Glasfaserausbau: Wohin steuert Deutschland? Zugangsregulierung auf dem Prüfstand Dr. Frederic Ufer, Workshop zum Telekommunikationsrecht, 24.11.2017 enreg. Berlin Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.
2 Glasfaserausbau in Deutschland Agenda Wo stehen wir? Status Quo der Glasfaserversorgung Bandbreitennachfrage 2025/2026 Was ist das Problem? Fehlende Anreize für den Glasfaserausbau Bedeutung der Breitbandstrategien Rolle der Regulierung Wie sieht die Lösung aus? 4 zentrale Punkte
3 Wo stehen wir? Status Quo der Glasfaserversorgung
Wo steht Deutschland? 4
Wo steht Deutschland? 5
Wo steht Deutschland? Der Technologiemix 6
7 Wo steht Deutschland? Quelle: VATM-Marktstudie 2017
Die Nachfrage nach Bandbreite im Jahr 2025/2026 8
Bandbreitennachfrage 2025 in Deutschland (WIK) 9
Bandbreitennachfrage 2026 in Deutschland (DTAG) 10
Was ist das Problem? 11
12 Fehlende Anreize für den Glasfaserausbau Vectoring-Entscheidung zugunsten der Telekom Protegieren einer Übergangstechnologie Vectoring Ausbau der Telekom macht FTTB/H Ausbau unrentabel Ausbau der Telekom bindet zur Zeit bereits 50% der Tiefbaukapazitäten was FTTB/H Ausbau verzögert und verteuert Überwiegend evolutionärer Infrastrukturausbau Schneller, günstiger Ausbau der Telekom zwingt Wettbewerber zum Nachziehen Keine ausreichenden Regulierungsanreize für den Glasfaserausbau Zugang zur passiven Infrastruktur der Telekom nur als Annex Fehlen einer ambitionierten Breitbandstrategie
13 8 Mrd. Euro Investitionen in den Breitbandausbau Quelle: VATM-Marktstudie 2017
Investitionen: Darstellung durch die Telekom 14
Investitionen: Darstellung durch die Telekom 15
16 Heterogene Breitbandstrategien Quelle: IFO Institut 2017
Welche Rolle spielt die Regulierung für den Glasfaserausbau? 17
18 Was fordert die DTAG? Für Investitionen in FTTB/H benötigen wir Regulierungsferien
19 DTAG: Völlige Deregulierung bei FTTB/H Voraussetzung für Investitionen in moderne Glasfaserinfrastrukturen, die nachhaltig die zukünftige Entwicklung und den Fortbestand der infrastrukturbasierten Wettbewerbslandschaft sichern können, ist die Deregulierung von FttH/B. Regulierung behindert den chancengleichen Netzausbau vor allem gegenüber den nichtregulierten Kabelnetzbetreibern, die fast 70 Prozent der Anschlüsse mit performanten Angeboten abdecken. Die langsam entstehenden FttH/B Netze sind von den heutigen FttC und reinen Kupfernetzen aufgrund a) der deutlich stabileren und qualitativ besseren Technologie und b) der Möglichkeit aus Kundensicht FttH/B Anschlüsse zu kaufen, aus technologischer Sicht voneinander abzugrenzen. Naheliegend wäre eine Abgrenzung eines Marktes anhand von Bandbreiten, die von FttH/B und auch anderen Technologien im Vergleich zu den vorherrschenden Bandbreiten im heutigen Markt erreicht werden. Diese deutlich höhere Bandbreite definiert einen Markt auf dem derzeit bundesweit kein Anbieter marktbeherrschend sein muss. Das derzeit existierende Regulierungsregime für FttH/B behindert Kooperationen zwischen der Telekom und anderen Netzinvestoren, da diese befürchten müssen, ebenfalls mit dem für Telekom einschlägigen Regulierungszugriff infiziert zu werden. Ziel muss die Freistellung von Zugangs- und Entgeltegulierung bei FttH/B sei. Preise müssen kommerziell vereinbart werden können (Verhandlungsprimat). Wenn parallele Netze existieren und Kunden die Wahl haben, muss nicht reguliert werden. Diese Situation haben wir fast in ganz Deutschland. Wir wollen mehr FttH/B bauen, das geht aber nur unter fairen und einschätzbaren Bedingungen. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen ist die Telekom bereit zur freiwilligen Öffnung ihrer FttH Netze und zum freiwilligen Angebot eines Wholesaleproduktes auf Basis kommerzieller Verhandlungen.
