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Transkript:

Fachrichtung: Produktionsgartenbau und Friedhofsgärtnerei Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden? 1. Mit Abschluss Ihres Berufsausbildungsvertrages ( 3 Abs. 7) haben Sie sich zur ordnungsgemäßen Führung des Ausbildungsnachweises und der regelmäßigen Vorlage (mind. 1 mal pro Monat) bei der Ausbilderin/dem Ausbilder verpflichtet. 2. Die ordnungsgemäße Führung eines Ausbildungsnachweises ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zulassung wird nur ausgesprochen, wenn bei der Anmeldung zur Prüfung ein Ausbildungsnachweis vorgelegt wird, der in den Tagesberichten vollständig regelmäßig geführt und von der Ausbilderin/dem Ausbilder mit Datum und Unterschrift geprüft ist. 3. Der Ausbildungsnachweis zeigt nachvollziehbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden. Dargestellt wird der Ablauf der Ausbildung in Betrieb, Schule und Überbetrieblicher Ausbildung Wie ist der Ausbildungsnachweis zu führen, damit eine Zulassung ausgesprochen werden kann? Die Berichte sind der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder regelmäßig zur Prüfung vorzulegen, die/der mit Datum und Unterschrift die Richtigkeit bescheinigt. ACHTUNG: Für alle Auszubildenden, die keine Zusatzvereinbarung unterzeichnet haben, sind lediglich der Ausbildungsplan und der folgende Nachweis verbindlich zu führen:

Teil 2.1: Tagesberichte In der Kopfzeile sind die Kalenderwoche und das Datum von Montag bis Freitag/Samstag der betreffenden Woche einzutragen. Wetterbeobachtungen (keine Zulassungsvoraussetzung): Für jeden Tag sind Kurzangaben zum Wetter zu machen. Persönlich ausgeführte Tätigkeiten (Zulassungsvoraussetzung): von Montag bis Freitag/Samstag sind jeweils die selbst ausgeführten Tätigkeiten einzutragen! (siehe auch Musterseiten) Ausfallzeiten (Urlaub bzw. Krankheit) sind täglich/wöchentlich einzutragen. Berufsschulthemen und Lehrgangsthemen der Überbetrieblichen Ausbildung sind ebenfalls täglich/wöchentlich einzutragen Die Tagesberichte sind von der/dem Auszubildenden und der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder (mit Datum) zu unterschreiben. Teil 2.2. Rückseite- Ergänzende Angaben (keine Zulassungsvoraussetzung) Weitere Beschreibung der eigenen Tätigkeit und weiteren Tätigkeiten im Betrieb (Unter Berücksichtigung von Kultur, Material, Maschinen, Geräteeinsatz, Fahrzeuge, Arbeitskräfte, Arbeitsleistungen)

Teil 1.1: Der betriebliche Ausbildungsplan Der betriebliche Ausbildungsplan wird vom Verlag nicht mitgeliefert. Der Download erfolgt unter www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/gbplan-zierpflanzenbau-formulare.pdf Die Ausbilderin/der Ausbilder händigt ihn zu Beginn der Ausbildung der/dem Auszubildenden aus. Der Ausbildungsplan muss vor Beginn der Ausbildung, vor der Zwischenprüfung und vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung besprochen und unterschrieben werden. Der Ausbildungsplan ist vorne im Berichtsheft nach dem Registerblatt Ausbildungsplan einzulegen. Die/der Auszubildende muss in regelmäßigen Abständen in den senkrechten Spalten (1., 2., 3. Ausb.-Jahr) durch Ankreuzen und in der Spalte Anmerkungen den tatsächlichen Verlauf und die Lernorte der Ausbildung dokumentieren. Die grau unterlegten Felder zeigen an, in welchem Jahr der betreffende Ausbildungsinhalt vermittelt werden soll. Zeitliche Abweichungen sind jedoch zulässig, so dass auch in den weißen Feldern angekreuzt werden kann. Welche Teile müssen zum Zeitpunkt der Zwischen- und Abschlussprüfung abgegeben werden? Ausschließlich die ausgefüllten Seiten einschließlich Ausbildungsplan verbleiben im Berichtsheft. ACHTUNG: Leere Seiten bitte ausheften!

Wie ist das Berichtsheft zu führen, damit dieses als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe genutzt werden kann? Zusätzlich enthält das Berichtsheft weitere, der besseren Berufsausbildung dienende Bestandteile. Sind sich alle Vertragspartner einig, dass über die Mindestanforderungen hinaus das Berichtsheft zu führen ist, wird dieses durch die Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag über die Berichtsheftführung dokumentiert: Die inhaltliche Ausgestaltung entnehmen Sie der Gemeinsamen Empfehlung der Herausgeber (Teil 1.3) Teil 1: Informationsteil 1.1. Individueller betrieblicher Ausbildungsplan Bitte hier den ausgefüllten Ausbildungsplan abheften 1.2. Weitere vertragliche Regelungen Bei Bedarf die ausgefüllte Zusatzerklärung einheften, Kooperationsvereinbarungen etc. 1.3. Erläuterungen zum Berichtsheft/Ausbildungsnachweis Bitte hier dieses Merkblatt abheften. 1.4. Der/ die Auszubildende Angaben zur eigenen Person, zum Ausbildungsbetrieb, zur Berufsschule hier eintragen.

