Campingflitzer MIETBEDINGUNGEN

Ähnliche Dokumente
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer ein.

Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen!

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen (Stand )

Benutzungsordnung für das Gemeindemobil

Allgemeine Mietbedingungen 2016 der Firma Freizeitfahrzeuge Köppe

Mietvertrag Musikanlage

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

AGB - noisy Store GmbH - Tourbus-Verleih

Mietvertrag Reisemobil

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes

Mikes-Trike-Vermietung Mietvertrag

VERMIETBEDINGUNGEN WOHNMOBIL

Mietvereinbarung zwischen

WOHNWAGENVERMIETUNG. alles inklusive. Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietvertragsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

A l l g e m e i n e Vermietungsbedingungen Mietwagen

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile/Wohnwagen - gültig ab (alle vorherigen Mietbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit)

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

Mietgeräte / Leihgeräte

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

2. Preisangaben im Auftrag/Kostenvoranschlag

WOMO Drive Oliver Gilberg Zuckmayerstraße Diez

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe

MIETVERTRAG. Übergabeprotokoll & Rückgabeprotokoll Version 1.0 (Juni 2014) Fahrzeug Chausson Flash 24. Name Kunde. Adresse Kunde

Berggasthof Sonne Imberg 12, Sonthofen/Imberg

Der Scheibendoc. G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n Wohnmobilvermietung

Mietvertrag. Die Firma Dietrich Hille Gildestr Ibbenbüren. (nachstehend Firma Hille genannt) und. (nachstehend Kunde genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schlossgarten Restaurants

Allgemeine. Geschäftsbedingungen

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

Willst du mit mir wohnen?

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Firma Kivent GmbH für die Durchführung von Veranstaltungen / Vermietung von Tischfußballgeräten

Mietvertrag Wohnmobil

Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP)

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr Köln... im Folgenden Vermieterin

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wanderreitstation Grünefeld

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gambio GX Adminbereich

Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MIRENTO-Autovermietung

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Vermietungsbedingungen für Reisemobile (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Autovermietung:

twin SL twin SP twin active max 2 Personen max 2 Personen max 2 Personen Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietvertrag. Seite 1 von 5 Mietvertrag

über das Kfz VW-Transporter (Kombi) mit dem amtlichen Kennzeichen LD-Z6678

Wohnwagen Mietvertrag

Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADAC Autovermietung GmbH für die Vermittlung von LKW-Anmietung in Deutschland (Vermittlungsbedingungen)

Mietbedingungen der WVD Südcaravan Stand April 2015

AGBP. Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze. Inklusive englischer Übersetzung

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen

Autohaus Hagenlocher GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Vermietungs- und Nutzungsbedingungen für die Festhalle Oberwolfach. 1 Mietobjekt

Allgemeine Vertragsbestimmungen

A L L G E M E I N E V E R M I E T B E D I N G U N G E N FÜR PORSCHE-KRAFTFAHRZEUGE IM RAHMEN VON PORSCHE DRIVE

Mietvertrag über ein/e Ferienhaus/ Ferienwohnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Nordhorn Wilhelm-Raabe-Straße 63

Mietvertrag. für eine Ferienwohnung. im Müritz-Nationalpark Kratzeburg Granzin 38

Sven Goedecker. Adresse: Alte Poststr. 72. Telefon: 0176 / Vorschäden der PA:

über das Kfz VW-Transporter (Kombi) mit dem amtlichen Kennzeichen LD-Z6678

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Allgemeine Vermietbedingungen

UED GmbH Kamper Weg 331 Düsseldorf Deutschland Allgemeine Vermietbedingungen 1. Allgemeines

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Fahrradverleih

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PMS PARK AND FLY HAMBURG PARK MANAGEMENT SERVICE, AM RAAKMOORGRABEN HAMBURG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbepark Westheim - Konferenzplaner. Raummieten. Konferenzraum A1.18. Konferenzraum A2.09. Seminarraum A m²

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) für Mietfahrzeuge

AGB für den. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den. Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.

Kfz-Reparaturbedingungen

Mietvertrag. - nachfolgend Vermieter genannt - Name:

Bunk Campers. Fahrer. 21 Jahre für Kategorie Roadie, alle anderen Kategorien 25 Jahre. Mindestalter (auch für. Zusatzfahrer

Tel +43 (0) Fax +43 (0) Mail

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

WEECONPRESS Mietvertrag Maschinen Werkzeuge 2015

Transkript:

