DEM BOGEN MUSS EIN AKTUELLES PASSBILD BEIGELEGT WERDEN! Hiermit bewerbe ich mich um einen Platz zur Verkürzten Ausbildung zum / zur Physiotherapeut(in) NAME: GEBURTSNAME: GEBOREN AM: IN: VORNAME: WEITERE VORNAMEN: STAATSANGEHÖRIGKEIT: GEBURTSNAME: ZUGEZOGEN IM JAHR: FALLS NICHT DEUTSCH VERHEIRATET / LEDIG / VERWITWET BITTE ANKREUZEN KINDER: 1. Wohnsitz; STRASSE: PLZ/ORT: HAUSNUMMER: LANDKREIS: HANDY: EMAIL: 2. Wohnsitz; STRASSE: PLZ/ORT: TELEFON: HAUSNUMMER: LANDKREIS: HANDY: EMAIL: SCHULABSCHLUSS; SCHULE/SCHULART: TELEFON: ABSCHLUSSJAHR: NOTENDURCHSCHNITT: ABGESCHLOSSENE BERUFSAUSBILDUNG ALS: ABSCHLUSSJAHR: NOTENDURCHSCHNITT: IN AUSBILDUNG BEFINDLICH ALS: Alle Angaben können falls erforderlich nachgewiesen werden! Ort, Datum Unterschrift des Bewerbers
Hiermit bewerbe ich mich um einen Ausbildungsplatz zum / zur Physiotherapeut/in NAME: VORNAME: gemäß den Bedingungen des Ausbildungsvertrages sowie der Schulordnung der VPT-Berufsfachschule GmbH. Die endgültige Aufnahme erfolgt erst nach bestandener Aufnahmeprüfung und Unterzeichnung beider Pateien des Ausbildungsvertrages. Bitte unbedingt Zutreffendes ankreuzen! Das Schulgeld in Höhe von 365,00 pro Monat wird jeweils am Anfangs eines Monats von mir/meinen Eltern auf das Konto der Berufsfachschule überwiesen. Die Agentur für Arbeit/AMS/Rentenversicherung/Bundeswehr in... hat mir mit Schreiben vom... die Kostenübernahme meiner angestrebten Ausbildung zugesichert. Kopie des Schreibens liegt bei. Ort, Datum Unterschrift des Bewerbers (bei minderjährigen Bewerbern) Wir haben den Aufnahmeantrag unserer TOCHTER unseres SOHNES NAME: VORNAME: GEBOREN AM: zur Kenntnis genommen und genehmigen/unterstützen diesen. Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Staatliche Anerkennung als deutscher Masseur / med. Bademeister Zeitlicher Eingang Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. 1. Personalbogen mit Passbild (Format 3 x 5 cm) - bitte Name auf der Rückseite vermerken! 2. Aufnahmeantrag (bei Minderjährigen mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter) 3. Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde u. ggf. Heiratsurkunde 4. Beglaubigte Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (örtliche Gemeinde) 5. Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde, falls noch nicht vorhanden des Prüfungszeugnisses 6. Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf 7. Bei Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten: Bestätigung der Ausländerbehörde, dass gegen den Schulbesuch keine ausländerrechtlichen Bedenken bestehen und eine entsprechende Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit 8. SchriftlicherNachweisüberdasBesteheneinerprivatenHaftpflichtversicherung 9. Ärztliches Gesundheitszeugnis im Original (Gültigkeit 3 Monate!) mit der Bestätigung über die körperliche Tauglichkeit für den Beruf der Physiotherapeut/in (bei Minderjährigen: ein ärztliches Zeugnis nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz) 10. Amtliches Führungszeugnis im Original (Gültigkeit 3 Monate!) Bei Bewerbungen vor dem 30. Januar 2018 bitte beiliegende Erklärung (Strafverfahren) unterschreiben (bzw. vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen) und 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung Amtliches Führungszeugnis sowie Gesundheitszeugnis nachreichen! Bei Bewerbungen nach dem 30. Januar 2018 sind Amtliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis sofort beizulegen! Prof.-Drexel-Str. 23 84364 Bad Birnbach (08563) 977 403-10 TEL (08563) 97 55 96 FAX info@vpt-berufsfachschule.de www.vpt-berufsfachschule.de Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen der Reihenfolge nach geordnet in einer Klarsichthülle mit Lochrand an die unten genannte Anschrift! Zum Aufnahmeverfahren werden nur Bewerber bestellt, deren Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Heftstreifen mitschicken!
