rund um Unternehmen und Finanzen.

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Kein Problem, das regeln wir online... NRW-online. WWW-Dienste rund um Unternehmen und Finanzen.

Ob Steuern, Schule, Gesundheit oder Wirtschaft, die nordrhein-westfälische Landesverwaltung erbringt in vielen Bereichen Dienste für Bürgerinnen und Bürgern sowie für Unternehmen. Immer mehr Angebote sind dabei über das Internet abrufbar: Bequemer, schneller und vor allem rund um die Uhr. Mit diesem und acht weiteren Faltblättern informieren wir Sie über die wichtigsten interaktiven Angebote des Landes unter den folgenden Überschriften: Überblick über die WWW-Dienste der Landesverwaltung Unternehmen und Finanzen Arbeit, Ausbildung und Schule Familie und Soziales Recht Wissenschaft und Forschung Gesundheit Sicherheit und Verkehr Informationen für Journalistinnen und Journalisten Bestellen Sie die Faltblätter über das Dienstleistungsportal www.service.nrw.de. Über diese Seiten gelangen Sie auch zu den jeweiligen Online-Diensten. Landesdatenbank NRW Interessieren Sie sich beispielsweise als Unternehmen, als Verein oder als Privatperson für statistische Daten zu Nordrhein-Westfalen, dann schlagen Sie in der Landesdatenbank NRW nach. Sie finden dort für alle Kreise, Städte und Gemeinden kostenlose Daten beispielsweise zur Bevölkerungsstruktur, zum Bildungswesen, zu Wahlen und zum Tourismus. Gerade für Unternehmensgründungen und Geschäftseröffnungen sind aber auch die Gewerbemeldungen, der Wohnungsbestand, die nach Branchen sortierten Zahlen der Erwerbstätigen sowie das Einkommen der privaten Haushalte von großem Interesse. Bei allen Zahlen können der Zeitraum sowie die Region frei gewählt werden. Auch ein Vergleich der Orte untereinander ist möglich. www.lds.nrw.de

Außenwirtschaftsportal-NRW Betreibt Ihr Unternehmen Außenwirtschaft oder möchten Sie Auslandsmärkte erstmalig erschließen? Dann schauen Sie bei www.nrw-export.de vorbei. Zum einen finden Sie dort tagesaktuell recherchierte Informationen, Termine, Kooperationsbörsen, Services und Ansprechpartner der NRW-, EU- sowie Weltexportwirtschaft. Zum anderen werden Sie auf den Seiten des Außenwirtschaftsportals durch das unüberschaubare Informations- und Serviceangebot der Außenwirtschaft im Internet gelotst. Neu im Angebot sind eine NRW-Exporteure-Datenbank in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie eine Suchmaschine, bei der sich zu jedem Land der Welt detaillierte Informationen aus fünf weiteren großen deutschen Export-Portalen abrufen lassen. www.nrw-export.de Statistik-Online Ob Industrie, Bauwirtschaft, Handel oder Tourismus, viele nordrhein-westfälische Unternehmen, aber auch öffentliche Stellen und Privatpersonen sind verpflichtet, regelmäßig Zahlen für die amtliche Statistik zu liefern. Was auf dem Papierweg für alle Beteiligten eher unhandlich ist, lässt sich bei www.statistik-online.nrw.de bequem über das Internet erledigen. Geben Sie die Zahlen online ein und schicken Sie sie per Mausklick ab. Das geht nicht nur schneller, sondern auch mit erheblich weniger Fehlern, da die Daten bereits bei der Eingabe geprüft werden. www.statistik-online.nrw.de

