Ertüchtigung von Bahnübergängen aus der Sicht des Anlagenmanagements. Teil Grundlagen für Planung von Bahnübergängen. Ril 815



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Transkript:

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 1 Ertüchtigung von Bahnübergängen aus der Sicht des Anlagenmanagements Marco Schieke, DB Netz AG, Regionalnetze Teil Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Ril 815

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 2 1 Allgemeines Die Ril 815 ist die Grundlage aller Planungen an Bahnübergängen. Abweichungen zu dieser Richtlinie sind nur in Ausnahmefällen möglich und durch Zentrale der DB Netz AG und dem Eisenbahn- Bundesamt zustimmungspflichtig. UIG Unternehmensinterne Genehmigung ZIE Zustimmung im Einzelfall durch das EBA Die DB Netz AG plant derzeit nach einem Entwurf der Ril 815. Die neue Richtlinie hat einen größeren Spielraum bei der Planung von Bahnübergängen mit wenig oder eingeschränktem Verkehr. 2 Sicherung von Bahnübergängen 2.1 Grundsätze Bahnübergänge sind einheitlich so zu gestalten, dass ihre Beschaffenheit den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung genügt und der Vorrang des Eisenbahnverkehrs vor dem Straßenverkehr deutlich zu erkennen ist Jeder Bahnübergang ist eine potentielle Gefahrenquelle Vor jeder anderen Maßnahme sollte geprüft werden, ob ein Bahnübergang ersatzlos, durch Wegebau oder durch den Bau einer niveaufreien Lösung beseitigt werden kann. Ist dies nicht der Fall sind Erweiterungen oder Änderungen des BÜ möglich. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs müssen vorrangig betrieben werden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs sind u.a. Einbau einer technischen Sicherung Einrichtung einer Signalabhängigkeit an wärterbedienten Schranken Nachbau von Halbschranken

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 3 Nachbau einer punktförmigen Zugbeeinflussung Verkürzen der Sperrstrecke Die Sicherung von Bahnübergängen ist in der EBO festgeschrieben. Tabelle 1 Mindestanforderungen an die Sicherung von Bahnübergängen 1 1 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0010 Bahnübergänge planen und instand halten, Zuständigkeiten und Grundlagen, Tabelle 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 4 Geschwindigkeit Anzahl Gleise Verkehrsstärke Sicherung Schiene Straße 80 km/h Eingleisig Schwach- Mäßig ÜS 80 km/h Mehrgleisig Schwach ÜS 80 km/h Mehrgleisig Mäßig ts Starker Verkehr ts Größer 80 km/h ts ÜS - Übersicht auf die Strecke + Andreaskreuze und/ oder Pfeifsignale ts technische Sicherung (Lichtzeichen, Lichtzeichen mit Halbschranken, Lichtzeichen mit Schranken, Schranken 2.2 Kriterien für die Festlegung der Sicherungsart Verkehrstärke Hoher Anteil an Schwerlastverkehr Verkehrsart Geschwindigkeit Schiene Zugdichte Lage des BÜ Straßenbreite am BÜ Bahnsteigzugang innerhalb der Sperrstrecke eines BÜ Schließzeiten des BÜ Neigungsverhältnisse der Straße Strecke parallel zu einer stark befahrenen Straße Grundsatz: Die Planung von Bahnübergängen hat so zu erfolgen, dass mindestens die gleiche Sicherheit gewährt ist. Bsp: Ist-Zustand Streckengeschwindigkeit: 80 km/h Verkehrsstärke: 1500 Fz

