Stand der neuen EU-Regulierung

Ähnliche Dokumente
Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR

GEMEINSAM FÜR DIE ALLGEMEINE LUFTFAHRT

Modellfliegen. aber sicher! Ein paar wertvolle Tipps für den sicheren Umgang mit ferngesteuerten Modellflugzeugen. Modellflug Region Nordostschweiz

Dr. Michael Raupach, ZRR 1

Verordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Aufgrund der frei zugänglichen Struktur unseres Platzes geben wir als Empfehlung diese Platzordnung heraus.

[DE]-Opinion 04/ Explanatory Note 127/2010

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden. Antonia Reihlen, Ökopol GmbH

Compliance Management auf Flugplätzen

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität

EASA Segelfluglizenzen

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07

Im Dschungel der EASA

Änderungen im Fahrpersonalrecht

Aufgrund unserer seit 1972 bestehenden Kompetenz sind wir

Chancen und Risiken ziviler Drohnen. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BDL Juli 2016

"Drohnen und Flugmodelle im Luftraum"

(COM(2014) 207 final) (2015/C 012/14) Berichterstatter: Jan SIMONS

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

EASA 2012 Neuigkeiten für Privatpiloten

ANHANG. Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung. zur

CT DE. Certifying Staff. (freigabeberechtigtes Personal) Was bedeutet "Certifying Staff"? QCM/ /36

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

Überwachung aus der Luft. Rechtsgrundlagen zur Überwachung aus der Luft

Öko-Design Richtlinie - Ein Überblick -

Übergangsregelung für Theorieprüfungen für Privatpiloten (Flugzeug und Hubschrauber), Segelflieger und Ballonfahrer

INFORMATION ZUR AUTORISIERUNG ZUM FLUGMEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN [AEROMEDICAL EXAMINER (AME)]

cepinput Drohnen im europäischen Luftraum Erste Regulierungsschritte der EU Nima Nader & Götz Reichert

Einstufung von Änderungen

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr)

Export von Drohnentechnologie

Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?!

Anmeldung für das Teilnehmerportal von Horizont 2020

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit

Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

(5) Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Störungen zu vermeiden, sollten geeignete Übergangsmaßnahmen

Umsetzung der WEEE-Novelle Neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa stiftung elektro-altgeräte register

Flugplatzbenutzungsordnung für den Flugplatz Beilngries EDNC Stand

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Trägerschaft heute morgen

Umweltzone in Neu-Ulm

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)

Der Energieausweis Kaminkehrer Innung Schwaben- Augsburg

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Sanktionen. SECO-Exportkontrolltagung 2015

Unbemannte Flugroboter aktuelle technologische Entwicklungen und die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

LEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) Einstufung von Büchern

Europa-Quiz. Konrad Adenauer Sir Winston Churchill Wim Duisenberg

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)

Im Punkt 4) erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Neuerungen und Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Zum Einfluss der Schweiz. Sicherheitsseminar 2013 Lenzburg, 16. November 2013

Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste

Einigkeit macht stark Eine kleine Chronik des Deutschen Aero Clubs

Richtlinie TM Handhabung der von den Herstellern publizierten Instandhaltungsanweisungen

Einführung. Forscher sagen, dass jeder Mensch persönliche Erfahrung mit Technik und Computern hat. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN ZUM VERHALTENSKODEX FÜR DIE MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH FINANZIELLE INTERESSEN UND INTERESSENKONFLIKTE

3. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu)

Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft

OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

RECHTLICHE BEWERTUNG ZIVILER DROHNEN

EU Part-FCL Übersicht über Änderungen und Neuerungen durch die Einführung der europäischen Regeln, Teil Flächenflugzeuge

Piloteninformation. Flugtag Fischamend (LOWF)

Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum

Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen

Luftfrachtsicherheit: Zulassung bekannter Versender Wolfgang Schützner BMVIT, L3

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME!