Die Berufsfachschule für Physiotherapie in Bad Birnbach bietet eine 18-monatige Weiterqualifizierung vom Masseur / med. Bademeister zum Physiotherapeuten in Vollzeitausbildung. Angewandte Physik und Biomechanik Trainingslehre Bewegungslehre Bewegungserziehung Physiotherapeutische Befundaufnahme und Untersuchungstechniken Krankengymnastische Behandlungstechniken Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachbereichen. Grundlagen in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre werden vorausgesetzt Einsatz in unseren Kreiskrankenhäusern sowie verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen und Kurmittelhäusern. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Zeigt sich ein Schüler im Laufe des Lehrgangs - auch nach der Probezeit - für diesen Beruf ungeeignet, bringt er bei den mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungskontrollen nicht die geforderten Leistungen oder fügt er sich trotz mehrfacher Verwarnung den Anordnungen des Leiters oder Lehrkräfte der Schule nicht, so steht der Schulleitung das Recht zu - ohne besondere Prüfung - die weitere Teilnahme am Lehrgang zu verweigern. Die derzeitigen monatlichen Schulgeld- od. Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 457,00. Die zuständige Bezirksregierung gewährt pro Schüler einen Schulgeldersatz in Höhe von 102,50 für 11 Monate pro Schuljahr, gültig ab September 2015. Nach Abzug desselben beträgt die Schulgeldgebühr 365,00. Bei Schulbeginn kann ein Antrag auf Schulgeldersatz bei der Regierungsbehörde gestellt werden. Der Schulgeldersatz wird für den Ferienmonat August nicht gewährt! Dieser Antrag wird am 1. Schultag gestellt. An unserer Schule besteht LEHRMITTELFREIHEIT für Schulbücher, Schulskripten und Exkursionen. Weitere Kosten wie z. B. Anschaffung zusätzlicher Bücher, Fotokopien, Haftpflichtversicherung, Unterkunft und Verpflegung werden von der Schule nicht übernommen. Unsere Schule ist BaFöG-berechtigt. Prof.-Drexel-Str. 23 84364 Bad Birnbach (08563) 977 403-10 TEL (08563) 97 55 96 FAX info@vpt-berufsfachschule.de www.vpt-berufsfachschule.de April 2018 & Oktober 2018 Bewerbungen außerhalb des angegebenen Zeitraumes, sowie unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden!
