Häufig gestellte Fragen und Antworten: Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem?

Ähnliche Dokumente
Rechenschaftsbericht 2013 des Vorstandes der Bundespolizei-Stiftung

Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei steuerbegünstigten Körperschaften

Satzung. für die Stiftung der Sparkasse Oder-Spree

Stiftungssatzunq. Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel einer Stiftung

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

M U S T E R. Satzung für eine selbstständige Stiftung einer Kirchengemeinde. S A T Z U N G der Evangelischen Stiftung...

Satzung der Evangelischen Zukunftsstiftung Frankfurt am Main Regionalversammlungsbeschluss vom

Satzung der Stiftung Fachkräfte für Brandenburg

Steuerliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen und ihre Stifter. Heiner Woitschell

Stiftung Bildung und Gesellschaft Die Stiftung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Satzung in der Fassung vom

Satzung der Stiftung Stuttgarter Brünnele

Verbraucherschutzstiftung in NRW

Westerwelle Foundation

Satzung der Stiftung IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung

Satzung der Stiftung Lichtblick"

S a t z u n g. der. Stiftung der SZ-Leser

Satzung. der Raiffeisen-Stiftung in Berlin. Präambel

Satzung. Sternsinger-Stiftung

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Rücklagen bei gemeinnützigen Vereinen ( 62 Abgabenordnung)

1 Name, Rechtsform, Stifter (1) Die Stiftung führt den Namen netzwerk recherche (nachfolgend Stiftung ).

der Ernst von Siemens Kunststiftung

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom

Esche Schümann Commichau Stiftung

S a t z u n g. der. Stiftung Heidelberger Frühling

Satzung der "Chor-Stiftung ChorVerband NRW"

Satzung der Arne-Friedrich-Stiftung in der Treuhandverwaltung der Stiftung Unser Herz schlägt hier Stiftung für die Bürger im Kreis Herford

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts - die Neuerungen im Überblick

Herzlich Willkommen beim Stiftungsworkshop 2015! Workshop

Satzung. Präambel. 1 - Name, Rechtsform, Sitz

Satzung der unselbständigen Stiftung. Stiftung Heilige Familie Stuttgart-Rohr/Dürrlewang

Sozialstiftung der Stadt Dresden Satzung vom 4. April 2012

Satzung. der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung. Präambel

1. Stiftungstag im Bistum Münster Buchführung und Jahresabschluss in der Stiftungspraxis

Stiftungssatzung. Präambel

Stiftungssatzung. (2) Sie ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kelkheim (Taunus).

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

S T E U E R B E R A T E R

Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland

SATZUNG DER STIFTUNG HISTORISCHE KIRCHHÖFE UND FRIEDHÖFE IN BERLIN-BRANDENBURG

S T I F T U N G S A T Z U N G

SATZUNG einer rechtsfähigen kirchlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Kulturstiftung Kölner Dom

Gesellschaftsvertrag der UNIKATUM Kindermuseum gemeinnützige Gesellschaft mbh

Satzung der Gemeinschaftsstiftung Wasserlauf - Stiftung für Gewässerschutz & Wanderfische NRW

Stiftungen der Sparkasse Holstein Sparkassen-Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf

Satzung der Stiftung Dahme-Spreewald der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) Vom 15. Februar Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Dieses

Satzung der Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eg. Präambel

I. NAME, RECHTSFORM, SITZ DER STIFTUNG

Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

I. Stiftungstag im Bistum Münster. Münster, 17. September Die 1. Bank-Adresse für Kirche und Caritas

Satzung der Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn

Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Satzung der Käning-Stiftung

Förderrichtlinien der Johannes-Ziegler-Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Stiftungssatzung Leben mit HIV und AIDS (LHA - Stiftung) Stiftungssatzung. Präambel

Buchführung, Rechnungslegung, Jahresabschluss

RKPN-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Königsbahnstr Neunkirchen. Telefon: / Telefax: / Post@RKPN.

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

TuWas Stiftung für Gemeinsinn. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

Selbständige fromme Stiftungen Bischof-Moser-Stiftung Satzungsänderung

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Allgemeine Bestimmungen

Districts & e.v.

INVITRUST Stiftung zur Förderung des Stiftungsgedankens Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts Gemeinnützig wegen Förderung der Volks- und

Ministerium der Finanzen STEUERTIPP. Freistellung vom Zinsabschlag bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung (01)

gemäß DZI-Leitlinie 7a) Transparenz zu KIRCHE IN NOT / Ostpriesterhilfe e.v., kurz KIN

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

Satzung der Paulz-Stiftung

Gründungssatzung der Ehrenamtsstiftung MV Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern vom

STEUERTIPP FREISTELLUNG VON DER ABGELTUNGSTEUER. bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen

1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.

