Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV

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Transkript:

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 1 Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV Fachtagung Kodierunterstützung für die vertragsärztliche Versorgung - Angebote des Zi am 16. November 2017 Dezernat 3 Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung Frau Raskop

Gesetzliche Vorgabe zur Kodierung 295 SGB V - Auszug Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 2 Anwendung der ICD-10-GM nach 295 SGB V [ ] die Diagnosen nach Satz 1, Nr. 1 und 2 sind nach der internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Deutschen Fassung zu verschlüsseln.

Gesetzliche Vorgabe zur Kodierung ICD-10-Bekanntmachung des BMG - Auszug Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 3 Für die Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung nach 295 SGB V wird zusätzlich Folgendes bestimmt: Zur Angabe der Diagnosensicherheit ist folgendes anzugeben: A (Ausschluss von) V (Verdacht auf) Z (Zustand nach) G (gesichert) Für die hausärztliche Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes ist die Angabe der vierstelligen Schlüsselnummer ausreichend.

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 4 Sachgerechte Anwendung der ICD-10-GM Zertifizierung der Abrechnungssoftware nach 295 Abs. 4 SGB V Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt Vertragsärzte bei der Kodierung im Alltag mit folgenden Maßnahmen, Lösungen und/oder Werkzeugen Obligat: KBV-Stammdateien zur Einbindung in die PVS-Systeme Anforderungskatalog zur Anwendung der ICD-10 im PVS Fakultativ: Dauerdiagnosenfunktion zur en-bloc-übernahme von Diagnosen Kodierregelwerk (KRW-Stammdatei) Kodierassistent der KBV

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 5 Sachgerechte Anwendung der ICD-10-GM Zertifizierung der Abrechnungssoftware nach 295 Abs. 4 SGB V Anforderungskatalog zur Anwendung der ICD-10 im PVS: Einbindung der ICD-Stammdaten in der jeweils jüngsten Version Existenz- und Strukturprüfung der ICD-Diagnose Eingabe der Diagnosensicherheit (G Z A V) Korrekte Handhabung der Notationskennzeichen * und! für sog. Sekundärkodes, die nicht alleine kodiert werden dürfen Plausiprüfungen zu Alter/Geschlecht/exotische Diagnosen/Meldepflicht

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 6 Ergänzende ICD-10-GM Plausibilitätsprüfungen ICD-10-basierte Hinweise der KBV Analyse der Hinweise/Querverweise (z. B. /*) der ICD-10-GM Ableitung von 309 ICD-10-basierten Regeln für eine elektronische Prüfung sog. Kodierregelwerks (KRW)-Datei 1. Verknüpfung Gebührenordnungsposition (GOP) mit ICD-Kode 2. Rest- und Folgezustände 3. Krankheiten des Kreislaufsystems 4. Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten 5. Mehrfachkodierung ergänzt um 41 EBM-basierte Regeln Auslieferung an die PVS*-Hersteller im Rahmen des routinemäßigen Quartals- Updates zur Einbindung in die Software für eine freiwillige Nutzung *PVS = Praxisverwaltungssoftware

Kodierregelwerks (KRW)-Datei Beispiel Kodierung in den Abrechnungsdaten: Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 7 I21.1 Z Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, einen ICD-10-Kode für Restund Folgezustände als gesicherte Diagnose anzugeben, wenn die aktuelle Krankheitssituation dokumentiert werden soll Anzeige einer Vorschlagsliste mit möglichen Kodes/Kodebereichen: I25.2- Alter Myokardinfarkt

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 8 Sachgerechte Anwendung der ICD-10-GM ICD-10-basierte Hinweise der KBV KBV-Kodierassistent Softwaremodul zur individuellen und unverbindlichen Einbindung in PVS Unterstützung für kleine Systeme oder Individualsysteme ohne eigene Umsetzungsmöglichkeiten der Kodiervorgaben ICD-10-Browser zur Unterstützung bei der Kodesuche diagnosebezogene Anzeige relevanter Kodiervorgaben der ICD-10 Prüfung gegen Kodierregelwerk bei Kommunikation über KRWcom mit Hinweisen zur Kodierung Zi-Kodierhilfe (medizinische Kriterien zur Kodedefinition des Zentralinstituts für die Kassenärztlichen Versorgung in Deutschland)