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 5 Strecke: Sicherungsart: eingleisig Halbschranke mit Blinklicht im Andreaskreuz Nach der EBO wäre hier eine Sicherung durch Übersicht auf die Strecke ausreichend. Allerdings würden wir dann mit der Sicherheit am BÜ zurückgehen und gegen dem Grundsatz Mehr Sicherheit am Bahnübergang verstoßen. Soll- Zustand Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken 3 Fahrbahngestaltung Für die Querschnittsgestaltung und die bautechnische Ausbildung der Fahrbahnen, Fußund Radwege im Bereich des Bahnüberganges werden die einschlägigen Richtlinien des Straßenbaus beachtet. Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Linienführung (RAS-L) - Teil: Querschnitte (RAS-Q) - Teil: Knotenpunkte (RAS-K) - Teil: Entwässerung (RAS-EW) Richtlinien für den ländlichen Wegebau Empfehlung für die Anlagen von Hauptverkehrsstraßen (EAE) Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) Empfehlung für Fußgängeranlagen (EFA) Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen Fahrbahnbreite bei technischer Sicherung Grundsatz: Die Fahrbahnbreite soll im BÜ - Bereich bzw. 25 m vor und 25 m hinter (Räumstrecke) dem BÜ mindestens 5,50 m betragen. Dadurch wird gewährleistet, dass sich 2 Lkw`s am Bahnübergang begegnen und ungehindert aneinander vorbeifahren können.

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 6 Von dieser Fahrbahnbreite kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden, wenn die Straße ist ausreichend einsehbar und ein Begegnungsverkehr von LkW/ Lkw nach dem Ergebnis einer Verkehrszählung weitgehend ausgeschlossen werden kann und in der Vergangenheit in Hinblick auf den Begegnungsverkehr nicht auffällig geworden ist

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 7 4 Entwässerung an Bahnübergängen Abb. 1 Beispiel für Entwässerungsanlagen an Bahnübergängen 2 Von der Straßenoberfläche auf den BÜ zuströmendes Niederschlagswasser soll durch bauliche Maßnahmen vor dem BÜ abgefangen und abgeleitet werden. Dies ist erforderlich, um die Lagestabilität des Gleises und eine sichere und dauerhafte Lage der BÜ Beläge zu gewährleisten. Der Einbau von Entwässerungsrinnen erfolgt nach den Straßenrichtlinien. Sie sollen mindestens 2,25 m Abstand von der Schiene eingebaut werden. 2 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 8 Die Baulast der Entwässerungseinrichtungen liegt beim Straßenbaulastträger. Der Straßenbaulastträger hat seine Entwässerungseinrichtungen instand zu halten. Die Funktionstüchtigkeit muss gewährt sein. 5 Bahnübergangsbeläge BÜ-Beläge dienen der sicheren Befahrbarkeit des Kreuzungsstückes von Schiene und Straße. Sie müssen den hauptsächlichen Anforderungen beider Verkehrswege gerecht werden. Der Einbau von Bahnübergangsbelägen richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen der Straße. Bei BÜ, die mehr als schwaches Verkehraufkommen auf der Schiene haben, dürfen nur Beläge eingebaut werden, die vom EBA zugelassen sind Der Einbau von BÜ Belägen soll so gewählt werden, dass der Belag an allen Stellen mindestens 30 cm über die Verbindungslinie der Fahrbahnränder zu beiden Seiten des BÜ aufgebracht sind. Spurrillen Bei Plattenbelägen ist entsprechend EBO ein vorgeschriebenes Breitenmaß an der Spurrille von mindestens 45 mm und höchstens 70 mm zu gewährleisten. Straßenanschluss ausführen Der Straßenanschluss zu BÜ-Belägen ist, soweit es die Überhöhungsverhält-nisse des Gleises zulassen, an die Gradiente der anschließenden Straßenabschnitte zur Erziehlung einer guten Fahrdynamik so weit als möglich anzupassen. 6 Schutzplanken Die DS 815 läst den Einbau von Schutzeinrichtungen im Allgemeinen zu. Schutzplanken werden erforderlich um unsere Anlage wie z.b. Lichtzeichen, vorgeschaltete Lichtzeichen, und Andreaskreuze vor Straßenfahrzeuge zu schützen