KGFP Kleingruppenförderung auf Auslandsmessen Sie möchten mit Ihrem Unternehmen an einer Auslandsmesse teilnehmen, finden aber nicht genügend Partner zur Bildung eines Gemeinschaftsstandes? Dann nutzen Sie das Online-Angebot zur Kleingruppenförderung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Hier können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen zu einem Firmenverbund von mindestens drei bis höchstens zehn Anbietern zusammenschließen. Die moderne und interaktive Plattform www.elan.nrw.de informiert über das Förderprogramm, führt Messepartner zusammen und steht für eine Online-Antragstellung bereit. Planen und organisieren Sie Ihren Messeauftritt gemeinsam. Sie sparen dadurch Kosten und Sie haben zudem die Möglichkeit, vom Know-how ihrer Kleingruppenpartner zu profitieren. www.elan.nrw.de Zwangsversteigerungstermine im Internet An Zwangsversteigerungen von Immobilien besteht sowohl von privater als auch von geschäftlicher Seite eine hohes Interesse. Schließlich ist die Möglichkeit verlockend, auf diesem Wege beispielsweise kostengünstig an die eigenen vier Wände zu gelangen. Unter www.zwangsversteigerungen.nrw.de erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Versteigerungstermine der meisten nordrheinwestfälischen Amtsgerichte. Stöbern Sie in den Angeboten und bereiten Sie sich mit Hilfe der Erläuterungen zu den Objekten auf den jeweiligen Termin vor. In einem Pilotprojekt werden von einigen Gerichten sogar vollständige Gutachten, Exposees und Fotosammlungen zum Download bereitgestellt. Dieses Angebot erfolgt zusätzlich zu den üblichen Veröffentlichungen und ist zur Zeit kostenlos. www.zwangsversteigerungen.nrw.de

Insolvenzbekanntmachungen Wer die offiziellen Bekanntmachungen zu Insolvenzen lediglich aus dem Anzeigenteil der Tageszeitung kennt, sollte sich einmal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de umsehen. Unter dieser Adresse veröffentlichen die nordrheinwestfälischen Gerichte ihre Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren von Unternehmen und Verbrauchern. Die Seiten werden mehrmals täglich aktualisiert. In der Tageszeitung hingegen finden Sie schon jetzt nur noch parallel die Verfahren, die beispielsweise wegen der großen Zahl von Gläubigern für die Öffentlichkeit besonders relevant sind. www.insolvenzbekanntmachungen.de Internet-Portal frauennrw.de Das Portal frauennrw.de richtet sich an Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen, aber auch an Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen, die sich gleichstellungspolitisch engagieren oder Frauen Beratung und Hilfe anbieten. In dem Web-Angebot finden Sie viele Informationen zu den Bereichen Ausbildung, Bildung, Beruf, Selbständigkeit, Schule, Hochschule, Wissenschaft, Kultur, Familie, Soziales sowie Gewalt gegen Frauen. Kommunikation und Vernetzung werden groß geschrieben: Nutzen Sie beispielsweise die Foren, Expertinnen-Chats und das Newsletter-Angebot. Ein Veranstaltungskalender, Informationen zu Beratungsangeboten und Projekten, Hilfen für mehr Kompetenz im Web sowie ein Archiv mit nützlichen Dokumenten und Links machen die Webseiten zu einer interessanten Anlaufstelle für Frauen in NRW. www.frauennrw.de

Online-Mahnverfahren: Online-Mahnantrag Bei offenen Rechnungen hilft häufig nur das gerichtliche Mahnverfahren weiter. Die beiden zentralen Mahngerichte in Euskirchen und Hagen bearbeiten die Anträge für ganz Nordrhein-Westfalen. Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht mit umfangreichen Papierformularen herumschlagen. Nutzen Sie den kostenlosen Online-Mahnantrag im Internet. Geben Sie Ihre Daten in das interaktive Bildschirmformular ein und senden Sie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids mit digitaler Signatur per Mausklick ab. Die Daten gelangen ohne Medienbruch und verschlüsselt beim zuständigen Mahngericht. Dabei sind die Online- Masken so angelegt, dass Sie die meisten Fehler bereits bei der Eingabe erkennen. www.mahnverfahren.nrw.de WebKolleg NRW Bei www.webkolleg.nrw.de haben bildungsinteressierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit, die Vorteile des webbasierten Lernens zu nutzen. Die angebotenen Kurse kombinieren das Lernen im Internet mit dem Lernen in Präsenzseminaren. Dies bietet mehrere Vorteile: In den Online-Phasen lassen sich der Ort, der Zeitpunkt sowie das Tempo des Lernens frei wählen. Sie werden in dieser Zeit tutoriell begleitet. In den Präsenzphasen hingegen haben Sie die Gelegenheit, sich mit den Trainern und den Mitlernenden auszutauschen. Das WebKolleg NRW erleichtert den Zugang zu den webbasierten Bildungsangeboten, indem es nur qualitätsgeprüfte Kurse zulässt und diese für die Nutzerinnen und Nutzer in vergleichbarer Form darstellt. www.webkolleg.nrw.de

