Einheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen



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Transkript:

Einheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Gültig ab 1. Januar 2003

Berufsbildung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse 1.1.1 Eintragung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen 40,00 1.1.2 Betreuung, Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit einer Ausbildungszeit zu zwei Jahren 51,00 1.1.3 Betreuung, Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne Fertigkeitsprüfungen, mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren 81,00 1.1.4 Betreuung, Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit Fertigkeitsprüfungen, deren Abschlussprüfung ein Prüfstück und / oder eine Arbeitsprobe umfasst, mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren 112,00 1.1.5 Betreuung, Zwischenprüfung und Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit Fertigkeitsprüfungen, deren Abschlussprüfung mehr als ein Prüfstück und / oder mehr als eine Arbeitsprobe umfasst, mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren 163,00 1.1.6 Abschlussprüfungen bei Umschulungsberufen und in Sonderfällen wie Gebühren Ziffer 1.1.2. - 1.1.5. abzüglich 15 1.1.7 Wiederholung einer Prüfung 25,00 Gebührenrahmen für Wiederholung eines Prüfungsfaches zur Gesamtwiederholung 163,00 1.1.8 Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise 25,00 1.2 Sonstige Prüfungen im berufsbildenden Bereich, insbesondere Fortbildungsprüfungen 1.2.1 Kaufmännischer Bereich 1.2.1.1 Kurzschrift oder Maschinenschreiben 30,00 1.2.1.2 Stenotypie oder Phonotypie 40,00 1.2.1.3 Geprüfte Bilanzbuchhalterin / Geprüfter Bilanzbuchhalter 200,00 funktionsübergreifender Teil 100,00 funktionsspezifischer Teil 100,00 1.2.1.4 Geprüfte Fachwirtin / Geprüfter Fachwirt (ohne Industriefachwirte, Technische Fachwirte und Fachwirte für Finanzdienstleistung) Prüfungen, die nicht entsprechend den Neuordnungsverfahren durchgeführt werden. 178,00 Prüfungen, die entsprechend den Neuordnungsverfahren durchgeführt werden. 280,00 1.2.1.5 Geprüfte Industriefachwirtin / Geprüfter Industriefachwirt 330,00 Seite 1

1.2.1.7 Dolmetscherin / Dolmetscher und Übersetzerin / Übersetzer 255,00 1.2.1.8 Übersetzerin / Übersetzer 178,00 1.2.1.9 Dolmetscherin / Dolmetscher (nach vorangegangener Übersetzerprüfung) 102,00 1.2.1.10 Fremdsprachenkorrespondentin / Fremdsprachenkorrespondent 102,00 1.2.1.11 Wirtschaftsfremdsprache 102,00 1.2.1.12 Geprüfte Sekretariatsfachkauffrau / Geprüfter Sekretariatsfachkaufmann 210,00 schreibtechnischer Teil 90,00 fachkundlicher Teil 60,00 rechts-, wirtschafts- und sozialkundlicher Teil 60,00 1.2.1.13 Wirtschaftsinformatikerin / Wirtschaftsinformatiker 250,00 1.2.1.14 Organisationsprogrammiererin / Organisationsprogrammierer 200,00 1.2.1.15 DV-Anwendung in der kaufmännischen Sachbearbeitung 250,00 1.2.1.16 Kaufmännische Betriebsassistentin / Kaufmännischer Betriebsassistent Druck 200,00 1.2.1.17 Technische Fachwirtin / Technischer Fachwirt 460,00 Betriebswirtschaft 200,00 Technik 130,00 Ergänzungsfächer 130,00 1.2.1.18 Technische Betriebswirtin / Technischer Betriebswirt (IHK) sowie Betriebswirtin / Betriebswirt (IHK) 460,00 volks- und betriebswirtschaftlicher Prüfungsteil 145,00 Prüfungsteil Management und Führung 145,00 Fachübergreifende Projektarbeit 170,00 1.2.1.19 Sonstige Fortbildungsprüfung mit einem Prüfungsteil 200,00 je weiteres Prüfungsteil 100,00 1.2.1.20 Controllerin / Controller IHK 450,00 1.2.2 Gewerblich-technischer Bereich 1.2.2.1 Meisterprüfung (allgemein) sowie Industriemeisterin / Industriemeister 2000 (neu) 420,00 berufs- und arbeitspädagogischer Teil 100,00 fachrichtungsübergreifender Teil 120,00 fachrichtungsspezifischerteil 200,00 1.2.2.2 Industriemeisterin / Industriemeister Druck/Elektro 500,00 berufs- und arbeitspädagogischer Teil 100,00 fachrichtungsübergreifender Teil 120,00 fachrichtungsspezifischer Teil 140,00 betriebsbezogene Situationsaufgabe 140,00 (Materialkosten anteilmäßig) 1.2.2.3 Operateurin / Operateur - Chemische Technik 75,00 1.2.2.4 Operateurin / Operateur mit anschliessender Industriemeisterprüfung ohne berufs- und arbeitspädagogischen Teil 250,00 1.2.2.5 Elektronik I und II 150,00 Seite 2

