Diplomprüfung Name/Vorname Kandidatennummer Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen-Treuhand-Steuern 23. März 2016 DIREKTE STEUERN LÖSUNGSVORSCHLAG Dauer / Bewertung 45 Minuten / 45 Punkte Diese Prüfung umfasst 7 Seiten, inkl. Deckblatt. Prüfen Sie die Anzahl Seiten vor Beginn. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg. Visum Experte 1 Visum Experte 2 Punkte Version 1.0 / 23.03.2016 1/7
Hinweise für alle Aufgaben Lösen Sie, wo nicht anders erwähnt, die Aufgaben ausschliesslich bezüglich der direkten Bundessteuer. Gesetzesartikel sind nur dort anzugeben, wo diese ausdrücklich verlangt werden. Bei allen natürlichen und juristischen Personen handelt es sich, wo nicht anders erwähnt, um Inländer. Alle Aufgaben sind nach dem im Jahr 2016 geltenden Recht zu lösen. Dort, wo Berechnungen verlangt sind, sind diese eindeutig, klar und nachvollziehbar darzustellen. Die Resultatangabe ohne die geforderte Berechnung wird nicht bewertet. Aufgabe 1 8.0 Punkte Diese Aufgabe bezieht sich nicht auf die direkte Bundessteuer, sondern ist bezüglich der kantonalen direkten Steuern zu lösen. 1. Frau Schneck wohnt im Kanton Zürich. Sie möchte von Ihnen wissen, welcher Kanton für folgende fettgedruckten Steuerobjekte die Steuerhoheit besitzt. Unterstützen Sie sie, indem Sie für jeden der folgenden Buchstaben den Kanton hinschreiben, bei dem diesbezüglich eine steuerliche Zugehörigkeit besteht. Beurteilen Sie nur die steuerliche Zugehörigkeit für Frau Schneck, andere Steuersubjekte sind nicht zu beachten. Beschreibungen a. Frau Schneck besitzt ein Ferienappartement im Kanton Tessin. Tessin Kanton der steuerlichen Zugehörigkeit b. c. d. Frau Schneck besitzt 100 % der Aktien der Schneck AG. Deren Sitz befindet sich im Kanton St. Gallen Frau Schneck besitzt ein in einem Reitstall im Kanton Schwyz untergebrachtes Reitpferd (der Reitstall ist eine Einzelunternehmung, die ihrer im Kanton Aargau wohnhaften Freundin Caroline Reiter gehört). Frau Schneck ist an einer Erbengemeinschaft beteiligt. Die Erbschaft besteht aus einem Wertschriftendepot bei einer Bank im Kanton Bern. Zürich Zürich Zürich je total 4.0 Punkte Version 1.0 / 23.03.2016 2/7
2. Beurteilen Sie nun analog die Steuerpflicht der in vorheriger Aufgabe b. erwähnten Schneck AG (Sitz im Kanton St. Gallen), indem Sie für jeden der folgenden Buchstaben den Kanton hinschreiben, bei dem diesbezüglich eine steuerliche Zugehörigkeit besteht. Beurteilen Sie nur die steuerliche Zugehörigkeit für die Schneck AG, andere Steuersubjekte sind nicht zu beachten. Beschreibungen a. Die Schneck AG betreibt eine Betriebsstätte im Kanton Thurgau. Thurgau Kanton der steuerlichen Zugehörigkeit b. c. Die Schneck AG verkauft aber auch ihre Erzeugnisse zum Teil im Kanton Graubünden. Dort besteht keine Betriebsstätte, weil die diesbezügliche Geschäftstätigkeit ausschliesslich vom Sitzkanton ausgeht. Die Schneck AG hat im Kanton Uri eine Lagerhalle gemietet, wo sie eingekaufte Waren zwischenlagert. Hier existiert keine Betriebsstätte, da keine Geschäftstätigkeit stattfindet. St. Gallen St. Gallen d. Aufgabe 2 Die Schneck AG besitzt ein Geschäftsappartement