- Version LEGS:

Ähnliche Dokumente
Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS:

Änderungsvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV und Bahn BKK / Erläuterungen 1 Gegenstand des Vertrages

Sozialmedizinische Nachsorge

Christliche Patientenvorsorge

Bestellung. deutschlandspflegepaket.de. Was ist Deutschlands Pflegepaket und wer hat einen Anspruch darauf? Der Ablauf Ihrer Bestellung:

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung

Vertrag. zur Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln gemäß 127 Abs. 2 SGB V. - Vertragsnummer: 1507C13 -

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Hilfsmittelbereich

VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare

Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung

Vereinbarung zur Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.

Erstverordnung. Unfall Unfallfolgen TTMMJJ. vom

Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V

Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. DAS PFLEGEPAKET ist für Sie jederzeit kostenfrei und mit keinerlei Aufwand verbunden.

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Hinweise des. GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen. zur Umsetzung des 128 Absatz 1 SGB V. (Hilfsmittelabgabe über Depots) 31.

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien

Grundlagen der Homecare- Versorgung in Deutschland

BAnz AT B3. Beschluss

-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR

Vertrag Nr. : 176. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Mustervertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. für einen Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr.

Die geriatrische. Tagesklinik

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen

Tracheostomaversorgung. Im Dienst unserer Kunden. Jederzeit. Tracheostomaversorgung

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V

Entlassungsmanagement

Sozialdienst. Unsere Leistungen. Höchstgelegene Lungenfachklinik Deutschlands

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten

Copyright by it-basixs

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen

Zusatzvereinbarung zum Vertrag gemäß 132 a Abs. 2 SGB V Leistungen mit hohem intensiven behandlungspflegerischen Aufwand

Meine Rechte als Patient

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Vereinbarung zwischen. dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel

Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis zum Vertrag nach 134a SGB V

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN.

Entlassungsmanagement im Krankenhaus Der spezielle Fall - Demenzpatienten. HSK Wiesbaden Verbundenes Unternehmen der Rhön-Klinikum AG 1

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

AvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01.

Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)

Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe

Ambulante Pflege der Sozialstation

Verträge von Krankenkassen mit Leistungserbringern zur Hilfsmittelversorgung

Pflegevertrag. zwischen. Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:... Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:...

Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service

Informationen zum Antrag auf Haushaltshilfe

um eine Behinderung auszugleich. Hilfsmittel müssen durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Wofür können die Kosten übernommen werden?

Vereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung

Patientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin

Stomatherapie. Versorgung, die passt

Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege, häuslichen Pflege und Haushaltshilfe gemäß 132 und 132a SGB V

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

Bezirksklinik Hochstadt, Hochstadt a.m.

P reisvere in ba ru n g. Anlage 3

Vertrag. über. Ambulante pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Kurzgutachterliche Stellungnahme

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen

AGB/Pflegevertrag. 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:

Leistungsverzeichnis

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und

Vertrag. zur Abgeltung von Sachkosten bei ambulanten Katarakt-Operationen. 1 Gegenstand

Capio Elbe-Jeetzel-Klinik

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Selbstauskunft der ambulanten Pflegeeinrichtung für die Regelprüfung

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR:

Anrede Name RS Nr. 1481/2015. Straße August 2015 PLZ, Ort

Müssen Versicherte im Monat 89 Euro für Windeln dazu bezahlen?

Anlage PG 15 - ableitend

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Entlassungs- /Überleitungsmanagement der Medizinischen Klinik und Poliklinik I

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Pflege-TÜV. TÜV MED und Ablauf des Pflege-TÜV Auditverfahrens

Entlassungsmanagement Pflegeüberleitungskonzept

Vertrag Nr. 94 Anlage 5

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: Mobiltel.

