Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

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Transkript:

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: RBrD Dr. Skrzek thomas.skrzek@im.nrw.de Durchwahl (0211) 871 2353 Fax (0211) 871 162353 Aktenzeichen 73-52.07.01 01. August 2007 nachrichtlich: Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Wolbecker Straße 237 48155 Münster Ausstattung; Rüstzeiten von Sprungpolstern bei Verwendung von Atemluftbehältern mit Abströmsicherungen Schreiben des Vorsitzenden des Arbeitskreises V Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10.07.2007 Az.: III A 23 Anlagen: 1 (geheftet) E-mail: poststelle@im.nrw.de Internet: www.im.nrw.de Telefon-Zentrale (0211) 871 01 Telefax (0211) 871 3355 Straßenbahnlinien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Poststraße 1/3

Mit o. a. Schreiben vom 10.07.2007 Az.: III A 23 weist der Vorsitzende des Arbeitskreises V Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder auf eine Warnung der Berliner Feuerwehr vom 26.06.2007 vor unzulässig hohen Rüstzeiten von Sprungpolstern bei Verwendung von Atemluftbehältern mit Abströmsicherungen hin, die ich im Folgenden im Wortlaut wiedergebe: Kürzlich haben wir davon Kenntnis erhalten, dass es Atemluftventile mit einer eingebauten Abströmsicherung, Excess Flow Valve (EFV), gibt. Diese Abströmsicherung, auch als Ausströmsicherung bezeichnet, wird offensichtlich im wesentlichen in neuen Atemluftventilen der Fa. Dräger eingebaut, ist aber beim Hersteller, der Fa. VTI, auch für Ventile anderer Hersteller als Nachrüstsatz erhältlich. Flaschenventile, die mit einer Abströmsicherung ausgerüstet sind, sind nicht gekennzeichnet, im eingebauten Zustand des Ventils ist nicht erkennbar, ob eine Abströmsicherung montiert ist. Die Abströmsicherung hat die Aufgabe, den Volumenstrom bei einem abgebrochenen oder versehentlich geöffneten Ventil zu begrenzen, um ein unkontrolliertes Abströmen der Atemluft und das damit ggfs. verbundene Umherfliegen des Druckbehälters zu verhindern. Hierbei wird ein Kolben durch den Volumenstrom gegen eine Rückhaltefeder gedrückt und verengt dadurch den freien Querschnitt des Ventils. Der Volumenstrom wird dabei auf ca. 1.000 l/min bei 300 bar bis 200 l/min bei 40 bar begrenzt. Wenn nun Atemluftbehälter mit einem so ausgerüsteten Flaschenventil an Sprungpolstern nach DIN 14151 verwendet werden, erhöht sich deren Rüstzeit, die nach Norm max. 30 s betragen darf, auf ca. 3 min! Bei Sprungpolstern ist es systembedingt unerlässlich, dass der volle Ventilquerschnitt zur Verfügung steht, um die Rüstzeit einzuhalten. 2/3

Ich weise deshalb darauf hin, dass Sprungpolster nach DIN 14151 ausnahmslos mit Atemluftbehältern geprüft und zugelassen worden sind, deren Atemluftventile keine Abströmsicherung haben. Eine Verwendung von Atemluftbehältern mit Flaschenventilen mit eingebauter Abströmsicherung an Sprungpolstern erhöht die Rüstzeit, führt damit zum Wegfall der Eignung für den Feuerwehreinsatz und zum Erlöschen der Zulassung! Abbruchsicherungen anderer Bauart, die den Volumenstrom erst nach dem Abbrechen des Ventils begrenzen, sind hiervon nicht betroffen. Ich habe das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen mit einer kurzfristigen Prüfung des Sachverhalts beauftragt. Als Anhang übersende ich Ihnen das diesbezügliche Prüfergebnis mit Handlungsempfehlungen zur Kenntnisnahme mit der Bitte, die Anwender von Sprungpolstern in Ihrem Zuständigkeitsbereich davon in Kenntnis zu setzen. Im Auftrag gez. Probst (Probst) 3/3

Institut der Feuerwehr NRW, Postfach 4967, 48028 Münster Datum: 30.07.2007 Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße 5 Seite 1 von 2 Aktenzeichen 22 82.10 bei Antwort bitte angeben 40213 Düsseldorf Herr Bernzen Telefon 0251 3112-712 Telefax 0251 3112-710 michael.bernzen@idf.nrw.de Rüstzeiten von Sprungpolstern bei Verwendung von Atemluftbehältern mit Abströmsicherungen Wie im Schreiben des Leiters des Arbeitskreises V Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Ständigen Konferenz der Innenminister und senatoren der Länder vom 10.07.2007 (Az.: III A 23) formuliert, erhöht sich die Rüstzeit von Sprungpolstern nach DIN 14151 weit über den in der Norm geforderten Wert von 30 Sekunden im Fall der Verwendung von Atemluftbehältern mit eingebauter Abströmsicherung. Sprungpolster nach DIN 14151 sind ausnahmslos mit Atemluftbehältern geprüft und zugelassen worden, deren Atemluftventile keine Abströmsicherung besitzen. Eine Verwendung von Atemluftbehältern mit Flaschenventilen mit eingebauter Abströmsicherung an Sprungpolstern erhöht die Rüstzeit, bedeutet somit den Entfall der Eignung für den Feuerwehreinsatz und führt zum Erlöschen der Zulassung. Atemluftbehälter mit Abströmsicherung existieren seit ca. 2 Jahren auf dem Markt. Sie sind äußerlich nicht erkennbar. Nur durch eine Demontage lässt sich eine Abströmsicherung eindeutig zuordnen. Aus der fachlichen Bewertung des Technischen Kompetenzzentrums sind Abströmsicherungen eine sinnvolle Ergänzung für den Atemschutzeinsatz. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Wolbecker Str. 237 48155 Münster Telefon 0251 3112-0 Telefax 0251 3112-104 poststelle@idf.nrw.de www.idf.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinien 11, 22, R22, R32, N84, Hauptbahnhof Münster (Bussteig A) bis Haltestelle Lohausweg

Den Feuerwehren wird empfohlen organisatorische Maßnahmen zu treffen, so dass Atemluftflaschen mit Abströmventilen zukünftig ausschließlich für den Atemschutzeinsatz verwendet werden. Ein Vertauschen ist in jedem Fall zu verhindern. An dieser Stelle kann keine abschließende Empfehlung ausgesprochen werden. Aus der Sicht des Technischen Kompetenzzentrums sollte jedoch zunächst innerhalb der Feuerwehr eine Identifizierung der im Bestand befindlichen Atemluftbehälter mit Abströmventilen und deren Einsatzbereich stattfinden. Anschliessend ist eine eindeutige Kennzeichnung der Gerätschaft vorzusehen mit welcher der Anwender vertraut ist. Zudem bleibt ebenfalls zu berücksichtigen, dass sich u.a. bei sog. Schnelleinsatzzelten mit einem pneumatischen Stützgerüst oder weiteren Geräten, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten, analoge Auswirkungen auf die Rüstzeit ergeben könnten. Das Technische Kompetenzzentrum wird die Angelegenheit an den zuständigen Normenausschuss im DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) mit der Bitte um Herbeiführung einer einheitliche Regelung weiterleiten. Bis dahin wird gebeten die o. g. Ausführungen diesbezüglich zu berücksichtigen. In Vertretung gez. Penkert 2/2