im Kanton Schwyz. Schwyz je total 4.0 Punkte 7.0 Punkte Beschreiben Sie die Einkommenssteuerfolgen (andere Steuerarten nicht beachten) bei natürlichen Personen mit Privatvermögen für die beschriebenen Tatbestände a. bis f., indem Sie unter folgenden Antworten auswählen: Steuerbar (= Gewinn ist steuerbares Einkommen) Steuerfrei (= Gewinn ist kein steuerbares Einkommen) Abzugsfähig (= Verlust kann von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden) Nicht abzugsfähig (= Verlust kann nicht von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden) Beschreibung Ihre Antwort a. Verkauf eines geerbten Bildes für CHF 50 000 Steuerfrei b. Verkauf einer 100 %-Beteiligung aus dem Privatvermögen Kaufpreis vor 10 Jahren CHF 60 000 Verkaufspreis heute CHF 600 000 c. Verkauf einer Liegenschaft aus dem Privatvermögen Kaufpreis vor 10 Jahren CHF 600 000 Verkaufspreis heute CHF 845 000 d. Verkauf eines Motorfahrzeugs aus dem Privatvermögen Kaufpreis vor 6 Jahren CHF 60 000 Verkaufspreis heute CHF 5 000 Steuerfrei Steuerfrei Nicht abzugsfähig Version 1.0 / 23.03.2016 3/7
Beschreibung e. Verkauf von geschäftlichen Anlagen eines Einzelunternehmers Steuerlich akzeptierter Buchwert vor Verkauf CHF 1 000 Verkaufspreis CHF 5 000 f. Verkauf einer weiteren Anlage (wiederum Geschäftsvermögen des Einzelunternehmers) Buchwert vor Verkauf CHF 0 Die Steuerverwaltung hat in den Vorjahren handelsrechtliche Abschreibungen auf diesem Gegenstand in der Höhe von CHF 10 000 nicht akzeptiert. Verkaufspreis CHF 6 000 Aufgabe 3 Ihre Antwort Steuerbar Abzugsfähig a. e = je f. = 2.0 Punkte 12.0 Punkte Das Ehepaar Hans und Erna Fasnacht hat folgende steuerbaren Einkünfte erzielt und die folgenden, steuerlich zu akzeptierenden Abzüge vorgenommen: Steuerbare Einkünfte und steuerlich zulässige Abzüge Einkünfte aus unselbstständigem Erwerb (Nettolohn) Ehemann Ehefrau CHF 48 000 65 500 Wertschriftenerträge (Zinsen) 13 000 Berufskosten Ehemann Ehefrau Beiträge an die 3. Säule a Ehemann Ehefrau -22 000-12 000-5 000-6 000 Zwischentotal (verrechnete bisherige Zahlen) 81 500 a. Berechnen Sie den steuerlich zulässigen Zweitverdienerabzug. Nettolohn Ehemann 48 000 Berufskosten Ehemann -22 000 3. Säule a Ehemann -5 000 Differenz 21 000 2.0 Punkte 50 % der Differenz 10 500 total 3.0 Punkte Version 1.0 / 23.03.2016 4/7
b. Das Ehepaar hat zwei Kinder (9- und 15-jährig), beide besuchen die Schule, sind ohne eigenen Erwerb und wohnen im Haushalt der Eltern. Aufgrund der Erwerbstätigkeit beider Ehegatten wird das jüngere Kind in Fremdbetreuung gegeben, was jährlich CHF 15 000 kostet. Berechnen Sie unter Berücksichtigung dieser Angaben die folgenden steuerlich zulässigen Abzüge: Aussagen P. Zulässiger allgemeiner Abzug für Versicherungsprämien/Zinsen von Sparkapitalien: Grundbetrag 3 500 Zusätzlich für 2 Kinder (2 * 700) 1 400 Gesamt 4 900 1.0 1.0 Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten Maximalbetrag für 1 Kind 10 100 1.0 Krankheitskosten (selber getragene Kosten für Zahnarzt CHF 20 000) Zwischentotal 81 500 Zweitverdienerabzug (Folgefehler beachten!) -10 500 Versicherungsprämien/Sparzinsen (Folgefehler beachten!) -4 900 Kinderdrittbetreuungskosten (Folgefehler beachten!) -10 100 Differenz 56 000 5 % hiervon 2 800 Zahnarztkosten 20 000 Nicht abzugsfähig 2 800 Rest = abzugsfähig 17 200 3.0 1.0 2.0 total 9.0 Punkte Version 1.0 / 23.03.2016 5/7
