammenstabilität, Verbrennungsprodukte, ordnungsgemäßer Abzug. Rationelle Energienutzung, Temperaturen (Oberflächentemperaturen), Lebensmittel sowie Trink- und Brauchwasser (keine Qualitätseinbußen durch Berühren von Geräteteilen). Was ist zu tun? Die Gasgeräterichtlinie sieht die CE-Kennzeichnung jeder Gasverbrauchseinrichtung vor. Voraussetzung dafür ist ein Konformitätsnachweisverfahren, in dem die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie geprüft wird. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss eine schriftliche Konformitätserklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gasverbrauchseinrichtung in der EU hergestellt wird oder aus Ländern außerhalb der EU importiert wird. Gleichzeitig muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bei einer Notifizierten Stelle einen Antrag zur EU-Baumusterprüfung seines Gerätes oder des Ausrüstungsstückes stellen und ein repräsentatives Prüfmuster zur Verfügung stellen. Flussdiagramm EG-Konformitätsnachweisverfahren: N.S. = Notifizierte/Benannte Stelle Notifizierte Stelle in Bayern Akkreditierte Stelle in Bayern für die Notifizierte Stelle TÜV SÜD Gruppe TÜV SÜD Product Service GmbH TÜV SÜD Gruppe TÜV SÜD Industrie Service GmbH Ridlerstraße 65 80339 München Tel. 089 5008-4335 Fax 089 5008-4230 Ridlerstraße 65 80339 München Tel. 089 5190-1008 4

EU- Konformitätserklärung CE-Kennzeichnung Weitere Informationen Wichtiger Hinweis Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter, dass die Gasverbrauchseinrichtung dem geprüften Baumuster entspricht, und dass sie die Anforderungen dieser Richtlinie und aller einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Bestandteile der Erklärung sind neben der technischen Dokumentation Angaben über den Hersteller und eine Beschreibung der Gasverbrauchseinrichtung sowie Nennung aller EU-Richtlinien, die dafür zutreffend sind und eingehalten werden. Der Hersteller bzw. sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter bringt die CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der EG- Konformitätserklärung an. Die Mindesthöhe für die CE-Kennzeichnung beträgt 5 mm; bei kleinen Produkten kann davon abgewichen werden. Die Proportionen der CE-Kennzeichnung müssen exakt eingehalten sein (siehe nebenstehendes Raster). Gelten für die Produkte auch andere EU-Richtlinien, die die CE- Kennzeichnung fordern, gibt die CE-Kennzeichnung an, dass diese Produkte auch die Bestimmungen dieser Richtlinien erfüllen. Es ist nicht zulässig, die CE-Kennzeichnung für Produkte zu verwenden, für die sie nicht (durch EU- Richtlinien) vorgeschrieben ist. Die Mitglieder des Arbeitskreises Europäische Normung und Qualitätssicherung und die Notifizierten Stellen stehen den Herstellern unterstützend zur Seite. Weitere Information und Beratung zur Produktkonformität erhalten Sie auch von den EU-Beratungsstellen des Enterprise-Europe-Network in Bayern www.een-bayern.de Die EU-Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/growth/sectors/pressuregas/gas-appliances/directive/index_en.htm in englischer Sprache Informationen zur Verfügung. Für Betroffene ist es unerlässlich, über diese Kurzinformation hinaus die relevante(n) EU-Richtlinie(n) und ihre Regelung in deutsches Recht, eingehend zu studieren. Bezugsquellen für EU-Richtlinien/ Gesetzestexte/ Normen Gesetzgebungsportal der EU: (Download kostenlos) Bundesministerium der Justiz (Download kostenlos) TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratung Tillystraße 2 90431 Nürnberg Tel.: 0911 655-4933 Fax: 0911 655-4935 Beuth Verlag Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel.: 030 2601-22 60 Fax: 030 2601-12 60 http://eur-lex.europa.eu/ www.gesetze-im-internet.de/ Bundesanzeiger Verlag Amsterdamer Straße 192 50735 Köln Tel.: 0221 97668-0 Fax: 0221 97668-278 (Nur komplette Amtsblätter) 5