1.2.2.6 Fachmeisterin / Fachmeister Küchen-, Hotel- und Restaurantmeisterin / Restaurantmeister 460,00 berufs- und arbeitspädagogischer Teil 100,00 fachrichtungsübergreifender Teil 80,00 fachtheoretischer Teil 80,00 fachpraktischer Teil 200,00 (Materialkosten anteilmäßig) 1.2.2.7 Diätköchin / Diätkoch 200,00 schriftlicher und mündlicher Teil 100,00 praktischer Teil 100,00 (Materialkosten anteilmäßig) 1.2.2.8 Geprüfte Weinkellnerin / Geprüfter Weinkellner (Sommeliere/Sommelier) 320,00 1.2.2.9 Weinfachberaterin / Weinfachberater 320,00 1.2.2.10 Baumaschinenführerin / Baumaschinenführer (ohne Maschinenkosten) 300,00 1.2.2.11 Geprüfte Konstrukteurin / Geprüfter Konstrukteur 700,00 fachrichtungsübergreifender Teil 215,00 fachrichtungsspezifischer Teil 485,00 1.2.2.12 Teilkonstrukteurin / Teilkonstrukteur 100,00 1.2.3 Sonstiges 1.2.3.1 Ausbildereignungsprüfung (AEVO) 100,00 1.2.3.2 Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende FIB = Fremdsprache im Beruf 100,00 1.2.3.3 Prüfung Pharmareferentin / Pharmareferent 178,00 1.2.3.4 Geprüfte Schädlingsbekämpferin / Geprüfter Schädlingsbekämpfer 409,00 1.2.3.5 Schädlingsbekämpferin / Schädlingsbekämpfer für bestimmte Anwendungsbereiche 255,00 1.3 Verspätete Anmeldung zu Prüfungen 27,00 1.4 Verwaltungsgebühr bei Rücktritt vor der Prüfung 27,00 Seite 3

2. Außenwirtschaft 2.1 Carnets 2.1.1 Ausstellung eines Carnets für Kammerzugehörige 15,00 2.1.2 Ausstellung eines Carnets für Nicht-Kammerzugehörige 30,00 2.1.3 Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets 30,00 2.2 Beglaubigung von Rechnungen und sonst. Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr, 3,00 Ausstellung von Ursprungszeugnissen (je Satz) 3. Verkehr 3.1 Fachkundeprüfungen 3.1.1 Güterkraftverkehr 150,00 3.1.2 Straßenpersonenverkehr (ausgenommen Taxen und Mietwagenverkehr) 150,00 3.1.3 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 120,00 3.2 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung 3.2.1 Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund leitender Tätigkeit 60,00 3.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung auf Grund gleichwertiger Abschlussprüfung 30,00 3.2.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 30,00 3.2.4 Ausstellung einer Zweitschrift 30,00 3.3 Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern 3.3.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen 3.3.1.1 1. Kurs 500,00 3.3.1.2 je weiterer Kurs 250,00 3.3.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen 3.3.2.1 1. Kurs 250,00 3.3.2.2 je weiterer Kurs 125,00 3.3.3 Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung 50,00 250,00 3.3.4 Prüfung der Gefahrgutfahrer 50,00 3.3.5 Ersatzausstellung (ADR-Bescheinigung) 30,00 Seite 4