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 9 Sachgerechte Anwendung der ICD-10-GM Vorgaben zur Bearbeitung von Dauerdiagnosen Seit den Beratungen zu den Ambulanten Kodierrichtlinien in 2011 ist eine differenzierte Bearbeitung der Dauerdiagnosen in allen PVS implementiert. Bei optionaler Aktivierung der Funktion ist eine einmalige Differenzierung erforderlich: Dauerdiagnosen (regelhaft behandlungsrelevant) anamnestische Diagnosen (nicht regelhaft behandlungsrelevant) Übernahme des Gesamtpaketes behandlungsrelevanter Dauerdiagnosen mit einer Bestätigung ist in den Folgequartalen weiterhin möglich, sofern ein Leistungsbezug im Quartal besteht!

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 10 Sachgerechte Anwendung der ICD-10-GM Beispiel Initiale Dauerdiagnosenbereinigung behandlungsrelevante Dauerdiagnosen Hypertonie Diabetes KHK chron. Bronchitis anamn. Diagnosen Penicillin-Allergie Schwangerschaft Bänderriss

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 11 Sachgerechte Anwendung der ICD-10-GM Vorgaben zur Bearbeitung von Dauerdiagnosen Hauptkritikpunkte: Nicht alle Dauerdiagnosen sind in jedem Quartal behandlungsrelevant. Teilweise sind akute oder anamnestische Diagnosen als Dauerdiagnosen gekennzeichnet. Diese werden als Behandlungsdiagnosen in den Abrechnungsdaten über Quartale hinweg mitgeschleppt.

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 12 Analyse Diagnoseeinträge in den Abrechnungsdaten (KBV)

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 13 Analyse Diagnoseeinträge in den Abrechnungsdaten (KBV) Fälle mit hoher Anzahl von Diagnosen pro Fall - Ausgangslage Abrechnungsfälle in den Quartalen 2013/1 bis 2014/4, Bundesebene Jahr Quartal Anzahl Fälle gesamt Jahr Quartal Anzahl Fälle mit > 45 distinkten Diagnosen Jahr Quartal Anteil der Fälle mit >45 distinkten Diagnosen an Gesamtfallanzahl 2013 1 33.928.198 2013 2 33.229.384 2013 3 32.745.006 2013 4 32.988.983 2014 1 34.663.885 2014 2 33.147.167 2014 3 33.246.633 2014 4 33.704.025 Total 267.653.281 2013 1 11.006 2013 2 11.181 2013 3 11.887 2013 4 14.066 2014 1 15.037 2014 2 15.301 2014 3 16.563 2014 4 17.883 Total 112.924 2013 1 0,0324% 2013 2 0,0336% 2013 3 0,0363% 2013 4 0,0426% 2014 1 0,0434% 2014 2 0,0462% 2014 3 0,0498% 2014 4 0,0531% Total 0,0422% Abrechnungsfälle aus den GSP-Daten (Gliederung nach Liefer-KV) angereichert mit Informationen aus den VDX-Daten

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 14 Fallbeispiel I: Abrechnungsgruppe 0301 Allgemeinmedizin Auswertung eines Quartals Q SURR PRAX BHT Scheine Anzahl distinkte Diagnosen Anzahl GNRn LB 20143 8010922586 1560405 14 2 125 33 381,75 Distinkte Diagnosen medizinisch inhaltlich nachvollziehbar Bilden einen chronisch kranken Patienten ab Erbrachte Leistungen nachvollziehbar (u. a. problemorientiertes ärztliches Gespräch, unvorhergesehene Inanspruchnahme, palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus)

