Allgemeines DIENSTLEISTUNGS VERTRAG zwischen Kunde (Auftraggeber) und BAT Bischoff Analysentechnik GmbH Taunusstr. 27 61267 Neu Anspach Seite 1
Leistungsübersicht Seite ALLGEMEINES 1 Leistungsübersicht 3 2 Gegenstand des Vertrages 4 3 Preise 4 4 Zahlungsbedingungen 4 5 Dauer des Service Vertrages 4 6 Haftung 4 7 Verjährung 5 8 Erfüllungsort 5 9 Allgemeine Bedingungen 5 10 Schlussbestimmungen 5 Dienstleistungs Pakete 01 Inspektion 6 02 Wartung 7 03 Revision 8 04 Rufbereitschaft 10 05 Hotline Service 11 ANHANG I Systemumfang 12 ANHANG II Ersatzteile 13 Seite 2
Leistungsübersicht 1. LEISTUNGSÜBERSICHT 01 Inspektion Inspektion des Analysesystems durch unser Service Personal X Inspektion / pro Jahr, Dauer X Tage Preis: in Euro pro Jahr 02 Wartung Wartung des Analysesystems durch unser Service Personal X Wartung / pro Jahr, Dauer X Tage Preis: in Euro pro Jahr 03 Revision Revision des Analysesystems durch unser Service Personal X Revisionen / pro Jahr, Dauer X Tage Preis: in Euro pro Jahr 04 Rufbereitschaft Ansprech- und Einsatzbereitschaft rund um die Uhr durch unser Service Personal Reaktionszeit Std. Preis: in Euro pro Jahr 05 Hotline Service Telefonische Unterstützung durch unsere Service Spezialisten ( Mobiltelefon, Remote Verbindung zum System ). Preis: in Euro Pro Jahr Seite 3
Leistungsübersicht 2 GEGENSTAND DES VERTRAGES Gegenstand des Service Vertrages ist die in den jeweiligen Service Paketen festgelegte Leistung zu dem im Anhang I beschriebenen Systemumfang. 3 PREISE 3.1 Mit den vereinbarten Preisen werden die Leistungen der einzelnen Pakete entsprechend der Festlegung abgegolten. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 3.2 Die Preise werden im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung in gegenseitigem Einvernehmen angepaßt. 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Zahlung hat nach erbrachter Leistung und Rechnungslegung zu erfolgen. 5 LAUFZEIT DES SERVICE VERTRAGES Der Service Vertrag tritt ab Unterzeichnung in Kraft und gilt bis 31.12.2004. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monate vor Ablauf von einem Partner schriftlich gekündigt wird. 6 HAFTUNG BAT hat alle Schäden an der instandzuhaltenden Einrichtung, die BAT schuldhaft verursacht hat, unentgeltlich zu beseitigen. Kommt BAT seiner Schadensbeseitugungspflicht nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Lässt BAT diese Nachfrist durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Instandhaltungsgebühren verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen. Das gleiche gilt auch in allen anderen Fällen des Fehlschlagens der Schadensbeseitigung. Der Auftraggeber hat nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist auch das Recht, sofern das durchführbar ist, den Schaden durch Dritte beseitigen zu lassen und von BAT Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Neben der in Absatz 1 geregelten Haftung für Schäden an der instandzuhaltenden Einrichtung selbst haftet BAT dem Auftraggeber dem Grunde nach für schuldhaft zugefügte Sach- und Personenschäden. Der Höhe nach ist diese Haftung pro Schadensereignis auf EUR 1.500.000,- für alle Schadensereignisse eines Jahres auf EUR 4.500.000,- beschränkt. Die Haftung für andere Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. BAT haftet insbesondere nicht für indirekte und Folgeschäden oder Verluste wie z.b. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind. Seite 4
Leistungsübersicht Vorstehende Haftungsausschlüsse und beschränkungen gelten nicht, soweit z.b. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder zugesicherten Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Gesetzliche Beweislasten bleiben unberührt. 7 VERJÄHRUNG Die Haftungsansprüche und die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in sechs Monaten, beginnend mit der Abnahme der jeweiligen Instandhaltungsleistung. Dies gilt nicht für Verjährungspflichten, die nach dem Gesetz vertraglich nicht verkürzt werden können. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von BAT, so gilt die Abnahme nach Ablauf von fünf Arbeitstagen seit Anzeige der Beendigung der jeweiligen Instandhaltungsleistung als erfolgt. 8 ERFÜLLUNGSORT Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Bad Homburg v.d.h. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche auch vor den für den Käufer örtlich und sachlich zuständigen Behörden und Gerichten geltend zu machen. 9 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Soweit in diesem Service Vertrag nicht abweichend geregelt, gelten im Übrigen für Lieferungen und Leistungen von BAT unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen. 10 SCHLUSSBEMERKUNG Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Absprachen. Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Falls ein Teil dieses Service Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt...., den Neu Anspach, den BAT Bischoff Analysentechnik GmbH Technischer Service Seite 5
