Anlage 3 / Reitpferd Gesundheitliche Bedingungen für die Zulassung von Hengsten zur Körung bzw. Eintragung von Hengsten in die Zuchtbücher 1) Gesundheitliche Bedingungen für die Zulassung von Reitpferdehengsten zur Körung und / oder Eintragung in die Zuchtbücher Die durch Kooperationsvertrag an den Verband gebundenen Tierkliniken untersuchen und befunden die Hengste. Einschließlich der von den Eigentümern/ Bevollmächtigten zu unterschreibenden Erklärungen ergeben sich folgende Formulare bzw. Abläufe: 2) Erstellung von Röntgenaufnahmen für die Erstkörung Ausschließlich digitale Röntgenaufnahmen sind als CD in der jeweiligen Vertragsklinik des betreffenden Zuchtverbandes einzureichen. Als derzeitiger Standard gilt DICOM 3.0. Eine gute Aufnahmequalität der Röntgenbilder ist Voraussetzung für eine einwandfreie tierärztliche Interpretation. Erwartet wird der Standard, wie er in dem derzeit gültigen Röntgenleitfaden gefordert wird. Sind Röntgenbefunde erkennbar, die einer genauen Abklärung durch Zusatzaufnahmen bedürfen, sind diese zu stellen. Röntgenaufnahmen, die bezogen auf den Körtermin maximal 3 Monate alt sind, besitzen Gültigkeit. Alle 14 Röntgenaufnahmen müssen dokumentationssicher und unverwechselbar bei der Herstellung beschriftet werden. Die Zuordnung zu einem Pferd muss zweifelsfrei möglich sein. Alle Aufnahmen sind entsprechend zu kennzeichnen: Besitzer des Pferdes oder Auftraggeber Name bzw. Abstammung des Pferdes Lebensnummer, Alter, Geschlecht Aufnahmedatum Hersteller der Röntgenaufnahmen Die folgenden Röntgenaufnahmen sind mit einbelichteten Seitenzeichen am sedierten Pferd ohne Hufeisen zu erstellen: - Zehe vorne beidseits (90 ) - Oxspringaufnahmen vorne beidseits (mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes) - Zehe hinten beidseits (90 ) - Sprunggelenke beidseits (0, 45 und 115 ) - Kniegelenke beidseits (110 ) 1
Der Abgabetermin der Röntgenbilder, der schriftlichen Befundung und der Befunde der klinischen Untersuchung werden vom Zuchtverband festgelegt. Die Röntgenkommission behält sich vor, zur besseren Interpretation zusätzliche Aufnahmen anzufordern. Qualitativ und technisch fehlerhafte Röntgenaufnahmen müssen in jedem Fall wiederholt werden. Sollten die Aufnahmen nicht den Mindestanforderungen an Technik und Qualität entsprechen, kann ein Hengst keine Zulassungsempfehlung zur Körveranstaltung erhalten. Klinisch auffällige Befunde werden ggf. bis zur Körentscheidung verfolgt. Um die Aussteller der Hengste, den Veranstalter und die Tierärzte vor Haftungsansprüchen zu schützen, ist die Röntgenkommission für die Beurteilung der Röntgenbilder auf eine gute Qualität angewiesen. 2
3. Protokoll über die klinische Untersuchung eines Hengstes (Reitpferd) Interne ID-Nr. 1. Eigentümer 2 Name des Pferdes geb. 3. Lebensnummer Chipnummer Abzeichen verglichen 4. Farbe Vater Muttervater 5. Frühere Erkrankungen/Operationen ja keine Eigentümer-Erklärung liegt vor Medikation in den letzten 6 Wochen 6. Impfschutz, eingetragen im Influenza Herpes Tetanus Pferdepass Sonstiges: 7. Zeuge der Untersuchung Untersuchung 8. Pflege und Ernährungszustand o.b.b. Bsh: 9. Haut und Narben (z.b: OP- Narben, Nabelbruch etc.) o.b.b. Bsh: 10. Kopf-, Hals-, Rumpfbereich, Rücken adpektorisch und o.b.b. Bsh: Palpatorisch 11. Schneidezähne o.b.b. Bsh: Überbiss (weniger als 50% in Reibung bei physiologischer nein ja Kopfhaltung) 12. Augen (abgedunkelter Raum) o.b.b. Bsh: 13. Hoden Konsistenz rechts prall-elastisch weich links prall-elastisch weich Größe rechts gänseei entenei hühnerei kl. als hühnerei links gänseei entenei hühnerei kl. als hühnerei Besonderheiten 14. Präputium, Hodensack o.b.b. Bsh: 15. Kreislauf- und Atmungsapperat in Ruhe (inkl. Auskulation) o.b.b. Bsh: 16. spontaner Husten nicht vorhanden vorhanden 3
