Breitbandausbau in Schleswig-Holstein

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Wir würden uns freuen, Ihnen in einer der nächsten Ausschusssitzungen die Strategie zu präsentieren und für eine Diskussion zur Verfügung zu stehen.

Transkript:

Breitbandausbau in Infrastrukturziel und Betreibermodelle Berlin, 30.11.2017 Richard Krause

Unsere Träger: BKZSH Wer wir sind und was wir tun? Das Breitband-Kompetenzzentrum (BKZSH) ist eine gemeinsame Einrichtung der kommunalen Landesverbände Städteverband, ischer Gemeindetag, Schleswig- Holsteinischer Landkreistag und wird durch das Land mit Mitteln aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft gefördert. Unsere Aufgabe: Das Breitband-Kompetenzzentrum (BKZSH) berät, begleitet und unterstützt die öffentlichen und privaten Akteure beim flächendeckenden Glasfaserausbau in. Das BKZSH stellt dafür Informationen über die Verfügbarkeit von Breitbandnetzen, Fördermöglichkeiten und rechtliche Grundlagen bereit, zeigt Wege zur Planung eines NGA-Netzes auf und begleitet die Schritte von der Markterkundung, über die Betreiberauswahl und den Ausbau bis zum Betrieb des Glasfasernetzes.

Breitbandziel des Bundes Netzallianz Digitales Deutschland - BMVI: Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Ende des Jahres 2018 eine flächendeckende Versorgung der bundesdeutschen Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen. (vgl. Netzallianz Digitales Deutschland, Kursbuch Netzausbau vom 07.10.2014, S. 3) Digitale Agenda 2014-2017 - Die Bundesregierung: Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von min. 50 Mbit/s bis 2018 entsteht. (vgl. Digitale Agenda, August 2014, S. 9)

ZIEL: Entwicklung einer nachhaltigen Breitband-Infrastruktur, die auf Basis von Glasfasernetzen errichtet wird. Bis 2025 sollen min. 90% der Haushalte und bis 2030 alle Haushalte in SH über eine Glasfaseranschluss verfügen. Für die Optimierung der Grundversorgung ist die Umsetzung von Zwischenlösungen zulässig, wenn dabei das langfristige Ziel unterstützt wird. (vgl. Breitbandstrategie Breitband 2030, S. 15)

Breitbandstrategie Instrumente Breitband-Kompetenzzentrum (BKZSH): zentrale Koordinierungsstelle für die kommunalen Projekte sowie die Anbieter Investitionsbank : Förderbank des Landes mit einem klaren Fokus auf Breitband Fördermittel: Flankierung des Ausbaus (einschließlich Förderung von Beratungsleistungen bei den kommunalen Projekten) Landesbürgschaften: Unterstützung der Hausbanken

Aufgaben des Breitband-Kompetenzzentrum zentrale Koordinierungsstelle für alle kommunalen Projekte sowie die Anbieter Breitbandinformationssystem Schleswig Holstein ( BISH Version 2.0 ab Juli 2017 ) Mitarbeit im Lenkungsausschuss Breitband Informationsveranstaltungen für die Kommunalen Einsteiger-, Fortgeschrittenen Workshops, Open Access- und Banken Workshop Mitarbeit auf Bundesebene in der AG Standardisierung und AG GIS Enge Koordination und Beratung mit dem LLUR bei allen Fördermaßnahmen Entwicklung Landesbackbone (Lückenschlusskonzept)

Tägliche Aufgaben des Breitband-Kompetenzzentrum Begleitet Gemeinde / Ämter / Kreise in allen Fragen des NGA Ausbaues Begleitet Zweckverbände in allen Phasen der Verfahren Organisiert Erfahrungsaustausch Unterstützt den VSHEW und Gemeinde und Stadtwerke Neue Aufgaben: Open Access Kommunikationskonzept - Betreiberbetreuung

