Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit



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Transkript:

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek 1. Dienstzeiten Stand: 1. März 2005 1.1.1. Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 38-1/2-Stunden-Woche festgesetzt: 8.09 Uhr 12.00-12.30 Uhr 16.21 Uhr 1.1.2. Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 40-Stunden-Woche festgesetzt: 8.00 Uhr 12.00-12.30 Uhr 16.30 Uhr 1.1.3 Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 41-Stunden-Woche festgesetzt: 7.54 Uhr 12.00 12.30 Uhr 16.36 Uhr 1.1.4 Als normale Arbeitszeit ist für Mitarbeiter mit der 42-Stunden-Woche festgesetzt: 7.48 Uhr 12.00 12.30 Uhr 16.42 Uhr 1.1.5 Als normale Arbeitszeit ist für Teilzeitkräfte festgelegt: Je nach der Gruppe von 1.1.1 bis 1.1.4, zu der man als Vollzeitkraft gehören würde 12.00 12.30 Uhr (falls erforderlich) Je nach persönlicher täglicher Arbeitszeit 1.1.6 Als normale Arbeitszeit ist für Reinigungskräfte festgesetzt: : : : 6.00 Uhr 11.00 11.30 Uhr Je nach persönlicher täglicher Arbeitszeit (für Ganztagskräfte mit 38,5 Stunden/Woche z.b. 14.12 Uhr) Normale Arbeitszeit für eine halbtags tätige Reinigungskraft (auf Grundlage der 38,5- Stunden-Woche): : 6.00 Uhr : 9.51 Uhr

1.2. Dem Sinn der gleitenden Arbeitszeit entsprechend können die Mitarbeiter abweichend von der normalen Arbeitszeit (gemäß 1.1.) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der innerhalb folgender Grenzen selbst bestimmen: zwischen 6.30 und 8.30 Uhr zwischen 12.00 und 14.00 Uhr (jedoch mindestens 30 Min. (vgl. 2.5) zwischen 16.00 und 19.00 Uhr (freitags zwischen 12.30 und 19.00 Uhr) Teilzeitkräfte bis zu einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden 30 Minuten können ihren Dienst bereits um 11.30 Uhr beenden. Die Nachmittagskernzeit gilt nicht für Mitarbeiter, deren tägliche persönliche Arbeitszeit unterhalb der Arbeitszeit einer Ganztagskraft liegt. Für Teilzeitkräfte, die nur nachmittags arbeiten, gilt jedoch die nachmittägliche Kernzeit. Der Dienstbeginn von Teilzeitkräften, die ihren Dienst abweichend von den oben genannten Zeiten längerfristig vormittags nach 8.30 Uhr oder nachmittags nach 14.00 Uhr antreten, ist von der Direktion zu genehmigen. 1.3. Die Gleitzeitspanne kann in Abteilungen mit Publikumsverkehr eingeschränkt werden, sofern dies die Öffnungszeiten der Bibliothek notwendig machen. Bei Überschneidung von Gleitzeit und Öffnungszeit müssen Absprachen der betroffenen Mitarbeiter untereinander die Einhaltung der Öffnungszeit gewährleisten. Außerdem sind Einschränkungen der Gleitzeit möglich durch ausdrückliche Anweisung der Direktion oder der Abteilungsleiter. 1.4 Für den Vollzeit-Reinigungsdienst gilt wegen seiner besonderen Organisation eine abweichende Regelung der Dienstzeit: zwischen 5.00 und 6.30 Uhr zwischen 11.00 und 13.00 Uhr (jedoch mindestens 30 Min. (vgl. 2.5) zwischen 11.00 und 19.00 Uhr Für den Reinigungsdienst halbtags (auf Grundlage der 38,5-Stunden-Woche) gilt: zwischen 5.00 und 6.30 Uhr zwischen 9.00 und 19.00 Uhr 2. Allgemeine Grundsätze 2.1 Während der sog. Kernzeit, d.h. zwischen 8.30 und 12.00 Uhr und zwischen 14.00 und 16.00 Uhr (freitags zwischen 8.30 und 12.30 Uhr) muß jede Abwesenheit vom Abteilungsleiter genehmigt werden. Dieses kann auch pauschal durch die Direktion geschehen. 2.2. Jeder Mitarbeiter kann monatlich zweimal bis zu einem Tag zur Abgeltung von anrechenbaren Zeitüberschreitungen im Einverständnis mit dem Abteilungsleiter frei nehmen, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Angeordnete Überstunden (z.b. Abend- oder Samstagsdienst) werden getrennt abgerechnet. 2.3. Anrechenbare Arbeitszeit außerhalb des Rahmens von 6.30 bis 19.00 bedarf der Genehmigung durch die Abteilungsleitung. Samstags und an Sonn- und Feiertagen bedarf sie immer einer Genehmigung durch die Direktion. Als angeordnete Überstunden gelten in jedem Fall die im Anhang Liste der angeordneten Überstunden aufgeführten Punkte.

