Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S.

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen

Wahl-O-Mat Landtagswahl Nordrhein-Westfalen Vergleich der Positionen

Der Stadtbote. AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 35/2012 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 10. Oktober 2012

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Vergleich der Positionen

AMTSBLATT. Datum Jahrgang Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

Ergebnis. Landtagswahl. am 13. Mai In den Landtag NRW (Wahlperiode ) wurden am 13. Mai 2012 gewählt:

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen

AMTSBLATT für den Hochsauerlandkreis

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Ergebnisse nach Wahlkreisen. Ergebnisse für den Kreis Borken insgesamt. Ergebnisse nach Städten und Gemeinden im Kreis Borken

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

AMTSBLATT. Nr. 11/2016 Ausgegeben am Seite 74. Inhalt:

Europawahl am 25. Mai Die Landeswahlleiterin des Landes Schleswig-Holstein. Vorläufiges Ergebnis. Wahlen in Schleswig-Holstein

Vergleich der Positionen

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr

AMTSBLATT 23. Jahrgang, Nr. 7 der GEMEINDE BORCHEN

Vergleich der Positionen

STADT SALZKOTTEN. Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Salzkotten und. Bad Wünnenberg Seite: 1

vom 8. April 1969 Gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über die Bekämpfung der Tierseuchen (Tierseuchengesetz) verordnet die Regierung:

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Vergleich der Positionen

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

1.7 Wahlergebnisse nach Parteien

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 02. November 2007 H 1296.

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Vom 11. Januar 2005

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Z w e i t w o h n u n g s s t e u e r - S a t z u n g

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7

(3) Sollte die Übertragung der Beseitigungspflicht rechtswirksam abgelehnt sein, so erfüllen die Beteiligten ihre Beseitigungspflicht gemeinsam.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse der Wahlen zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

Vergleich der Positionen

H A U P T S A T Z U N G. des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 10. Oktober 2014 Nr. 35/2014. INHALT Datum Titel Seite

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung

Rechtsbehelfsbelehrung

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtliches Endergebnis der Bundestagswahl vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Artikel Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg Wurzen vom 08. Juni 2005

Zweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach

Transkript:

zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Städte Bad Wünnenberg und Lichtenau 67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 / S. 1 Inhaltsübersicht: 88/2010 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Borchen über das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens zur Umwandlung der Bestimmungsart der Gemeinschaftsgrundschule Dörenhagen 89/2010 Öffentliche Bekanntmachung über die 2. Änderung zur Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Salzkotten und Bad Wünnenberg 90/2010 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen über die Aufhebung einer Tierseuchenverfügung; hier: Amerikanische Faulbrut bei Bienen (Paderborn-Wewer und Lichtenau- Grundsteinheim) 91/2010 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen über eine Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes; hier: Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen (Büren-Eickhoff) 92/2010 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz über die Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Errichtung und Betrieb einer Windfarm in Altenbeken 93/2010 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Kreisstraßenbauamt über die öffentliche Zustellung eines Bescheides 94/2010 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn über das Ergebnis der Landtagswahl am 09.05.2010 im Wahlkreis 100 Paderborn I Seite: 2 3-4 5 6-8 9 10 11-12 Hinweis: Die Veröffentlichung mit der Nr. 86/2010 aus dem Amtsblatt Nr. 22 ist gegenstandslos. Herausgeber: Der Landrat des Kreises Paderborn, Fachbereich Zentrale Aufgaben, Postfach 19 40, 33049 Paderborn Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder im Kreishaus abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen.