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 9 7 Umlaufsperren Abb. 2 Maße für das Gestalten von Umlaufsperren 3 Umlaufsperren sind im lichten Abstand von 3,00 m zur Gleismitte (2,25 m von der äußeren Schiene) aufzustellen Die Maße an den neuen Umlaufsperren wurden dahingehend angepasst, dass auch Rollstuhlfahrer diese befahren können. Umlaufsperren sind neben technischen Sicherungen nur in Ausnahmefällen zugelassen. 8 Andreaskreuze aufstellen Andreaskreuze müssen so angeordnet werden, dass sie für den Straßenverkehr aus ca. 50 m Entfernung zu erkennen sind. Bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h auf der Straße darf diese Entfernung auf 10 m verringert werden. Andreaskreuze sind beiderseits der Straße aufzustellen. Ausnahmen gibt es bei Feld- und Waldwegen. Hier braucht das Andreaskreuz nur auf der rechten Seite aufgestellt werden. Bei Umlaufsperren ist kein Andreaskreuz erforderlich. 3 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 4

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 10 Abb. 3 Andreaskreuze bei spitzem Kreuzungswinkel mit Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinie bei Straßenbreite b 5,50 m 4 Abb. 4 Andreaskreuze bei spitzem Kreuzungswinkel mit Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinie bei Straßenbreite b 5,50 m 5 4 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 5 5 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 6

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 11 Abb. 5 Kennzeichnung zweier dicht hintereinander liegender Bahnübergänge 6 Abb. 6 Beispiel für das Anbringen von Andreaskreuzen an Peitschenmasten über den Verkehrsräumen 7 6 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 8

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 12 Abb. 7 Anordnung der Andreaskreuze bei spitzem Kreuzungswinkel und parallel zum Gleis angeordneten Schranken 8 Andreaskreuze an Bahnübergängen mit technischen Sicherungen 7 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 11 8 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 12

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 13 Abb. 8 Anordnung der Andreaskreuze bei Bahnübergängen mit technischen Sicherungen 9 9 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0030 Bahnübergänge planen und instand halten, bautechnische Anlagen von Bahnübergängen gestalten, Bild 10

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 14 9 Sichtflächen an Bahnübergängen Abb. 9 Bilden der Sichtflächen bei Bahnübergängen mit öffentlichem Kfz-Verkehr für Beispiel min v St = 10 km/h und max v St = 50 km/h 10 Abb. 10 Erweiterung der Sichtflächen bei Bahnübergängen im Gleisbogen 11 10 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0031 Bahnübergangsanlagen, Bahnübergänge ohne technische Sicherung gestalten, Bild 1 11 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0031 Bahnübergangsanlagen, Bahnübergänge ohne technische Sicherung gestalten, Bild 4

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 15 Der Straßenbaulastträger ist entsprechend EKrG für das freihalten der Sichtflächen an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen zuständig. Wie werden Sichtflächen gebildet? Die Sichtflächen werden nach der Geschwindigkeit auf der Bahnstrecke und auf der Straße errechnet. Je schneller die Geschwindigkeiten auf der Schiene und auf der Straße sind, um so größer sind die freizuhaltenden Sichtflächen. Der Kraftfahrzeugführer muss den herannahenden Zug so früh sehen können, dass er ohne Probleme vor dem Andreaskreuz zum Stehen kommt. Was muss freigehalten werden? Der Raum über den Sichtflächen ist von der Straßenoberfläche aus im Höhenbereich von 1,00 m bis 2,50 m und von der Schienenoberkante des Gleises zwischen 1.40 m und 4,00 m Höhe freizuhalten. Können die errechneten Flächen nicht freigehalten werden, müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden. Bis zur Anordnung sind betriebliche Maßnahmen notwendig. z.b. Einrichtung einer Langsamfahrstelle Aufstellen von Pfeiftafeln An nichttechnisch gesicherten Bahnübergängen ist es in den meistens Fällen notwendig, akustische Signale zu geben - zu pfeifen. Wann (in welcher Entfernung zum BÜ) die Pfeifsignale abgegeben werden müssen, wird errechnet. Die Berechnung richtet sich nach den Sichtflächen. Es werden Pfeiftafeln am berechneten Punkt aufgestellt. Beleuchtung von nicht technisch gesicherten Bahnübergängen