Paket 01 Inspektion 1 INSPEKTION BAT übernimmt die regelmäßige Durchführung der in der Leistungsübersicht beschriebenen Leistungen für das Analysensystem. Der Systemumfang ist im Anhang näher beschrieben. 2 LEISTUNGSÜBERSICHT - Detaillierte Sichtprüfung und Funktionskontrolle - Datensicherung - Kalibrierung mit zertifizierten Prüfmedien - Inspektions Service Bericht Seite 6
Paket 02 Wartung 1 WARTUNG BAT übernimmt die regelmäßige Durchführung der in der Leistungsübersicht beschriebenen Leistungen für das Analysensystem. Der Systemumfang ist im Anhang näher beschrieben. 2 LEISTUNGSÜBERSICHT - Detaillierte Sichtprüfung und Funktionskontrolle - Datensicherung - Wechsel von Verschleißteilen - Dichtigkeitsprüfung - Kalibrierung mit zertifizierten Prüfmedien - Wartungs Service Bericht Seite 7
Paket 03 Revision 1 REVISION BAT übernimmt die regelmäßige Durchführung der in der Leistungsübersicht beschriebenen Leistungen für das Analysensystem. Der Systemumfang ist im Anhang näher beschrieben. 2 LEISTUNGSÜBERSICHT - Detaillierte Sichtprüfung und Funktionskontrolle - Überprüfung der Applikation (Trenneigenschaften, Überlagerung von Störkomponenten) - Datensicherung, Softwareüberprüfung - Wechsel von Verschleißteilen - Dichtigkeitsprüfung - Kalibrierung mit zertifizierten Prüfmedien. Erstellung eines Meßprotokolls. - Revisions Service Bericht Seite 8
Paket 03 Revision 5 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN Folgende Leistungen werden jeweils nach unseren gültigen Verrechnungssätzen zusätzlich in Rechnung gestellt: 5.1 Wartezeiten und Zusatzarbeiten, die wir nicht zu vertreten haben. 5.2 Eventuell verwendete Ersatz- und Verschleißteile. Seite 9
Paket 04 Rufbereitschaft 1 RUFBEREITSCHAFT Verfügbarkeit eines Service Spezialisten 2 Verfügbarkeit 24 Stunden am Tag, an allen Kalendertagen des Jahres. Ein telefonischer Rückruf zur technischen Klärung erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Minuten nach Eingang des Anrufes. Nach Abschluss einer Rufbereitschaft, wird dem Kunden eine Mobiltelefonnummer mitgeteilt, unter der unser Service erreichbar ist. 3 Einsatzbereitschaft vor Ort Falls es nicht möglich ist, eine telefonische Fehlerdiagnose mit anschließender Handlingsanweisung durchzuführen, erfolgt auf Anforderung des Auftraggebers der Einsatz eines BAT - Spezialisten am Betriebsort des Systems. Die Kosten dieses Einsatzes werden gesondert nach den jeweils gültigen BAT Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt. Die nachstehend aufgeführte Reaktionszeit gilt vom Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber. Vereinbarte Reaktionszeit : maximal Stunden Sollte sich aufgrund der Telefon - Diagnose herausstellen, dass Ersatzteile benötigt werden, die auf der Baustelle nicht vorhanden sind, so kann sich die vereinbarte Reaktionszeit um Stunden verlängern. Seite 10
Paket 05 Service Hotline 1 SERVICE HOTLINE Die Service - Hotline bietet direkte Systemunterstützung durch BAT - Spezialisten mittels telefonischer Beratung. 2 BAT gewährleistet die Service Hotline an allen Werktagen montags bis freitags in der Zeit von: * 7.00 Uhr - 20:00 Uhr MEZ 3 Telefonnummer der Service Hotline: * Tel.: +49 (0)1711255051 5 Die Service Hotline kann für folgende Fälle genutzt werden: Unterstützung bei - Anwendungs- und Bedienproblemen - Fehlerlokalisierung - Fehlerbehebung Informationen über - Technische Neuerungen - Hard- und Software - Funktionen - Servicebelange Remote Zugriff - Diagnose - Bedienungsunterstützung - Datenaustausch Seite 11
/ Anhang 1 Systemumfang 1 SYSTEMUMFANG ANLAGENBEZEICHNUNG 1. Analysensystem Sückzahl Typ Seite 12
/ Anhang 2 Ersatzteile 1 ERSATZ- / AUSTAUSCHTEILE ANALYSENSYSTEM Artikel Nr. Type Bezeichnung Seite 13