1. Reservierung und Rücktritt Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf Mietpreis und Kaution bezahlt hat. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Beim Rücktritt vom Mietvertrag, spätestens 4 Wochen vor vereinbarter Fahrzeugübergabe, sind 25 Prozent, bei Rücktritt 2 Wochen vor vereinbarter Übergabe 50 Prozent, bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn 90 Prozent der Gesamtmietsumme. Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen. 1.1 Wird das Fahrzeug bei einer Stornierung durch den Vermieter selbst weitervermietet sind nur 10 % der Gesamtmietsumme als Stornokosten zu bezahlen. 2. Mietpreis Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. 3. Zahlungsweise Bei Vertragsabschluß spätestens innerhalb 8 Tagen danach, ist eine Anzahlung in Höhe von 200,-- zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens 14 Tage vor der Übernahme des Fahrzeuges zum Mietbeginn zu bezahlen. 4. Übernahme und Rückgabe Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen. Wird das Fahrzeug nicht bis 17.30 abgeholt, kann dieses erst am kommenden Arbeitstag abgeholt werden, der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Schadensersatz,wenn er den Termin nicht rechtzeitig wahrnimmt. Wird das Fahrzeug mehr als eine Stunde zu spät abgegeben ist der Vermieter berechtigt eine Tagesmiete zu berechnen. Des weiteren kann der Mieter wegen der verspäteten Rückgabe für die dadurch entstandenen Kosten (z.b. wenn das Fahrzeug bereits weiter vermietet war) zur Rechenschaft gezogen werden, auch für die Kosten die der Vermieter durch die verspätete Rückgabe hat. Seite 1 von 5

5. Kaution Vor Übergabe des Fahrzeuges muss eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden, die insbesondere Ansprüche des Vermieters aus Anlass der Rückgabe des Fahrzeuges in beschädigtem und ungereinigten Zustand abdeckt. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 850,00. Die Selbstbeteiligung für die Vollkaskoversicherung/Teilkaskoversicherung beträgt - sofern nichts anderes vereinbart wurde- 1000,00. Die Bezahlung kann in bar bei Übergabe des Fahrzeuges oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem alle etwa vorhandenen Beschädigungen bzw. Beanstandungen des Mieters protokolliert werden. Einwendungen des Mieters gegen die Richtigkeit der in dem Protokoll enthaltenen Feststellungen sind ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand, abgesehen von den im Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden, wird die Sicherheitsleistung vollständig zurückgewährt. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben und muss in frisch gereinigtem Zustand und vollgetankt zurückgegeben werden. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungskosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß gültigen Preisliste zu bezahlen (Toilette 65,00 ; Außenreinigung 40,00 ; Innenreinigung 100,00 ). Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Auch ein höherer Aufwand des Vermieters bleibt vorbehalten. 6. Führungsberechtigte Das Alter des Mieters muss mindestens 21 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges. Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dadurch nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für gewerbliche Zwecke, außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden. 7. Schutzbrief Der Schutzbrief wird vom Vermieter gestellt. 8. Obhutpflicht Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Seite 2 von 5

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für Länder, die nicht der EU angehören, und alle außereuropäischen Länder muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter und ein spezieller Versicherungsschutz vereinbart werden. Dies gilt besonders für folgende Länder: Türkei, Tunesien, Marokko, Rumänien, usw. 9. Wartung und Reparaturen Die Kosten der laufenden Unterhaltung z.b. Betriebsstoffe, des Mietfahrzeuges trägt der Mieter, die für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Fahrzeugeigentümer. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,-- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Fahrzeug- Eigentümer gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10 ). 10. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand ( der Vermieter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Schadensersatz zu verlangen.) Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkoholoder Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 -Durchfahrtshöhe- gemäß 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVo verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalls gehabt. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. 11. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet dem Mieter für die Bereitstellung des reservierten Fahrzeuges für die vereinbarte Zeit. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Tagen ein dem reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Auch nicht für sogenannten vertanen Urlaub. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Fahrzeugrückgabe im Fahrzeug zurücklässt. Seite 3 von 5

12. Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist oder wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 500,-- übersteigt, sofern nicht anders die erforderliche Feststellung zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 50,-- auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. (Der Mieter hat unverzüglich den Vermieter telefonisch von einem Schaden zu unterrichten). Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen. 13. Speichern von Personaldaten Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltene Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm Selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 14. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren. 15. Schlussbestimmungen Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart. Mindestalter: Das Mindestalter von Mieter u. Fahrer muss mind. 21 Jahre betragen. Mieter und Fahrer müssen einen gültigen Führerschein der Klasse III, bzw. der deutschen Klasse B besitzen. Seite 4 von 5

Mitnahme von Tieren: Die Mitnahme von Tieren ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Die Fahrzeuge werden u.a. auch an Allergiker vermietet. Etwaige Mietausfälle, Reinigungskosten und Schadensersatzforderungen die durch die unerlaubte Mitnahme von Tieren entstehen, sind vom Mieter bei Nichtbeachtung zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mietfahrzeuge nicht mit Bio- Diesel betankt werden dürfen. Etwaig dadurch enstehende Schäden sind vom Mieter zu tragen. Seite 5 von 5