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 16 BÜ ohne technische Sicherung sind zu beleuchten, wenn sie von unbeleuchteten Eisenbahnfahrzeugen aus betrieblichen Gründen für längere Zeiten besetzt sein können und vom Straßenverkehr schlecht zu erkennen sind. 10 Technische Sicherungen an Bahnübergängen 10.1 Ausführungsart festlegen Die Ausführungsart wird unter Voraussetzung der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Zuggesteuerte Anlagen - fernüberwacht Schrankenanlage wird durch den Zug eingeschaltet und auch wieder ausgeschaltet, die Überwachung liegt beim Fahrdienstleiter - Überwachungssignal Schrankenanlage wird durch den Zug eingeschaltet und wieder ausgeschaltet, die Überwachung erfolgt durch den Lokführer mittels einem an der Strecke im Bremswegabstand der Bahn (400, 700 oder 1000 m) vor dem BÜ stehenden Signal (alt So 16, neu BÜ 0/1) Signalgesteuerte Anlagen - die Schrankenanlage wird in Abhängigkeit zum Hauptsignal durch den Fahrdienstleiter eingeschaltet und durch den Zug ausgeschaltet Wärterbediente Anlagen - überwacht durch den Bediener Lichtzeichen verwenden Bei Neubauten und umfassenden Umbauten sind für jede Fahrtrichtung 2 Lichtzeichen aufzustellen. Sie sollen im Zusammenhang mit Halbschranken oder Schranken verwendet werden. Hiervon abweichend sind Lichtzeichen ohne Halbschranken oder Schranken an eingleisigen Nebenbahnen mit einer Geschwindigkeit gleich kleiner 80 km/h zulässig, wenn schwacher oder mäßiger Straßenverkehr nach der EBO, nur geringer Fußgängerverkehr vorliegt und maximal 40 Züge pro Tag verkehren.

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 17 Die Sicherung mit Lichtzeichen ohne Halbschranken oder Schranken ist auch an eingleisigen Bahnen mit einer Geschwindigkeit gleich kleiner 120 km/h zulässig, wenn - auf dem BÜ schwacher Straßenverkehr nach EBO vorliegt und - nur land- und/oder forstwirtschaftlicher Verkehr oder Anliegerverkehr zugelassen ist (Kennzeichnung durch Z 260) mit Zusatzzeichen 1026-36, 1026-37, 1026-38 und/oder 1028-33). Öffentlich gewidmete Seitenstraßen Seitenstraßen und wege, die im 25 m Bereich des Bahnübergangs liegen, müssen in die Sicherung des BÜ mit einbezogen werden. Für diese Straßen sind Seitenlichter anzubringen. Nicht öffentlich gewidmete Seitenwege Hier kommt es auf die allem auf die Funktion der Wege an. Bei landwirtschaftlichen Wegen mit viel Verkehr ist es auch hier erforderlich Seitenlichter anzubringen. Bei Grundstückszufahrten gilt die STVO. Fuß- und Radwege Sind Fuß- und/ oder Radwege Bestandteil einer Straße und ist der BÜ technisch gesichert, soll deren Sicherung in die technische Sicherung der Straße mit einbezogen werden. Nur bei eingleisigen Strecken gleich kleiner 80 km/h darf bei geringem Fußgängerverkehr eine Umlaufsperre errichtet werden. 10.2 Halbschranken verwenden Halbschranken sperren die Zufahrt der Straßenseite in Richtung zum BÜ. Sie dürfen nur in Verbindung mit Lichtzeichen verwendet werden. Fuß- und/ oder Radwege neben Straßen können mit eigenen Schranken beiderseits der Bahn gesichert werden.