Online-Mahnverfahren: ProfiMahn Für Rechtsanwälte, Unternehmen und andere Stellen, die regelmäßig eine größere Zahl von Mahnanträgen stellen, eignet sich das Online-Mahnverfahren ProfiMahn. Die Antragstellenden erzeugen die Datensätze mit Ihrer speziellen Branchensoftware. Über ProfiMahn lassen sich die Daten in einem Schwung in das Fachverfahren des Mahngerichts einspeisen. Dieses entscheidet und erstellt die Bescheide automatisch. Die Antworten der Gerichte wie Abgabeoder Widerspruchsnachrichten lassen sich bequem in eigens dazu eingerichteten virtuellen Postfächern abholen. Durch den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen und wirkungsvoller Verschlüsselungsverfahren genügt ProfiMahn modernen Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit. www.mahnverfahren.nrw.de Digitale Bilbliothek Suchen Sie den neuesten Harry Potter? Benötigen Sie die Antrittsrede eines amerikanischen Präsidenten? Oder interessieren Sie sich für das Thema erneuerbare Energien? In der Digitalen Bibliothek werden Sie bestimmt fündig. Über eine einheitliche Oberfläche haben Sie den Zugriff auf die Bestände aller NRW-Hochschulbibliotheken und vieler Stadtbüchereien, aber auch auf elektronische Texte und Fachdatenbanken. Melden Sie sich an, geben Sie den Titel der Publikation oder ein Stichwort ein und starten Sie die Suche. Ob Download des Volltextes, Vormerkung oder Fernleihe, Sie gelangen schnell und unkompliziert an die gewünschte Literatur. www.digibib.net

Anträge Online Anträge und Anzeigen im Arbeitsschutz Stellen Sie Anträge an die Arbeitsschutzverwaltung über das Internet beispielsweise zur Genehmigung von Röntgeneinrichtungen. Das geht nicht nur schneller und bequemer als bisher, sondern Sie sparen damit sogar bares Geld: So erhalten Sie auf dem Online-Weg eine Gebührenermäßigung von 20 Prozent. Und mit digitaler Signatur zahlen Sie noch einmal 10 Prozent weniger. Der Komfort ist dabei vorbildlich: Wenige Angaben genügen, schon steht Ihnen ein maßgeschneiderter Formularsatz auf dem Bildschirm zu Verfügung. www.arbeitsschutz.nrw.de Elektronisches Auftragswesen NRW Sind Sie an Aufträgen der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung interessiert? Dann besuchen Sie das Internetportal www.vergabe.nrw.de. Dort werden sämtliche öffentlichen Ausschreibungen des Landes an zentraler Stelle bekannt gemacht. Ein weiterer Pluspunkt des Angebots: Tragen Sie Ihre Firma in die Unternehmensdatenbank Auftragsberatung NRW ein. Auf diese Datenbank greifen zahlreiche öffentliche Stellen auf der Suche nach potentiellen Anbietern zurück. Das nordrhein-westfälische Vergabe-Portal informiert Sie zudem über die Beschaffungsorganisation der Landesverwaltung, die Vergabebedingungen sowie die Möglichkeit von Nachprüfungsverfahren. Zahlreiche wertvolle Links runden das Angebot ab. www.vergabe.nrw.de

Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Sind Sie Unternehmer oder beschäftigen Sie Arbeitnehmer? Dann müssen Sie ab dem Jahr 2005 ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen grundsätzlich elektronisch an ihr Finanzamt übermitteln. Für Sie geht das schneller, einfacher und kostengünstiger als das bisherige Ausfüllen und Versenden der herkömmlichen Papiervordrucke. Auch das Finanzamt spart Kosten, so dass Sie als Steuerzahler unmittelbar einen weiteren Nutzen haben. Ihre Daten können Sie bequem und sicher mit unserem ELSTER-Verfahren übermitteln. Sie müssen sich lediglich einmal bei ihrem Finanzamt für die Teilnahme an diesem Verfahren anmelden. Informationen dazu sowie die benötigte Software gibt es kostenlos unter www.elster.de. Oder nutzen Sie die ELSTER-CD, die Sie gratis bei Ihrem Finanzamt erhalten. www.elster.de Elektronische Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung Sie sind Unternehmer und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bereits auf elektronischem Weg? Dann nutzen Sie diesen Service doch auch für ihre Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Mit dem Programm ElsterFormular ist das kein Problem. Sie erledigen mit der Software sogar komplexere Aufgaben wie die Erklärung zur Gewerbesteuerzerlegung. ElsterFormular gibt es kostenlos bei Ihrem Finanzamt auf der ELSTER-CD oder zum Download im Internet. www.elster.de