3.4 Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten 3.4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen 3.4.1.1 1. Teil 500,00 3.4.1.2 je weiterer Teil 300,00 3.4.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen 3.4.2.1 1. Teil 250,00 3.4.2.2 je weiterer Teil 150,00 3.4.3 Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung 50,00 250,00 3.4.4 Prüfung der Gefahrgutbeauftragten 100,00 3.4.5 Ausstellung des Schulungsnachweises 3.4.5.1 Verlängerung des Nachweises ohne Teilnahme an der Prüfung 30,00 3.4.5.2 Ersatzausstellung 30,00 4. Handel und Dienstleistungen 4.1 Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz 51,00 4.1.1 Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift 15,00 4.2 Bewachungsgewerbe 4.2.1 Unterrichtungsverfahren 4.2.1.1 Unterrichtung 40 Stunden 425,00 4.2.1.2 Unterrichtung 80 Stunden 850,00 4.2.1.3 Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % - 60 % der Gebühr nach 4.2.1.1 oder 4.2.1.2 erhoben werden. 4.2.2 Sachkundeprüfungen 4.2.2.1 Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) 150,00 4.2.2.2 Schriftliche Prüfung 100,00 4.2.2.3 Mündliche Prüfung 50,00 4.2.2.4 Wiederholungsprüfung Gebühr nach 4.2.2.2 oder 4.2.2.3 4.2.3 Rücktritt, Nichtteilnahme 4.2.3.1 Bei Rücktritt zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 4.2.2 auf 30,00 4.2.3.2 Bei späterem Rücktritt von oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach 4.2.2.2 oder 4.2.2.3 4.3 Sachkundeprüfungen nach dem Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen und dem Milchgesetz (große Konzession) 38,00 4.4 Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln 75,00 4.5 Ausstellung einer Bescheinigung auf Grund der Fachbetriebsordnung gem. 19 l Wasserhaushaltsgesetz 51,00 Seite 5

4.6 Überprüfung von Räumungsverkäufen 51,00 255,00 4.7 Gebühr für die Fachkundeprüfung nach 7 des Bundeswaffengesetzes; für die Wiederholung der Prüfung gilt die gleiche Gebühr. 200,00 5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung 5.1 Verfahren zur Bestellung und Vereidigung 250,00 650,00 5.2 Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schiffseichaufnehmern und Probenehmern 100,00 5.3 Erweiterung einer Bestellung 200,00 5.4 Schlichtung in kaufmännischen Streitigkeiten 100,00 500,00 6. Allgemeine Verwaltungsgebühren 6.1 Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, Unterrichtungsnachweis 13,00 6.2 Ausstellung von Bescheinigungen 10,00 6.3 Abmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung) 5,00 6.4 Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz) 25,00 7. Registrierung von Standorten nach dem Umweltauditgesetz (UAG) 7.1 Erstmalige Eintragung eines Standortes in das Register 230,00 881,00 7.2 Ablehnung der erstmaligen Eintragung 230,00 881,00 7.3 Prüfung der Voraussetzungen für den 76,00 Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 460,00 7.4 Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 76,00 7.5 Vorübergehende Aufhebung 153,00 881,00 7.6 Streichung der Eintragung gem. Art. 6 Nr. 4 der VO (EG) Nr. 761/2001 153,00 881,00 7.7 Niederschrift zur Berücksichtigung von Bemerkungen (pro angef. Std.) 30,00 7.8 Widerspruchsverfahren (die Gebühr beträgt das Eineinhalbfache der vollen Gebühr) Seite 6

7.9 Hat ein Unternehmen mehrere Anträge auf Eintragung von Standorten gestellt und verringert sich dadurch der Prüfaufwand, kann die registerführende Stelle eine niedrigere Gebühr, als im Standortregister vorgesehen, festsetzen. Anmerkung: Für die Wiederholung einer Prüfung gelten jeweils die gleichen Gebühren. Mainz, 4. Dezember 2002 Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Präsident gez. Dr. Augter Hauptgeschäftsführer gez. Patzke Seite 7