Eingang: Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Eurpäischen Feuerwaffenpasses ( 32 Abs. 6 WaffG) Hinweis: er EFP wird auf Antrag erteilt, sfern der Antragsteller für die einzutragenden Schusswaffen eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. ie Geltungsdauer des EFP beträgt 5 Jahre; sweit bei Jägern und Sprtschützen nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf der Läufen eingetragen sind, beträgt die Geltungsdauer 10 Jahre. er Antrag ist einzureichen bei der Stadt Aschaffenburg - Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - albergstraße 15 63739 Aschaffenburg Angaben zur Persn des Antragstellers Familienname (ggf. Geburtsname), Vrnamen Geburtsdatum, Geburtsrt Straße und Hausnummer PLZ und Ort Telefn Staatsangehörigkeit Familienstand Jagdschein ausgestellt auf Antragsteller Nummer Aussteller Aussteller-atum gültig bis Waffenbesitzkarte(n) ausgestellt auf Antragsteller Nummer Aussteller Ausstell-atum Flgende Schusswaffen sllen eingetragen werden: Lfd. Nr. Art der Waffe (z.. F, rilling, Repetierer, Revlver, Pistle Munitin Kaliber Hersteller, Marke, Typ, Mdell Herstellungsnu mmer Kategrie
Flgende Munitin sll eingetragen werden: Anzahl Art der Munitin Kaliber und ggf. IP- Munitinszeichen Hersteller der Marke Kategrie nach der Richtlinie 93/15/EWG Ich bin nicht vrbestraft wegen flgender Straftaten rechtskräftig verurteilt wrden: kein Mitglied in einem Verein, der einem unanfechtbaren etätigungsverbt unterliegt der der unanfechtbar verbten wurde. kein Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit durch das undesverfassungsgericht festgestellt wurde. innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in plizeilichem Präventivgewahrsam gewesen. nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt der geschäftsunfähig nicht abhängig vn Alkhl der anderen berauschenden Mitteln. nicht psychisch krank der debil. Ich leide nicht an: - schwerer Sehschwäche, - Nachtblindheit, - Farbuntüchtigkeit, - Hirnverletzungen, - schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankung, - iabetes, - Anfallsleiden, - Geisteskrankheiten, - Schwerhörigkeit d. Taubheit, - Lähmungen. anderer schweren Erkrankungen. Hinweis: em Antrag ist ein Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe vn mindestens 45 mm x 35 mm im Hchfrmat hne Rand beizufügen. as Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß vn mindestens 20 mm darstellen und die Antragstellerin/den Antragsteller zweifelsfrei erkennen lassen. er Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie ( 33 Abs. 2 AWaffV). estätigung und Unterschrift / atenschutzhinweis Hiermit wird bestätigt, dass die vrstehenden Angaben vllständig und richtig sind. Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Stadt Aschaffenburg sämtliche für die eurteilung meines Antrages erfrderlichen Infrmatinen und Unterlagen einhlt. In diesem Zusammenhang befreie ich auch vn der ärztlichen Schweigepflicht insweit, als dass die Gesundheitsämter darüber Auskunft erteilen dürfen, b Erkenntnisse über mich vrhanden sind (keine inhaltlichen Auskünfte). Flgende Auskünfte werden eingehlt: Unbeschränkte Auskunft aus dem undeszentral- und Erziehungsregister, Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und Plizeiregister. ei flgenden Stellen wird ggf. angefragt: Gesundheitsamt, Einwhnermeldebehörde, Ausländerbehörde, Landesamt für Verfassungsschutz. Mit dem genannten Verfahren erkläre ich mich auch im Hinblick auf die mindestens alle drei Jahre fällige Regelüberprüfung einverstanden. Ort, atum Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Feuerwaffenpasses Art der Waffe ckbüchsflinte ckdppelbüchse ckdppelflinte üchsflinte ppelbüchse ppelflinte rilling