Datensicherungsvertrag zwischen



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(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

Transkript:

Datensicherungsvertrag zwischen Der BUNK Rechenzentrum GmbH, nachfolgend BUNK RZ und., nachfolgend Kunde genannt Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages... 2 2 Pflichten von BUNK RZ... 2 3 Pflichten des Kunden... 3 4 Vergütung... 3 5 Widerrufsbelehrung... 4 6 Gewährleistung und Haftung... 5 7 Laufzeit und Kündigung... 5 8 Datenschutz, Information, Versicherung... 5 9 Schlussbestimmungen... 6 Seite 1 von 6

1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz durch die BUNK RZ für die Speicherung von Daten des Kunden zur Datensicherung. Es handelt sich um eine automatische Datensicherung. (2) Hierzu empfängt BUNK RZ verschlüsselte und komprimierte Sicherungsdaten vom Kunden und speichert diese für den Kunden. Hierzu setzt BUNK RZ nur Hochverfügbarkeits-Komponenten ein und sichert die Verfügbarkeit durch folgende Einrichtungen: Ständig bewachter Serverraum, Serverraum durch Brandmelder überwacht, Serverraum durch Video ständig überwacht, Netzersatzgerät welches vollautomatisch anläuft und ohne zusätzliche Betankung 12 Stunden Dauerbetrieb gewährleistet, wobei Treibstoff für insgesamt 24 Stunden Dauerbetrieb bei BUNK RZ vorhanden ist, zwei unabhängige Internetzugänge sind vorhanden, die Betreuung durch externe Datenschutzbeauftragte und die laufende Pflege und Wartung aller durch BUNK RZ eingesetzten Geräte. 2 Pflichten von BUNK RZ (1) BUNK RZ überlässt dem Kunden.. GB Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung von Kundendaten zur Datensicherheit geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server von BUNK RZ. BUNK RZ überlässt dem Kunden zusätzlich jeweils denselben geeigneten Speicherplatz auf einer weiteren externen Festplatte in einem gesonderten, brandgeschützten Bereich. (2) BUNK RZ trägt Sorge dafür, dass die Daten des Kunden jeweils gespeichert und abgerufen (Zugriff) werden können. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung seiner Daten nutzen kann. (3) Dem Kunden wird für die Dauer der Nutzung eine Software zur nicht ausschließlichen Nutzung auf Zeit zur Verfügung gestellt, welche auf der Website von BUNK RZ zum Download bereit steht. Diese Software wird auf dem Kunden PC oder Server des Kunden vom Kunden selbst installiert. Sofern der Kunde zur Installierung der Software auf seinem Computer Hilfe möchte, vermittelt BUNK RZ auf Wunsch einen festen Partner von BUNK RZ in der Region des Kunden bzw. bietet über einen festen Partner von BUNK RZ Hilfe via Fernwartung an. Diese Hilfe des Partners von BUNK RZ wird vom Partner gesondert erbracht und von diesem berechnet. Sie sind nicht Leistungsbestandteil von BUNK RZ. Der Partner erbringt eine eigene, gesonderte Leistung und ist nicht Erfüllungsgehilfe von BUNK RZ. Mit Hilfe der Software entscheidet der Kunde, welche Daten gesichert werden, wie oft die Daten gesendet werden und wie lange Vorversionen der Daten auf dem System von BUNK RZ auf dessen System bereitgehalten werden. (4) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server von BUNK RZ gemäß dieser Vereinbarung zu ermöglichen, vergibt BUNK RZ Zugangsdaten: den Usernamen und das Passwort. Es werden zur Datenspeicherung Sicherungsläufe vorgenommen. Nach jedem Sicherungslauf erhält der Kunde von BUNK RZ eine Mail, mit einer Zusammenfassung des Laufs. Hieraus ist auch zu entnehmen, ob der Sicherungslauf fehlerlos von statten ging. Bei der Datensicherung wird ein Verschlüsselungspasswort vergeben. Seite 2 von 6

Dieses Verschlüsselungspasswort kennt nur der Kunde. (5) Die Erstsicherung der Daten bis 10 GB erfolgt via Internet. Ab 10 GB nimmt der Kunde vor Ort mit der Software eine Erstsicherung vor und diese wird via externer Festplatte (wird von BUNK RZ gestellt) an BUNK RZ geliefert. Nach der Erstsicherung werden dann nur noch die veränderten Daten übertragen. Die Rücksicherung der Daten erfolgt dann ebenfalls mit der zur Verfügung gestellten Software. Sofern der Kunde eine größere Datenmenge zurück sichern will, besteht die Möglichkeit, dass BUNK RZ die Daten auf eine externe Festplatte kopiert und dem Kunden kostenpflichtig liefert. Der gesamte durch BUNK RZ gesicherte Datenbestand kann dann innerhalb von ca. 24 Stunden unter normalen Umständen wieder vor Ort beim Kunden sein. (6) Während der Vertragslaufzeit stellt BUNK RZ die zur Speicherung/Rücksicherung erforderliche Software zur Verfügung. Die Softwarenutzung ist in der Vergütung mit enthalten. Die Software steht jederzeit zum Download bereit. (7) Die Sicherungssoftware ist einfach anzuwenden und für die wichtigsten Einstellungen wird eine bebilderte Anleitung zum Download bereit gehalten. 3 Pflichten des Kunden (1) Die Software verschlüsselt die Daten, das Passwort wird vom Kunden beigesteuert. Dieses Passwort ist dann nur dem Kunden bekannt. Der Kunde trägt selbst Sorge dafür, dass keine Dritten, unter missbräuchlicher Verwendung des Passwortes, unbefugt Zugriff auf die gesicherten Daten erhalten. Dem Kunden ist bekannt, dass BUNK RZ keine Möglichkeit hat, ohne Passwort gesicherte Daten des Kunden wieder nutzbar zu machen. (2) Sollte es bei der Nutzung des Servers von BUNK RZ zu Störungen kommen, so wird der Kunde BUNK RZ von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Insbesondere teilt es der Kunde BUNK RZ unverzüglich mit, wenn er aufgrund der Nachricht nach durchgeführtem Sicherungslauf Kenntnis von Fehlern bei der Datensicherung erhält. (3) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichert, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. (4) Der Kunde verpflichtet sich, BUNK RZ von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigerkosten (z.b. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. BUNK RZ ist berechtigt, den Speicherplatz zu sperren und diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde rechtswidrige Inhalte auf dem Server von BUNK RZ speichert (Kenntniserlangung z.b. im Zuge strafrechtlicher Verfahren). 4 Vergütung (1) Die Parteien vereinbaren eine Vergütung nach der Anlage A dieses Vertrages. Es wird eine Vergütung, abhängig von GB Speicherplatz verlangt. Berechnungsgrund- Seite 3 von 6