Lebensnummer des Pferdes 17. Adspektion und Palpation der Gliedmaßen VL VR HL HR 18. Stellung, Huf, Hufform o.b.b. Bsh: 19. Beschlag nein vorne hinten Besonderheiten 20. Beurteilung im Schritt und Trab an der Hand auf der Graden auf festem Boden o.b.b. Bsh: 20a. Traben auf dem Zirkel auf weichen und festem Boden auf beiden Händen o.b.b. Bsh: 20b. Rückwärtsrichten o.b.b. Bsh: 20c. enge Wendungen o.b.b. Bsh: 21. Neurologische Störung Hinweise auf Ataxie, Zuckfuß, ja nein Rammigkeit/Shivering 22. Untersuchung unter Belastung bis zum Eintritt intensiver o.b.b. Bsh: Atmung 23. Atemgeräusch, während und nach Belastung nein inspiratorisch expiratorisch 23a. Laryngoskopie unter Sedation (zwingend bei vorhandenem synchron mit vollständiger Abduktion der Stellknorpel Atemgeräusch) asynchron mit vollständiger Abduktion der Stellknorpel Kehlkopf (Bewegung asynchron mit unvollständiger Abduktion der Stellknorpel der Stellknorpel) sonst. Befunde: 2. Laryngoskopie am Befunde: 24. Auskultation von Herz und Lunge nach Belastung o.b.b. Bsh: 25. Weitere Untersuchungen Nachuntersuchung erforderlich nein ja, wegen Untersuchungsdatum Name des Tierarztes Unterschrift, Stempel des (Druckbuchstaben) Tierarztes 4
4. Erklärung über verabreichte Medikamente Bitte geben Sie diese Erklärung am Tag der Anlieferung an das Auktionsbüro Daten zum Pferd: Kat-Nr.: Abstammung: _ LN: Farbe: Eigentümer: Hiermit erklären wir verbindlich, dass dem oben genannten Pferd seit der klinischen Untersuchung ausschließlich folgende Medikamente/Substanzen (Antiparasitika und Impfungen ausgeschlossen) verabreicht wurden: Datum Wirkstoff Art der Verabreichung Grund / Diagnose Unterschrift Tierarzt (Stempel) / verantwortliche Der Aussteller erklärt sich mit einer Medikationskontrolle im Rahmen der Körveranstaltung einverstanden. Dem Hengst wurden in der angegebenen Zeit keine Medikamente verabreicht. Unterschrift des Eigentümers/Bevollmächtigter: 5
5. BESTÄTIGUNG Kat.-Nr. (Vorauswahl) des Hengstes: Abstammung Vater: Muttervater: Eigentümer: Lebensnummer: Farbe: Der/die Eigentümer bestätigt/bestätigen, dass der Hengst keine Anzeichen von Weben, Koppen u./o. Sommerekzem zeigt. An dem Pferd wurden durchgeführt: (OP-Bericht und ggfs. Röntgenbilder beilegen) Arthroskopie (Chip-OP) nein ja, wenn ja bitte Angabe der operierten Gelenke und Röntgenbilder vor OP sowie OP-Bericht beilegen Nabelkorrektur nein ja Kolik - OP nein ja Schweif-Korrektur nein ja Kopper OP nein ja Kehlkopfpfeifer-OP (Ton OP) (sonstige Stimmbandkorrekturen) Bockhuf-/Sehnenstelzfuss-OP (sonsitge Fehlstellungen) nein nein ja ja Sonstige Eingriffe: Dem Hengst ist aufgrund veterinärmedizinischer Befunde noch nie die Zulassung zur Körung u./o. Auktion verweigert worden, noch wurde er aus diesen Gründen nicht gekört. Ort, Datum Eigentümer/ Bevollmächtigter 6