NRW-Wissenstransfer Das Internet-Portal NRW-Wissenstransfer vermittelt Unternehmen schnell und zuverlässig Kooperationspartner aus der Wissenschaft und eröffnet damit den Zugang zu zukunftsweisenden Spitzentechnologien. Zudem informiert das Web-Angebot über nationale und internationale Förderprogramme, Forschungsberichte, Hochschulveranstaltungen und Themen wie Existenzgründung sowie Patentierung und Verwertung. www.nrw-wissenstransfer.de GeoServer der Landesverwaltung NRW Die digitalen Karten des GeoServers der Landesverwaltung sind vor allem für Planungsbüros, Versorgungsunternehmen sowie die Immobilien- und Versicherungswirtschaft interessant. Das Prinzip ist einfach: Sie geben eine Adresse in die Suchmaske ein, schon erscheint der gewünschte Kartenausschnitt auf dem Bildschirm. Lassen Sie sich zum Umfeld des ausgewählten Standortes aktuelle Planungs- und Umweltkarten sowie Luftbilder anzeigen. Das kostenlose Grundangebot wird ergänzt durch einen Online-Shop, über den Sie digitale Karten gegen eine Gebühr auf CD-ROM bestellen oder herunterladen können. www.geoserver.nrw.de

Internet-Grundbucheinsicht Mit der Internet-Grundbucheinsicht ersparen sich Notare, Gerichte und Behörden, aber auch Banken und Rechtsanwälte den mühsamen Weg zum Grundbuchamt. Die Vorteile des Online-Zugriffs liegen auf der Hand: Fahrtkosten entfallen. Zudem gelangen die Beteiligten schneller und vor allem auch außerhalb der Amtszeiten an die gewünschten Informationen. Notare können noch während laufender Beurkundungen von Ihrem Schreibtisch aus den aktuellen Stand des Grundbuchs einsehen. Banken haben die Möglichkeit, mit einem schnellen Blick ins Grundbuch kurzfristigere Kreditzusagen zu erteilen. www.grundbuch.nrw.de Angebot und Bezug von Geobasisdaten Geobasisdaten gewinnen in vielen Bereichen zunehmend an Bedeutung. Ob Navigationssysteme fürs Auto, digitale Kartendienste im Internet oder die Raum- und Städteplanung öffentlicher Stellen, in all diesen Fällen bilden digitale Vermessungsdaten die Grundlage. Das Landesvermessungsamt NRW erhebt und aktualisiert die Geobasisdaten für Nordrhein-Westfalen. Über die Homepage www.lverma.nrw.de können Sie die Daten schon jetzt per E-Mail bestellen. Die Lieferung erfolgt gegen eine entsprechende Gebühr auf CD-ROM. Zukünftig ist ein Download digitaler Kartendaten geplant. www.lverma.nrw.de

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung Fast jeder kennt die alte Lohnsteuerkarte im DIN A5- Format. Sie gehört genau so zur Steuererklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie die eigenhändige Unterschrift. Die Tage der Pappkarte sind jedoch gezählt: Ab 2005 muss jeder Arbeitgeber die entsprechenden Daten seiner Beschäftigten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das spart auf beiden Seiten Kosten und geht schneller. Zugleich erhalten die Beschäftigten eine gesonderte Lohnsteuerbescheinigung auf Papier. Aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es einfacher. Bei Steuererklärungen für die Jahre 2004 und später braucht die Lohnsteuerkarte nicht mehr beigefügt zu werden. Es genügt, wenn Sie die so genannte etin (electronical Taxpayer Identification Number) angeben. Diese finden Sie auf Ihrer gesonderten Lohnsteuerbescheinigung. Übrigens: Der vollständige Wegfall der papierenen Lohnsteuerkarte ist bereits in Planung. Dann werden die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten der Lohnsteuerkarte (z.b. Steuerklasse) elektronisch an die Arbeitgeber weitergegeben. www.elsterlohn.de