20 BNetzA: seit 7 Jahren Regulierungserleichterungen V2-Regulierungsverfügung zum relevanten Markt 3a Ausnahme bei der Glasfaser-TAL, d.h. nur ex-post Entgeltregulierung und Missbrauchskontrolle Telekom sollen höhere Preise erlaubt werden, die Investitionsrisiko in FTTH widerspiegeln Disziplinierung durch Kupfer- und HFC-Preise kein FTTH-Standardangebot vorliegend DTAG will keine marktüblichen Angebote machen aber dennoch von Regulierung befreit werden
21 BNetzA: Glasfaser Bestandteil von Markt 3a Festlegung zum relevanten Markt 3a Zugang zu FTTH, FTTB, FTTC, Kupfer-TAL funktionell gleichwertig = gemeinsamer Markt (ohne DOCSIS) Glas und Kupfer aus Kundensicht austauschbar Da sich bisher die Anschlusskapazitäten von Entwicklungsschritt zu Entwicklungsschritt immer vervielfacht haben, ohne dass ein solches Produkt als etwas vollkommen Neues verstanden wurde, ist auch die besonders hohe Bandbreite, wie sie bei FTTH- Anschlüssen zu finden ist, kein die Substituierbarkeit ausschließendes Kriterium. (BNetzA, S. 87 der Festlegung)
22 Brüssel: Kein eigener Glasfasermarkt! Maßgeblich: EU-Märkteempfehlung 2014 Abweichung erfordert besondere Begründung Markt 3a, lokaler Zugang: Zugang zu FTTH, FTTB, FTTC, Kupfer-TAL funktionell gleichwertig = gemeinsamer Markt Aktuelle EU-Notifizierungen folgen Empfehlung - 24 Länder beziehen Glasfaser bei M3a mit ein
Was sagt BEREC? 23
Wie sieht die Lösung aus? 24
25 VATM: Investitionen und Wettbewerb gleichermaßen Maßgeblich sind allein Anforderungen der Wirtschaft zur Erreichung von Führungspositionen im globalen Wettbewerb Wirtschaft benötigt Innovations-, Investitions- und Dienstewettbewerb. Regulierungsferien würden heute marktübliche Vorleistungsprodukte und Dienste auf Glasfasernetzen zukünftig wegfallen lassen mit massivem Schaden für die Wirtschaft. DTAG wird auch mit Regulierung in Zukunft investieren, um - im städtischen Bereich gegenüber HFC- und FTTH-Anbietern konkurrenzfähig zu bleiben, - im ländlichen Bereich im Bieterwettbewerb von Milliarden Euro an Fördergeldern zu profitieren.
26 VATM: Regulierungsferien verhindern! Ergo: Unregulierter Glasfasermarkt schädlich; keine vollständige Entlassung von Schlüsseltechnologien (=FTTB/H) aus der Regulierung in das Zivilrecht Kein staatlicher Kontrollverlust (der BNetzA), Möglichkeit zum schnellen Eingreifen bei Marktversagen SMP Regulierung muss grds. beibehalten werden, denn Marktmacht der DTAG bedarf Kontrolle durch BNetzA Wirtschaft braucht regulierte Vorleistungsprodukte, die Dienstewettbewerb ermöglichen Deregulierung auf der Remedy-Seite ggf. dort, wo die DTAG marktübliche Vorleistungsangebote macht, diskriminierungsfreien Open-Access anbietet, ihre Marktmacht ohne Regulierung nicht ausnutzt.
27 Rahmenbedingungen für Gigabit-Netze 1. Deutschland braucht Gigabit-Netze als zentrale Zukunftsinfrastruktur Gigabitziel + Digitalisierungsstrategie ohne weitere Übergangstechnologien muss das Maß für Politik und Regulierung sein. 2. Wettbewerb ist Garant für deren Ausbau Wettbewerb um die besten und innovativsten Dienste wird der Treiber der Digitalisierung unserer Wirtschaft sein. 3. Missbrauch von Marktmacht verhindern und richtige Investitionsanreize setzen Regulierungsferien unter keinen Umständen, da Telekom marktbeherrschend ist und keinen Open Access für von der Wirtschaft benötigte Auswahl der Dienstleister anbietet. Angebote an Geschäftskunden, Mittelstand und Industrie müssen auch auf Basis einer zukünftigen Glasfaserinfrastruktur unverändert verfügbar sein. 4. Förderpolitik auf Errichtung von Gigabit-Netzen ausrichten
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30 Vergleich der Investitionen im Zeitraum 2006-2016 Verbändebroschüre Der Weg in die Gigabit-Gesellschaft
31 Anteil am Glasfaserausbau Wettbewerb vs. DTAG Quelle: VATM-Marktstudie 2017