Rahmenvertrag gemäß 127 Abs. 1 SGB V. über die Versorgung mit medizintechnischen Hilfsmitteln. zwischen dem

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Entlassungsmanagement

Transkript:

Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Es gelten die im Hilfsmittelverzeichnis zu den Produktgruppen 01, 12, 14, 27 festgelegten Qualitätsanforderungen. A) Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / im papierlosen Verfahren (ekv) LEGS: 19 00 412 Erstversorgung (1. + 2. Versorgungsmonat) Einmalpauschale 12.00.00.1 12.00.00.3 12.00.00.5 MwSt.) neu mit ekv 860,00 8760,00 20,00 ja ja 1.010,00 1.0130,00 20,00 ja ja 800,00 6800,00 20,00 ja ja 12.00.00.7 Kinderversorgung Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag ja ja Folgeversorgung (ab dem 3. Versorgungsmonat) Monatspauschale un 12.00.00.2 12.00.00.4 un Pauschale (inkl MwSt.) neu mit ekv 430,00 420,0009,55 10,00 ja nein 500,00 480,00 10,00 ja nein Formatiert: Schriftartfarbe: Rot Seite 1 von 7

12.00.00.6 400,00 340,00 278,65 10,00 ja nein 12.00.00.8 Kinderversorgung Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag ja nein B) Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / LEGS: 19 00 312 Formatiert: Einzug: Links: 1,27 cm, Keine Aufzählungen oder Nummerierungen Erstversorgung (1. + 2. Versorgungsmonat) Einmalpauschale 12.00.00.1 12.00.00.3 12.00.00.5 Pauschale (inkl. MwSt.) neu 860,00 839,55 829,90 20,00 ja ja 1.010,00 993,95 974,65 20,00 ja ja 800,00 656,20 772,00 20,00 ja ja 12.00.00.7 Kinderversorgung Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag ja ja Folgeversorgung (ab dem 3. Versorgungsmonat) Monatspauschale un 12.00.00.2 un Pauschale (inkl. MwSt.) neu 430,00 405,30 395,22 10,00 ja nein Seite 2 von 7

12.00.00.4 12.00.00.6 500,00 463,20 441,00 10,00 ja nein 400,00 328,10 268,90 10,00 ja nein 12.00.00.8 Kinderversorgung Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag ja nein C) Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / über Versandhandel im papierlosen Verfahren LEGS: 19 00 212 Erstversorgung (1. + 2. Versorgungsmonat) Einmalpauschale 12.00.00.1 12.00.00.3 12.00.00.5 un Pauschale Versandhandel (inkl. MwSt.) neu 860,00 785,18 776,15 20,00 ja ja 1.010,00 929,57 911,53 20,00 ja ja 800,00 613,70 722,00 20,00 ja ja 12.00.00.7 Kinderversorgung Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag ja ja Seite 3 von 7

Folgeversorgung (ab dem 3. Versorgungsmonat) Monatspauschale 12.00.00.2 12.00.00.4 12.00.00.6 un Pauschale Versandhandel (inkl. MwSt.) neu 430,00 379,05 369,62 10,00 ja nein 500,00 433,20 412,44 10,00 ja nein 400,00 306,85 250,89 10,00 ja nein 12.00.00.8 Kinderversorgung Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag ja nein Die Ausweisung des sbetrags erfolgt nachrichtlich, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen 1) Diese Anlage regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 01, 12, 14, 27 zur Versorgung der Tracheotomie und. 2) Eine Erstversorgung liegt immer dann vor, wenn nach operativer Anlage des s erstmals eine hilfsmittelbezogene Beratung und Versorgung erfolgt. Diese haben noch während des stationären Aufenthaltes bzw. unmittelbar nach der Entlassung in den häuslichen, ambulanten oder vollstationären Bereich stattzufinden. 3) Bei der Erstversorgung des Versicherten wird die volle Pauschale vergütet, auch wenn der leistungsrechtliche Anspruch kürzer bestehen sollte. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte während dieser Zeit die Krankenkasse oder den Leistungserbringer wechselt. Im Übrigen gilt 17 Absatz 5 und 6 des Vertrages. 4) Wechselt innerhalb eines Versorgungszeitraumes die Versorgungsart, sind die entsprechenden Pauschalen ab dem nächsten Monat anteilig tagbezogen abzurechnen. Seite 4 von 7