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 18 10.3 Schranken verwenden Schranken müssen die gesamte Straßenbreite mit einem Schrankenbau oder mit 2 Schrankenbäumen (2-schlägig) sperren. Sie werden vor allem eingesetzt, wenn die Schließzeit bei Halbschrankenanlage 240 s überschreitet. Alle neuen Vollschrankenanlagen sollen 2 schlägig gebaut werden. Vollschranken dürfen nur unter folgenden Bedingungen eingebaut werden: - bei Wärterbedienung mit Signalabhängigkeit - bei wärterbedienten Lichtzeichen (mit wärterbedienten Schranken) mit Signalabhängigkeit - bei signalgesteuerten Anlagen mit Zusatzeinrichtungen (z.b. Gleisfreimeldeanlage) - als Anrufschranken Bei Vollschranken ist das Schließen der Schranken auf den Verkehr abzustimmen Dies erfolgt: - durch Lichtzeichen - durch mittelbare und unmittelbare Sicht des Schrankenbedieners auf die zuführenden Straßen - an BÜ mit mäßigem oder schwachen Verkehr durch hörbare Pfeifsignale Anrufschranken - sind in der Grundstellung geschlossen - sie werden nur bei Bedarf für den Wegbenutzer geöffnet 10.4 Vorgeschaltete Lichtzeichen Besteht die Gefahr, dass durch ungünstige Vorfahrtsregelungen in Zusammenhang mit benachbarten Straßenkreuzungen oder einmündungen bei Straßen ohne Lichtsignalanlage das Räumen eines BÜ behindert wird, soll in Absprache mit der Verkehrsbehörde eine andere Vorfahrtsregelung nach der STVO für die über den BÜ führende Straße festgelegt werden. Hierbei ist besonders auf die mögliche Linksabbiegerbeziehung innerhalb der Räumstrecken zu achten.

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 19 Abb. 11 Beispiel für das Anordnen von vorgeschalteten Lichtzeichen (vlz) 12 Ist die nicht durchsetzbar, müssen auf der Hauptstraße vorgeschaltete Lichtzeichen aufgestellt werden, um den BÜ ungehindert Räumen zu können. Vorgeschaltete Lichtzeichen müssen immer auf beiden Seiten der Straße aufgestellt werden. 12 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen anordnen, Bild 3

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 20 Abb. 12 Beispiel zu vorgeschalteten Lichtzeichen 13 13 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0033 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen berechnen, Anhang 2, Beispiel 2

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 21 10.5 BÜSTRA Wenn die Gefahr besteht, dass durch benachbarte Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen die Verkehrsabwicklung am BÜ beeinträchtigt wird und somit ein Freiräumen des BÜ nicht gewährleistet ist, ist die Abhängigkeit zwischen der BÜ Sicherung und der Lichtzeichenanlage herzustellen. Abb. 13 Beispiel für eine BÜSTRA-Anlage 14 14 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0033 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen berechnen, BÜSTRA-Richtlinien, Anhang 1, Beispiel 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 22 10.6 Schranken anordnen Schrankenantriebe sind so aufzustellen, das die Begrenzung der Verkehrsräume für die jeweiligen Verkehrsarten nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil : Querschnitte RAS-Q eingehalten werden. Abb. 14 Regeln für das Aufstellen der Schrankenantriebe 15 15 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen anordnen, Bild 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 23 Abb. 15 Regeln für das Aufstellen der Schrankenantriebe 16 16 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen anordnen, Bild 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 24 Soweit die die Möglichkeit besteht, dass Fahrzeuge an der Hinterseite von Schranken in geschlossenem Zustand vorbeifahren können müssen diese Abstände auch zu den Gegengewichten eingehalten werden können. Schranken sollen parallel zur Schiene aufgestellt werden. Halbschranken sollen rechtwinklig zur Straßenachse aufgestellt werden. Der Mindestabstand von der Gleisachse beträgt 3,00 m. 10.7 Länge von Schrankenbäumen Halbschranken- die Länge ist so zu bemessen, dass in der Gegenrichtung eine Fahrbahnbreite von 3,00 m frei bleibt. Bei Straßebreiten unter 5,00 m darf die Fahrbahnbreite bis auf 2,75 m verkleinert werden.