Bedarfsentwicklung

Technische Möglichkeiten

Strategie der Deutschen Telekom

Ausbaustand Kreise & kommunale Akteure

Betreibermodell Gemeinden, Städte Aufgabenübertragung über einen öff.-rechtl. Vertrag Banken: IBSH, KfW, Hausbanken, regionale Banken, u.a. Darlehen Zins und Tilgung Zweckverband Verpachtung des pass. Netzes Pachtzahlung Pächter/ Netzbetreiber ( plant [Faserplanung], betreibt, wartet das passive Netz) Bauausschreibung erfolgt extra durch ZV hier erfolgt nach erfolgreicher Vermarktung eine Feinplanung!

Das -Modell: Zweckverband VORTEILE + Kommunalkreditfähigkeit (mögliche Verbandsmitglieder: Gemeinden, Ämter, Kreise Beteiligung privater nur in engen Grenzen möglich [vgl. 2 Abs. 2 Satz 2 GkZ]) + Niedrigere Zinsen, längere Kreditlaufzeiten als bei privatwirtschaftlichen Organisationsformen + Keine Renditeerwartungen + Förderfähigkeit (förderfähig sind nach Ziffer 3 Breitbandrichtlinie SH nur Gemeinden und Gemeindeverbände zzgl. Ämter und Zweckverbände [vgl. Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig- Holsteins (Breitbandrichtlinie) vom 16.08.2012 (Amtsbl. Schl.-H. 2012 S. 784 derzeit in Überarbeitung)] und als Betreibermodell im Rahmen des Bundesförderprogramms) Weitergabe dieser finanziellen Vorteile an den Betreiber über eine rein kapitaldienst- und sonstige Kosten deckende Pachtforderung. Diese dem Pächter gewährte Beihilfe ist gem. der NGA-RR zulässig. Es wird kommunale Infrastruktur geschaffen. Das passive Netz gehört dem ZV.

Förderung: Rahmenbedingungen des Landes SH Zuwendungen an: Kommunen, Ämter, Kreise, kommunale Zweckverbände Zuschuss: bis zu 75 % der Gesamtkosten (brutto) Kontingente: 20 Mio. ELER-Mittel bis 2023 (inkl. leistungsgebundene Reserve) 10 Mio. GAK-Mittel (jährlich 2 Mio für Grundversorgung Download kleiner 16 Mbit/s; keine NGA-Lösungen; max. 500.000,- ) 21,3 Mio. Sondervermögen Breitband (Digitale Dividende II) 14 Mio. Sondervermögen Breitband (Landeseinlage) einzelgemeindliche Lösung nur im Ausnahmefall Beachtung der Vergaberegeln Das BKZSH ist Bestandteil jeder Breitbandmaßnahme

Stand Frühjahr 2017 Hausadressen homes passed: 32% Hausadressen homes connected: 24%

Stand Ende 2020 (Prognose!) Hausadressen homes passed: ca. 50% möglich Stand Ende 2022 (Prognose!) Hausadressen homes passed: ca. 65% möglich

Ergebnisse in SH Derzeitiger Ausbaustand FTTH/B 483 Gemeinden in Betrieb 72 Gemeinden im aktuellen Ausbau Anschlussquote: 24% der HH in SH homes connected Homes Passed: ca. 32% der HH in SH Mittelfristige Ausbauplanung in nahezu allen Kommunen oder kommunalen Zusammenschlüssen Es entsteht nachhaltige kommunale Infrastruktur!

Unsere Kontaktdaten Das Team: Richard Krause Johannes Lüneberg Thomas Ulbricht Julia Heinke Gabriele Prestin-Weidmann Horst Striebich, Bgm. a.d Die Adresse: Reventlouallee 6 24105 Kiel Tel: 0431 / 57 00 50 92 Fax: 0431 / 57 00 50 90 Mail: info@bkzsh.de [vorname.nachname@bkzsh.de] Web: www.bkzsh.de