5) Mit den Pauschalen zur Versorgung der Tracheotomie und werden insbesondere folgende Leistungen des Leistungserbringers vergütet: a) Sämtliche Hilfsmittel, deren Zubehör und Ersatzteile sowie Verbrauchsmaterialien, die zur Versorgung im Einzelfall medizinisch notwendig sind. Hierzu zählt insbesondere die Versorgung mit: stationäres und/oder mobiles Absauggerät (inklusive Ersatzgerät, sofern ) stationäres und/oder mobiles Inhalier- / Atemtherapiegerät (inklusive Ersatzgerät, sofern ) Ultraschallvernebler und Befeuchter (inklusive Ersatzgerät, sofern ), steriles Wasser wenn benötigt Kanülen, auch in Sonder- und Maßanfertigungen Zubehör für Kanülen (z.b. Duschschutz, tracheale Schutztücher, Haltebänder) Cuffdruckmesser Partikelfilter Trachealspreizer Pflasterversorgung Shuntventile Sprechhilfen Stomabutton Absaugkatheter künstliche Nasen, HME-Filter Trachealkompressen Mullkompressen Kanülenreinigungsbürsten Pflege- und Reinigungsmittel Handschuhe (steril, nur soweit medizinisch ) Bei der Versorgung von en Patienten umfassen die Pauschalen nur die Versorgung bis einschließlich der Trachealkanüle inkl. künstlicher Nase und HME-Filter. Hilfsmittel, Zubehör und Verbrauchsmaterialien der eigentlichen Beatmung gehören nicht zur den Versorgungspauschalen (Schlauchsysteme für Beatmungsgeräte sowie Inhalationsgeräte bzw. Vernebler, die in den Beatmungskreislauf integriert werden können, sbereich 14 G). b) Alle en Dienst- und Serviceleistungen Seite 5 von 7

6) Die Kinderversorgung gilt für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Monat, in dem das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, zählt ebenfalls zur Kinderversorgung. 7) Der Leistungserbringer hat der BAHN-BKK einen Kostenvoranschlag zur einzureichen. Dies gilt auch, wenn sich die der Pauschale zugrunde liegende Diagnose verändert, so dass eine andere als die bisherige Pauschale abgerechnet werden soll. Hierzu hat der Leistungserbringer für alle ihm vorliegenden ärztlichen Originalverordnungen einen kostenlosen Kostenvoranschlag zu erstellen, der mindestens die folgenden Angaben enthält: Angaben zum Versicherten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer etc.) Ärztliche Originalverordnung inklusive Diagnose und Versorgungszeitraum Pauschale Angaben zum Leistungserbringer (Name, Anschrift, IK der abgebenden Geschäftsstelle etc.) 8) Neben den allgemeinen Vertragspflichten beinhalten die Pauschalen auch die folgenden Leistungen: a) Durch den Leistungserbringer erfolgt eine hilfsmittelbezogene Beratung und Erstversorgung des Versicherten bereits während des stationären Krankenhausaufenthaltes oder während des Überganges in den häuslichen, ambulanten Bereich oder vollstationären Pflegebereich. Die ersten drei Monate Für die ersten drei Monate nach Anlage des s werden als besonders beratungsintensive Zeit angesehen. Daher stellt der Leistungserbringer zur individuellen Betreuung und Versorgung des Versicherten mindestens 3 Pflichtberatungsbesuche innerhalb der ersten drei Monate nach Anlage des s und nach Entlassung aus dem Krankenhaus regelmäßig Hausbesuche sicher, jedoch mindestens 3. Sofern der Versicherte nicht in der Lage ist, der Beratung und Anleitung zur Versorgung zu folgen, werden die Besuche auf die Angehörigen oder Pflegenden bzw. auf das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen übertragen. Nach Ablauf der ersten drei Monate werden BeratungsHausbesuche bei Bedarf oder auf Anforderung des Versicherten, des Angehörigen, des Pflegenden bzw. des Pflegepersonals durchgeführt (mindestens 2 x pro Jahr). Die ordnungsgemäße Durchführung der Beratung bzw. der BeratungsHausbesuche wird vom Versicherten, dem Angehörigen, dem Pflegenden bzw. dem Pflegepersonal schriftlich bestätigt. b) Kostenlose Auslieferung der Hilfsmittel c) Ggf. Installation und Inbetriebnahme der Hilfsmittel Seite 6 von 7