Aufgabe 4 3.0 Punkte Von der Graufisch AG sind per 31.12. folgende Werte bekannt: Aktienkapital CHF 100 000 Offenes Zuwachskapital (Reserven, Gewinnvortag, Jahresgewinn) CHF 300 000 Stille Reserven CHF 120 000 davon nicht besteuert CHF 95 000 davon besteuert CHF 25 000 Berechnen Sie das steuerbare Kapital für die kantonale Kapitalsteuer. Aktienkapital 100 000 Zuwachskapital 300 000 Besteuerte stille Reserven 25 000 Steuerbares Kapital 425 000 Werden neben den besteuerten auch die unbesteuerten stillen Reserven in die Rechnung miteinbezogen, entfällt der Punkt für die besteuerten stillen Reserven. Aufgabe 5 8.0 Punkte Berechnen Sie den steuerbaren Gewinn der Nana AG für die Jahre 1 10. Jede Verlustverrechnung ist auf der folgenden Tabelle für jedes Jahr und jeden verrechneten Verlust einzeln, korrekt und nachvollziehbar nachzuweisen. Die Nana AG erarbeitete folgende Ergebnisse (negative = Verluste): Alle Zahlen in TCHF Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Jahr 9 Jahr 10 P. -20-150 35-50 -10 45 5-20 15 120 +20-20 1.0 +15-15 1.0 +45-45 1.0 +5-5 1.0 +15-15 1.0 +50 +10 +20-80 1.0 Steuerbarer Gewinn 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 2.0 Verrechnungszeilen pro Zeile 6.0 Punkte Steuerbarer Gewinn Jahr 10 TCHF 40 (keine Folgefehler) Steuerbare Gewinne Jahre 1 9 sofern überall (d. h. ohne Lücke) 0 oder ein Negativposten steht insgesamt Version 1.0 / 23.03.2016 6/7
Aufgabe 6 3.0 Punkte Zählen Sie drei verschiedene Kategorien von privatrechtlichen Vereinen bzw. Stiftungen auf, die gemäss DBG steuerbefreit sind (die Angabe des Gesetzesartikels ergibt keine Punkte). 1. Bestimmte konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen 2. Einrichtungen der beruflichen Vorsorge 3. Unternehmungen mit gemeinnützigen Zwecken oder Kultusinstitutionen oder die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz, sofern deren Anleger ausschliesslich steuerbefreite Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder steuerbefreite inländische Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen sind. je Kategorie (Antworten bezüglich Gemeinwesen oder öffentlich-rechtlicher Institutionen geben keine Punkte!) Aufgabe 7 4.0 Punkte Setzen Sie zu folgenden Aussagen die gesuchten Begriffe ein. a. Bei natürlichen und juristischen Personen entspricht die Steuerperiode der Bemessungsperiode. Dies ist das Prinzip der -besteuerung. einjährigen Gegenwartbesteuerung ODER Gegenwartbesteuerung b. Bei natürlichen Personen entspricht die Steuerperiode dem -jahr. Kalenderjahr c. Bei juristischen Personen entspricht die Steuerperiode dem -jahr. Geschäftsjahr d. Wenn eine natürliche Person per 31.10. dieses Jahres den Wohnsitz vom Kanton Zürich in den Kanton Appenzell verlegt, darf bei der direkten Bundessteuer der Kanton Appenzell das ordentliche Einkommen des ganzen Jahres besteuern. Dies ist das sogenannte -prinzip. Zuzugsprinzip Version 1.0 / 23.03.2016 7/7