Veronika Koch Erwachsenengerichtshilfe
Reihe: Focus Soziale Arbeit Herausgegeben von Nando Belardi Materialien - Band 5
Veronika Koch Erwachsenengerichtshilfe Eine Einführung für die soziale Arbeit Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 1999
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Koch, Veronika Erwachsenengerichtshilfe: eine Einführung in die soziale Arbeit! Veronika Koch. (Focus Soziale Arbeit; Bd. 5) Zug!.: Diss. Gedruckt auf säurefreiem und altersbeständigem Papier. ISBN 978-3-8100-1993-6 DOI 10.1007/978-3-663-09985-7 ISBN 978-3-663-09985-7 (ebook) 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprünglich erschienen bei Leske + Budrich, Opladen 1999 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere ftir Vervielfaltigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Inhalt Vorwort: Prof. Dr. Nando Belardi... 7 1. Einleitung.................. 9 2. Überblick über die historische Entwicklung... 15 2.1 Entwicklung der Erwachsenengerichtshilfe in der Bundesrepublik Deutschland... 15 2.2 Entwicklung der Erwachsenengerichtshilfe in den neuen Bundesländern... 18 3. Rechtliche Grundlagen... 27 4. Charakteristik der Gerichtshilfe für erwachsene Straftäter... 36 4.1 Aufgaben der Gerichtshilfe... 36 4.2 Welche Qualifikation benötigen Sozialarbeiter in der Gerichtshilfe?... 49 4.3 Fortbildung und Evaluation in der Gerichtshilfe... 52 4.4 Notwendigkeit der Einschaltung der Gerichtshilfe... 54 4.4.1 Gerichtshilfearbeit im Vorverfahren... 54 4.4.2 Gerichtshilfearbeit im Nachverfahren... 60 4.5 Zur Fallzahl in der Gerichtshilfe... 65 4.6 Arbeitsweise der Erwachsenengerichtshilfe... 67 4.6.1 Die organisatorische und methodische Vorbereitung... 67 4.6.2 Arbeit mit dem Klienten... 69 4.7 Gesprächsführung in der Arbeit der Gerichtshilfe... 73 5. Die Berichterstattung... 86 5.1 Allgemeine Anforderungen an den Gerichtshilfebericht... 86 5.2 Formen der Berichterstattung... 92 5.3 Kommunikationsaspekte der Gespräche... 100 6. Möglichkeiten und Grenzen der Gerichtshilfearbeit in der Justiz... 105 7. Abschließende Bemerkungen.................. 112 Literaturverzeichnis........................ 113 Anlagen... 115
Wer verurteilt, ohne sich auf jede ihm mögliche Weise unterrichtet zu haben, kann nicht anders als falsch urteilen. lohn Locke englischer Philosoph, Psychologe und Pädagoge (29.08.1632 bis 28.10.1704)
Vorwort Soziale Arbeit und Justiz war schon immer ein etwas vernachlässigtes Thema der Sozialarbeit. In erster Linie denkt man dabei an Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, oder an den Einsatz von Sozialarbeitern im Strafvollzug. Dabei wird die Institution der Gerichtshilfe einfach oft übersehen. Denn kaum jemand weiß, worum es sich bei der Gerichtshilfe eigentlich handelt. Sie stand immer im Schatten von Jugendgerichtshilfe oder Bewährungshilfe. Noch unklarer wird das Bild wenn man erfährt, daß die entsprechenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich gestaltet sind, Bewährungshilfe und Gerichtshilfe teilweise miteinander vermengt werden. Wer in der Fachliteratur nach dem Stichwort "Gerichtshilfe" sucht, wird selten ausführliche Informationen erhalten: Einige wenige Aufsätze, Lexikaartikel, ein paar juristische Kommentare, Arbeitsmaterialien, einige Diplomarbeiten - das war es dann schon. Was bisher fehlte war eine systematische Gesamtdarstellung. Diese hat Frau Dr. Veronika Koch mit ihrem Buche vorgelegt. Hervorzuheben ist, daß ihr Werk mehrfaches leistet. Es ist die erste allgemein zugängliche Monographie im Feld der Gerichtshilfe überhaupt; alleine das ist schon lobenswert. Das Buch führt in der ersten Hälfte den Studierenden, Praktiker und Wissenschaftler mit einer klaren Sprache in die rechtlichen Grundlagen der Gerichtshilfe ein; leistet einen Einblick in verschiedene Gesetze und Länderregelungen. Im ausführlicheren zweiten Teil entfaltet Frau Dr. Koch ihre sozialpädagogischen Kompetenzen. Sie zeigt dem Leser, wie man in diesem Felde über den Kontrollaspekt hinaus sozial, pädagogisch und psychologisch tätig sein kann und muß - auch um den vielen, widersprüchlichen Erwartungen gerecht werden zu können. Die sich daran anschließende Verknüpfung von juristischem, verfahrensmäßigem und sozialpädagogischem Denken ist sehr gut gelungen. Auch auf der berufspraktischen Seite kommt das zum Ausdruck: Schließlich hat der Gerichtshelfer eine Verantwortung dem Gesetzgeber, der Gesellschaft, der Justiz, dem Gericht, dem Angeklagten aber auch dem eigenen Berufsstand gegenüber. Ein für die Soziale Arbeit nicht ungewöhnlicher Rollenkonflikt.
8 Vorwort Erfreulich ist es, daß Frau Dr. Koch als Praktikerin, auch die sehr unterschiedliche Situation der Gerichtshilfe in den verschiedenen Bundesländern anspricht. Vor allem die gewaltigen Aufbauleistungen in den neuen Bundesländern werden gewürdigt. Gleichzeitig steht das Buch in der Tradition klassischer sozialarbeiterischer Texte: Ein Arbeitsfeld wird zuerst immanent dargestellt auf der Basis seiner Regeln. In diesem Falle also der Juristerei. Dann kommt das, was die Sozialarbeit zur Humanisierung dieses Feldes beizutragen hat. Gerichtshilfe ist eine besondere Form sozialer Dienstleistungen im Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Hilfe. Im Anhang werden grundlegende Rechtsquellen und Texte zur Gerichtshilfe, viele praktische Hinweise sowie exemplarische Fallberichte veröffentlicht. Veröffentlichungen dieser Art, vor allem wenn sie ein weitgehend unbekanntes Feld vermessen, bringen unsere Profession weiter. Prof Dr. Nando Belardi, Lehrstuhlfür Sozialpädagogik (T.U. Chemnitz)