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 2 88/2010 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Borchen über das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens zur Umwandlung der Bestimmungsart der Gemeinschaftsgrundschule Dörenhagen Gemeinde Borchen Borchen, den 18.05.2010 Gemäß 27 Abs. 3 und 131 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit 1 Abs. 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 3, 7 Abs. 2, 3, 4, 5, 7, 8 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 und 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung BestVerfVO) in der Fassung vom 07. November 2008 ist die Möglichkeit gegeben, die Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschule Etteln in eine katholische Bekenntnisschule in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Nach ordnungsgemäßer und erfolgreicher Durchführung des Einleitungsverfahrens ist den Abstimmungsberechtigten öffentlich bekannt gemacht worden, dass sie über den Antrag zur Umwandlung abstimmen konnten. Vor der geheim durchzuführenden Abstimmung war die Abstimmungsberechtigung zu prüfen. Als Ort der Abstimmung wurde die Grundschule Dörenhagen, Birkenweg 13 in 33178 Borchen-Dörenhagen festgelegt. Folgende Termine wurden bestimmt: Dienstag, 27.04.2010 in der Zeit von 10.00 Uhr 12.30 Uhr Mittwoch, 28.04.2010 in der Zeit von 8.00 Uhr - 11.00 Uhr Donnerstag, 29.04.2010 in der Zeit von 7.30 Uhr 11.00 Uhr und 15.00 Uhr 18.00 Uhr Nach Abschluss der Abstimmung sind die Stimmzettel von zwei Mitarbeitern des Schulträgers gemeinsam ausgezählt worden. Abstimmungsberechtigt waren 80 Erziehungsberechtigte. Abgestimmt haben 69 Erziehungsberechtigte. Für die Umwandlung der Gemeinschaftsgrundschule Etteln in eine katholische Bekenntnisschule haben 69 Erziehungsberechtigte gestimmt. Gegen die Umwandlung haben keine Erziehungsberechtigten gestimmt. Ungültige Stimmen wurden nicht abgegeben. Es wurde festgestellt, dass mindestens zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten für die Umwandlung votiert haben und das gesetzlich normierte Quorum erreicht worden ist. Die Umwandlung ist somit durchzuführen. Die Entscheidung über die Feststellung des Abstimmungsergebnisses bedarf gemäß 8 Abs. 5 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung BestVerfVO) der Zustimmung durch die Bezirksregierung und ist in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Mit Schreiben vom 07.05.2010 ist die Zustimmung der Bezirksregierung Detmold erfolgt. Allerdissen Bürgermeister

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 3 89/2010 Gem. 24 Abs. 2 i. V. m. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) genehmige ich die 2. Änderungssatzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Salzkotten und Bad Wünnenberg vom 06.05.2010. Die vorstehende 2. Änderungssatzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Salzkotten und Bad Wünnenberg vom 06.05.2010 und ihre Genehmigung werden gem. 24 Abs. 3 GkG hiermit öffentlich bekannt gemacht. Paderborn, den 20. Mai 2010 Müller Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 4 2. Änderungssatzung zur Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Salzkotten und Bad Wünnenberg vom 06.05.2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2003), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 01. Oktober 1979 (GV NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.Mai 2009 (GV NRW S.298, 326) und der 4 und 10 des Weiterbildungsgesetzes vom 07. Mai 1982 (GV NRW S. 276) in der heute geltenden Fassung hat der Volkshochschul-Zweckverband mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Versammlungsmitglieder folgende 2. Änderung der Verbandssatzung vom 22. November 2000 beschlossen: 1.) In 1 Abs. 1 wird ein 2. Satz hinzugefügt Artikel I Diesem Zweckverband ist die Gemeinde Hövelhof ab 01.06.2010 beigetreten. 2.) In 2 erhalten der Absatz 1 und der Absatz 3 folgende neue Fassung: (1) Der Zweckverband führt den Namen Volkshochschul- Zweckverband Büren, Delbrück, Hövelhof, Salzkotten und Bad Wünnenberg. (3) Der Zweckverband führt ein Dienstsiegel gemäß Muster der Anlage zur Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 in der Fassung vom 27.11.1986 (GV NRW S.743). Dieses enthält die Inschrift Volkshochschul-Zweckverband Büren, Delbrück, Hövelhof, Salzkotten und Bad Wünnenberg (oberer Halbkreis) und das Landeswappen (unterer Halbkreis). 3.) In 4 erhält der Absatz 2 folgende neue Fassung: (2) Die Volkshochschule unterhält Zweigstellen in Büren, Delbrück, Hövelhof, Salzkotten und Bad Wünnenberg, deren Beschäftigte Mitarbeiter der jeweiligen Kommune sind. 4.) In 6 erhält der Absatz 1 folgende neue Fassung: (1) Die Verbandsversammlung besteht aus 20 Vertreterinnen/Vertretern der Verbandsmitglieder. Jede Mitgliedskommune entsendet 4 Vertreterinnen/Vertreter. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01.06.2010 in Kraft. Hansmeier Verbandsvorsitzender Wibbe Schriftführerin

