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Transkript:

Bearbeiter HR Dr. Mathilde Zeman An alle Schulen Kontakt Tel. 525 25/77501 mathilde.zeman@ssr-wien.gv.at Unser Zeichen/GZ 000.500/0208-kanz0/2014 Datum 30.10.2014 M I T T E I L U N G Leitfaden Deradikalisierung und Prävention Sehr geehrte Damen und Herren Abteilungsleiter! Sehr geehrte Damen und Herren der Schulaufsicht! Sehr geehrte Damen und Herren Schulleiter! Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer! Zur Unterstützung in der Bearbeitung des aktuellen Phänomens Radikalisierung an Wiener Schulen wird der beigefügte Leitfaden mit Richtlinien zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin HR Dr. Mathilde Zeman Leiterin der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung Beilage

Leitfaden Deradikalisierung und Prävention Die Radikalisierung, insbes. der Dschihadismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Schulbereich ist ein aktuelles gesellschaftspolitisches Phänomen. Zur Unterstützung für alle Schulen wurden diesbezügliche Bearbeitungsrichtlinien erstellt. 1. Grundsätzliches Die Beschäftigung Jugendlicher mit dem Dschihadismus hat unterschiedliche Ursachen Medienberichte, Videos und Artikel im Internet, aber auch der familiäre Austausch und die Informationen der jeweiligen Glaubensgemeinschaften zu dieser Thematik führen fast selbstverständlich zur Beschäftigung und Auseinandersetzung mit diesem Phänomen. Kontakte zu bereits radikalisierten Gruppen, Ansehen von Gräuel-/Propagandavideos, Hasstiraden gegenüber Andersdenkenden, Rechtfertigung der brutalsten Gewalt mit religiösen, fundamentalistischen Ideologien usw. sind wesentliche Faktoren, die zur Radikalisierung führen. Jugendliche mit einer fehlenden oder nur mangelhaften Identitätsbildung oder solche, die in ihrem Heimatgefühl entwurzelt sind und daher ihrer Auslegung nach in einer fremden, oft falschen Gesellschaft leben, leiden oftmals - familiär oder gesellschaftlich begründet an fehlender persönlicher Bedeutung. Sie sind dadurch leicht verführbar für Ideologien, die ihnen vermeintliche Bedeutung und Macht verleihen. In vielen Fällen treten gerade bei Pubertierenden reine Provokationen durch scheinbar mutige Aussagen, wie selbst in den Krieg ziehen zu wollen, Nachstellen von Enthauptungen und Gewaltandrohungen auf. Dabei wird von Jugendlichen durch Auslegungen wie: Es ist nur ein Spiel. Eh nur Spaß!, verharmlost. Autor/in(en) des Leitfadens: Abteilungsleiterin HRin Dr. Mathilde Zeman in Abstimmung mit Herrn LSI Mag. Fred Burda und Herrn Mag. Lukas Uhl

2. Handlungsrichtlinien Präventive Maßnahmen Auseinandersetzung mit den demokratischen Grundwerten im Sinne der politischen Bildung Projekte zur gewaltfreien Konfliktlösung und Anti-Gewalttrainingsprogramme Peer-Modelle Anlassfall Es wird im Anlassfall von der Bearbeitung auf der Religions- und Glaubensebene abgeraten, da dafür ein großes Wissen über Religionen und ihre verschiedenen Erscheinungsformen bzw. Auslegungen notwendig wäre. Sich als Wissende/r zu präsentieren und als Unwissende/r den Klassenraum zu verlassen, stellt einen großen Verlust an Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Schüler/innen dem Lehrer/der Lehrerin (oder aber auch anderen Personen) gegenüber dar. Es gilt der Grundsatz: Gewalt ist durch nichts zu legitimieren. Daher wird empfohlen, im Bereich der allgemeinen Gewaltprävention zu bleiben und die klare Botschaft zu senden: Gewalt ist in Österreich und an unseren Schulen absolut kein Kommunikationsmittel und damit als Konfliktlösung abzulehnen. Bei Jugendlichen, die Bereitschaft signalisieren, in den Dschihad zu ziehen, muss die Verantwortung den Sicherheitsbehörden übertragen werden (Landesamt für Verfassungsschutz). Der dialogische Prozess im pädagogischen Rahmen sollte jedoch nicht abgebrochen werden. Dabei sind Einzelgespräche zu bevorzugen bzw. möglicherweise bereits begonnene Einzelberatungen fortzusetzen. Bei Gewalthandlungen (Aussprechen konkreter Drohungen und Mitnehmen von Waffen in die Schule) sollte wie bei zielgerichteter Gewalt/Amokdrohung allgemein bzw. wie in Krisensituationen (siehe Handreichung - erarbeitet von Frau AL HR Dr. Mathilde Zeman - zu den gegenständlichen Erlässen, ER I: 101 und 102, ER II: 345, ER III: 345, ER IIIb: 630) vorgegangen werden.

Handlungsablauf im Anlassfall Die Interventionsschritte sind immer abhängig vom jeweiligen Anlassfall! Lehrer/in und Schulleitung Detaillierte Beschreibung des Anlassfalles mit möglicher Hintergrundinformation Was ist geschehen? Was wurde beobachtet? Was wurde von schulischer Seite bereits unternommen? Hat es bereits Gespräche mit dem/der Jugendlichen bzw. den Eltern gegeben? Liegen Berichte hinsichtlich möglicher Ergebnisse vor? Welche Institutionen wurden bereits befasst? Informationen zu den Personen (Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Erziehungsberechtigte, ) Schulaufsicht Falls es erforderlich erscheint: Meldung an die MA 11 Bei Verdacht auf Radikalisierung Büro der Amtsführenden Präsidentin Falls es erforderlich erscheint: Gespräch mit betroffenen Jugendlichen bzw. deren Eltern und schulsystemimmanenten Beratungsstellen bzw. Beratern/Beraterinnen (z.b. Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Beratungslehrer/innen, Schülerberater/innen im BS-Bereich, ) Landesamt für Verfassungsschutz ev. weitere notwendige Maßnahmen Die ExpertInnengruppe des Stadtschulrates steht ebenfalls beratend zur Verfügung: HR Dr. Mathilde Zeman Tel.: 52525 / 77501 mathilde.zeman@ssr-wien.gv.at LSI Mag. Fred Burda Tel.: 52525 / 77322 fred.burda@ssr-wien.gv.at Mag. Lukas Uhl Tel.: 52525 / 77048 lukas.uhl@ssr-wien.gv.at Wird ein Schulausschlussverfahren als letztmögliche Maßnahme überlegt, so ist der Kontakt mit der Rechtsabteilung des SSR herzustellen. Falls erforderlich: Information der Klasse / der Eltern, in Kooperation mit der Abteilung Schulpsychologie (speziell bei Abgängigkeit oder Rückkehr in den Klassenverband).

Organigramm des Wiener Netzwerkes für Deradikalisierung und Prävention