6. Medikationskontrolle Nach Bekanntgabe des Körurteils wird nach jedem Ring von den gekörten Hengsten und den zur Auktion angemeldeten, nicht gekörten Hengsten eine Medikationsprobe entnommen. 7. Röntgenologische Untersuchung / sog. Röntgenkommission a) Bewertungstermin der röntgenologischen Untersuchungen: An Hand vorliegender Ergebnisse der vorgeschriebenen klinischen Untersuchungen und der Bewertung oben aufgeführter Röntgenaufnahmen erfolgt in einer zeitnahen Sitzung vor der Hauptkörung die Zulassung der Hengste unter gesundheitlichen Aspekten. Zur Qualitätssicherung beruft der Verband eine Kommission (die sog. Röntgenkommission), welcher oben genannte Daten zur Entscheidungsfindung vorgestellt werden. Mitglieder der Kommission: 1. Vertreter der durch Kooperationsvertrag gebundenen Tierkliniken (mindestens zwei müssen anwesend sein) 2. Zuchtleiter der Verbände 3. der beratende Veterinär der Körkommission 4. Tierarzt der Vereinigten Tierversicherung b) Protokoll: Die Tierklinik erstellt für den Hengst ein unterschriebenes Protokoll bezogen auf klinische und röntgenlogische Befunde. Dieses Protokoll erhält der Aussteller und es dient als Grundlage der Vertragstierärzte bei der Beratung von Kunden. c) Selektionskriterien Ein Hengst ist nicht körfähig, wenn dieser einen der nachfolgenden röntgenologischen Befunde aufweist: im Kniegelenk einen OCD-Befund und/oder eine Einkerbung oder in beiden Sprunggelenken einen OCD-Befund oder in mehr als 3 Gelenken isolierte Verschattungen ( Chips ) oder einen mittel- bis hochgradigen Spat-Befund (Kategorie B bzw. Röntgenklasse III und höher) oder zystoide Defekte Ein Hengst ist auch dann nicht körfähig, wenn dieser einen der nachfolgenden Befunde aufweist: eine Kehlkopflähmung (Grad 3 und höher nach Ohnesorge) oder ein offensichtliches Anzeichen (ab Grad 2 von 5) einer Ataxie oder eine Equine rezidivierende Uveitis (periodische Augenentzündung) oder eindeutige klinische Anzeichen von Sommerekzem oder einen Bockhuf oder Überbiss oder Unterbiss (Reibungsfläche unter 50 Prozent) oder Hodenmangel Ein Hengst ist auch dann nicht körfähig, wenn eine der folgenden Operationen aufgrund des entsprechenden Befundes durchgeführt worden ist: Koppen oder Schiefschweif oder Kehlkopfpfeifen oder Sehnenstelzfuss/Bockhuf oder Neurektomie oder Equine rezidivierende Uveitis (periodische Augenentzündung) Hodenhochstand 7
Anmerkungen: - ein gänseeigroßer Hoden ist der Idealzustand bei Reitpferdehengsten; ein hühnereigroßer Hoden ist bedenklich. Reitpferdehengste mit hühnereigroßen Hoden können jedoch nach der Gesundheitsuntersuchung und vor der Körung eine Spermaqualität gemäß der Gewährschaftsbestimmungen nachzuweisen. Die Bewertung der Röntgenuntersuchungen hat anhand der aktuellen sowie präoperativen Röntgenaufnahmen zu erfolgen. 8.Berufung einer Schiedskommission der Tierärzte 1. Sobald bei der Zulassung von Hengsten zur Körung aus veterinärmedizinischer Sicht fragliche bzw. strittige Befunde auftreten, wird eine Schiedskommission vorrangig bei der Bewertung der radiologischen Befunde tätig. Für klinische oder andrologische Fragestellungen steht es den Verbänden frei, Spezialisten für das entsprechende Gebiet zu beauftragen. 2. Der Verband wird in diesem Fall grundsätzlich drei Mitglieder dieser Kommission beauftragen, die nicht zum betroffenen Zuchtverband gehören. 3. Die Berufung erfolgt alle vier Jahre durch den Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v. (FN) die Vorschläge kommen aus dem Arbeitskreis der Verbandstierärzte. Derzeit sind folgende Tierärzte in die Schiedskommission berufen: Dr. V. Baltus, Dr. W. Jahn, Dr. M. Köhler, Dr. A. Merz 4. Für die Zulassung zur Körung aus veterinärmedizinischer Sicht ist die Entscheidung dieser berufenen Schiedskommission bindend. 