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 5 90/2010 Der Landrat des Kreises Paderborn Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Tierseuchenverfügung Nr. 1/10 (Allgemeinverfügung) zur Aufhebung meiner Tierseuchenverfügungen Nr. 01/09 vom 04.06.2009 und Nr. 2/09 vom 31.08.2009 Im Ortsteil Grundsteinheim der Stadt Lichtenau sowie im Ortsteil Wewer der Stadt Paderborn ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen erloschen. Meine Tierseuchenverfügungen Nr. 1/09 vom 04.06.2009 und Nr. 2/09 vom 31.08.2009 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen, durch die im Ortsteil Grundsteinheim der Stadt Lichtenau sowie im Ortsteil Wewer der Stadt Paderborn jeweils ein Sperrbezirk errichtet wurde, hebe ich hiermit wieder auf. Diese Tierseuchenverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft und kann im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn, Dienstgebäude Aldegreverstr. 16, 33102 Paderborn, Zi. 36, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Tierseuchenverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein- Westfalen ERVVO VG/FG vom 23.11.2005 (GV. NRW. S. 926) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Paderborn, 07.05.2010 Im Auftrag Beninde

Amtsblatt 67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 6 91/2010 Der Landrat des Kreises Paderborn Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Aldegreverstr. 10-14 33102 Paderborn Tierseuchenverfügung Nr. 2/10 (Allgemeinverfügung) zur Festlegung eines Sperrbezirks nach 10 der Bienenseuchen-Verordnung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung Im Ortsteil Eickhoff der Stadt Büren ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 08.05.2010 amtlich festgestellt worden. Zum Schutz vor den von der Amerikanischen Faulbrut der Bienen ausgehenden Gefahren treffe ich folgende Anordnungen: 1. Im Gebiet des Ortsteils Eickhoff wird nach 10 der Bienenseuchen-Verordnung ein Sperrbezirk festgelegt. Die Grenzen des Sperrbezirkes sind in der folgenden Karte, die Bestandteil dieser Verfügung ist, eingezeichnet: Sperrbezirk 02/10 Amerikanische Faulbrut der Bienen Kreis Paderborn

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 7 2. Der Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk hat dem Kreis Paderborn Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen -, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel.: 05251/308-484/483, (Fax.: 05251/308-488), spätestens bis zum 18.06.2010 folgende Angaben zu machen: Name und Anschrift, Erreichbarkeit sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker. 3. Diese Tierseuchenverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gemäß 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG NRW. 4. Diese Tierseuchenverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft. Die Begründung sowie die Karte des Sperrbezirks können im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn, Dienstgebäude Aldegreverstr. 16, 33102 Paderborn, Zi. 36, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. 5. Die sofortige Vollziehung meiner Anordnungen zu Nr. 1 2 wird hiermit nach 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet. Rechtsgrundlagen: 5b und 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen vom 27.02.1996 (GV NRW S. 104) 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686) Begründung: Die Festlegung eines Sperrbezirks nach 10 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung zu Nr. 1 sowie die Anordnung der Anzeige von Bienenvölkern im Sperrbezirk nach Nr. 2 ist geeignet aber auch erforderlich, um die nach 11 der Bienenseuchenverordnung vorgeschriebenen Schutzmaßregeln in Kraft treten zu lassen und eine Weiterverbreitung der amerikanischen Faulbrut der Bienen damit möglichst zu verhindern. Andere geeignete Maßnahmen als die angeordneten sind nicht ersichtlich bzw. können nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht gefordert werden. Der Vorbehalt des Widerrufs ist erforderlich, um insbesondere bei Änderung der Seuchenlage die Grenzen des Sperrbezirks entsprechend anpassen zu können. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung der Klage. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse, dass die Festlegung des Sperrbezirks nach Nr. 1 sowie die Anzeigepflicht zu Nr. 2 schnellstmöglich wirksam wird. Aus Gründen einer effektiven Tierseuchenbekämpfung ist es unbedingt erforderlich, dass schnellstmöglich ein Sperrbezirk nach 10 Bienenseuchenverordnung festgelegt wird und damit die in 11 der Bienenseuchen-Verordnung bezeichneten und mit in Kraft treten dieser Tierseuchenverfügung für den Sperrbezirk unmittelbar geltenden Schutzmaßregeln wie z. B. Verbringungsverbote wirksam werden. Käme es hierbei zu einer zeitlichen Verzögerung, würde durch das entsprechend spätere Wirksamwerden der vorgeschriebenen Schutzmaßregeln die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen begünstigt oder könnte eine bereits stattgefundene Verschleppung erst verspätet erkannt werden.