Elektronische Einkommensteuererklärung Mit dem ELSTER-Verfahren der Steuerverwaltung entfällt das lästige Ausfüllen der Vordrucke für Ihre Einkommensteuererklärung. Dafür benötigen Sie die kostenlose Software ElsterFormular oder kostenpflichtige Programme kommerzieller Anbieter. ElsterFormular gibt es im Internet unter www.elster.de oder bei Ihrem Finanzamt auf CD- ROM. ElsterFormular ist keine Sammlung von Vordrucken. Die Software ermöglicht eine formulargestützte Eingabe mit Plausibilitätsprüfung. Zusätzlich ist eine Steuerberechnung integriert. Damit können Sie schon vorher abschätzen, welche Steuer sich aus den Angaben in Ihrer Steuererklärung ergibt, den Steuerbescheid des Finanzamts schnell und ohne Probleme prüfen und Änderungen sofort nachvollziehen. Übermitteln Sie die Daten Ihrer Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt, dann können Sie mit kürzeren Bearbeitungszeiten und einer schnelleren Steuererstattung rechnen. Außerdem müssen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege (z.b. Spendenbescheinigungen) eingereicht werden. Im Folgejahr wird es noch einfacher, da viele Werte aus dem Vorjahr übernommen werden. www.elster.de

Fördermittelportal Innovationsfinanzierung Sie wollen mit Ihrem Unternehmen eine neue Technologie oder ein innovatives Produkt entwickeln und auf den Markt bringen? Sie suchen nach Fördermöglichkeiten und benötigen eine erste Beratung? Hier hilft Ihnen das Internet-Portal www.innovationsfinanzierung.nrw.de weiter. Sie erhalten dort einen umfassenden Überblick über die Technologie-Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU. Sind Sie an einer ersten Einschätzung interessiert, ob ihr Vorhaben gefördert werden kann? Dann gehen Sie auf die im Portal integrierte Förderanfrage, schildern Sie ihr Projekt und schicken Sie die Anfrage elektronisch ab. Sie erhalten dann eine Nachricht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung grundsätzlich möglich ist und bei welchem Projektträger Sie einen Förderantrag stellen können. www.innovationsfinanzierung.nrw.de RegisSTAR Auskunft aus dem elektronischen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister Vor allem für professionelle Nutzer wie Notare und Banken bietet sich der Online-Zugriff auf die elektronischen Register an. In dem kostenpflichtigen Angebot finden Sie Informationen wie beispielsweise die Namen der Vertretungsbefugten und Kommanditisten, Satzungsdaten von Gesellschaften sowie die Anschriften der Unternehmen. Bei der Anmeldung zu diesem Dienst haben Sie die Wahl: Nutzen Sie die Register nur gelegentlich, dann zahlen Sie für jeden Abruf eine Standardgebühr von acht Euro. Treten Sie jedoch als regelmäßiger Nutzer jährlich in Vorkasse, so reduzieren sich die Kosten für den einzelnen Abruf auf vier Euro deutlich. www.handelsregister.de

Kompetenznetz Arbeitsschutz Antworten rund um Arbeit und Gesundheit gibt es schnell, fundiert und kostenlos beim Kompetenznetz Arbeitsschutz. Das Fachwissen von Experten steht beispielsweise für Unternehmen, Beschäftigte und Betriebsräte in einem virtuellen Netzwerk jederzeit zur Verfügung. So können gemeinsam auch schwierige Fragen gelöst werden. Recherchieren Sie zuerst in der umfangreichen Wissensdatenbank. Hilft dies nicht weiter, dann stellen Sie Ihre persönliche Anfrage bequem über ein Online-Formular. Von den KomNet-Experten erhalten Sie garantiert die passenden Antworten und Praxislösungen. Ihr Komfort: Über eine persönliche Zugangskennung lassen sich der aktuelle Bearbeitungsstatus abrufen und Ihre bereits beantworteten Fragen mit den Lösungen einsehen. www.komnet.nrw.de Call NRW Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung Call NRW ist das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung. Es ist Wegweiser und erster Ansprechpartner im Land. Vielen Menschen kann hier schnell und direkt geholfen werden. Unter 0 180 / 3 100 110 ist das Team montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Die E-Mail-Adresse lautet: info@callnrw.de. www.callnrw.de

Herausgeber Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf Telefon 02 11 871-01 Telefax 02 11 871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nrw.de Dienstleistungsportal: www.service.nrw.de Hinweis Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen/Wahlbewerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Gestaltung design-agentur Naumilkat, www.naumilkat.com Fotos Innenministerium NRW, design-agentur Naumilkat, LPA, Holger Gerdes, Stockbyte, ccvision GmbH, MEV Verlag GmbH Druck JVA druck + medien, www.jva-druckmedien.de