Aero-Club der Schweiz Luftraum Seminar 2014

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

Euer Verband informiert 01/2015

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik

TU Ilmenau, Spracheninstitut, Modellprüfung DSH Hörvortrag DSH Juli 05

Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Dein Versicherungspaket

Qualitätsrahmen für Berufliche Ausbildung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. 22. Mai 2012

War da nicht noch etwas? Zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum

Zusammenstellung über die relevanten anzuwendenden Vorschriften bezüglich Luftfahrtkarten:

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) GLI Austria GmbH / (Ident.Nr.: 0214)

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Transkript:

Stand der neuen EU-Regulierung (aus der Sicht von uns Modellfliegern) Fachjurist für EU Recht Berater SMV und DMFV in Sachen EASA Regulierung Vize-Präsident der MG Erlenbach-Herrliberg Die geäusserten Ansichten sind die des Autors und repräsentieren nicht die EU, ihre Institutionen, MG-EH, SMV, DMFV oder AeCS

Folien auf: www.lefevere.eu/easa.pdf

Situation jetzt EU Verordnung seit 2008 ( Basis Verordnung ): EU-Mitgliedstaaten zuständig für die Regulierung von zivilen unbemannten Luftfahrzeugen ( UAS ) <150 kg Sehr unterschiedliche nationale Regulierungen: Max. Gewicht Max Flughöhe Flug in Sichtweite Nachtflug Versicherung Registrierung, Schulung und Zertifizierung Aufgaben Vereine und Verbände = Wirtschaftlich problematisch

Wieso neue EU Regulierung? (1) Wirtschaft will einheitliche und unterstützende Regeln in der EU: EU Drohnenindustrie 2015: 360 000 Stellen und 150 Milliarden Umsatz Wachstumsmarkt: > 7 Millionen Freizeitdrohnen 400 000 Drohnen für den kommerziellen Einsatz Schnelle Entwicklung: Airbus: Paketzustelldrone wird 2018 in Singapur getestet Autonomes VTOL-Flugzeug ist unmittelbar vor erstem Testflug, Zulassung bis 2021 Boeing: Einführung unbemannter Frachtflugzeuge bis 2030 NATO: bald >50% aller Militärflugzeuge unbemannt FEDEX/UPS/DHL/Amazon/Post,

Wieso neue EU Regulierung? (2) Druck aus der Bevölkerung Sorgen um Sicherheit und Schutz der Privatsphäre Druck auf die Politik Europas Führungsrolle Drohnentechnologie Gefahr tödliche Kollision Drohne - ziviles Flugzeug Terrorismus/Kriminalität

Wie weit steht es? Dezember 2015: Vorschlag neue EU Luftverkehrsstrategie, inkl. Revision Basis Verordnung * November 2016: U-Space (Automatisierter Drohnenbetrieb <150m), Auftrag an Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) Sicherheitsvorschriften auszuarbeiten Dezember 2017: EU Gesetzgeber (EU Parlament und Rat) verabschieden neue Basis Verordnung Mitte 2018: Inkrafttreten neue Basis Verordnung *Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit

Neue EU Basisverordnung: Relevanz Modellflug (1) 150kg Grenze aufgehoben: ALLE unbemannten Fluggeräte jetzt auf EU Ebene reguliert Ausnahme: Fesselflieger <1 KG* Pilot muss über erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen Registrierungspflicht: Piloten von unbemannten Fluggeräten, die im Falle eines Aufpralls mit einer kinetischen Energie von über 80 Joule auf einen Menschen einwirken können (= 250gr @ 91kmh) KEINE Registrierungspflicht für unbemannte Fluggeräte Open Category (<25kg) *Indoor-Fliegen fällt nicht in die Zuständigkeit der EU, und ist deshalb auch ausgenommen

Neue EU Basisverordnung: Relevanz Modellflug (2) Politisch wichtig: «Präambel 20c» Anerkennung gute Sicherheitsbilanz Modellflugzeuge nahtloser Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zu dem neuen Rechtsrahmen der Union erforderlich [ ], damit Modellflugzeuge weiterhin so wie heute betrieben werden können, auch unter Berücksichtigung der bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten EU Kommission muss Details zu der EU Basisverordnung in Ausführungsgesetzgebung festlegen

