Beantwortung der Interpellation betreffend Kostensenkung der Telefongebühren, eingereicht von Gemeinderat F. Hofmann (SVP), namens der Fraktion



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Transkript:

Winterthur, 17. März 1999 Nr. 98/079 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Beantwortung der Interpellation betreffend Kostensenkung der Telefongebühren, eingereicht von Gemeinderat F. Hofmann (SVP), namens der Fraktion Am 26. Oktober 1998 reichte Gemeinderat F. Hofmann (SVP) mit 25 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern die folgende Interpellation ein: Die Finanzlage der Stadt Winterthur bleibt weiterhin angespannt. Es muss gespart werden wo auch immer möglich. In immer mehr Büros sind neben Telefon auch Faxanschlüsse an der Tagesordnung. Ein Umstand der Folgen hat, spätestens bei der Telefonrechnung. Die Fax- und Telefongebühren sind ein nicht zu übersehender Faktor. Die moderne Telekommunikation eröffnet völlig neue Kommunikationsmöglichkeiten. Der Markt wird geöffnet, die Preise für Telefongebühren sinken täglich und somit kann viel Geld eingespart werden. Fragen an den Stadtrat: 1. Hat der Stadtrat die Entwicklung in Bezug auf die sinkenden Telefongebühren erwartet oder vorhergesehen? 2. Sind in Bezug auf die Telefongebühren kurz- oder langfristige Szenarien in Vorbereitung? 3. Wurde der Markt in Bezug auf Kosten/Leistung überprüft oder in Prüfung? 4. Wurden Offerten eingeholt oder Verträge abgeschlossen? 5. Sieht der Stadtrat in Zukunft eher kurz- oder langfristige Verträge vor? 6. Wie hoch waren die Telefongebühren der Stadt Winterthur 1997? 7. Sind mögliche Einsparungen im Budget 1999 eingerechnet? 8. Erhalten WOV-Betriebe die Möglichkeit eigene Verträge abzuschliessen? Der Stadtrat erteilt folgende Antworten: Die Stadt Winterthur hat Ende 1996 eine moderne digitale Telefonanlage in Betrieb genommen, die seither das Rückgrat der internen und externen Kommunikation der ganzen Verwaltung bildet. Anlass für die Erneuerung der Telefonanlage (TVA) bildete die Kündigung des Miet- und Servicevertrages der alten Anlage durch die damalige PTT. Nach mehr als 20- jährigem Einsatz wurde als Grund die vermehrte Pannenanfälligkeit, das Fehlen von Ersatzteilen und der Mangel an ausgebildeten Fachleuten angegeben, die diese alte Anlage noch warten konnten. Ein städtisches Projektteam hat in der Folge, unter Beizug von externen Fachleuten, die Anforderungen an eine neue Anlage formuliert. Schon damals war absehbar, dass das staatliche Monopol im Telefonbereich wegfallen würde. Deshalb wurden entsprechend den Submissionsrichtlinien alle denkbaren Lieferanten zur Offerteinreichung eingeladen. Die Auswertung der eingegangenen Offerten zeigte aber bald, dass die Grösse und Komplexität des geplanten Projektes den Miteinbezug der nachmaligen Swisscom empfeh-

