Ausbildungsbeschreibung von Biotechnologischer Assistent/Biotechnologische Assistentin vom

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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Biotechnologischer Assistent/Biotechnologische Assistentin vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Beim Ausbildungsgang Biotechnologische/r Assistent/in handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufskollegs. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung an den zweijährigen Berufskollegs lernt man beispielsweise: welche chemisch-analytischen Untersuchungsverfahren es gibt und wie man sie anwendet wie das biologische System der Tiere, Pflanzen, Pilze und Bakterien aufgebaut ist wie man den Stoffwechsel der Organismen untersucht und gegebenenfalls so verändert, dass man die Stoffwechselprodukte im Rahmen technischer Verfahren nutzen kann wie man die Erbsubstanz DNA (= Desoxyribonukleinsäure) aus Zellen isoliert, aufbereitet und analysiert wie man Zellkulturen und Mikroorganismenstämme pflegt und vermehrt welche Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen zu beachten sind welche wichtigen Eigenschaften die chemischen Elemente und ihre Verbindungen haben und wie sie miteinander reagieren welche physikalischen Messmethoden es gibt und wie man physikalische Messungen durchführt wie der Lebenszyklus von Viren abläuft wie der Stoffwechsel von Mikroorganismen (z.b. Bakterien, Hefen) funktioniert wie die Vermehrung der Organismen und die Vererbung von Eigenschaften erfolgen welche molekulargenetischen Bausteine und Vorgänge der Vererbung zugrundeliegen wie man DNA manipuliert, um bestimmte Eigenschaften beim Trägerorganismus zu erzeugen wie die Apparaturen und Laborgeräte gepflegt und gewartet werden wie man bei Ergebnissen aus Versuchsreihen statistische Größen ermittelt wie die Versuchsauswertung mit Hilfe von Tabellenkalkulationsprogrammen erfolgt wie Versuchs- und Ergebnisprotokolle angefertigt werden wie deutsche und fremdsprachliche Fachliteratur sowie die Informationstechnik in die Vorbereitung einbezogen werden Die Inhalte folgender allgemein bildender Fächer werden ebenfalls vermittelt: Religionslehre Deutsch Englisch Wirtschafts- und Sozialkunde

Schulische Praktika Die theoretischen Inhalte der Fächer Biotechnologie, Mikrobiologie sowie der Biologie und Chemie werden in den Praktika in einem schulischen Speziallabor umgesetzt. Die Arbeit an der Reinraumwerkbank vermittelt den Schülerinnen und Schülern ein vertieftes Verständnis für steriles Arbeiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Betriebspraktikum Im Praktikum, zum Beispiel in einem biotechnologischen Betrieb, werden die Schülerinnen und Schüler auf den Routinebetrieb eines professionellen Labors vorbereitet. Zusatzqualifikationen Durch Teilnahme am Zusatzunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Vorbereitung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen Arbeitsumgebung in der Ausbildung Der theoretische und praktische Unterricht am Berufskolleg findet im Klassenverband statt. Unterrichtet wird in Seminarräumen bzw. Klassenzimmern sowie in Laborräumen. Das Betriebspraktikum wird in Laboratorien biologisch orientierter Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Dienststellen abgeleistet. Ausbildungsstätten Berufsfachschulen Berufskollegs Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungssituation/-bedingungen Die schulische Ausbildung wird an Berufskollegs durchgeführt. Dabei wird der theoretische und praktische Unterricht in Unterrichts- und Seminarräumen (Klassenzimmer) sowie in Laboratorien (schulisches Speziallabor, Reinraumwerkbank) abgehalten. Während des Betriebspraktikums, das in die Ausbildung integriert ist und teilweise in den Schulferien abgeleistet werden muss, lernen die Schüler/innen die Atmosphäre der späteren Berufswelt in biotechnologischen Betrieben kennen. Dies sind zum Beispiel Laboratorien in den Bereichen Forschung, Industrie und Bildung oder Behörden, in denen Entscheidungen auf dem Gebiet der Biotechnologie getroffen werden. Gelernt wird natürlich auch zu Hause. Der umfangreiche Unterrichtsstoff erfordert - nicht nur zur Prüfungsvorbereitung - in der Regel häusliche Nacharbeit. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung erfolgt in der Regel im Vollzeitunterricht, montags bis freitags tagsüber. Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Die Berufskollegs haben ein Betriebspraktikum von etwa acht Wochen Dauer in die Ausbildung integriert. Während des Praktikums ist man an die Betriebsabläufe und die Arbeitszeit der Betriebe gebunden, die als Praktikumsstellen zur Verfügung stehen. Auch für die häusliche Nacharbeit muss man Arbeitsstunden, oft an Abenden und Wochenenden, einplanen. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den Unterricht sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die im praxisbezogenen Unterricht in der Schule sowie im Praktikum verwendeten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung haben die künftigen Biotechnologischen Assistenten/Assistentinnen Kontakte zu den anderen Schülern und Schülerinnen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schule (z.b. Lehrkräften). Das entspricht der üblichen früher erlebten Schulzeit. Während des mehrwöchigen Betriebspraktikums arbeiten sie mit ausgebildeten Fachkräften zusammen. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum Biotechnologischen Assistenten/zur Biotechnologischen Assistentin ist eine schulische Berufsausbildung an Berufskollegs,

