Vorschau PDF Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau der Vorlage. Hier werden nur Auszüge der Vorlage dargestellt. Nach dem Kauf der Vorlage steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version zur Verfügung. Energiedatenerfassung als Nachweis des Beginns der Einführung eines Energiemanagementsystems
Vorschau PDF Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau der Vorlage. Hier werden nur Auszüge der Vorlage dargestellt. Nach dem Kauf der Vorlage steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version zur Verfügung. Anleitung zur Energiedatenerfassung
Rev.: 01 Datum: 4.2.2014 Anleitung Energiedatenerfassung Anleitung zur Vorlage Energiedatenerfassung als Nachweis des Beginns der Einführung eines Energiemanagementsystems Mit der Excel-Vorlage Energiedatenerfassung als Nachweis des Beginns der Einführung eines Energiemanagementsystems können die Energiedaten dokumentiert werden, die nach 5 SpaEfV bei Antragstellung für den Spitzenausgleich im Jahr 2014 einem Umweltgutachter oder einer für ISO 50001 akkreditierten Zertifizierungsstelle als Nachweis für die Einführung eines Energiemanagementsystems vorgelegt werden müssen. Die in den Tabellen der Vorlage enthaltenen Daten entsprechen sowohl den Anforderungen der Nr. 4.4.3 Buchstaben a) und b) der DIN EN ISO 50001 als auch der Anlage 2 Nr. 1 und 2 der SpaEfV, mit denen kleine und mittlere Unternehmen den Beginn der Einführung eines alternativen Systems nachweisen können. Diese Unternehmen müssen nicht alle Tabellen des Tools ausfüllen; die nur für ISO 50001 notwendigen Informationen sind im Folgenden gesondert dargestellt. Unternehmen, die ein alternatives System einführen und diese Daten nicht sammeln wollen, können die entsprechenden Spalten/Tabellen oder Tabellenblätter löschen. Vorsicht! Dies ist nur eine Vorschau der Vorlage. Zeitraum der Datenerfassung Nach dem Kauf dieser Vorlage stehen Ihnen selbstverständlich alle Inhalte zur Verfügung. Die Energiedaten werden in der Regel für das letzte vollständige Geschäftsjahr erhoben. In den meisten Fällen dürfte dies bei der Antragsstellung im Jahr 2014 das Jahr 2013 sein. Sollten Sie ein anderes Jahr verwenden, ändern Sie das Jahr in den Tabellen entsprechend. Erfassung der Energieträger Tabellenblatt Energieträger Für alle Unternehmen Als (genau: End-)Energieträger werden Strom, Heiz- und Treibstoffe und andere Energieformen bezeichnet, die beim Verbraucher (in diesem Fall, einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes) ankommt oder von diesem selbst erzeugt wird. Die Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger war bereits im Jahr 2013 Voraussetzung für eine Antragsstellung. Diese Daten müssen für die Antragstellung 2014 fortgeschrieben werden. Unternehmen, die im vergangenen Jahr keinen Antrag auf Spitzenausgleich gestellt haben, müssen die Daten neu erfassen. In der Regel liegen die Daten über eingekaufte Energieträger in den Rechnungen der Energieversorger vor. Bei Großverbrauchern liegen seitens der Energieversorger auch Messungen der Lastgänge vor, die sie ebenfalls (als Anlage zu den Energiedaten der Tabelle) sammeln sollten in Verbindung mit Wetter- und Produktionsdaten können Sie damit später Zusammenhänge zwischen Wetter, Produktion und Energieverbräuchen ermitteln; auch können hiermit Maßnahmen zur Reduktion von (teuren) Lastspitzen identifiziert werden. Bei selbst erzeugter Energie sind Messwerte zu verwenden, die in der Regel ebenfalls vorhanden sind. Umrechnung von Energieeinheiten Energieverbräuche werden in unterschiedlichen Einheiten gemessen: Strom in Kilowattstunden (kwh), Gas im Kubikmetern (Nm³), Benzin in Liter etc. Um Energieverbräuche miteinander vergleichen zu können, müssen diese in eine gemeinsame Einheit umgerechnet werden. Üblich ist die kwh. Bei Bedarf kann auch die SI-Einheit Joule verwendet werden: 1 kwh = 3,6 MJ Strom (Angabe/Messung in kwh) Rev. 1.0-2014 Seite 2 von 4
Rev.: 01 Datum: 4.2.2014 Anleitung Energiedatenerfassung Gas Angabe in Nm³ - Umrechnungsfaktor bei Energieversorger zu erfragen (Heizwert rund 10 kwh/nm³) Heizöl leicht Heizwert 9,93 kwh/l Steinkohle 8,14 kwh/kg Benzin Diesel - 8,6 kwh/l (Super) - 9,9 kwh/l Vorsicht! Dies ist nur eine Vorschau der Vorlage. Weitere Schritte für Unternehmen, die ein EnMS nach ISO 50001 einführen Eine Betrachtung vergangener Zeiträume (im Tool: der Jahre 2011 und 2012, Zusammenfassung im Tabellenblatt Entwicklung Energieverbrauch ) ist nur bei Einführung eines EnMS nach DIN EN 50001 gefordert [4.4.3 a) Bewertung des bisherigen Energieeinsatzes ], kann aber auch bei Nach dem Kauf dieser Vorlage stehen Ihnen Einführung eines alternativen Systems sinnvoll sein, um Entwicklungen zu verfolgen. selbstverständlich alle Inhalte zur Verfügung. Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten Tabellenblätter Heiz- und Treibstoffe sowie Strom Für alle Unternehmen Tragen Sie zunächst die bereits im Unternehmen vorhandenen Daten sowie die zu Ihrer Erfassung verwendeten Messsysteme ein. Sind solche Daten nicht vorhanden oder reichen die vorhandenen Daten nicht aus, um die wesentlichen Energieverbraucher zu erfassen, kommen Sie nicht umhin, weitere Daten durch gezielte Messungen zu erheben. Eine Berechnung von Energieverbräuchen etwa über die Typenschilder von Maschinen und Anlagen ist extrem ungenau, da diese nur für die Dimensionierung von Anschlussleitungen und Sicherungen gedacht sind, die angegebene Nennleistung wird in der Regel bei weitem nicht erreicht. Die Angaben eignen sich höchstens für eine allererste Klassifizierung von Energieverbrauchern etwa mittels einer ABC-Analyse; Großverbraucher müssen aber einzeln messtechnisch erfasst werden. Zu unterscheiden sind kurzzeitige Messungen, die auf längere Zeiträume hochgerechnet werden (und entsprechend ungenau sind) und kontinuierliche Messungen. Energiemonitoringsysteme können die Daten zudem auswerten und visualisieren. Die Lösungen unterscheiden sich auch bei den Kosten deutlich, aber auf Dauer ist eine Erfassung der größeren Energieströme im Unternehmen die einzige Möglichkeit, Einsparmöglichkeiten zu verstehen und berechnen zu können. Die Frage ist eigentlich nur, über welchen Zeitraum ein auf genauen Messungen beruhendes Energiemonitoring aufgebaut wird. Sie sollten die Frage der für die Einführung geforderten Detailgenauigkeit im Vorfeld mit dem vorgesehenen Umweltgutachter / der Zertifizierungsstelle klären. Weitere Schritte für Unternehmen, die ein EnMS nach ISO 50001 einführen Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen, müssen zudem nach Nr. 4.4.3 a) der Norm die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ermitteln. Dies geschieht auf Grundlage der in der Spalte Anteil am Gesamtverbrauch (%) in der Spalte Kat. (Kategorie) der Tabelle: Mit A kennzeichnen sie alle Energieverbraucher, die gemeinsam 70 % des gesamten Energieverbrauchs ausmachen; diese werden als Bereiche mit bedeutendem Energieeinsatz angesehen. Mit B kennzeichnen sie Energieverbraucher, die gemeinsam zu weiteren 20 % beitragen; mit C die übrigen Energieverbraucher. Rev. 1.0-2014 Seite 3 von 4
Rev.: 01 Datum: 4.2.2014 Anleitung Energiedatenerfassung Weiter müssen diese Unternehmen die derzeitige energiebezogene Leistung der Anlagen/ Einrichtungen/Systeme und Prozesse in den Bereichen mit wesentlichem Energieeinsatz bestimmen. Dies erfolgt in der Tabelle auf Basis einer ABC-Analyse, die unter möglichst umfassender Einbeziehung des im Unternehmen vorhandenen (und ggf. externen) Sachverstandes durchgeführt werden sollte. Dabei bedeuten: A = Anlage entspricht (bezogen auf die energiebezogene Leistung = Energieeffizienz) dem Stand der Technik; B = Anlage entspricht nicht mehr ganz dem Stand der Technik, das Potenzial zur Effizienzsteigerung ist aber begrenzt (< 15 % des Gesamtverbrauchs) C = Anlage entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, Potenzial zur Effizienzsteigerung > 15 %. Energieprognose Tabellenblatt Energieprognose Gefordert nur für Unternehmen, die ein EnMS nach ISO 50001 einführen Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen, müssen laut 4.4.3 b) eine Abschätzung des künftigen Energieeinsatzes und des künftigen Energieverbrauchs vorlegen. (Unternehmen, die ein alternatives System aufbauen, brauchen dieses nicht.) Die Abschätzung kann mit Hilfe des Tabellenblatts Energieprognose erfolgen. Übertragen Sie die im vorherigen Schritt identifizierten wesentlichen Energieverbraucher in die Tabelle und schätzen Sie Veränderungen der künftigen Nutzung der wesentlichen Energieverbraucher ( Kapazitätsänderung ; abnehmende Kapazität mit Minuszeichen versehen) sowie absehbare Veränderungen ihrer Energieeffizienz (z.b. durch geplante Maßnahmen) in die Tabelle ein; die daraus folgenden Änderungen des Energieverbrauchs werden hochgerechnet. Vorsicht! Dies ist nur eine Vorschau der Vorlage. Weitere Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen können, wie das Wetter, sind entweder nicht vorhersehbar, oder sollten bei der Abschätzung der Veränderung der Energieeffizienz berücksichtigt werden. Hinweis Nach dem Kauf dieser Vorlage stehen Ihnen selbstverständlich alle Inhalte zur Verfügung. Verbindlich für die zum Nachweis der Einführung eines Energiemanagementsystems zu liefernden Daten für den Spitzenausgleich ( Entlastung in Sonderfällen nach 10 Stromsteuergesetz und 55 Energiesteuergesetz) ist die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in aktueller Fassung; für die Normanforderungen die DIN EN ISO 50001:2011. Die Vorlage und diese Anleitung sind nach besten Wissen und Gewissen erarbeitet, können aber die Lektüre der Verordnung und der Norm nicht ersetzen. Rev. 1.0-2014 Seite 4 von 4
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