2 lenswert machten. Rückblickend darf ohne Zögern behauptet werden, dass dieser Entscheid richtig war. Nur die Swisscom kannte alle nachgeschalteten Anlagen und verfügte über das nötige personelle Potential, um zusammen mit dem Lieferanten und dem städtischen Projektteam die neue TVA termingerecht zu installieren. Dies gab später auch den Ausschlag bei der Vergabe der Serviceverträge. Sie wurden bewusst lediglich für drei Jahre abgeschlossen, um alle Optionen offen zu halten. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Swisscom wird positiv beurteilt. Was die eigentliche Telefonanlage betrifft, so bietet sie - entsprechend dem technischen Fortschritt (z.b. Rückruftaste, Anrufweiterleitung, Telefonbeantworter etc.) - wesentlich mehr Möglichkeiten, und diese werden offenbar auch genutzt. Die neue TVA wurde gekauft, wobei die eigentliche Anlage (inkl. Telefonapparate) rund die Hälfte des Gesamtkredites beanspruchte. Die andere Hälfte des Kredites wurde für Glasfaserkabel, Hausinstallationen, Hauptverteiler, Management-System und bauliche Anpassungen aufgewendet. Erstmals werden sowohl die Investitionen für die TVA als auch die variablen Kosten (Gesprächsgebühren, Amtsanschlüsse, Wartungsvertrag und Mietleitungen etc.) den einzelnen Organisationseinheiten direkt belastet. Die Abschreibung der Investitionen erfolgt über 10 Jahre. Die Telefone der städtischen TVA können aufgrund der vorhandenen Leistungsmerkmale mit einem ISDN-Anschluss am öffentlichen Netz verglichen werden. Den einzelnen Organisationseinheiten wird für Wartung, Miete, Amortisation und Verzinsung ein monatlicher Betrag von Fr. 46.00 pro Anschluss in Rechnung gestellt. Preisvergleich ISDN ligth zu städtische TVA: Anschlussgebühr 39.80 46.00 Telefonapparat Rubin30 19.80 00.00 Zusatzdienste 00.20/Aktivierung max 6.00 00.00 Total, pro Monat < 65.60 46.00 Vergleiche mit Betrieben aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor haben gezeigt, dass sich die Kosten für die TVA der Stadt Winterthur damit eher am unteren Rand der Skala bewegen. Zu berücksichtigen gilt zusätzlich, dass durch die städtische TVA keine Gesprächsgebühren für interne Telefonate anfallen. Bei einem angenommenen Verhältnis von 1:1 zwischen externen und internen Gesprächen, können dadurch monatlich zirka CHF 50'000.00 eingespart werden. Zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1: Selbstverständlich war im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Telefonmarktes absehbar, dass neue Anbieter auftreten und die Gebühren sinken würden. Mit der Ausgestaltung des städtischen Telefonleitungsnetzes wurde diesem Umstand bereits in der Konzeptphase Rechnung getragen, indem einerseits mit dem vorgesehenen Anschluss zum Bahnhof (Tourist Service) die Möglichkeit geschaffen wird, sich allenfalls ans Telefonnetz der SBB (Telefonanbieter sunrise) bzw. via Anschluss der Städtischen Werke ans Telefonnetz der Elektrizitätswerke (Telefonanbieter diax) anschliessen zu können. Die ganze Tarifstruktur ist gegenwärtig im Umbruch, und es vergeht kein Monat, ohne dass nicht irgendein Anbieter versucht, mit neuen Preisen die Konkurrenz zu unterbieten. Allerdings betreffen diese Reduktionen hauptsächlich Auslands- und Ferngespräche, während der Nahbereich - der für die

3 Stadtverwaltung entscheidend ist - bisher kaum Veränderungen erfahren hat. Der Stadtrat hält es deshalb für verfrüht, die Zusammenarbeit mit der Swisscom aufzugeben, zumal auch sie mit namhaften Rabatten versucht, ihre Kundschaft zu behalten. Zu Frage 2: Als Sofortmassnahme auf die Liberalisierung des Telefonmarktes wurden 1998 die Lieferantenverhältnisse zur Swisscom mit Fokus auf Rabatt-Optimierung neu geordnet. Durch Zusammenfassung der monatlich über tausend Einzelrechnungen in Sammelrechnungen konnten mit Swisscom gute Konditionen ausgehandelt werden. Durchschnittlich erhält die Stadt heute auf die gesamten Gesprächsgebühren 15% Rabatt. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass auch Gespräche innerhalb der Nahzone mit 7.5% rabattiert werden. Durch die Mitwirkung der Stadt Winterthur in der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) profitiert die Stadtverwaltung rückwirkend per 1.1.1998 von weiteren 7%-SIK-Rabatt auf dem Gesamtumsatz mit der Swisscom. Als langfristige Szenarien sind die unter Punkt 1 erwähnten Interkonnexionspunkte zu den Netzen von diax und sunrise zu werten. Ab Mitte 1999 wird die Stadt Winterthur in der komfortablen Lage sein, Glasfaseranschlüsse zu den drei wichtigsten Telecom-Anbietern zu besitzen. Zu Frage 3: Die Marktbeobachtung gehört zum Pflichtenheft der städtischen Telefonie. Zur Zeit sind jedoch keine klaren Tarifstrukturen zu beobachten, die zu sofortigem Handeln zwingen würden. Im Preisvergleich muss zudem die spezielle Situation der Stadtverwaltung berücksichtigt werden: Die auf dem Telefonmarkt heftig umworbenen Auslandsgespräche sind für die Verwaltung unbedeutend, die grossen Umsätze werden während der Hochtarifzeit in der Nahund Fernzone getätigt. Zu Frage 4: Mit Swisscom besteht, wie unter Punkt 2 beschrieben, ein Rabattvertrag. Dieser kann kurzfristig gekündigt werden. Der SIK-Vertrag wird jeweils auf ein Kalenderjahr abgeschlossen, die Erneuerung für 1999 steht noch aus. Wichtig in der Beurteilung der aktuellen Situation für die Stadt Winterthur sind jedoch Wartung und Unterhalt der städtischen TVA. Hierfür besteht mit SWISSCOM als Generalunternehmerin des TVA-Projektes ein Wartungsvertrag bis 30. Juni 2000. Aus heutiger Sicht scheint es nicht sinnvoll, den Telefonanbieter vom Wartungsunternehmen zu trennen, zumal die Leistungen der SWISSCOM stimmen und das Unternehmen im Preisvergleich zumindest bestehen kann. Nach Ablauf des Wartungsvertrages ist eine offene Ausschreibung gemäss Submissionsverordnung zu prüfen. Die Verwaltung wird die entsprechenden Vorarbeiten auf jeden Fall vorantreiben. Zu Frage 5: Ein Wechsel des Telefonanbieters ist für ein Unternehmen wie die Stadt Winterthur ein Grossprojekt. Nur langfristige Planung und Kundenbeziehung kann zum Erfolg führen.