5. Im Streitfall bezüglich radiologischer Beurteilungen im Falle einer Reklamation nach Verkauf besteht ebenfalls für die Verbände die Möglichkeit, die Schiedskommission anzurufen. 6. Das Honorar für die Mitglieder der Schiedskommission beträgt für die Betrachtung und Beurteilung der Röntgenbilder 100 netto pro Gutachter. Bei Bestätigung der Befundung durch die Schiedskommission muss der Eigentümer des Hengstes die Kosten der Schiedskommission übernehmen, bei Änderung der Befundung durch die Schiedskommission muss der betroffene Zuchtverband die Kosten der Schiedskommission tragen. 8
Anlage 3 Gesundheitliche Bedingungen für die Zulassung von Kaltblut-, Reitpony-, Haflinger-, und Hengsten sonstiger Rassen zur Körung und/ oder Eintragung in die Zuchtbücher (mit Ausnahme der Rassen deren Zuchtprogramm anderweitige Untersuchungen vorschreiben) 1. Als Grundlage dient der Tierärztliche Untersuchungsbericht, der dem Tierarzt nach Wahl des Eigentümers des Hengstes zum Untersuchungsablauf und zur Unterschrift vorliegt, einschließlich der Angaben und der Unterschrift des Eigentümers oder einer bevollmächtigten Person. Darüber hinaus muss das unterschriebene Dokument 3.Erklärung über verabreichte Medikamente vorgelegt werden. (siehe Blatt 9-13) Bei Anlieferung der Hengste zur Körung wird der Tierärztliche Untersuchungsbericht vom beratenden Veterinär der Körkommission auf Vollständigkeit und auf von der Norm abweichende Untersuchungsbefunde überprüft. Ergeben sich hier Hinweise auf Befunde, die die Körfähigkeit des Hengstes aus gesundheitlicher Sicht in Frage stellen, erfolgen sofern möglich Nachüberprüfungen am Körplatz. Grundsätzlich informiert der beratende Veterinär der Körkommission den Zuchtleiter des Verbandes als Mitglied der Körkommission über möglicherweise weiter bestehende Befunde, welche auch zur Nichtzulassung zur Körung oder zur Zurückstellung des Hengstes von der Körung führen können. Medikationskontrolle: Der Verband behält sich Medikationskontrollen bei Körveranstaltungen vor. 9
2. Protokoll über die klinische Untersuchung eines Hengstes Name des Hengstes: Lebensnummer (UELN) und Transpondernummer: Farbe und Abzeichen verglichen: Besitzer: Der oben beschriebene Hengst wurde heute von mir hinsichtlich folgender Punkte untersucht: 1. Allgemeiner Gesundheitszustand: 2. Sind erworbene Exterieurmängel (Gallen, Überbeine, Sehnenveränderungen u.ä.) festzustellen? nein ja, und zwar: 3. Sind Narben festzustellen, die auf Operationen hindeuten? nein ja, und zwar: 4. Sind Gebissanomalien festzustellen? nein ja, und zwar: 5. Ist eine Linsentrübung vorhanden? nein ja 6. Nabelbruch oder Hernien des Skrotums festzustellen? nein ja 7. Herz und Lunge (Belastungstest kann freier Galopp oder Longieren sein) 7.1 Störungen im Ruhezustand nein ja 7.2 Unnormale Atemgeräusche unter Belastung nein ja 8. Hoden 8.1 Sind beide Hoden vollständig im Skrotum abgestiegen? nein ja 8.2 Unnormale Konsistenz nein ja 8.3 Unnormale Größe nein ja 8.4 Liegen weiter Anzeichen für Veränderungen an den äußeren Geschlechtsorganen vor? nein ja 9. Gelenke (Wenn Sie hier Ja angeben, benennen Sie bitte das (die) betreffende(n) Bein(e) 9.1 Patellaauffälligkeiten nein ja 9.2 Unnormale Gelenksfüllung nein ja 9.3 Liegen weitere Anzeichen für eine Erkrankung an den Gelenken vor? nein ja 10