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 25 Abb. 16 Regeln für die Länge von Schranken und Halbschranken bei geringen Fahrbahnbreiten 17 17 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 26 Ausführung Schrankenbäume Neue Schrankenbäume müssen an der dem Straßenverkehr zugewandte Seite mit rot/weiß reflektierende, senkrechten Schraffen versehen werden. 10.8 Lichtzeichen Lichtzeichen müssen so angebracht sein, dass sie von allen Verkehrsteilneh-mern gesehen werden können. Lichtzeichen haben in der Regel ein Durchmesser des Signalgebers vom 200 mm. Abb. 17 Beispiel für die Anordnung von technischen Sicherungen 18 anordnen, Bild 2 18 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen anordnen, Anhang 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 27 Abb. 18 Beispiel für die Anordnung von technischen Sicherungen bei getrenntem Rad- und Geweg 19 10.9 Fußgängerakkustik Um Fußgänger zum schnellen Räumen des Gefahrenbereiches zu veranlassen, soll als Zusatzeinrichtung eine Fußgängerakkustik verwendet werden 10.10 Straßenverkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen - außerhalb des Kreuzungsstückes gehören zu den Straßenanlagen und werden daher auch vom Straßenbaulastträger aufgestellt und markiert - die Ausführung der Markierung regelt die Richtlinie für Markierungen von Straße 19 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen anordnen, Anhang 1

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 28 Abb. 19 Beispiel zu Verkehrszeichen und Markierungen 20 10.11 Werte zur Annäherung an den BÜ berechnen Gelbzeit - Dauer der Gelbzeit richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen - 50 km/ h ca. 3 s - 60 km/ h ca. 4 s - 70 km/ h ca. 5 s Annäherungszeit - ist die Zeit von der Gelbzeit bis zur Ankunft des schnellsten Zuges dadurch wird gesichert, dass der Straßenverkehrsteilnehmer bei besonderer Aufmerksamkeit ausreichend ermäßigter Geschwindigkeit vor dem BÜ anhalten, bzw. den BÜ ungefährdet Räumen kann 20 Deutsche Bahn AG: Ril 815.0032 Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten, technische Sicherungen an Bahnübergängen anordnen, Anhang 2

Schieke: Grundlagen für Planung von Bahnübergängen Seite 29 die Annäherungszeit wird ermittelt aus der gewählten Räumgeschwindigkeit und der Sperrstrecke die Annäherungszeit muss mindesten 20 s betragen darf maximal bei Haltlichtanlagen 90 s und bei Halbschrankenanlagen 240 s betragen Vorleuchtzeit ist die Zeit vom Einschalten der Straßensignale bis zum Beginn des Schließens der Schranken oder Halbschranken die Vorleuchtzeit soll mindesten 12 s betragen bei der Vorleuchtzeit muss gewährleistet sein, dass Fußgänger den Bahnübergang räumen können, bevor die Schranke zugeht 11 Beleuchtung von Bahnübergängen Bahnübergänge müssen im Allgemeinen nicht beleuchtet werden. Sie müssen beleuchtet werden, wenn - es eine durchgehende Straßenbeleuchtung gibt und durch den BÜ diese Beleuchtung unterbrochen werden würde und der SBL die Anlage und die Instandhaltung übernimmt - bei BÜ mit Lichtzeichen und Schranken, wenn dadurch das Einsehen des Kreuzungsbereiches ermöglicht oder erleichtert wird - bei BÜ mit Fernsehüberwachung