Einzelladerbüchse Flinte freie Pistle Kammerstengelrepetierbüchse Pistle Pistle (mehrläufig) Pistlenkarabiner Repetierflinte mit Kammerstengel Revlver Revlvergewehr Scheibenpistle Schnellfeuerpistle Selbstladebüchse mit Magazinkapazität bis 2 Patrnen Selbstladebüchse mit Magazinkapazität über 2 Patrnen Selbstladeflinte mit Magazinkapazität bis 2 Patrnen Selbstladeflinte mit Magazinkapazität über 2 Patrnen Selbstladepistle Signalpistle Sprtpistle Taschenpistle Unterhebelrepetierbüchse Vllautmatische üchse Vrderschaftsrepetierbüchse Vrderschaftsrepetierflinte Wechsellauf, Einstecklauf, Wechselsystem etc. Kategrie A wie die asiswaffe Verfügung der Waffenbehörde 1. Zuverlässigkeitsanfragen eingehlt am. 2. EF-Pass erteilt / verlängert Nr.: am. 3. In EV eingetragen am. 4. EF-Pass ausgehändigt am am Unterschrift 5. Gebühr bezahlt / Rechnung zugeschickt am 6. Aschaffenburg, den Stadt Aschaffenburg.. Namenszeichen
Hinweisblatt zum Eurpäischen Feuerwaffenpass - Ein gültiger Eurpäischer Feuerwaffenpass (EFWP) ist lediglich für die Mitnahme, jedch nicht für das Verbringen vn Schusswaffen aus der undesrepublik eutschland ausreichend ( 32 Abs. 6 WaffG, siehe hierzu die efinitinen rechts). - Nach Ablauf des EFWP kann dieser nicht mehr verlängert werden! Es ist dann eine Neuausstellung erfrderlich! - Es liegt in der Verantwrtung des Passinhabers, dass er die in den einzelnen Schengen-Ländern bestehenden Verbte und Genehmigungsvrbehalte für die Mitnahme vn Mitnahme (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 6 WaffG): Eine Waffe der Munitin nimmt mit, wer diese Waffe der Munitin vrübergehend auf einer Reise hne Aufgabe des esitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den der aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes bringt. Schusswaffen erfragt und beachtet (Infrmatinen hierzu bekmmen Sie bei den zuständigen Auslandvertretungen, z.. tschaft, Knsulat). - Ein sicherer Transprt der Waffe/n ist zu gewährleisten (siehe hierzu 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). - er EFWP ist nur für die Mitnahme in einen anderen Schengen-Staat gültig. Für die Rückreise nach eutschland und smit die Mitnahme zurück in das undesgebiet ist lediglich die Waffenbesitzkarte für die jeweilige Waffe ntwendig ( 32 Abs. 5 Nr. 1 WaffG). er EFWP ersetzt nicht die Waffenbesitzkarte! Verbringen (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 5 WaffG): Eine Waffe der Munitin verbringt, wer diese Waffe der Munitin über die Grenze zum drtigen Verbleib der mit dem Ziel des esitzwechsels in den, durch den der aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Persn der zu sich selbst transprtieren lässt der selbst transprtiert. - Gemäß 32 Abs. 3 WaffG benötigen Sie den vrherigen Eintrag einer weiteren Erlaubnis (unter Nr. 5 im EFWP) des jeweiligen Schengen-Staates zur Mitnahme (nicht Verbringen) vn Schusswaffen, wenn Sie mehr als die erlaubte Anzahl und Art vn Waffen mitnehmen möchten. Erlaubt sind für Jäger: bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategrien und und die dafür bestimmte Munitin im Sinne des 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 WaffG zum Zwecke der Jagd, für Sprtschützen: bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategrien, der und die dafür bestimmte Munitin zum Zwecke des Sprtschießens, für rauchtumsschützen: bis zu drei Einzellader- und Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategrie und und die dafür bestimmte Munitin zur Teilnahme an einer rauchtumsveranstaltung. - Zur Mitnahme vn Schusswaffen in die Schweiz, Nrwegen der Island benötigen Sie evtl. eine Erlaubnis des undesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkntrlle Eschbrn (AFA). Ein Verstß gegen die Vrschriften des Waffengesetzes (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verrdnung (AWaffV) kann zu ußgeldern der auch zur Einleitung vn Strafverfahren führen (Kntrllen der undesplizei und Zlldienststellen). Hiermit bestätige ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und verstanden habe und mir über die Vrschriften des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verrdnung bewusst bin. Aschaffenburg, den.. (atum).. (Unterschrift)