4 Zu Frage 6: Die städtische Buchhaltung weist auf dem Konto Telefonkosten für 1997 einen Aufwand von insgesamt Fr. 2 101 440 aus. Darin enthalten sind nebst den Gesprächstaxen und Anschlussgebühren sämtliche Mietleitungen sowie Serviceaufwendungen. Eine detaillierte Aufteilung in die einzelnen Kategorien ist mit dem bisherigen Rechnungswesen leider nicht möglich. Die Informatikdienste haben versucht, die einzelnen Posten für 1998 genauer zu umschreiben: Kennzahlen Telefonie Stadt Winterthur per 15.11.1998: 2700 Teilnehmer/-innen an zentraler TVA Siemens Hicom 300 mit 14 Knoten 640 Amtsnummern/-anschlüsse für Aussenstellen 156 Natel Swiss / Natel International Unbekannte Zahl Natel easy 220 Pager Hochrechnung Umsatz 1998 nach Leistungsarten (Kenntnis IDW): Gesprächsgebühren TVA 840'000.00 Amtsnummern 120'000.00 Natel 100'000.00 Pager 55'000.00 Abonnements 300'000.00 Mietleitungen Daten 45'000.00 Mietleitungen Telefonie 72'000.00 Wartungsvertrag TVA 177'000.00 Erweiterungen TVA (inkl. Polizei) 275'000.00 Total, den IDW bekannt 1'984'000.00 Zu Frage 7: Bis und mit 1998 wurden die Telefongebühren zentral erfasst. Erst dank der zentralen Steuerung der TVA ist es möglich geworden, die Gebühren nach dem Verursacherprinzip den einzelnen Organisationseinheiten weiterzubelasten. Weil diese Organisationseinheiten über keine Angaben verfügten, wie gross ihr Anteil an den Gesamtkosten sein würde, wurde vorsichtig budgetiert. Trotzdem liegt der total budgetierte Betrag mit Fr. 1 956 300 um Fr. 115 500 tiefer als bisher. Zu Frage 8: Ausser dem Sportamt sind alle WOV-Betriebe an der zentralen TVA angeschlossen. Eine Auftrennung ist rein technisch nicht möglich. Es gibt deshalb keine Einzelverträge. Die Rabatt-Verträge der Telefonanbieter beinhalten zudem meist das Exklusiv-Recht. Ein einzelner Verwaltungsbereich oder WOV-Betrieb würde mit einem Individualvertrag deshalb den Globalvertrag mit den Spezialkonditionen für die gesamte Verwaltung in Frage stellen.

5 Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist dem Vorsteher des Departementes Kulturelles und Dienste übertragen. Vor dem Stadtrat Der Stadtpräsident Haas Der Stadtschreiber Saile