FIT FÜR... Recht in der Werbung
1. Begriff der Werbung 2. Wege der Werbung 3. Abmahnung
1. Begriff der Werbung
Werbung: = Jede Äußerung eines Unternehmens mit dem Ziel, den eigenen Absatz - Waren oder Dienstleistungen - zu fördern
2. Wege der Werbung
Telefonwerbung UWG: Verbraucher: vorherige Einwilligung für Werbeanruf Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung: Verbraucher: vorherige ausdrückliche Einwilligung für Werbeanruf
Vorherige Einwilligung Liegt nicht vor, wenn: Brief mit Ankündigung des Anrufs 1. Frage des Anrufers: Sind Sie mit Anruf einverstanden?
Einwilligung: (1) Willensbekundung (2) Spezifische Angabe: Markieren eines Feldes, Ankreuzen (3) für den konkreten Fall Kenntnis der Sachlage: Telefonanruf durch ein bestimmtes Unternehmen
Keine Einwilligung: Bekanntgabe Tel.-Nr. in Telefonbuch, Briefkopf, Visitenkarte Allgemeine schriftliche Bitte um Zusendung von Infomaterial Telefonanruf des Kunden ohne Bitte um Rückanruf
Beispiel für zulässige Einwilligung: Anschreiben: Sind Sie damit einverstanden, dass Sie über aktuelle Angebote (ABC ) telefonisch informiert werden? ja nein Wir werden Ihre Daten (BDSG-Hinweis). Hinweis auf Widerruf Datum, Unterschrift
Beispiel für zulässige Einwilligung (Anschreiben) : JA, ich bin damit einverstanden, zu ABC- Produkten für mich und meine Familie kontaktiert zu werden: per Telefon Vorname, Nachname, Tel.-Nr., Unterschrift, Datum Wir werden Ihre Daten (BDSG - Hinweis). Hinweis auf Widerruf Datum, Unterschrift
Beispiel für zulässige Einwilligung: Gewinnspiel mit Karte: Diese Angaben dürfen zu Werbezwecken (Telefon) genutzt werden + Hinweis, dass bei Nichterteilung der Einwilligung dies keine Auswirkungen auf Teilnahme und Gewinnchancen hat
Beispiele für unzulässige Einwilligung: Vorformulierte Einwilligung in AGBs, die nur durchgestrichen werden kann (unangemessene Benachteiligung) Klausel: Ich bin mit Telefonwerbung durch das Unternehmen X und durch dessen Partnerunternehmen einverstanden (mangelnde Transparenz)
Pflichtangaben zu Beginn des Telefonats: Identität des anrufenden Unternehmens Geschäftlicher Zweck Keine unterdrückte Rufnummer Geldstrafe bis zu 10.000
Erweiterung des Widerrufsrechts bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen Vertrag über Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten, Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen Widerrufsfrist von 14 Tagen mit Widerrufsbelehrung, ohne: 1 Monat Keine Angabe von Gründen nötig
Telefonwerbung Unternehmer: zumindest mutmaßliche vorherige Einwilligung = wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Angerufenen an gerade dieser Art der Kontaktaufnahme besteht
Telefonwerbung Unternehmer: zumindest mutmaßliche vorherige Einwilligung = Werbender kann aufgrund einer verständigen Würdigung der Umstände annehmen, dass der Anzurufende einen solchen Anruf erwartet oder ihm zumindest positiv gegenüber steht.
Vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung Bestehende Geschäftsbeziehung: (-) bei schwachen Geschäftsbeziehungen Verwendbarkeit des Produkts im Kernbereich des Unternehmens (-) bei Büromaterial, Nachfrage nach Bannerwerbung bei Tel.-Nr. oder E- Mailadresse auf Homepage
Besondere Eilbedürftigkeit (+) leicht verderblicher Edelfisch bei Restaurant Objektive Günstigkeit des Projektes Verfügbarkeit des Produktes - erhöhter Bedarf (+) bei technisch neuen Produkten für Fachhändler NIE: Möglichkeit des Anrufers, neue Aufträge zu erhalten!!