Veröffentlichte Merkblätter zu EU-Richtlinien 2006/95/EG Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln (2014/35/EU ab 20.04.2016!) 2009/48/EG Sicherheit von Spielzeug EU 305/2011 Verordnung über Bauprodukte (anzuwenden ab 1.7.2013) 2004/108/EG Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU ab 20.04.2016!) 89/686/EWG Persönliche Schutzausrüstungen 2009/23/EG Nichtselbsttätige Waagen 2009/142/EG 92/42/EWG Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln 93/42/EWG Medizinprodukte 97/23/EG Sicherheit von Druckgeräten 2006/42/EG Sicherheit von Maschinen 1999/5/EG Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (2014/53/EU ab 13.06.2016!) 2001/95/EG Allgemeine Produktsicherheit Anwendung von Normen im Rahmen der CE-Kennzeichnung CE-Kennzeichnung Überblick über die Rahmenregelungen Weitere Merkblätter und Leitfäden finden Sie auf der Internetseite http://www.stmwi.bayern.de/sevice/publikationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, 80525 München. Das Merkblatt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in Gemeinschaftsarbeit von den Mitgliedern des Arbeitskreises Europäische Normung und Qualitätssicherung erstellt und abgestimmt. Die Druckschrift wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden. 6

Mitglieder des Arbeitskreises Europäische Normung und Qualitätssicherung beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dietmar Schneyer Herbert Jung 80525 München Tel.: 089 2162-2488 Fax: 089 2162-3488 E-Mail: eu-arbeitskreis@stmwi.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Martin Schinke Dr. Matthias Honnacker Rosenkavalierplatz 2 81925 München Tel.: 089 9214-2294 Fax: 089 9214-2485 E-Mail: martin.schinke@stmuv.bayern.de Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Gerd Ackermann Georg Feuchtgruber Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Tel.: 089 2192-3434 Fax: 089 2192-13434 E-Mail: georg.feuchtgruber@stmi.bayern.de Bayerischer Industrie- und Handelskammertag (BIHK) Karen Tittel Balanstraße 55 59 81541 München Tel.: 089 5116-1425 Fax: 089 5116-81425 E-Mail: karen.tittel@muenchen.ihk.de Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Dr. rer. nat. Elfriede Eberl Ulmenstraße 52 90443 Nürnberg Tel: 0911 1335-431 Fax: 0911 1335-150122 E-Mail: elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de Bayerischer Handwerkstag e.v. (BHT) Raik Hoffmann Max-Joseph-Straße 4 80333 München Tel.: 089 5119-273 Fax: 089 5119-311 E-Mail: raik.hoffmann@hwk-muenchen.de Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e. V. Dr. Wolfgang Bauer Max-Joseph-Straße 5 80333 München Tel.: 089 5459-370 Fax: 089 5459-3730 E-Mail: info@lgad.de TÜV Rheinland Akademie GmbH Dr. Monika Bias Edwin Schmitt Tillystraße 2 90431 Nürnberg Tel.: 0911 655-4957 Fax: 0911 655-4956 E-Mail: monika.bias@de.tuv.com TÜV SÜD AG Konzernbereich für Akkreditierung und Qualitätsmanagement Christian Priller Monika Weigel-Hafner Westendstraße 199 80686 München Tel.: 089 5791-2352 Fax: 089 5791-2698 E-Mail: christian.priller@tuev-sued.de DIN Ausschuss Normenpraxis (ANP) Patricia Dind M. A. Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel.: 030 2601-2916 Fax: 030 2601-42916 E-Mail: patricia.dind@din.de Impressum Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28, 80538 München Tel.: 089 2162-0, Fax: 089 2162-2760 E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de Internet: www.stmwi.bayern.de in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Normung und Qualitätssicherung Stand: 12/2015 7