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 15 Zusammenfassung aus allen Stichproben Sachgerechte Kodierungen - fachgruppenübergreifend 1. sachgerechte Kodierung von Lokalisationsangaben M62.4- Muskelkontraktur Modifikatoren-Hinweis [5. Stelle: 0-9] M62.45/.46/.48 2. sachgerechte Kodierung von fachfremden Diagnosen Bsp. Abrechnungsgruppe 0601 Augenheilkunde: C95.9- Leukämie besondere Verhaltensmaßnahmen z. B. Schutz unter Immunsuppression 3. sachgerechte Kodierung von + * - Diagnosen Bsp. Abrechnungsgruppe 0601 Augenheilkunde : M35.0 + Sicca-Syndrom H19.3* Keratitis und Keratokonjunktivitis bei andernorts klassifizierten Krankheiten

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 16 Zusammenfassung aus allen Stichproben Auswertung eines Quartals 1. sachgerechte Kodierung (unspezifisch-spezifisch) K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis K21.9 Gastroösophageale Refluxkrankheit ohne Ösophagitis K29.3 Chronische Oberflächengastritis K29.4 Chronische atrophische Gastritis K29.5 Chronische Gastritis, nicht näher bezeichnet 2. sachgerechte Kodierung von 4- und 5- stelligen Kodes I50.1- Links-Herzinsuffizienz I50.14 Links-Herzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe I50.19 Links-Herzinsuffizienz nicht näher bezeichnet 3. sachgerechte Kodierung (Zusatzkennzeichen) E87.6 Hypokaliämie Dauer Z E87.6 Hypokaliämie Dauer G E87.6 Hypokaliämie Akut G Betrachtung über mehrere Quartale erforderlich.

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 17 Fallbeispiel I: Abrechnungsgruppe 0301 Allgemeinmedizin Auswertung eines Quartals Diskussion Akute Diagnosen als Dauerdiagnosen (G): A04.7 Enterokolitis durch Clostridium difficile A08.1 Akute Gastroenteritis durch Norovirus [Norwalk-Virus] Pakete (4- und 5- stellige Kodes) werden ins Folgequartal übernommen I50.1- Links-Herzinsuffizienz I50.14 Links-Herzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe I50.19 Links-Herzinsuffizienz nicht näher bezeichnet Verschiedene Zusatzkennzeichen mehrfach über 3 Quartale: E87.6 Hypokaliämie: Dauerdiagnose mit Zusatzkennzeichen G und Z Akutdiagnose mit Zusatzkennzeichen G und V

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 18 Politische Lage

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 19 Kodierung im vertragsärztlichen Bereich Der Ruf nach Kodierrichtlinien! Sondergutachten zu den Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs im Auftrag des BMG durchgeführt vom Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt [ ] spricht für die Einführung von Ambulanten Kodierrichtlinien aus, auch wenn die Einführung einheitlicher Kodierrichitlinien eine manipulative Einflussnahme auf die Kodierung, beispielsweise auch durch Praxisverwaltungssysteme, grundsätzlich nicht ausschließt. [ ] Zertifizierung der Praxisverwaltungssysteme durch die KBV sollte sicherstellen, dass die Integration von kassenindividuellen Modulen zur Diagnosestellung unterbleibt

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 20 Kodierung im vertragsärztlichen Bereich Der Ruf nach Kodierrichtlinien! Datengrundlage für Morbi-RSA und Morbi-Rate ist zeitversetzt beinhaltet Diagnoseangaben über einen Zeitraum von 1 2 Jahren für Versicherte, die regelhaft von verschiedenen Fachgruppen in unterschiedlichen Behandlungsanlässen z. B. Notfall behandelt werden Vorliegen von Kodierrichtlinien bedingt keine absolut identische/einheitliche Kodierung von Patienten. Einführung muss kritisch geprüft werden und erfordert ggf. eine bundeseinheitliche Softwareunterstützung. Weitere Lösungen z. B. in den Groupersystemen sind zu prüfen.

Kodieren nach ICD-10-GM eine Bestandaufnahme der KBV 16.11.2017 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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