Hinweisblatt zum Eurpäischen Feuerwaffenpass - Ein gültiger Eurpäischer Feuerwaffenpass (EFWP) ist lediglich für die Mitnahme, jedch nicht für das Verbringen vn Schusswaffen aus der undesrepublik eutschland ausreichend ( 32 Abs. 6 WaffG, siehe hierzu die efinitinen rechts). - Nach Ablauf des EFWP kann dieser nicht mehr verlängert werden! Es ist dann eine Neuausstellung erfrderlich! - Es liegt in der Verantwrtung des Passinhabers, dass er die in den einzelnen Schengen-Ländern bestehenden Verbte und Genehmigungsvrbehalte für die Mitnahme vn Mitnahme (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 6 WaffG): Eine Waffe der Munitin nimmt mit, wer diese Waffe der Munitin vrübergehend auf einer Reise hne Aufgabe des esitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den der aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes bringt. Schusswaffen erfragt und beachtet (Infrmatinen hierzu bekmmen Sie bei den zuständigen Auslandvertretungen, z.. tschaft, Knsulat). - Ein sicherer Transprt der Waffe/n ist zu gewährleisten (siehe hierzu 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG). - er EFWP ist nur für die Mitnahme in einen anderen Schengen-Staat gültig. Für die Rückreise nach eutschland und smit die Mitnahme zurück in das undesgebiet ist lediglich die Waffenbesitzkarte für die jeweilige Waffe ntwendig ( 32 Abs. 5 Nr. 1 WaffG). er EFWP ersetzt nicht die Waffenbesitzkarte! Verbringen (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 5 WaffG): Eine Waffe der Munitin verbringt, wer diese Waffe der Munitin über die Grenze zum drtigen Verbleib der mit dem Ziel des esitzwechsels in den, durch den der aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Persn der zu sich selbst transprtieren lässt der selbst transprtiert. - Gemäß 32 Abs. 3 WaffG benötigen Sie den vrherigen Eintrag einer weiteren Erlaubnis (unter Nr. 5 im EFWP) des jeweiligen Schengen-Staates zur Mitnahme (nicht Verbringen) vn Schusswaffen, wenn Sie mehr als die erlaubte Anzahl und Art vn Waffen mitnehmen möchten. Erlaubt sind für Jäger: bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategrien und und die dafür bestimmte Munitin im Sinne des 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 WaffG zum Zwecke der Jagd, für Sprtschützen: bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategrien, der und die dafür bestimmte Munitin zum Zwecke des Sprtschießens, für rauchtumsschützen: bis zu drei Einzellader- und Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategrie und und die dafür bestimmte Munitin zur Teilnahme an einer rauchtumsveranstaltung. - Zur Mitnahme vn Schusswaffen in die Schweiz, Nrwegen der Island benötigen Sie evtl. eine Erlaubnis des undesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkntrlle Eschbrn (AFA). Ein Verstß gegen die Vrschriften des Waffengesetzes (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verrdnung (AWaffV) kann zu ußgeldern der auch zur Einleitung vn Strafverfahren führen (Kntrllen der undesplizei und Zlldienststellen). Hiermit bestätige ich, dass ich dieses Merkblatt gelesen und verstanden habe und mir über die Vrschriften des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verrdnung bewusst bin. Aschaffenburg, den.. (atum).. (Unterschrift)