Ausführungsgesetzgebung EU Kommission beauftragt 2015 die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), diese Gesetzgebung vorzubereiten: Sept 2015: EASA A-NPA 2015-10, Einführung eines Regulierungsrahmens für den Betrieb von Drohnen Vernehmlassung (Keine CH Eingabe) Dez 2015: EASA Technical Opinion Mai 2017: NPA 2017-05, «Introduction of a regulatory framework for the operation of drones Unmanned aircraft system operations in the open and specific category» Vernehmlassung (SMV/Aeroclub Eingabe) 6. Februar 2018: Opinion 01/2018, «Unmanned aircraft system (UAS) operations in the open and specific categories» Regelmässiges Treffen Expertengruppe

EASA Opinion 01/2018 (1) Opinion No 01/2018: Introduction of a regulatory framework for the operation of unmanned aircraft systems in the open and specific categories DRAFT COMMISSION REGULATION (EU) / of XXX laying down rules and procedures for the operation of unmanned aircraft ANNEX UAS operations in the open and specific categories [PART-UAS] DRAFT COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) / of XXX on making available on the market of unmanned aircraft intended for use in the open category and on third-country UAS operators Draft acceptable means of compliance (AMC) and guidance material (GM) to Regulation / [IR] laying down rules and procedures for the operation of unmanned aircraft and to the Annex (Part-UAS UAS operations in the open and specific categories) 161 Seiten.

EASA Opinion 01/2018 (2) Open Category: bis 25kg, mit Einschränkungen (z.b. maximal 120m, nicht in Personennähe, etc.) Nicht bewilligungspflichtig Sub-Category A1-A3 Class C1-C4 & privately built Specific Category: über 25kg oder ausserhalb Open Category - Einschränkungen (z.b. über 120m, in Personennähe, etc.) bewilligungspflichtig

?

und was bedeutet das für uns Modellflieger? 1. Maximum Flughöhe 120m über Boden 2. Visual Line of Sight (Sichtdistanz) 3. Maximum Gewicht nicht bewilligtes Modellflugzeug: 25KG 4. Nur dort fliegen, wo zu erwarten ist, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet werden, und Sicherheitsabstand zu Siedlungen 5. Online Schulung und Prüfung Pilot (3 Jahre gültig, für die Ganze EU) 6. Registrierung Pilot (gültig für die Ganze EU) Aber..es gibt Ausnahmemöglichkeiten

Ausnahmemöglichkeit 1: Modellclubs oder verbände (1) Zuständige nationale Behörde (BAZL?) darf eine Betriebsgenehmigung erteilen an Modellclubs oder -verbände Ausnahmen von: 120m, 25kg, Schulung/Prüfung, Personennähe, etc aber keine Ausnahme von der Registrierungspflicht Ausnahmen nur möglich für Aktivitäten im Rahmen von Modellclubs oder verbänden Mitgliedschaft? Bewilligte Flugplätze? Vereinszwang?

Ausnahmemöglichkeit 1: Modellclubs oder verbände (2) Achtung: Extra Verantwortung Modellclubs/Verbände, wenn BAZL eine Betriebsgenehmigung erteilt. Modellclubs/Verbände müssen: Verfahren festlegen, um Bedingungen Betriebsgenehmigung zu erfüllen; Mitglieder unterstützen, um Mindestkompetenz zu erlangen; Massnahmen ergreifen, wenn ein registriertes Mitglied die in der Betriebsgenehmigung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen nicht einhält, und erforderlichenfalls die zuständige Behörde informieren; Auf Verlangen der zuständigen Behörde, die für Aufsichts- und Überwachungszwecke erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Ausnahmemöglichkeit 2: Zonen Mitgliedstaat kann Luftraum definieren, in dem der Betrieb der unbemannte Luftfahrzeuge von einer oder mehreren der "open category Einschränkungen dieser Verordnung ausgenommen ist Ausnahme wird Erteilt vom Staat (Wer ist mit Staat gemeint? BAZL/Parlament/?) Ausnahmen von: 120m, 25kg, Schulung/Prüfung, aber keine Ausnahme Registrierungspflicht

