Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

Ähnliche Dokumente
Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst an allgemein bildenden Schulen

MERKBLATT. Begleitete Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

Lehramt für Sonderpädagogik

Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange

Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst. - Merkblatt für das Gymnasium -

Fit für den Master of Education Abschluss???

Grundsätzliche Einzelbestimmungen für Zulassung, Einstellung und pädagogische Schulung von Direktbewerberinnen und Direktbewerbern

Niedersachsen. Merkblatt für am Lehrerberuf Interessierte ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung. (Stand: September 2007)

Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR. Fachoberschule. 1. Technik. 2. Wirtschaft

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Beratungstage Mischa Meier Lehrerbildungszentrum

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Dienstrechtliche Befugnisse

2. Einstellungsmodalitäten

Merkblatt für die Einstellung an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zum 2. Schulhalbjahr 2016/2017

Master of Education und dann?

HINWEISE und INFORMATIONEN zur Erlangung Bescheinigung nach 48 BAföG: Formblatt 5

Amtliche Bekanntmachungen

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Duales Studium Nachwuchsgewinnung für den gehobenen Dienst

Information für Studierende der Grundschulpädagogik an der Humboldt Universität zu den Ordnungsänderungen zum Wintersemester 2015/16 1

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Berufliche Schulen. und Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer erst recht.

Berufsziel Lehrerin/Lehrer Lehramt an Gymnasien

Master of Education und dann?

MASTER OF EDUCATION UND DANN?

2. den am 3. Juni 2003 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 3. Juni 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 180),

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Lehrer werden in Osnabrück: Lehramt an Gymnasien Hochschulinformationstag 2014

Master of Education und dann? Vortrag an der Universität Osnabrück am 11.Februar 2015

START IN DEN VORBEREITUNGSDIENST ZUM AUGUST 2015

Öffnung des Schuldienstes für qualifizierte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger

(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

Bezeichnung der Lehrämter An den öffentlichen Schulen des Landes werden folgende Lehrämter eingeführt: 1. das Lehramt an Grund- und Hauptschulen,

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Bewerbungsbogen. Referentinnen / Referenten. im Referat C 23 Cyber-Sicherheitsanalysen und IS-Revisionen

Anmeldung für das Schuljahr 2016/2017

Lehrer/-in werden mit Bachelor und Master

Einstellung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife

Informatik in den Lehramtsstudiengängen

Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen

Master of Education und dann?

Einstellung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs

Der lehramtsbezogene Bachelorstudiengang am Campus Koblenz

Master of Education und dann?

Informationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand

Rückmeldezeitraum: bis zum Ich beantrage die Umschreibung in einen anderen Studiengang nach bestandener Prüfung

Lehrer/-in werden mit Bachelor und Master

Hannover, den Nr. 11/2009

Zugangsvoraussetzungen

Maximilian-Kolbe-Schule. Menschen Bildung - Zukunft

Lehrer/in werden in Osnabrück:

Gestuftes Lehramtsstudium in Baden-Württemberg

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Ernährung Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule)

Berufsinformation für Abiturienten der Göttinger Gymnasien Felix Klein Gymnasium [FKG] Stand: Februar Berufsbild: Lehrer

Nachträglicher Erwerb des Bachelor-Abschlusses für VWA-Alt-Absolventen: Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (BA)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang

Fachoberschule - Wirtschaft und Verwaltung - mit dem Schwerpunkt Wirtschaft BFS. 1 - jährig 4 Tage Schule 1 Tag prakt. Ausbildung

Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung

Amtliche Mitteilungen

Fortbildung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs. RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Leitfaden zur Online-Bewerbung an der WWU Münster

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

SCHULPRAKTIKA IM LEHRAMTSSTUDIUM

30. September (Für die Teilnahme am Deutschkurs 15. Juli) 31. März (Für die Teilnahme am Deutschkurs 15. Januar)

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Informationsveranstaltung des tlv thüringer lehrerverband für Lehramtsanwärter auf den Vorbereitungsdienst. Universität Erfurt 24.