1.5. Zusammenstellung Bescheinigungen ÜA/ Berufsschule/ Zwischenprüfung Jede Maßnahme soll sofort nach der Teilnahme eingetragen und die Bescheinigung dahinter eingeheftet werden, darüber hinaus Schulzeugnisse und die Zwischenprüfungsbescheinigung 1.6. Der Ausbildungsbetrieb Betriebsstruktur dokumentieren, Angaben über Flächen, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, Arbeitskräfte und Ausbildungsschwerpunkte sollten hier eingetragen werden. Die Angaben sind von der/dem Auszubildenden und der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder zu unterschreiben. Zusätzlich Fachliteratur und fachliche Medien eintragen 1.7. Skizze des Ausbildungsbetriebes Eigene Skizze des Betriebsgeländes erstellen Teil 3: Pflanze der Woche Bei den Angaben zu Blattform, Blütenform und Habitus sind Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Pflanzenteile (Herbarium) oder Katalogausschnitte auf Seite 2 der Pflanze der Woche aufzuführen. Die Pflanze der Woche soll ebenfalls von der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder unterzeichnet werden. Teil 4: Erfahrungsberichte und Projekte Erfahrungsberichte sollen nur aus der betrieblichen Praxis stammen. Beschreiben Sie erworbene Fertigkeiten, betriebliche Zusammenhänge und Baustellensituationen. Die Herausgeber des Berichtsheftes empfehlen 25 Erfahrungsberichte oder Projektbeschreibungen.

Bitte beachten Sie: Weitere Berichte sollten sich mit dem Thema Pflanzenschutz befassen. Mögliche Themen sind auf der ersten Seite aufgeführt Der/die Ausbilder/in soll die Berichte fachlich prüfen und unterschreiben. Ein Inhaltsverzeichnis über die beschriebenen Themen ist voranzustellen. Teil 5: Pflanzenschutz- und Düngungsmaßnahmen 5.1. Betriebliche Pflanzenschutzmaßnahmen 5.2. Betriebliche Düngungsmaßnahmen Teil 6: Berufsständische Organisationen des Gartenbaues, weitere wichtige Adressen Die Tabellen in den Teilen 5 und 6 sollten möglichst umfassend ausgefüllt werden. Die Angaben sind eine wertvolle Informationssammlung zum Nachschlagen. A l l g e m e i n e I n f o r m a t i o n e n Die Berichtshefte sind zu beziehen bei der Förderungsgesellschaft Gartenbau mbh (FGG) Frau E. Bärhausen Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Tel.: 0228/81002-67 Fax: 0228/81002-76 E-Mail: zvg.baerhausen@g-net.de Internetshop: www.g-plus.de Zusatzvereinbarung: Die Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag finden Sie unter: www.landwirtschaftskammer.de unter der Rubrik Berufsbildung und im Berichtsheft im Teil 1.2.

Zuständige Ausbildungsberater/innen (zuständig für benannte Berufsschulbezirke) Köln, Opladen Erhard Fischer Arnsberg, Dortmund Stefan Brinkmann Fachschule für Agrarwirtschaft Gartenstraße 11 Münsterstraße 62/68 50765 Köln 48167 Münster Tel.: 0221 5340-145 Tel.: 02506 309-182 Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck Fax: 0221 5340-196145 Fax: 0251 2376-19134 E-Mail: Erhard.Fischer@lwk.nrw.de E-Mail: Stefan.Brinkmann@lwk.nrw.de Aachen, Bonn, Wipperfürth Ingrid Peter Herford Jutta Osterloh Bezirksstelle für Gartenbau Fachschule für Agrarwirtschaft Ravensberger Str. 6 Gartenstraße 11 32051 Herford 50765 Köln Tel.: 05221 597745 Tel.: 0221 5340-148 Fax: 05221 597733 Fax: 0221 5340-196148 E-Mail: Jutta.Osterloh@lwk.nrw.de E-Mail: Ingrid.Peter@lwk.nrw.de Straelen, Wesel, Willich Kathrin Kühn Iserlohn-Letmathe, Recklinghausen Bernard Bovenius Versuchszentrum Gartenbau Straelen/Köln-Auweiler Bezirksstelle für Gartenbau Hans-Tenhaeff-Str. 40 42 Platanenallee 56 47638 Straelen 59425 Unna Tel.: 02834 704129 Tel.: 02303 9616184 Fax: 02834 704137 Fax: 02303 9616133 E-Mail: Kathrin.Kuehn@lwk.nrw.de E-Mail: Bernard.Bovenius@lwk.nrw.de Düsseldorf, Essen (Garten- u. Landschaftsbau) Heinz-Dieter Sperb Münster, Paderborn Holger Gaudek Bildungszentrum Gartenbau Essen Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Külshammer Weg 20 Münster-Wolbeck 45149 Essen Münsterstr. 62/68 Tel.: 0201 8796546 48167 Münster Fax: 0201 8796566 Tel.: 02506 309-634 E-Mail: Heinz-Dieter.Sperb@lwk.nrw.de Fax: 0251 2376-19154 E-Mail: Holger.Gaudek@lwk.nrw.de Düsseldorf, Essen (Produktionsgartenbau) Borken, Steinfurt Birgit Kessens Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck Münsterstr. 62/68 Tel.: 02506 309-605 Fax: 0251 2376-19171 E-Mail: Birgit.Kessens@lwk.nrw.de

Zentrale der Landwirtschaftskammer: Markus Reher Telefon: 0251 2376-427 E-Mail: Markus.Reher@lwk.nrw.de Martin Bietenbeck Telefon: 0251 2376-385 E-Mail: Martin.Bietenbeck@lwk.nrw.de Marc Brockmann Telefon: 0251 2376-375 E-Mail: Marc.Brockmann@lwk.nrw.de Thomas Kuhlenkötter Telefon: 0251 2376-420 E-Mail: Thomas.Kuhlenkoetter@lwk.nrw.de Alfred Kuhlenbäumer Telefon: 0251 2376-426 E-Mail: Alfred.Kuhlenbaeumer@lwk.nrw.de