ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INNOTAG INTERNETAGENTUR JASMIN BECKER

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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER INNOTAG INTERNETAGENTUR JASMIN BECKER Jasmin Becker, Schlachthofstraße 4, 75175 Pforzheim, Ust-ID: DE290865054 Seite 1 von 11

1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die die innotag Internetagentur, Inh. Jasmin Becker, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an die innotag Internetagentur absenden. 1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen der innotag Internetagentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.5 Die innotag Internetagentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Analyse, Beratung, Konzeption, Gestaltung, Text, Anpassung und Umsetzung von Webseiten mit dem CMS WordPress, die auf Basis eines Premium Themes entstehen. Weitere Werbeund Marketingtätigen sind nach Absprache möglich. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der innotag Internetagentur. 2 Geltungsbereich 2.1 Grundlagen für die innotag Internetagenturarbeit und Vertragsbestandteil sind, neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen, das vom Kunden gegenüber der innotag Internetagentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der innotag Internetagentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die innotag Internetagentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung Seite 2 von 11

übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. 2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die innotag Internetagentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die innotag Internetagentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 3 Weitergeleitete Aufträge 3.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die innotag Internetagentur einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die innotag Internetagentur den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. 3.2 Die Angebote der innotag Internetagentur sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise. 4 Zustandekommen des Vertrages Ein Vertrag mit der innotag Internetagentur kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die innotag Internetagentur zustande. 5 Daten Der Kunde stellt die innotag Internetagentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann die innotag Internetagentur nicht haftbar gemacht werden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen der innotag Internetagentur, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln. Seite 3 von 11

6 Datenschutz Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind. 7 Preise und Zahlungen 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste der innotag Internetagentur bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der innotag Internetagentur und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der innotag Internetagentur ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die innotag Internetagentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 7-Tage-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. 7.2 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der innotag Internetagentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach 1 des Diskontsatz des Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. 7.3 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die innotag Internetagentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der innotag Internetagentur verfügbar sein. Seite 4 von 11

7.4 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der innotag Internetagentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die innotag Internetagentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. 7.5 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die innotag Internetagentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrags 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrags 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrags 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%. 7.6 Als Kleinunternehmer im Sinne von 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. 8 Zusatzleistungen Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. 9 Markenrechte und Copyrights 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch die innotag Internetagentur erstellten Arbeiten verbleibt bei der innotag Internetagentur. 9.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer, im vertraglich vereinbarten Umfang und für den vertraglich vereinbarten Zweck, soweit nichts anderes vereinbart, die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an allen von der innotag Internetagentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet Seite 5 von 11

hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der innotag Internetagentur. 9.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 9.4 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. 9.5 Die Arbeiten der innotag Internetagentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der innotag Internetagentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Geltendmachung eines höheren Honorars bleibt ausdrücklich vorbehalten. 9.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der innotag Internetagentur. 9.7 Über den Umfang der Nutzung steht der innotag Internetagentur ein Auskunftsanspruch zu. 10 Geheimhaltungspflicht der innotag Internetagentur Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Seite 6 von 11

11 Pflichten des Kunden 11.1 Der Kunde stellt der innotag Internetagentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der innotag Internetagentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt, und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben. 11.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der innotag Internetagentur erteilen. 12 Haftung 12.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die innotag Internetagentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. 12.2 Der Kunde stellt die innotag Internetagentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die innotag Internetagentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die innotag Internetagentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die innotag Internetagentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der innotag Internetagentur die Kosten hierfür der Kunde. 12.3 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Seite 7 von 11

12.4 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die innotag Internetagentur wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die innotag Internetagentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. 12.5 Erachtet die innotag Internetagentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. 12.6 Schadensersatzansprüche gegen die innotag Internetagentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die innotag Internetagentur zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 12.7 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. 12.8 Der Höhe nach ist die Haftung der innotag Internetagentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. 12.9 Die Haftung der innotag Internetagentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. Seite 8 von 11

13 Verwertungsgesellschaften 13.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der innotag Internetagentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der innotag Internetagentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. 13.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der innotag Internetagenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 14 Leistungen Dritter Von der innotag Internetagentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der innotag Internetagentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der innotag Internetagentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der innotag Internetagentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. 15 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der innotag Internetagentur angefertigt werden, verbleiben bei der innotag Internetagentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Seite 9 von 11

16 Vertragsdauer, Kündigungsfristen Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. 17 Streitigkeiten Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt. 18 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand 18.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der innotag Internetagentur gilt deutsches Recht. 18.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. 18.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der innotag Internetagentur. 19 Sonstige Bestimmungen 19.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 19.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Seite 10 von 11

19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim. 19.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Ort, Datum Firmenstempel / Name Seite 11 von 11