d) Einweisung und Schulung des Versicherten, der Angehörigen, des Pflegenden bzw. des Pflegepersonals in den sachgerechten Gebrauch der zum Einsatz kommenden Hilfsmittel e) Überprüfung der Versorgung vor Ort, ggf. Anpassung an Anforderung des Versicherten, des Angehörigen, des Pflegenden bzw. des Pflegepersonals nach Rücksprache mit dem behandelnden Arztes f) Aufklärung über Reinigungs- und Hygienemaßnahmen g) Wartung der Hilfsmittel und Durchführung von technischen Kontrollen h) Reparaturen inklusive Ersatz defekter Teile i) Ggf. Ersatzversorgung bei Reparaturen, die nicht sofort durchgeführt werden können, oder Austausch des Hilfsmittels j) Kostenlose Abholung, Verschrottung und Aussonderung der Hilfsmittel k) Ganzjährige telefonische Rufbereitschaft über 24 Stunden/Tag an 7 Tagen/Woche (nicht über Anrufbeantworter), sicherzustellen durch entsprechend fachlich qualifiziertes Personal. Die Rufbereitschaft gilt für Notfälle. Die Rufbereitschaft ist mit einer Reaktionszeit von einer Stunde hinterlegt, in der Maßnahmen zur Beseitigung des Problems eingeleitet sein müssen. 9) Bei wiedereinsatzfähigen Hilfsmitteln bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der Hilfsmittel und übernimmt alle Rechte und Pflichten nach dem MPG in Verbindung mit der MPBetreibV. Er informiert den Versicherten über den Eigentumsvorbehalt und lässt sich den Empfang des gebrauchs- und funktionsgerechten Hilfsmittels vom Versicherten oder einer bevollmächtigten Betreuungsperson schriftlich bestätigen. 10) Stimmprothesen können gesondert von Leistungserbringern erbracht werden, die nicht die mit den Pauschalen abgegoltenen Leistungen erbringen. Der Leistungserbringer für die Stimmprothesen hat die vorstehenden Ziffern entsprechend zu beachten und zu erfüllen. Der AEP richtet sich nach dem AEP zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Anlage; 127 Absatz 4 SGB V gilt entsprechend. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die Preise, behält sich die BAHN-BKK vor, einzelne Produkte wegen Unwirtschaftlichkeit aus der Versorgung auszuschließen. 11) Nach dieser Anlage kann nur verfahren und abgerechnet werden, wenn der Versicherte seine Zustimmung gemäß der Anlage 4 zum Vertrag erklärt hat. Die Erklärung ist der BAHN-BKK mit dem santrag/der Abrechnung vorzulegen. 12) Diese Fassung der Anlage 19 tritt am 01. Mai 2018 in Kraft und löst die bisherige Version der Anlage 19 vom 18. Juli 2013 ab. Beachte 17 Absatz 5 des Vertrages. Formatiert: Einzug: Links: 0 cm Formatiert: Einzug: Hängend: 0,63 cm, Tabstopps: 0,5 cm, Links + 0,75 cm, Links Formatiert: Einzug: Hängend: 0,63 cm, Tabstopps: 0,75 cm, Links + 1 cm, Links Formatiert: Einzug: Hängend: 0,63 cm, Tabstopps: 0,75 cm, Links Formatiert: Schriftartfarbe: Rot Seite 7 von 7