10. Liegen Anzeichen für Abweichungen des normalen Bewegungsablaufes vor? nein ja 11. Liegen klinisch erkennbare Anzeichen für eine Krankheit mit erblicher Genese oder ein Erbfehler vor? nein ja 12. Liegen Anzeichen für eine Störung des Nervensystems vor? nein ja 13. Konnten Symptome einer ansteckenden Krankheit bei dem Hengst oder bei einem anderen Pferd des Bestandes festgestellt werden? nein ja 14. Aufgrund der von mir durchgeführten klinischen Untersuchung bestehen gegen die Verwendung des Hengstes in der Zucht aus tierärztlicher Sicht folgende/keine Bedenken. Ort, Datum (Unterschrift und Stempel des Tierarztes) Der für das Pferd Verantwortliche bestätigt, dass der in dieser tierärztlichen Bescheinigung identifizierte Hengst keine Anzeichen von Weben und Koppen zeigt und nicht unter Arzneimitteleinwirkung steht. An dem Pferd wurden seit der Geburt durchgeführt: Nabelkorrektur nein ja Schweif-Korrektur nein ja Kopper-OP nein ja Kehlkopfpfeifer-OP/Ton-OP nein ja Korrektur von Bockhuf/ Sehnenstelzfuß/sonstige Fehlstellungen nein ja Sonstige Eingriffe: Dem Hengst ist auf Grund veterinärmedizinischer Befunde in der Vergangenheit bereits die Zulassung zur Körung verweigert worden. nein ja Ort, Datum (Unterschrift des Hengstbesitzers/Verantwortlicher) Hinweis: Diese Bescheinigung darf bis zu dem Beginn der Körveranstaltung nicht älter als 14 Tage sein! 11
3. Erklärung über verabreichte Medikamente Bitte geben Sie diese Erklärung am Tag der Anlieferung an das Auktionsbüro Daten zum Pferd: Kat-Nr.: Abstammung: _ LN: Farbe: Eigentümer: Hiermit erklären wir verbindlich, dass dem oben genannten Pferd seit der klinischen Untersuchung ausschließlich folgende Medikamente/Substanzen (Antiparasitika und Impfungen ausgeschlossen) verabreicht wurden: Datum Wirkstoff Art der Verabreichung Grund / Diagnose Unterschrift Tierarzt (Stempel) / verantwortliche Person Der Aussteller erklärt sich mit einer Medikationskontrolle im Rahmen der Körveranstaltung einverstanden. Dem Hengst wurden in der angegebenen Zeit keine Medikamente verabreicht. Unterschrift des Eigentümers/Bevollmächtigter: 12
Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale Erbfehler bzw. -defekte (Letalfaktoren) Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch... Max. Grad der Ausbildung Eintragungsbestimmungen: Stuten/Hengsten Zuchtbuchabteilungen Monitoring bei erfassten Pferden Hyperkalämische Periodische Paralyse (HYPP)* American Quarter Horse American Paint Horse, Appaloosa Horse Gentest bei Nachkommen des Hengstes IMPRESSIVE (American Paint Horse, American Quarter Horse, Appaloosa Horse) Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Hengste und Stuten: Eintragung in Anhang (American Paint Horse, Appaloosa Horse) Eintragung ins Basis- oder Bestimmungsbuch oder Appendix (American Quarter Horse) Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest Polysaccharid Speicher Myopahie (PSSM) Typ 1 American Quarter Horse American Paint Horse, Appaloosa Horse Gentest bei Eintragung ins Zuchtbuch I oder II (American Paint Horse, Appaloosa Horse) Gentest bei Eintragung ins Zuchtbuch außer Basis- oder Bestimmungsbuch oder Appendix (American Quarter Horse) Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Hengste und Stuten: Eintragung in Anhang (American Paint Horse) Eintragung in Anhang b (Appaloosa Horse) Eintragung ins Basis- oder Bestimmungsbuch oder Appendix (American Quarter Horse) Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest Alle anderen Rassen Gentest bei Verdacht Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Hengste und Stuten: kein Einfluss auf die Eintragung Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest Glycogen Branching Enzyme Deficiency (GBED)* American Paint Horse, Appaloosa Horse Gentest bei Eintragung in HB I bzw. HB II(American Paint Horse) bzw. zur Körung (Appaloosa Horse) Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest 13