für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Auszubildenden können Kosten entstehen für Lehrgangsgebühren, Lehr- und Lernmittel sowie Arbeitsmaterialien. Weiterhin können noch Kosten für die Fahrt zur Schule, für Arbeitskleidung oder eine auswärtige Unterbringung anfallen, die sich in ihrer Höhe jedoch nach dem konkreten Einzelfall richten. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für schulische Ausbildungen besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit gemäß den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an Berufskollegs durchgeführt. Die Ausbildung wird nur in Baden-Württemberg im Zuge eines Schulversuchs angeboten. Die Ausbildung erstreckt sich auf einen fachtheoretischen, einen fachpraktischen und einen allgemein bildenden Lernbereich, gegebenenfalls mit Zusatzfächern für den Erwerb der Fachhochschulreife. In die Ausbildung ist ein berufspraktischer Abschnitt von mehreren Wochen integriert. Grundlage für die Ausbildung ist die Schul- und Prüfungsordnung für den Schulversuch Zweijähriges Berufskolleg für biotechnologische Assistenten und Assistentinnen in Verbindung mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufskollegs für technische Assistenten und Assistentinnen in Baden-Württemberg. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Es handelt sich um eine staatliche Prüfung, die nach der Schul- und Prüfungsordnung für den Schulversuch Zweijähriges Berufskolleg für biotechnologische Assistenten und Assistentinnen in Verbindung mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufskollegs für technische Assistenten und Assistentinnen in Baden-Württemberg durchgeführt wird. Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass während der Ausbildung alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. Dazu zählt auch der Nachweis des Betriebspraktikums. Nach jedem Schulhalbjahr werden Zeugnisse erstellt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Erforderliche Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst vier Klausuren in den Fächern Chemie, Biologie, Mikrobiologie und Biotechnologie. Im praktischen Teil der Prüfung soll nachgewiesen werden, dass die in der beruflichen Praxis vorkommenden Arbeiten beherrscht werden. Aus den Fächern Chemisches, Mikrobiologisches und Biotechnologisches Praktikum muss jeweils eine Aufgabenstellung bearbeitet werden. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Lernbereiche mit Ausnahme des fachpraktischen Bereichs erstrecken. Prüfungswiederholung Die Prüfung kann nach erneutem Besuch des zweiten Schuljahrs einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss des zuständigen Oberschulamts abgelegt. Zusatzqualifikationen Durch Teilnahme am Zusatzunterricht und an der Zusatzprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Technischer Assistent der Biotechnologie/Staatlich geprüfte Technische Assistentin der

Biotechnologie. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die Ausbildung wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung wird vorausgesetzt: ein mittlerer Bildungsabschluss Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Eine berufliche Vorbildung oder Praktika werden nicht vorausgesetzt. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Wenn die Aufnahmekapazität der Schule und der benachbarten Schulen erschöpft ist und nicht alle Bewerber/innen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können, werden in einem Auswahlverfahren die Plätze nach folgenden Kriterien vergeben: Eignung und Leistung Wartezeit außergewöhnliche Härtefälle Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Ausländische Bewerber/innen, die den mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Biotechnologische Assistenten und Assistentinnen arbeiten nach der Ausbildung in erster Linie in Betrieben und Einrichtungen der chemischpharmazeutischen Industrie, der Nahrungsmittelproduktion, Medizin, Grundlagenforschung, Landwirtschaft und verschiedener Umweltbereiche. Besonders leistungsstarke und motivierte Fachkräfte können innerbetrieblich zum Beispiel in die Position eines Gruppenleiters/einer Gruppenleiterin aufsteigen. Nach Ablegen der Ausbildereignungsprüfung können sie auch als Ausbilder/in tätig werden. Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben, kann man in diesem Beruf Kurse, Seminare und Lehrgänge zum Beispiel über Chemie, Biologie, Biochemie oder Biotechnologie besuchen, vor allem aber über verschiedene Labor- und Analysetechniken oder auch zum Arbeitsschutz. Wer anspruchsvollere Aufgaben oder Aufstiegspositionen anstrebt, kann sich über Weiterbildungen als Biotechniker/in, Chemietechniker/in oder Umweltschutztechniker/in Gedanken machen. Bei Vorliegen der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung kommt unter Umständen ein Studium in Frage, etwa in Fachgebieten wie Biologie, Biotechnologie, Umwelttechnik oder Umweltchemie. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Biotechnologische/r Assistent/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Biotechnologische/r Assistent/in gibt es Alternativen zum Beispiel in folgenden Bereichen: biologisch-technische Assistenz, chemisch-technische Assistenz

Biologielabor, chemisch-biologisches Labor, generell naturwissenschaftliches Labor umwelttechnische Assistenz, Ver- und Entsorgung medizinisch-technische Assistenz, Pharmazie landwirtschaftlich-technische Assistenz, lebensmitteltechnische Assistenz Eine Gemeinsamkeit der hier genannten Bereiche besteht unter anderem darin, dass Untersuchungen und Testreihen im Labor, im Auftrag von Forschung, Medizin oder Industrie durchgeführt werden. Gesetze/Regelungen Regelung auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufskollegs für technische Assistenten (Technische Assistentenverordnung - TAVO) vom 11.10.1983 (BW.GBl. S. 637, BW.ABl. S. 653), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.07.1998 (BW.GBl. S. 506) Fundstelle: 1983 (BW.GBl. S. 637, BW.ABl. S. 653), 1989 (BW.GBl. S. 353, BW.ABl. S. 402), 1990 (BW.ABl. S. 421, BW.GBl. S. 213), 1994 (BW.GBl. S. 271, BW.ABl. S. 402), 1995 (BW.GBl. S. 598, ber. S. 663), 1996 (BW.GBl. S. 628), 1998 (BW.GBl. S. 506) Volltext (pdf, 63kB) Informationen über die Schulversuchsbestimmungen in Baden-Württemberg erhalten Sie beim zuständigen Ministerium.