2.4. Zeitüber- und -unterschreitungen können in den folgenden Monat übernommen werden. Dafür gilt folgende Staffelung: Wöchentliche Arbeitszeit: Übernahme von Zeitüber- und unterschreitungen bis zu: 25,01 bis 42 Stunden 17 Stunden 15,01 bis 25 Stunden 14 Stunden Bis zu 15 Stunden 10 Stunden 2.5. Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit dürfen täglich grundsätzlich nicht mehr als 10 Stunden auf die Sollzeit angerechnet werden. Ausnahmen müssen genehmigt werden. 2.6. Für die Einhaltung der Arbeitszeitordnung ist jeder Mitarbeiter selbst verantwortlich. Sonstige gesetzliche Regelungen (z.b. Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz) werden durch diese Vereinbarung nicht berührt. 3. Ermittlung und Abrechnung der Arbeitszeit 3.1. Die Ermittlung der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit erfolgt durch eine zentrale Zeiterfassungsanlage. 3.2. Die Funktion der Zeiterfassungsanlage ist jedem Mitarbeiter zu erläutern. Außerdem erhält jeder Mitarbeiter ein Informationsblatt dazu. 3.3.1. Beginnt oder endet die Arbeitszeit nicht in der Bibliothek, so ist der bzw. das auf einem Formular festzuhalten und vom Abteilungsleiter bestätigen zu lassen. In der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek sind diese Fälle der Leitung mitzuteilen bzw. mittels Funktionskärtchen zu buchen. 3.3.2. Bei jedem Verlassen des Hauses ist der Grund dafür über die Zeiterfassungsanlage zu erfassen. Eine nur vorübergehender dienstliche Abwesenheit unter 15 Minuten wird nicht erfasst. 3.4. Bei entschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit wird für die Abrechnung die Normalarbeitszeit gemäß 1.1. zugrunde gelegt. Urlaub, Gleitzeitfrei und das Einbringen von angeordneten Überstunden sind über ein Formular anzumelden. In der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek genügt Absprache mit der Leitung bzw. Buchung mit Funktionskärtchen. 3.5.1. Der Abrechnungszeitraum ist ein Monat. Sofern die Zeiterfassungsanlage dies gestattet, ist es durch die Selbstauskunft jedem Mitarbeiter von einem Dienst-PC aus möglich, folgende Daten einzusehen: - die eigene Arbeitszeit des aktuellen Monats - die eigene Arbeitszeit des letzten Monats - die Jahresübersicht der eigenen Urlaubstage (noch zur Verfügung stehend / schon verbraucht) - eine Auskunft über Anwesenheit/Abwesenheit der anderen Mitarbeiter

3.5.2. Auf Wunsch erhält jeder Mitarbeiter ohne PC einen Ausdruck seiner Arbeitszeitabrechnung für einen oder mehrere Monate. In der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek kann dem Mitarbeiter jederzeit Einsicht in die Arbeitszeitabrechnung gewährt werden. 3.5.3 Der Kreis der Personen, die Zugriff auf die Systemverwaltung des Zeiterfassungssystems der Hauptbibliothek haben, ist das Personal der Geschäftsstelle. Eine Erweiterung des Personenkreises ist dem Personalrat bekannt zu geben. 4. Sonstiges 4.1. Jedem Mißbrauch wird mit den hierfür gegebenen arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Maßnahmen begegnet. 4.2. Meinungsverschiedenheiten und etwaige Unklarheiten im Zusammenhang mit der vorstehenden Regelung werden von der Direktion im Einvernehmen mit dem Personalrat entschieden. 4.3. Diese Dienstvereinbarung tritt am 1. März 2005 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung gelten diese Regelungen weiter. Erlangen, den 16.02.2005 Der Personalrat Die Direktion Siegfried Weith Dr. Hans-Otto Keunecke

Liste der angeordneten Überstunden Anhang zur Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit - Abenddienst (ab 17.00 Uhr mit Bonus) - Samstagsdienst (mit Bonus) - Dienstreise und Fortbildungsveranstaltung: die über die Sollzeit hinausgehende Zeit - besondere Anordnung durch den Dienststellenleiter oder den Abteilungsleiter Anerkannte Schwerbehinderte werden auf eigenen Wunsch hin vom Abend- Mittags- und Samstagsdienst ausgenommen.