POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004

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Uberbauungsplan Rüfistrasse, Flums Überbauungsplan Rüfistrasse" BESONDERE VORSCHRIFTEN Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes sowie des Baureglements der Gemeinde Flums. Art. 1 Geltungsbereich/ Verbindlichkeit Die besonderen Vorschriften gelten für das im Situationsplan 1:500 umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sowie die Beilagen sind wegleitend. Art. Zweck Der Überbauungsplan bezweckt: Die Umnutzung des landwirtschaftlichen Betriebs in eine landwirtschaftsnahe Pferdesportanlage. Bestimmung der zulässigen Gebäude und ihrer Nutzungsart. Die Regelung der Nebennutzungen der Pferdesportanlage wie Betriebsverpflegung, Nebenräume und Unterkunft für Kursbesucher, Betriebswerkstatt und ähnliches. Art. 3 Bauvorschriften a) Allgemeine Bauvorschriften Bauten sind nur in den Baubereichen zulässig. Wo keine Baulinie besteht, dürfen Vordächer über Eingängen von Hochbauten den Baubereich um bis 1.5 m überragen. X:\RP\600 Privale\68 Flums, IE f?eitsport\bericht Oberbauungsplan.doc

Überbauungspion Rüfistrasse, Flums b) Bauvorschriften für die einzelnen Baubereiche Baubereiche 1 Max. Gebäudehöhe Max. Firsthöhe Gebäudelänge Dachform Nutzungsart im Rahmen der Zonenbestimmung 8m 11 m 3 8m 7.5 m 8m ) 10.5 m 11 m lim) Im Rahmen des Baubereichs frei Satteldach oder Krüppelwalm o Pferdeboxen; o Reithalle Lager und (Normhalle Werkstätten für Gruppen für Pferdeund Reitansportbetrieb; lässe); o Wohnen bzw. Toiletten für einfache Unden Sportbetrieb». terkünfte für Reitkursbesucher mit max. 00 m anrechenbarer Geschossfläche; Betriebskantine mit max. 100 m Raumfläche; Garderoben, Duschen und Toiletten für den Sportbetrieb '). 5 4 Reithalle (kleine Halle für Unterricht). Wohnen mit max. 00 m anrechenbarer Geschossfläche. 3.5 m Flach- oder Pultdach Nebenräume wie Toiletten, Garderobe, Duschen, Abstellraum, Technik». ') Insgesamt im Umfang ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Pferdesportanlage. Unter Vorbehalt von Art. 5 dieser Vorschriften. ' Hinsichtlich des Grenz- und Gebäudeabstandes ersetzen die Baubereiche die Rgelbauvorschriffen. Gegenüber dem Wald und der Rüfistrasse sind die entsprechenden Abstände einzuhalten, soweit nicht eine Baulinie festgelegt ist. Art. 4 Gestaltung Die äussere Gestaltung der Gebäude hat sich am Bild der bestehenden Gebäude in den Baubereichen 1 und 3 zu orientieren. X:\RP\600 Private\<58 Flums, IE Reitsport\Bericht Überbauungsplan.doc/30.06.04

Überbauungsplan Rüfistrasse, Flums Art. 5 Schutzobjekt Kleine Reithalle Die bestehende Reithalle im Baubereich 3 ist Teil eines industriegeschichtlichen Ensembles. Sie ist zu erhalten. Art. 6 Beleuchtung Die Aussenbeleuchtung der Pferdesportanlage ist so anzuordnen, dass der direkte Lichtschein in den benachbarten Wohnzonen nicht durch Blendwirkung stört. Art. 7 Bereich Führanlage Im Bereich Führanlage ist die Errichtung einer Pferde-Führanlage mit Einzäunung und Wetterschutz zulässig. Art. 8 Bereich Dressurplatz Bereich befestigter Auslauf Im Bereich Dressurplatz und im Bereich befestigter Auslauf für Pferde kann im Hinblick auf die intensive Beanspruchung auch bei nassem Wetter der Boden durch Einbau einer Kieskofferung befestigt werden. Art. 9 Erschliessung Für die Erschliessung sind die Festlegungen im Situationsplan 1:500 massgebend. Im Bereich Parkierung sind Flächen für Parkplätze ausserhalb der bestehenden Silolagerplatte mit versickerungsfähiger Oberfläche auszustatten. X:\RP\600 Private\68 Flums. IE ReitsportVBericht Überbauungsplan.doc/30.06.04