Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zweite Förderphase (2. WR)

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Transkript:

Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen zweite Förderphase (2. WR) Informationsveranstaltung am 08.02.2017, BMBF Berlin Projektträger VDI/VDE GmbH

Überblick Wettbewerbsziele Prinzipien der zweiten Förderphase Förderfähige Aktivitäten Nicht förderfähige Aktivitäten Projektzusammensetzung Veröffentlichungspflicht

Zur Erinnerung: Die Ziele des Wettbewerbs Fachkräfteangebot dauerhaft sichern Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessern Neues Wissen schneller in die Praxis integrieren Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium stärken Angebote für neue Zielgruppen im Bereich wissenschaftlicher Weiterbildung: o Bachelorabsolvent(inn)en o Beschäftigte o Personen mit Familien-/Betreuungspflichten (Vereinbarkeit) o Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung o Berufsrückkehrer(innen) o Studienabbrecher(innen) o Arbeitssuchende

Prinzipien der zweiten Förderphase 1. Voraussetzung für die Antragstellung: ein positives Ergebnis der Projektevaluation 2. Es werden Aktivitäten gefördert, die o sachlich an die Ergebnisse der ersten Förderphase anschließen und o insbesondere auf die Vorbereitung bzw. Unterstützung der nachhaltigen und breitenwirksamen Weiterentwicklung und/oder Implementation dieser Ergebnisse abzielen, o sich auf weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten hinsichtlich der Weiterentwicklung der Ergebnisse der ersten Förderphase oder auf die Vorbereitung deren Implementation beziehen. 3. Nicht gefördert wird: die Implementation der Angebote selbst!

Förderfähige Aktivitäten, keine erschöpfende Liste (1) Entwicklung und Überprüfung von Strategien zur nachhaltigen Implementation der Entwicklungsergebnisse (ggf. auch im Hinblick auf andere Fachgebiete und/oder Hochschulen) Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Curricula, Modulen, Vor- und Brückenkursen und Onlinetools unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der ersten Förderphase (Fortsetzung der) Erprobung von Curricula, Modulen, Vor- und Brückenkursen und Onlinetools, soweit im Hinblick auf die Ergebnisse der ersten Förderphase und im Kontext evtl. fortgeschriebener Forschungsfragen notwendig Begleitforschung zu den implementierten Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Wirkungsanalyse (z.b. individuelle, organisationale und gesellschaftliche Renditen im engeren und weiteren Sinne)

Förderfähige Aktivitäten, keine erschöpfende Liste (2) Entwicklung und Aufbau von Informationssystemen (z.b. Systeme zur Registrierung von Teilnehmenden, HochschulCampusmanagementSysteme; auch im Hinblick auf die Weiterbildungsstatistik; Datenbanken zu den Weiterbildungsangeboten) Entwicklung und Konzipierung von Beratungsstrukturen und konzepten sowie dazugehörigen Instrumenten Bildung von Netzwerken zur Sicherung der Nachhaltigkeit beispielsweise durch Etablierung eines dauerhaften Weiterbildungsmanagements oder durch den Aufbau regionaler, nationaler und internationaler Kooperationen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studien- und Zertifikatsangebote Mitwirkung am bisherigen Netzwerk Offene Hochschulen (NOH) bestehend aus drei Netzwerkknoten im Kontext des 1. Wettbewerbsrunde des Wettbewerbs

Netzwerk Offene Hochschulen (NOH) Mit der 2. Förderphase der 1. Wettbewerbsrunde hat sich im April 2015 ein bundesweites Netzwerk Offene Hochschulen (NOH) bestehend aus drei Netzwerkknoten gegründet, die noch bis September 2017 durch das BMBF gefördert werden. o Alle Vorhaben (Einzelvorhaben wie Teilvorhaben in Verbünden) sind zur Teilnahme an der Netzwerkarbeit eingeladen. o Für die Mitwirkung an diesem Netzwerk sind ggf. in den Anträgen entsprechende Arbeitspakete und Ressourcen vorzusehen. Die Aufgaben dieses Netzwerkes können sich weiterentwickeln und ggf. über das bisherige Spektrum erweitern.

Nicht förderfähige Aktivitäten Durchführung von auf dem Bildungsmarkt angebotenen (Weiter-)Bildungsmaßnahmen, einschließlich aller Kosten (z.b. Overheadkosten), die im Sinne einer Vollkostenrechnung in einer Kosten- bzw. Preiskalkulation für diese Bildungsangebote zu berücksichtigen sind. o Dies betrifft alle Maßnahmen, die als wirtschaftliche Tätigkeit der Hochschule angesehen werden müssen. Als wirtschaftliche Tätigkeit sind Bildungsangebote insbesondere dann anzusehen, wenn sie in Konkurrenz zu anderen (auch ausländischen) Anbietern angeboten werden und die Kosten der Maßnahme überwiegend aus nicht-öffentlichen Mitteln gedeckt werden. o Die Gewinnerzielung bzw. die Absicht einer Gewinnerzielung ist in diesem Zusammenhang unwesentlich. o Gehen Sie im Kontext des Wettbewerbs offene Hochschulen grundsätzlich davon aus, dass Weiterbildung wirtschaftliche Tätigkeit ist Maßnahmen, die als Pflichtaufgaben der Hochschulen aus eigenen Mitteln geleistet werden müssen bzw. die üblicherweise von Hochschulen im Hinblick auf Studiengänge aus eigenen Mitteln bewältigt werden (z.b. Akkreditierung von Studiengängen).

Projektzusammensetzung Einzelprojekt o Zuwendungsempfänger, die in der 1. Förderphase Einzelprojekte durchgeführt haben, können auch für die 2. Förderphase Einzelprojekte beantragen. o Sie können sich auch zu einem Verbund erweitern bzw. sich einem Verbund anschließen. Verbundprojekt o Die Einbeziehung weiterer, bislang in der 1. Förderphase Ihres Projektes nicht geförderter Partner in Verbundprojekten wird im Rahmen der Ziele des Bund-Länder-Wettbewerbs begrüßt. o Dies kann insbesondere auch zum Zweck der Übertragung von in den jeweils ersten Förderphasen entwickelten Konzepten auf andere Hochschulen sinnvoll sein. Dabei muss jedem Verbund mindestens ein Partner von einer Hochschule angehören, der bereits in der 1. Förderphase der 2. Wettbewerbsrunde gefördert wurde. Weiterhin können sich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen nur im Rahmen eines Verbundprojektes als Verbundpartner beteiligen.

Veröffentlichungspflicht Nur ein Zeitpunkt: mit Projektende, d. h. zum 31.07.2020 Umfang: alle vorliegende Ergebnisse der Entwicklungen und Konzipierungen sowie der empirischen Untersuchungen (FuE-Ergebnisse) Neben bisherigen Formaten neu und verpflichtend: Open Access