Neu in einer Stiftung Handlungsfelder für Gremien und Ehrenamtliche Anregungen anlässlich des 4. Haspa-Stiftungssymposiums am 19.

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Treuhandstiftung Internet Jugend Center Gießen

F I N A N Z O R D N U N G

Peter-Hesse-Stiftung, Düsseldorf

Satzung der Martha - und - Franz - Reibel - Stiftung

Satzung HOFFNUNGSTRÄGER Stiftung

Herforder Bürgerstiftung, Herford

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Stiftung wird eine Stiftung im wesentlichen durch folgende Elemente gekennzeichnet:

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

Jahresabschluss, Verwendung des Überschusses und Kassenprüfung

Deutsche Diabetes-Stiftung Stiftung zur Bekämpfung der Zuckerkrankheit SATZUNGEN. Der herzkranke Diabetiker

Kurz und knapp: Aktuelles aus dem Gemeinnützigkeitsrecht

Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1

SATZUNG der Stiftung JesuitAlumni Deutschland. Präambel

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode

Leben Jetzt Stiftung, Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5, Datteln

Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v.

Die Stiftung als Fundraising-Instrument in der Akquisition von Großspenden

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Berliner Stiftungswoche ggmbh Berlin

Satzung der Humanismus Stiftung Berlin

Jahresrechnung für das Jahr 2013 (alle Angaben in Euro)

1. Sach- und Finanzbericht Seite 03 bis Einnahme-Ausgabe-Rechnung nach Rechnungslegungsmuster. der Berliner Stiftungsaufsicht Seite 10 bis 13

JAHRESABSCHLUSS. Diplom-Kaufmann Bernd-Michael Mühlan Steuerberater. Wolfenbütteler Str Braunschweig. zum 31.

Transkript:

Häufig gestellte Fragen und Antworten: Thema: Die Jahresabrechnung für die Stiftungsbehörde Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem? Müssen Beschlüsse vorgelegt werden? Muss die Jahresabrechnung von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellt oder geprüft werden? Reicht es, wenn eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung eingereicht wird? Oder muss zusätzlich noch der Vordruck ausgefüllt vorgelegt werden? Wie hoch dürfen die Verwaltungskosten sein? Wie muss ein Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke aussehen? Muss die Stiftung in jedem Jahr sämtliche Zwecke verwirklichen? Wie werden die Rücklagen gebildet? Welche Rücklagen kann die Stiftung bilden? Was ist ein Mittelvortrag oder Ergebnisvortrag? Kann die Stiftung, neben den Rücklagen, Mittel langfristig ansammeln? Muss ein Feststellungs- oder Freistellungsbescheid des Finanzamtes mit der Jahresabrechnung bei der Stiftungsaufsicht vorgelegt werden? Soll die Stiftung Zustifter und Spender benennen? Darf die Stiftung Kosten für die Grabpflege des Stifters übernehmen? Wer ist mein Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Detmold? Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem? Ja, vom vertretungsberechtigten Vorstand bzw. den in der Satzung genannten zuständigen Organmitgliedern. (Allein- oder Gemeinschaftsberechtigung lt. Satzung?).

Auch eine vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgelegte und von ihm unterschriebene Jahresabrechnung, Bilanz o.ä. muss vom Vorstand der Stiftung unterschrieben sein oder die Vorlage selbst ist satzungsgemäß unterschrieben. Müssen Beschlüsse vorgelegt werden? Nein, die - erforderliche - Angabe, dass die entsprechenden Beschlüsse vorliegen reicht aus. Muss die Jahresabrechnung von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellt oder geprüft werden? Nein, es sein denn, dass die Satzung eine entsprechende Regelung enthält. Reicht es, wenn eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung eingereicht wird? Oder muss zusätzlich noch der Vordruck ausgefüllt vorgelegt werden? Nach dem Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Vorstand einer Stiftung nach Ablauf eines Geschäftsjahres nicht nur eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht, sondern auch einen Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen. Es kann eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Vermögensübersicht mit Einnahme-Ausgabe- Überschussrechnung oder der Vordruck Jahresabrechnung eingereicht werden. Stets bitte mit Unterschrift(en), der Angabe, ob die Beschlüsse vorliegen und dem Mittelverwendungsbericht. Wie hoch dürfen die Verwaltungskosten sein? Bei Förderstiftungen max.30 % im Verhältnis zu den Erträgen eines Jahres. Bei operativen Stiftungen können Personalkostenanteile ggf. den Zwecken zugeordnet werden und verringern so die Verwaltungskosten. Diese Zuordnung muss deutlich werden. Wie muss ein Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke aussehen? Den Anforderungen wird bereits entsprochen, wenn die durchgeführten bzw. geförderten Projekte kurz dargestellt

