Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Entlassungsmanagement

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1 Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses Entlassungsmanagement

2 Inhalt Definition Gesetzliche Grundlage Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege Möglichkeiten der praktischen Umsetzung Anforderungen an das Personal Ambulant gestütztes Entlassungsmanagement Auswirkungen des Entlassungsmanagements

3 Entlassungsmanagement Vermeidung von Versorgungsbrüchen Bei der Überleitung von stationären in z. B. häusliche ambulante, rehabilitative Versorgung, gilt es diese Schnittstelle mittels professioneller Unterstützung zu gestalten.

4 Case Management: Die interdisziplinäre Casemanagement Society of America (CMSA 1994) hat Case Management als einen kooperativen Prozess definiert, in dem Versorgungsangebote und Dienstleistungen erhoben, geplant, implementiert koordiniert, überwacht und evaluiert werden, um so den individuellen Versorgungsbedarf eines Patienten mittels Kommunikation und verfügbarer Ressourcen zu befriedigen, die Versorgungsqualität zu fördern und effiziente Ergebnisse zu erzielen.

5 Casemanager Funktionen: Gate keeper Funktion - Zugang zu vorhandenen Ressourcen sicherstellen Anspruch auf qualitativ angemessene und bedarfsgerechte Leistungen sicherstellen Broker Funktion: Vermittlerfunktion Für den Patienten das optimale Versorgungangebot ausfindig machen Advocate Funktion: Anwaltliche Funktion Angebot bedarfs- und bedürfnisgerecht gegenüber dem Patienten ausrichten

6 Gesetzliche Grundlagen Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes am (GKV-VStG) Der 39 Abs. 1 SGB V ist insoweit um die Sätze 4 6 ergänzt worden. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage ist das Entlassmanagement gemäß 39 Abs. 1 Sätze 4-6 erstmalig als Rechtsanspruch der Versicherten ausgestaltet.

7 Verpflichtung aller Leistungserbringer Vertragsärzte, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet für eine sachgerechte Anschlussversorgung der Versicherten zu sorgen. Die Krankenkassen haben die Leistungserbringer dabei zu unterstützen. Entlassungsmanagement ist somit Teil der Krankenhausbehandlung. Zuständig für die Durchführung ist qualifiziertes Personal - insbesondere sind dieses Pflegefachkräfte - koordinierend mit dem Sozialen Dienst, Krankenhausärzten, Angehörigen und Vertragsärzten.

8 Pflegefachkräfte: Case Manager/Innen examinierte Gesundheits-und Krankenpfleger/Innen Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/Innen mit Fachexpertise und Weiterbildung (z. B. DGCC) Sozialer Dienst: z.b. Diplom Sozialpädagog/Innen Diplom Sozialarbeiter/ Innen Der soziale Dienst hat die Aufgabe, die ärztliche und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu ergänzen, sie in sozialen Fragen zu beraten, und Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern V und XI (SGB V und SGB XI), die sich an die Entlassung aus dem Krankenhaus anschließen, insbesondere Rehabilitationsmaßnahmen und Maßnahmen der Übergangs- und Anschlusspflege zu vermitteln.

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12 Assessments: Initiales Assessment z.b. mehrfache Krankenhausaufenthalte innerhalb des letzten Jahres Erhebliche Mobilitätseinbußen Geringes Geburtsalter mit gesundheitlichen Risiken z.b. Frühgeborene Hohes Lebensalter / und oder praestationär geschwächte Gesamtkonstitution des Patienten Bestehende und sich verändernde Hilfsmittelunterstützung Patienten mit stark begrenzter Lebenserwartung Alleinstehende

13 Differenziertes Assessment: - allgemeine und relevante Informationen - gesundheitliche Situation - Erwartungen von Patient und Angehörigen zum weiteren Krankheitsverlauf und Versorgungsverlauf sowie dem Pflegebedarf - Merkmale der Wohnsituation - verfügbare und benötigte Hilfsmittel - voraussichtlicher Versorgungsbedarf nach KH Entlassung (differenzierte Einschätzung / Assessment) - aktuelle Versorgungssituation (durch Angehörige oder Pflegedienste) - finanzielle Situation (Leistungsansprüche) - Bedarf an Information, Beratung Anleitung und Schulung - Information zu Therapie- und Medikamentenverordnungen - Unterstützungsbedarf der Angehörigen

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16 Pflegeübergabe den weiterversorgenden Einrichtungen in Anwesenheit des Patienten und dessen Angehörigen anbieten Standardisierten Pflege-Überleitungsbogen Standardisiertes Pflegeüberleitungsverfahren

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18 Evaluation: Die Pflegekraft nimmt innerhalb von 48 Std. nach Entlassung Kontakt mit dem Patienten und seinen Angehörigen bzw. der weiterversorgenden Einrichtung auf mittels z. B. Telefonbefragung schriftlicher Befragung Die Entlassungsplanung wurde evaluiert: Es liegen differenzierte Angaben darüber vor, ob der Patient eine bedarfsgerechte Weiterversorgung erhalten hat, die Entlassungsplanung angemessen war.

19 Aufgaben des Krankenhaussozialdienstes Wiedereingliederung älterer Patienten in den eigenen Haushalt Beratung / Vermittlung ambulanter Krankenpflege Beratung / Beantragung und Vermittlung sozialer Hilfsdienste (Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Physiotherapie) Beantragung von Hilfsmitteln Beantragung / Verlegung in stationäre Pflege Einrichtungen Beratung bei Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen Beratung in Konfliktsituationen

20 Aufgaben des Krankenhaussozialdienstes: Beratung bei Fragen Hospize betreffend Beantragung von gesetzlicher Betreuung Beratung und Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen Anschlußheilbehandlungen (AHB) Rehabilitationsmaßnahmen in Spezialkliniken Beratung und Beantragung von wirtschaftlicher Hilfen sonstige Maßnahmen und Hilfen Vermittlung Allgemeiner Sozialdienst / sozialpsychiatrischer Dienst

21 Ambulant gestütztes Entlassungsmanagement Das Entlassungsmanagement wird im Krankenhaus von einem externen Partner zum Beispiel einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt

22 Im Netzwerk arbeiten: Regionalen Strukturen kennen und einen intensiven, konstruktiven Austausch pflegen Mit Selbsthilfegruppen zusammenarbeiten Im Netzwerk mit regional tätigen Ärzten zusammenarbeiten

23 Auswirkungen des Entlassungmanagements Angemessene verbesserte Versorgung des Patienten und deren Angehöriger Patientenzufriedenheit Verweildauer Wiederaufnahme / Drehtüreffekt

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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26 Quellenangaben: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege 1. Aktualisierung 2009 / DNQP Krankenhaus-Gesetz des Landes Nordrhein Westfalen ( 6 Abs. 1 Satz 2 KHG NW) Wie funktioniert Case Management / Michael Ewers CNE Entlassungsmanagement -Vernetztes Handeln durch Patientenkoordination / Deimel / Müller kma Medien -Thieme

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