lage ist der Umfang des Speicherplatzes, den BUNK RZ dem Kunden zur Nutzung überlässt. Jedes Paket beinhaltet einen Client, jeder weitere Client wird pauschal mit dem aus der Anlage A ersichtlichen Betrag in Rechnung gestellt. (2) BUNK RZ ist berechtigt, die Preise in angemessenen und zumutbaren Umfang nach billigem Ermessen ( 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt. BUNK RZ wird den Kunden rechtzeitig, mindestens 1 Monat vor der Preiserhöhung, auf die Preiserhöhung und zusätzlich auf das bestehende Kündigungsrecht hinweisen. Dem Kunden werden darin mindestens drei Wochen Zeit gegeben, zur Preiserhöhung Stellung zu nehmen. BUNK RZ klärt den Kunden im Informationsschreiben über die Höhe der Preiserhöhung und die Folgen für den Kunden auf, wenn er sich nicht binnen gesetzter Frist dazu erklärt. Nimmt der Kunde keine Stellung zur Preiserhöhungsinformation, so gilt dessen Zustimmung dazu als erteilt. (3) BUNK RZ wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich BUNK RZ vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. (4) Bei Zahlungsverzug wird der Kunde von BUNK RZ gemahnt. Mit der ersten Mahnung ist BUNK RZ berechtigt, deswegen den Zugriff auf die gesicherten Daten bis zur Zahlung zu sperren. 5 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Ist der Kunde Verbraucher und ist der Vertrag unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen, so kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Wird diese Belehrung in Textform dem Kunden erst nach Vertragsschluss überlassen, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt erst nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die: BUNK RZ GmbH, Steinwasenstraße 3, 73614 Schorndorf, Fax (0049)/ 07181-4000 88, email: service@bunk-rz.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten, wenn er mit seiner Verschlechterung gegen Treu und Glauben verstösst. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Werter- Seite 4 von 6

satz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung der Sache vermeiden, indem er die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige überlassene Sachen sind auf Kosten von BUNK RZ zurückzusenden. Nicht paketversandfertige überlassene Sachen werden auf Kosten von BUNK RZ beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen erfüllt. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung und für BUNK RZ mit deren Empfang. 6 Gewährleistung und Haftung (1) Für Mängel seiner Leistungen bei mangelhafter Verfügbarkeit/Zugriffsmöglichkeit (Connectivity) haftet BUNK RZ nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts ( 611 ff. BGB). (2) Für Mängel seiner Leistungen bei der unmittelbaren Speicherung von Daten gelten hingegen die mietvertraglichen Gewährleistungsbestimmungen. (3) BUNK RZ haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. (4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BUNK RZ nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von BUNK RZ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkungen auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von BUNK RZ gilt. (5) BUNK RZ haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der gespeicherten Daten durch den Kunden oder Dritte resultieren. 7 Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform ( 126b BGB) gekündigt werden und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Im Falle eines Preiserhöhung kann der Kunde mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende kündigen. Bis zur Kündigung zum nächst möglichen Termin nach Zugang der Preiserhöhungsinformation gelten die ursprünglich vereinbarten Preise weiter. (2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ( 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch BUNK RZ liegt bspw. vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß 4 dieser Vereinbarung i.v.m. der Anlage A dieser Vereinbarung nicht nachkommt oder entgegen 3 Absatz 3 dieser Vereinbarung Daten speichert. 8 Datenschutz, Information, Versicherung (1) Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. Seite 5 von 6

(2) BUNK RZ ist bei der Registrierung auf die wahrheitsgemäßen Angaben des Kunden angewiesen. Sofern sich Kundendaten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E- Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist BUNK RZ dies unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von Ihm angegebene E-Mail- Adresse erreichbar und nicht auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. (3) BUNK RZ schließt eine Sach- und Vermögensschadensversicherung auf das Geschäftsfeld ab, mit der Versicherungssumme von max. 1,5 Millionen Euro. 9 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von BUNK RZ. Das Selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass bei Verlust des Verschlüsselungspasswortes auf die bei BUNK RZ gesicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann. Diese sind unwiederbringlich verloren, BUNK RZ kennt das Verschlüsselungspasswort nicht... (Ort, Datum) (Unterschrift).. (Ort, Datum) (Unterschrift) Seite 6 von 6