eine Zuordnung des Projekts zum Stiftungszweck lt. Satzung vorgenommen wurde ggf. die Leistungsempfänger benannt und die auf die Projekte verwandten Stiftungsmittel aufgeführt werden. Eine tabellarische Aufstellung reicht (vgl. Anlage 1 zur Musterjahresabrechnung). Ein umfassender mehrseitiger schriftlicher Tätigkeitsbericht ist nicht erforderlich. Der Mittelverwendungsbericht soll der Stiftungsaufsicht allerdings die Prüfung ermöglichen, ob die Mittel satzungsgemäß verwendet wurden. Dies ist kaum möglich, wenn die Auflistung nur ein Stichwort enthält, eine Kurzbeschreibung mit dem Bezug zum Stiftungszweck ist daher sinnvoll. Muss die Stiftung in jedem Jahr sämtliche Zwecke verwirklichen? Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Zwar ist es aus stiftungsrechtlicher Sicht und auch für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft grundsätzlich nicht schädlich, wenn nicht alle Satzungszwecke in jedem Jahr gleichermaßen verfolgt werden, aber die Körperschaft muss sich bemühen, jeden ihrer steuerbegünstigten Zwecke gegenwartsnah zu verwirklichen. Gem. Nr. 5 des AEAO zu 51 Abs. 1 AO ist für die Steuerbegünstigung die bloße Absicht, zu einem ungewissen Zeitpunkt einen der Satzungszwecke zu verwirklichen nicht ausreichend. In jedem Fall muss eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung sämtlicher Zwecke stattfinden. Wie werden die Rücklagen gebildet? Aus der Differenz zwischen dem Nettovermögen und dem ungeschmälert zu erhaltenden Stiftungsvermögen können der Mittelvortrag und Rücklagen gebildet werden. Welche Rücklagen kann die Stiftung bilden? Rücklagen nach der Abgabenordnung, d.h. 62 Abgabenordnung (AO) Rücklagen und Vermögensbildung (1) Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise 1. einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen; (sog. zweckgebundene Rücklage) 2. einer Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern zuführen, die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke erforderlich sind (Rücklage für Wiederbeschaffung). Die Höhe der Zuführung bemisst sich nach der Höhe der regulären Absetzungen für Abnutzung eines zu ersetzenden Wirt-

schaftsguts. Die Voraussetzungen für eine höhere Zuführung sind nachzuweisen; 3. der freien Rücklage zuführen, jedoch höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent der sonstigen nach 55 Absatz 1 Nummer 5 zeitnah zu verwendenden Mittel. Ist der Höchstbetrag für die Bildung der freien Rücklage in einem Jahr nicht ausgeschöpft, kann diese unterbliebene Zuführung in den folgenden zwei Jahren nachgeholt werden; 4. einer Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften zuführen, wobei die Höhe dieser Rücklage die Höhe der Rücklage nach Nummer 3 mindert. Was ist ein Mittelvortrag oder Ergebnisvortrag? Ein Mittelvortrag ist hier als Vortrag von nicht verplanten, also frei verfügbaren Mitteln zu verstehen, die zeitnah zu verwenden sind. Kann die Stiftung, neben den Rücklagen, Mittel langfristig ansammeln? Eine Körperschaft muss nach 55 Abs. 1 Nr. 5 AO ihre Mittel vorbehaltlich des 62 grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Muss ein Feststellungs- oder Freistellungsbescheid des Finanzamtes mit der Jahresabrechnung bei der Stiftungsaufsicht vorgelegt werden? Nein, die Prüfungen sind voneinander unabhängig und erfolgen nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Soll die Stiftung Zustifter und Spender benennen? Die Namen der Zustifter sollten genannt werden, Spender müssen nicht benannt werden. Darf die Stiftung Kosten für die Grabpflege des Stifters übernehmen? Ja, wenn die Satzung dies vorsieht. Nach 58 Nr. 6 AO wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.

Diese Kosten sind keine Zweckausgaben/Ausgaben für den Stiftungszweck, sondern gesondert in der Jahresabrechnung z. B. bei den sonstigen Ausgaben aufzuführen. Wer ist mein Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Detmold? Hauptdezernentin Heike Schönfeld Tel.: 05231/71-2100 heike.schoenfeld@brdt.nrw.de Mitarbeit und Service für den gesamten Stiftungsbereich Monika Buhr Tel.: 05231/71-2107 monika.buhr@brdt.nrw.de für die kreisfreie Stadt Bielefeld, die Kreise Gütersloh, Lippe und Höxter Birgit Nupens Tel.: 05231/71-2102 birgit.nupens@brdt.nrw.de für die Kreise Herford, Minden-Lübbecke und Paderborn Katharina Stammeier Tel.: 05231/71-2109 katharina.stammeier@brdt.nrw.de