Ausnahmemöglichkeit 3: Standardszenarien Standardszenarien definiert durch EASA, inkl. damit verbundenen Bedingungen und Massnahmen für verschiedene Arten von Operationen. Standardszenario definiert: ob der Pilot eine Betriebserklärung vorlegen oder eine Betriebsgenehmigung beantragen soll die Bedingungen, unter denen ein Betrieb eines unbemanntes Luftfahrzeugs durchgeführt werden darf (Z.B. Maximalhöhe >120m, Maximalgewicht >25kg, etc. aber keine Ausnahme Registrierungspflicht) EASA hat uns mehrmals auf diese Möglichkeit gewiesen aber keine konkrete Vorschläge gemacht

Umsetzungsfristen Neue Regeln gelten 6 Monate nach Publikation im EU Amtsblatt Mitgliedstaat darf (aber muss nicht) Umsetzungsfrist von bis zu drei Jahre ansetzen für Aktivitäten im Rahmen von Modellclubs und verbänden Mitgliedstaaten müssen innerhalb von 1 Jahr bestehende Bewilligung für Modellflieger >25kg umsetzen in neue Bewilligung Keine Übergangsregeln für Modelle 25-30kg Flugverbot ohne (neue) Bewilligung

Was nicht mehr im Vorschlag steht Alterslimiten entfallen: Mitgliedstaaten können dies selbst entscheiden Keine Registrierung der Modelle in der Open Category (<25kg) Fliegen an Orten wo sich andere Leute aufhalten (z.b. Spaziergänger) ist jetzt möglich Die Verantwortung der Vereine wurde reduziert

Was noch problematisch ist 120m Limit: Ausnahmen können auch auf nationale Ebene schwierig zu erreichen und nur sehr limitiert sein Definition 120m Limit über Boden (Hangflug) 25KG Limit, Übergangsregeln 25-30kg? Inhalt, Kosten und Gültigkeitsdauer Schulung und Prüfung Pilot Registration Piloten: Aufwand und Kosten, Gültigkeitsdauer? Immer noch extra Aufwand und Aufsicht Vereine und Verbände Umsetzungsfristen kurz

Fahrplan 6. Februar 2018: EASA Opinion 01/2018, Unmanned aircraft system (UAS) operations in the open and specific categories 20-21. Februar: Erste Diskussion mit Mitgliedstaaten (und CH) in EASA Komitee der EU Kommission, Bis 14. März: EU Mitgliedstaaten (und CH) können Kommentar und Änderungsanträge einreichen EU Kommission bereitet ihren eigenen Vorschlag vor Konsultation/Abstimmung Mitgliedstaaten EASA Komitee Juni/Oktober/Später Formelle Annahme und Publikation ungefähr 6 Monaten nachher (Frühestens: Ende 2018, wahrscheinlicher: 2. Hälfte 2019) = Inkrafttreten neue Regeln frühestens Ende 2019, wahrscheinlicher 2020

Nächste Schritte für die Schweiz? Müssen wir die neue EU Regulierung übernehmen? Drohnenregeln Teil EU Gesetzgebung Zivilluftfahrt, Teilnahme EASA Gleiche wirtschaftliche Interessen Chance CH out = null Einflussnahme auf zwei Ebenen: Weitere Änderungen Text EU Regulierung: EASA Komitee (BAZL zusammen mit EU Mitgliedstaaten) Lobbyarbeit bei der EU Kommission und EASA Zusammenarbeit EMFU & Modellflugsportverbände EU Mitgliedstaaten Vorbereiten Umsetzung in CH: CH Politik und BAZL EASA Standard Szenarien EASA: Frist für Vorschläge bis 30. März

Umsetzung CH Empfehlungen? BAZL (30.6.2017): «eine pragmatische Lösung für die Schweiz» Ausnahmen: «Flugzonen»: Generelle Ausnahme 120m Limit ausserhalb von Zonen, wo jetzt schon Einschränkungen gelten Generelle Ausnahme 25kg Limit (bleibt bei 30kg) Verbände und Vereine: Minimalisierte Aufgaben (Kosten und Aufwand) im Bereich von: Schulung und Test Aufsichtsrolle Registrierung? Über Verbände? (AeCS «Member Card»?) Möglichkeiten für Nicht-Mitglieder?

Folien auf: www.lefevere.eu/easa.pdf