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6)

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens

Vom 15. Mai Promotionsausschuss

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Lehramtsstudium. Informationen und Empfehlungen. Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend. Grund- und Hauptschulen. Realschulen.

Erzieher/in. Fachschule Sozialpädagogik. Klasse 2 Klasse 1. Sozialassistent/in. Berufsfachschule. Sozialassistent/in. Schwerpunkt Sozialpädaogik

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. (Lehramtstyp 1)

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Informationen zu den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen an der Universität Augsburg

Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium

Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung der Musikschullehrkräfte des Landes Berlin (TV Musikschullehrkräfte Land Berlin) vom 3.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Amtliche Mitteilungen

Berufsoberschule Künzelsau

Mitteilung zur Kenntnisnahme

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Transkript:

Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Aufgrund der besonderen Bedarfs- und Bewerberlage für einige Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische Fachrichtungen steht der Weg in die Schule zurzeit nicht nur Lehrkräften mit einer klassischen für die Unterrichtstätigkeit an Schulen in Niedersachsen vorgesehenen Lehramtsausbildung offen, sondern auch am Lehrerberuf Interessierten, die ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder die über eine in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannte Lehramtsausbildung verfügen. Einstellungschancen und Voraussetzungen Die Einstellungschancen sind abhängig vom fächerspezifischen Bedarf der Schulen sowie der regionalen Bewerberlage, da Lehrkräfte mit einem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst vorrangig eingestellt werden. Im Folgenden ist aufgelistet, für welche Lehrbefähigungsfächer erfahrungsgemäß nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen: Hauptschulen und entsprechende Schulzweige: Musik, Physik, Chemie, Technik, Politik und Englisch Realschulen und entsprechende Schulzweige: Musik, Physik, Chemie, Technik und Französisch Gymnasien und entsprechende Schulzweige: Latein, Spanisch, Musik, Politik, Evangelische Religion, Mathematik, Physik, Chemie, Informatik und Kunst Berufsbildende Schulen: Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Sozialpädagogik und Pflege Förderschulen: Alle sonderpädagogischen Fachrichtungen Regional können auch noch andere Fächer betroffen sein. Eine Bewerbung an allgemein bildenden Schulen bezogen auf die Fächer Geschichte und Biologie sowie an berufsbildenden Schulen für die berufliche Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung wird voraussichtlich keinen Erfolg haben. Bei Stellen an Grundschulen werden keine Bewerbungen von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in das Bewerbungsverfahren einbezogen. Ein Einsatz an Grundschulen ist nur im Rahmen eines befristeten Vertrages möglich.. 1 / 8 Stand: 02.11.2015

Die Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (Master of Science, Master of Arts), akkreditierten Master an einer Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss. Der Abschluss einer Berufsfachschule eröffnet keine Bewerbungsmöglichkeit. Weiterhin muss die durch den Hochschulabschluss nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung mindestens einem Unterrichtsfach, einer beruflichen Fachrichtung oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung als Lehrbefähigungsfach zuzuordnen sein. Ein Studienabschluss kann einem Unterrichtsfach nur dann werden, wenn aufgrund der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen davon ausgegangen, dass die jeweiligen erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse im Wesentlichen denen eines entsprechenden abgeschlossenen Lehramtsstudiums des jeweiligen Faches entsprechen. Für die Zuordnung eines zweiten Lehrbefähigungsfaches müssen die fachbezogenen Inhalte mindestens durch eine Teilprüfung (auf dem Niveau einer Zwischenprüfung, eines Vordiploms oder eines Bachelorabschlusses) nachgewiesen sein, lediglich geringfügige Studienanteile reichen nicht aus. Eine Bewerbung um Stellen an einer Förderschule erfordert einen Hochschulabschluss (Master ) der Fachrichtung Sonderpädagogik. Die Zuordnung der Studieninhalte zu mindestens einer sonderpädagogischen Fachrichtung nach der Nds. MasterVO-Lehr muss möglich sein. Sofern nicht zusätzlich auch Studienleistungen einem allgemeinen Unterrichtsfach werden können, muss während der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung berufsbegleitend an einer lehramtsbildenden Universität ein allgemeines Unterrichtsfach, in der Regel Deutsch oder Mathematik, nachstudiert werden. Um den besonderen Bedarf in den beruflichen Fachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik zu decken, werden in Einzelfällen auch Diplom-Ingenieurinnen (FH) und Diplom-Ingenieure (FH) oder Inhaberinnen und Inhaber von Bachelorabschlüssen entsprechender Fachrichtungen, ebenfalls unter der Auflage einer berufsbegleitenden Weiterqualifizierung an einer Hochschule, eingestellt. Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber mit einem anderen Fachhochschulabschluss, Bachelorabschluss em Abschluss für befristeten Vertretungsunterricht eingestellt werden, sofern der nachgewiesene Abschluss mindestens einem Lehrbefähigungsfach. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung der Bewerbung nur bei Vollständigkeit möglich ist. Der Bewerbung sind die Hochschulabschlusszeugnisse beizufügen. Für die notwendige Feststellung, welche Fächer dem Abschluss ggf. werden können, sind auch Nachweise über die Bachelorprüfung bzw. das Vordiplom oder die Zwischenprüfung und aussagekräftige Nachweise der fachwissenschaftlichen Inhalte des jeweiligen Studiums (Transcript of. 2 / 8 Stand: 02.11.2015