Frau/Herr NAME: VORNAME: GEBOREN AM: ist in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet. Das Merkblatt Hinweise für die ärztliche Eignungsuntersuchung für die Aufnahme in Schulen des Gesundheitswesens und des Sozialwesens sowie für die Erteilung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung hat vorgelegen. Ort, Datum Unterschrift des Arztes Stempel der Arztpraxis
Regierung von Niederbayern Sachgebiet Gesundheit Sachgebiet Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen Regierung von Niederbayern - Postfach - 84023 Landshut Merkblatt Hinweise für die ärztliche Eignungsuntersuchung für die Aufnahme in Schulen des Gesundheitswesens und des Sozialwesens sowie für die Erteilung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Stand: April 2017) Zu den gesundheitlichen Anforderungen werden folgende Hinweise gegeben: Seh- und Hörvermögen, körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, geistig-seelische Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit: Die Bewerber müssen in der Regel den Erfordernissen des jeweiligen berufsspezifischen Anforderungsprofils entsprechend über ausreichende Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen verfügen. Für einzelne Krankheits- bzw. Störungsbilder können folgende Anhaltspunkte für die ärztliche Beurteilung der Berufseignung herangezogen werden: Diabetes mellitus: Wer als Diabetiker zu schweren Stoffwechselentgleisungen mit Hypoglykämien mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen oder Hyperglykämien mit ausgeprägten Symptomen, wie z. B. Schwäche, Übelkeit, Erbrechen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen neigt, verfügt im Allgemeinen nicht über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der angestrebten o. g. Berufe. Bei ausgeglichener Stoffwechsellage und fehlenden Folgeerkrankungen verfügen im Umgang mit der Erkrankung informierte Diabetiker, die mit Diät, oralen Antidiabetika oder mit Insulin behandelt werden, über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der angestrebten o. g. Berufe. Insulinabhängige auch mit tragbarem Insulindosiergerät behandelte Diabetiker können als für die Berufsausübung geeignet gelten, wenn der Diabetes ausreichend gut eingestellt ist und keine Neigung zu schwerer Stoffwechselentgleisung besteht, keine relevante wie unbehandelte Komplikationen und Zusatzerkrankungen vorliegen, sie regelmäßig geeignete Stoffwechselselbstkontrollen und regelmäßig ärztliche Kontrollen wahrnehmen und die Befunde dokumentieren, sie die Warnzeichen sowohl der hypoglykämischen sowie der hyperglykämischen Stoffwechselentgleisung beschreiben können und sie nachweislich an einer Schulung für Diabetiker teilnehmen oder teilgenommen haben. Hauptgebäude Ämtergebäude Telefon E-Mail Besuchszeiten Konten Regierungsplatz 540 Gestütstraße 10 (08 71) 8 08-01 poststelle@reg-nb.bayern.de Mo-Do: 08:30-11:45 Uhr Zahlungen nur an die 84028 Landshut 84028 Landshut Telefax Internet 14:00-15:30 Uhr mitgeteilten Konten der (08 71) 8 08-10 02 www.regierung.niederbayern.bayern.de Fr: 08:30-11:45 Uhr Staatsoberkasse Öffentliche Verkehrsmittel oder nach Vereinbarung Bayern in Landshut zum Hauptgebäude zum Ämtergebäude 3, 5, 6, 7, 11, 14 (Regierungsplatz) 3, 5, 6, 7, 14 (Maximilianstraße)
- 2 Anfallsleiden: Für die Beurteilung der gesundheitlichen Berufseignung von Bewerberinnen/Bewerbern, bei denen epileptische Anfälle oder andere anfallsartig auftretende Bewusstseinsstörungen bekannt sind, kann es im Einzelfall erforderlich sein, ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie (bzw. für Innere Medizin bei kardiovaskulären Ursachen) zugrunde zu legen. Bei der Beurteilung der gesundheitlichen Berufseignung kommt es entscheidend darauf an, ob ein Gefährdungspotential von Personen, die der Bewerberin/dem Bewerber bei der Ausübung des Berufs ggf. je nach berufsspezifischem Tätigkeitsprofil - anvertraut sein würden, besteht. Hingegen ist es unerheblich, ob anfallsartig auftretende Bewusstseinsstörungen diagnostisch als epileptische Anfälle anzusehen sind oder nicht. Der Beurteilung der gesundheitlichen