Hereditary Equine Regional Dermal Asthenia (HERDA) American Paint Horse, Appaloosa Horse Gentest bei Eintragung in HB I bzw. HB II (American Paint Horse) bzw. zur Körung (Appaloosa Horse) Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Lethal White Foal Sydrom (LWFS/LOW- Effekt)* American Paint Horse Gentest bei Eintragung ins Hengst- / Stutbuch I oder II Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest Schwere kombinierte Immundefizienz (SCID)* Araber Gentest bei allen Hengsten Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest Junctionalis Epidermolysis Bullosa (JEB)* Belgisches Kaltblut Gentest bei allen Hengsten Heterozygoter Träger des schadhaften Gens Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest Myotonie New Forest Pony Gentest bei allen Hengsten und Stuten oder bei beiden Elterntieren Träger des schadhaften Gens (Status A/C) Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk im Zuchtbuch mit Hinweis zum Gentest *oligofaktorielle Erbdefekte 14
Gesundheitsmerkmale Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch... Max. Grad der Ausbildung Eintragungsbestimmungen: Stuten/Hengsten Zuchtbuchabteilungen Monitoring bei erfassten Pferden Kieferanomalien alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersuchung die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.b. schief stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschluss-gründen. Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Stuten: Eintragung in Anhang bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Vermerk im Zuchtbuch des jeweiligen Zuchtverband Auskunft bei Zuchtverband kann eingeholt werden Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen Zuchtverbands- Abschnitten der Rassen. Kryptorchismus/ Microorchismus alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das Scrotum abgestiegen sein Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang bei den Reitpferden: in Hengstbuch II Vermerk im Zuchtbuch des jeweiligen Zuchtverband Auskunft bei Zuchtverband kann eingeholt werden 15
Patellaluxation bzw. -fixation Shetland Pony, Dt. Part-Bred Shetland Pony, Dt. Classic Pony, Friesen Tinker Hengste: fachtierärztliche Untersuchung (Palpation) aufgrund palpatorischer und adspektorischer Untersuchung eine dislozierbare Patella Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Vermerk im Zuchtbuch des jeweiligen Zuchtverband Auskunft bei Zuchtverband kann eingeholt werden Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes) alle Hengste mit inspiratorischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung Lähmung des Kehlkopfes Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk im Zuchtbuch des jeweiligen Zuchtverband Auskunft bei Zuchtverband kann eingeholt werden Spat Islandpferd Alle fünfjährigen Hengste: röntgenologische Untersuchung mittel- bis hochgradigen Spat- Befund Hengste: kein Einfluss auf die Eintragung Vermerk im Zuchtbuch des jeweiligen Zuchtverband Auskunft bei Zuchtverband kann eingeholt werden 16