Records, Studien- und Prüfungsordnung) mit den Bewerbungsunterlagen vorlegen. Nachweise über im Ausland absolvierte Studiengänge sind mit beglaubigter Übersetzung einzureichen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird für Abschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, empfohlen, einen Nachweis beizufügen, welchem Niveau dieser Abschluss entspricht. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgen (http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung-hochschulqualifikationen.html). Die abschließende Feststellung der Bewerbungsfähigkeit sowie der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen erfolgt erst bei beabsichtigter Einstellung in den Schuldienst. Übersicht über die Beschäftigungsmöglichkeiten nach Schulform und Voraussetzung: Schulform Grundschule Förderschule oder Ge- Hauptschule Realschule Oberschule Integrierte Kooperative samtschule Gymnasium Berufsbildende Schule Bachelorabschluss Masterabschluss der jeweils mindestens einem Unterrichtsfach Bachelorabschluss Masterabschluss der jeweils mindestens einem Unterrichtsfach Bachelorabschluss Masterabschluss der jeweils mindestens einem Unterrichtsfach Masterabschluss der mindestens einer beruflichen Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach Einstel- Unbefristete lung nicht möglich Befristete Einstellung (Vertretungstätigkeit) Masterabschluss oder vergleichbar der Fachrichtung Sonderpädagogik oder inhaltlich gleichwertig Der mindestens einer sonderpädagogischen Fachrichtung Masterabschluss oder vergleichbar, der mindestens einem Unterrichtsfach Ggf. weitere Erfordernisse nach der unbefristeten Einstellung Pädagogischdidaktische Qualifizierung nach 13 NLVO-Bildung; ergänzende Studienleistungen für ein Unterrichtsfach Pädagogischdidaktische Qualifizierung nach 13 NLVO-Bildung Masterabschluss oder vergleichbar der einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach oder alternativ zwei Unterrichtsfächern werden kann Pädagogischdidaktische Qualifizierung nach 13 NLVO-Bildung. 3 / 8 Stand: 02.11.2015