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 8 Im Interesse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung überwiegt das besondere öffentliche Interesse daran, dass auch während eines eventuellen Klageverfahrens erforderliche Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Das Interesse der Bienenhalter muss hinter diesem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen. Hinweise: Innerhalb des Sperrbezirks 1. sind alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens 2 Monate, spätestens 9 Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen, 2. dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihrem Standort entfernt werden, 3. dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden und 4. dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Tierseuchenverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein- Westfalen ERVVO VG/FG vom 23.11.2005 (GV. NRW. S. 926) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Das Verwaltungsgericht in 32423 Minden, Königswall 8, kann auf Ihren Antrag hin die aufschiebende Wirkung der Klage ganz oder teilweise wiederherstellen. Paderborn, 10.05.2010 Im Auftrag Beninde

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 9 92/2010 Landrat des Kreises Paderborn Amt 63.4 Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Az. 2049-09-14 Immissionsschutz Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG) für die Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen in 33184 Altenbeken - Schwaney Die Windkraft Alte Feld GmbH & Co. KG, Brückenstraße 7, 33184 Altenbeken, beantragt für den Standort Altenbeken, Gemarkung Schwaney, Flur 1, Flurstück 2, eine Genehmigung nach 4 des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 108,38 m und einem Rotordurchmesser von 82,00 m. Die v. g. Anlage ist in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) des UVPG unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 als Vorhaben genannt, für die im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c Satz 1 des UVPG zu prüfen ist, ob das Vorhaben nach den in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. 3 a des UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Im Auftrag Vahle

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 10 93/2010 Kreis Paderborn Paderborn, 20.05.2010 Der Landrat Öffentliche Zustellung eines Bescheides des Kreises Paderborn Die WiTral Ltd. & Co KG Kommanditisten: Herr Jörg Helmut Ufer geb. am 01.10.1954 in Hochdahl und Herr Jens Manfred Ufer geb. am 18.06.1986 in Paderborn letzter Betriebssitz: 33161 Hövelhof, Postweg 15 Betriebssitz und Aufenthalt der Kommanditisten derzeit nicht bekannt wird davon unterrichtet, dass beim Kreis Paderborn Kreisstraßenbauamt, Alte Schanze (Entsorgungszentrum), 33106 Paderborn, während der üblichen Sprechzeiten (Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) der Bescheid des Kreises Paderborn vom 24.03.2010 (Az. 69 36 02) in einer Güterkraftverkehrsangelegenheit eingesehen werden kann. Kreis Paderborn Der Landrat Im Auftrag Sprink

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 11 94/2010 Öffentliche Bekanntmachung Ergebnis der Landtagswahl am 09.05.2010 im Wahlkreis 100 Paderborn I Gem. 57 der Landeswahlordnung (LWahlO) gebe ich das vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 12.05.2010 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl für den Wahlkreis 100 Paderborn I bekannt: Wahlberechtigte 117698 Wähler 69680 Ungültige Erststimmen 1222 Gültige Erststimmen 68458 Ungültige Zweitstimmen 1043 Gültige Zweitstimmen 68637 I. Von den gültigen Erststimmen entfielen auf: Westerhorstmann, Maria CDU 39297 Ayaz, Nuri SPD 14608 Dr. Grünau, Harald GRÜNE 6877 Kesternich, Brigitte FDP 3788 Weitkamp, Paul-Heinz Bernhard DIE LINKE 2866 Honsel, Gerhard FAMILIE 1022 Im Wahlkreis 100 Paderborn I ist damit die Wahlkreisbewerberin Maria Westerhorstmann (CDU) gewählt. II. Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 35514 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 15851 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 6185 Freie Demokratische Partei (FDP) 4606 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 683 DIE LINKE (DIE LINKE) 2665 DIE REPUBLIKANER (REP) 143 Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) 66 Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) 11 Partei Bibeltreuer Christen (PBC) 84 Mensch Umwelt Tierschutz (Die Tierschutzpartei) 324 Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) 555 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) 50

67. Jahrgang 27. Mai 2010 Nr. 24 S. 12 Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands Gegründet 1870 (ZENTRUM) 37 Bund für Gesamtdeutschland (BGD) 3 AUF Partei für Arbeit, Umwelt und Familie (AUF) 19 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 925 Deutsche Demokratische Partei (ddp) 13 Freie Union 8 Rentner-Partei-Deutschland (RENTNER) 231 Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen (pro NRW) 331 Die Violetten (DIE VIOLETTEN) 57 Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG) 12 Ab jetzt...bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung) 60 Freie Bürger-Initiative/ Freie Wähler (FBI/ Freie Wähler) 204 Paderborn, 18.05.2010 Der Landrat als Kreiswahlleiter Müller