Berufseignung sind folgende Kriterien zugrunde zu legen: Wer epileptische Anfälle oder andere anfallsartig auftretende Bewusstseinsstörungen erleidet, besitzt in der Regel nicht die gesundheitliche Berufseignung, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht. 1. Erstmaliger Anfall Nach einem unprovozierten erstmaligen Anfall kann die gesundheitliche Berufseignung nach einer anfallsfrei gebliebenen Beobachtungszeit von 6 Monaten wieder bejaht werden, wenn die fachneurologische Abklärung (inkl. EEG und Bildgebung) keine Hinweise auf ein grundsätzlich erhöhtes Anfallsrisiko im Sinne einer beginnenden Epilepsie ergeben hat. Sofern der Anfall an eine plausible anfallsauslösende Bedingung geknüpft war (sog. provozierter oder akuter symptomatischer Anfall) und wenn diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind, kann die gesundheitliche Berufseignung nach einer anfallsfrei gebliebenen Beobachtungszeit von 3 Monaten wieder bejaht werden. Cave: häufige Koinzidenz einer durch Schlafmangel induzierten Manifestation eines ersten Grand Mal bei idiopathischer Disposition zu Epilepsie! Die minimal 3-monatige Anfallsfreiheit gilt auch bei epileptischen Anfällen, die in der ersten Woche nach einem Schädel-Hirn-Trauma oder einem neurochirurgischen Eingriff jeweils ohne Hinweise auf eine strukturelle Hirnschädigung aufgetreten waren. Bei provozierten Anfällen im Rahmen eines schädlichen Gebrauchs oder einer Abhängigkeit von psychotropen Substanzen ist eine zusätzliche Begutachtung durch die dafür zuständige Fachdisziplin erforderlich. 2. Epilepsien Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d.h. nach wiederholten Anfällen) ist eine mindestens 1-jährige Anfallsfreiheit unter Therapie oder eine mindestens 5-jährige Anfallsfreiheit ohne Therapie Voraussetzung für eine Attestierung des Vorliegens der gesundheitlichen Berufseignung. 3. Persistierende Anfälle ohne zwangsläufige Einschränkung der gesundheitlichen Berufseignung Die geforderte Anfallsfreiheit als Grundlage der gesundheitlichen Berufseignung kann entfallen bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens 3-jähriger Beobachtungszeit (erforderliche Bindung an den Schlaf und nicht notwendigerweise an die Nacht). einfach fokalen Anfällen, die ohne Bewusstseinsstörung und ohne motorische, sensorische oder kognitive Behinderung einhergehen und bei denen nach mindestens 1-jähriger Beobachtungszeit keine Ausdehnung der Anfallssymptomatik und kein Übergang zu komplexfokalen oder sekundär generalisierten Anfällen erkennbar wurden. Dies muss durch Fremdbeobachtung gesichert sein und darf sich nicht allein auf die Angaben des Betroffenen stützen. Alkohol- und Drogenabhängigkeit: Alkohol- und drogenabhängige Bewerber verfügen grundsätzlich nicht über die gesundheitliche Eignung für einen Beruf im Gesundheits- und im Sozialwesen. Psychische Störungen: Beim Vorliegen psychischer Störungen ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang, individueller Beeinträchtigung, Dauer, Therapierbarkeit und Prognose dieser Störung in jedem Einzelfall die Schul- und Berufseignung, ggf. unter Beiziehung eines nervenfachärztlichen Gutachtens, zu prüfen.
- 3 Die Hinweise stellen eine Grundlage für die ärztliche Beurteilung der Berufseignung dar. Die ärztliche Entscheidung ergibt sich in jedem Einzelfall aus der Gegenüberstellung der krankheits- bzw. störungsbedingten Leistungs- und Funktionseinschränkungen und dem Anforderungsprofil des jeweiligen Berufsbildes. Der vorstehende Kriterienkatalog erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei oben nicht erwähnten krankhaften Veränderungen und Funktionsstörungen sind deren mögliche Auswirkungen auf die Ausübung des angestrebten Berufs in die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung mit einzubeziehen. Wenn Tatsachen nachträglich eintreten oder bekannt werden, die die Nichteignung für den angestrebten oder ausgeübten Beruf belegen, muss in der Regel mit der Entlassung aus der Schule bzw. mit dem Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gerechnet werden.
Ort, Datum Unterschrift des Bewerbers