Gemäß Sondermaßnahme Bachelorabschluss, der der beruflichen Fachrichtung Metall-, Elektro- oder Fahrzeugtechnik Pädagogischdidaktische Qualifizierung nach 13 NLVO-Bildung; ergänzende Studienleistungen für die berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach Bewerbung Für das landeseinheitliche Auswahlverfahren können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die sich im regulären Online-Bewerbungsverfahren bewerben. Hierbei ist zu beachten, dass für die Bewerbung um Einstellung an allgemein bildenden Schulen und an berufsbildenden Schulen unterschiedliche Online-Verfahren genutzt werden. Parallele Bewerbungen in beiden Verfahren sind möglich. Eine Bewerbung um Einstellung in den Schuldienst an allgemein bildenden Schulen kann unter www.eis-online.niedersachsen.de abgegeben werden. Um am Auswahlverfahren für Einstellungen an berufsbildenden Schulen teilnehmen zu können, ist eine Bewerbung unter erforderlich. www.eis-online-bbs.niedersachsen.de Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zur Einstellung. Diese stehen Ihnen unter www.mk.niedersachsen.de/ Schule/ Lehrkräfte/ Einstellungen zur Verfügung. Fragen zu Ihrer Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich an die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Regionalabteilung Osnabrück ist zentral für Bewerbungen für den direkten Quereinstiegs in den niedersächsischen Schuldienst der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen (nicht für Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis) zuständig. Die Anschriften der Niedersächsischen Landesschulbehörde lauten: Regionalabteilung Braunschweig, Wilhelmstr. 62-69, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-484-3333, E-Mail: service-bs@nlschb.niedersachsen.de. 4 / 8 Stand: 02.11.2015

Regionalabteilung Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover, Tel.: 0511-106-6000, E-Mail: service-h@nlschb.niedersachsen.de Regionalabteilung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Tel.: 04131-15-2222, E-Mail: service-lg@nlschb.niedersachsen.de Regionalabteilung Osnabrück, Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück, Tel.: 0541-314-444, E-Mail: service-os@nlschb.niedersachsen.de Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren für die Einstellung von Lehrkräften erfolgt durch die Schulen. Grundsätzlich werden Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen, vorrangig berücksichtigt. Kann für eine Stelle an einer allgemein bildenden Schule keine geeignete Lehrkraft mit Lehramtsausbildung gefunden werden, wird durch die Niedersächsische Landesschulbehörde in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule entschieden, ob Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung in das Verfahren einbezogen werden oder ob die Anforderungen der Stelle geändert werden. Die berufsbildenden Schulen entscheiden eigenverantwortlich und selbstständig, ob das Auswahlverfahren für eine veröffentlichte Stelle unter Einbeziehung der Bewerbungen um den Quereinstieg fortgesetzt wird. Ein Anspruch auf Einbeziehung der Bewerbungen von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in das Auswahlverfahren besteht nicht. Einstellung Im Fall einer erfolgreichen Auswahl erfolgt die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht oder noch nicht vor, erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ist möglich, wenn über den Erwerb der Lehrbefähigung hinaus die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Erwerb einer Lehrbefähigung nach 8 NLVO-Bildung muss ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen worden sein. Dabei muss der Hochschulabschluss zwei Fächern der Stundentafel an allgemein bildenden Schulen oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden können. Weiterhin muss nach Abschluss des Studiums eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein, die fach-. 5 / 8 Stand: 02.11.2015

lich an das Hochschulstudium anknüpft, den fachlichen Anforderungen an die künftige Unterrichtstätigkeit entspricht und erkennen lässt, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu fachlich selbstständiger Ausübung des Lehrerberufes fähig ist. Eine Unterrichtstätigkeit vor Einstellung in diesen Fächern kann auf die vierjährige berufliche Tätigkeit angerechnet werden. Die Bewerberinnen und Bewerber erwerben eine Lehrbefähigung, die den Zugang zur Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung ermöglicht. Eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ausschließlich mit der 1. Staatsprüfung oder dem Master of Education für ein Lehramt und anschließender beruflicher Tätigkeit kommt nicht in Betracht. (Für diese Bewerberinnen und Bewerber besteht die Möglichkeit, sich um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt zu bewerben.) Mit Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst beginnt grundsätzlich eine berufsbegleitende pädagogisch-didaktische Qualifizierung; sie umfasst die gesamte Dauer der Probezeit. Die Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre. Eine Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach 19 NBG auf die Dauer der Probezeit vorgenommen werden, soweit die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist und diese Zeiten nicht bereits der Erlangung der Lehrbefähigung dienten. Eine Mindestprobezeit von einem Jahr ist abzuleisten. Voraussetzung für die erfolgreiche Beendigung der Probezeit ist die Feststellung der Bewährung nach Abschluss der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen. Einstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft Zunächst wird in der Regel ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Die beschäftigte Lehrkraft nimmt an berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen teil. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und endgültiger Feststellung der Eignung wird der Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt. In den oben beschriebenen Ausnahmefällen, in denen nach der Einstellung noch weitere Studienleistungen zu erbringen sind, erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis und das Erfordernis der Nachqualifizierung wird zum Bestandteil des Arbeitsvertrages gemacht. Die Verdienstmöglichkeiten richten sich nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Die Höhe des Entgeltes bemisst sich nach der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation und Einsatz. Die Festlegung der Entgeltstufe hängt von Dauer und Art der Berufserfahrung ab. Über die auf den Einzelfall bezogene Eingruppierungsmöglichkeit informiert die Niedersächsische Landesschulbehörde, über die Verdienstmöglichkeiten informiert die Oberfinanzdirektion landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle.. 6 / 8 Stand: 02.11.2015

Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme Unabhängig davon, ob die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit oder ohne Auflagen erfolgt, beginnt mit der Einstellung grundsätzlich eine pädagogisch-didaktische Qualifizierung. Die berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme umfasst grundsätzlich die Teilnahme an Veranstaltungen der Studienseminare sowie an schulischen Angeboten. Nach Einstellung nimmt die Lehrkraft am pädagogischen Seminar und an den für ihre Schulform und ihre en Lehrbefähigungsfächer (ggf. nur ein Fach) in Betracht kommenden fachdidaktischen Seminaren teil. Bis zum Ende der Qualifizierungsmaßnahme sind mindestens vier Beratungsbesuche durch das Studienseminar oder die Schulleiterin/den Schulleiter nachzuweisen. Während der Qualifizierungsmaßnahme am Studienseminar soll ein Unterrichtseinsatz nur in den en Lehrbefähigungsfächern erfolgen, d.h. ein fachfremder Einsatz ist nicht vorgesehen. Ausschließlich für die Teilnahme an den Veranstaltungen in den Studienseminaren werden die Lehrkräfte von ihrer Dienstverpflichtung im Umfang von wöchentlich 5 Unterrichtsstunden für max. 18 Monate freigestellt. Während dieser Zeit können sie von einer geeigneten Lehrkraft der Schule als Mentorin oder Mentor betreut werden. Verfahrenshinweise Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Eine Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst kann mit Ausnahme weniger Tage im Jahr fortlaufend abgegeben werden. Die in den jeweiligen Verfahren genannten Bewerbungsmodalitäten sind zu beachten. Die Bewerbungsunterlagen sind immer bei der Regionalabteilung Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Prüfung der Bewerbungsfähigkeit einzureichen. In den jeweiligen Bewerbungsverfahren können unaufgeforderte Nachfragen durch die Schulen bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde notwendig werden. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell und teilen es der Niedersächsischen Landesschulbehörde auch mit, wenn eine Bewerbung nicht mehr aufrecht gehalten werden soll. Die Prüfung, ob eine Einstellung in das Tarifbeschäftigtenverhältnis oder in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen kann, wird erst bei beabsichtigter Einstellung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde vorgenommen. Gleiches gilt auch für konkrete Fragen der Eingruppierung. Eine detaillierte Vorabprüfung der Bewerbung ist aufgrund der großen Anzahl von Bewerbungen um den Quereinstieg nicht möglich.. 7 / 8 Stand: 02.11.2015

Bewerbungen sind auch für die Tätigkeit als Vertretungslehrkräfte zur Abdeckung vorübergehender Unterrichtsausfälle gewünscht. Für allgemein bildende Schulen kann eine Bewerbung um die Einstellung als Vertretungslehrkraft über das Online-Verfahren (www.eis-online.niedersachsen.de) sowohl im Rahmen der Bewerbung für eine Festeinstellung als auch ausschließlich für Vertretungsverträge erfolgen. Im Online- Bewerbungsportal für berufsbildende Schulen (www.eis-online-bbs.niedersachsen.de) ist es ebenfalls möglich, sich auch für Vertretungsverträge registrieren zu lassen.. 8 / 8 Stand: 02.11.2015