Pflichtangaben zu Beginn des Telefonats: Keine unterdrückte Rufnummer Geldstrafe bis zu 10.000
Anrufmaschine Immer unzulässig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung Keine Unterscheidung von Verbrauchern und Unternehmern
Telefax Immer unzulässig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung Keine Unterscheidung von Verbrauchern und Unternehmern Gilt für Brief-Fax und PC-Fax
Ausdrückliche Einwilligung = hinreichend klar, welches konkrete Unternehmen für welches konkrete Produkt per Fax werben darf Mutmaßliche Einwilligung genügt nicht
Beispiel für zulässige Einwilligung (Anschreiben) : JA, ich bin damit einverstanden, zu ABC- Produkten für mich und meine Familie kontaktiert zu werden: per Telefon per Fax Vorname, Nachname, Tel.-Nr., Fax-Nr., Unterschrift, Datum Wir werden Ihre Daten (BDSG - Hinweis). Hinweis auf Widerruf Datum, Unterschrift
Pflichtangaben in Fax Einordnung als Geschäftsbrief, da: nach außen gerichtete Mitteilung an einen bestimmten Empfänger gerichtet
Pflichtangaben in Geschäftsbrief Vollständiger Name des Unternehmens Rechtsformzusatz/Sitz des Unternehmens /zuständiges Registergericht Angabe der Geschäftsführer /Vertretungsberechtigter
E-Mail/SMS/MMS Immer unzulässig ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung Keine Unterscheidung von Verbrauchern und Unternehmern
ABER keine unzumutbare Belästigung: Sonderfall bestehende Geschäftsbeziehung Unternehmer erhält von Kunde bei Vertragsschluss E-Mail-Adresse, wird auf Verwendung für eigene ähnliche Waren + auf jederzeitige Widerruf der Nutzung ausdrücklich hingewiesen. Für Widerruf dürfen nur normale Basistarif- Übermittlungskosten anfallen.
Beispiel für zulässige Einwilligung (Anschreiben) : JA, ich bin damit einverstanden, zu ABC- Produkten für mich und meine Familie kontaktiert zu werden: per Telefon per Mail Vorname, Nachname, Tel.-Nr., Mail-Adresse, Unterschrift, Datum Wir werden Ihre Daten (BDSG - Hinweis). Hinweis auf Widerruf Datum, Unterschrift
Pflichtangaben in E-Mail Angabe des gewerblichen Zwecks in der Betreffzeile E-Mail ist Geschäftsbrief Pflichtangaben wie zuvor. Unzulässig: Verweis auf externe Quellen Einfügung eines Links, unter dem Angaben abrufbar sind Anfügen elektronischer Visitenkarten
E-Mail Elektronischer Newsletter: Double-Opt-in Verfahren
Briefkastenwerbung = Einwurf von nicht adressierten Werbematerial Prospekte/Handzettel/Kataloge/Anzeigenblätter Unzulässig bei Briefkasten-Aufkleber Werbung nicht erlaubt, Keine Reklame
Briefwerbung Zulässig bei allgemeiner Adressierung Unzulässig wenn Werbebrief als Privatbrief getarnt ist
Bundesdatenschutzgesetz: Nutzung von Adressen nur mit Einwilligung des Betroffenen Ausnahmen: Bewerbung bisheriger Kunden Angaben aus allgemein zugänglich Branchenverzeichnissen Berufsbezogene Werbung
Ansprache auf der Straße Zulässig, wenn Passanten nicht aufdringlich angesprochen werden + Werbecharakter erkennbar
Verteilen von Werbeschriften an Passanten Zulässig, aber Sondernutzungserlaubnis erforderlich (Ordnungsamt) + Pflicht zur Abfallbeseitigung = Aufstellen von Werbeständen = Kfz-Anhänger als parkende Werbebotschaft
Werbezettel hinter Scheibenwischer Unzulässig, da Scheibenwischer/ Fensterdichtung missbraucht werden.
Vertreterbesuche Zulässig Aber:kommt auf Einzelfall an (-) wenn Gewinnübergabe bei Preisausschreiben zum Verkaufsgespräch genutzt wird (-) Zutritt wird unter einem Vorwand erschlichen
Chiffrewerbung/anonyme Werbung Unzulässig:Gewerbetreibender muss sich bei Verbraucher zu erkennen geben (-) nur Chiffrenummer (-) nur Telefonnummer (-) nur Schließ- oder Postfachadresse
Chiffrewerbung/anonyme Werbung Abkürzungen müssen für Verbraucher eindeutig sein: gw., gew., Hdl., Verm. : problematisch
3. Abmahnung
Abmahnung: Durch wen? Gewerbliche Wettbewerbsvereine Industrie- und Handelskammern Handwerkskammern Qualifizierte Verbraucherschutzverbände Mitbewerber
Ansprüche: Unterlassungsanspruch + Vertragsstrafe (1) Unzulässige Werbehandlung (2) Wiederholungsgefahr [ Beseitigungsanspruch Schadensersatzanspruch (Verschulden + Gewinneinbuße) ] + Abmahnkosten
Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht http://www.saarland.ihk.de Kennzahl 65 Fax: (0681) 95 20-690 Tel: (0681) 95 20-200