Regionalkonferenz zum Entwurf des Grundsatzprogramms Hamburg,

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Transkript:

Regionalkonferenz zum Entwurf des Grundsatzprogramms Hamburg, 13.03.2010 Aus der ersten Diskussionsrunde werden folgenden fünf intensiv zu beratenden Themen abgeleitet. Dies sind: 1. Welche Initiativen sollte die Lebenshilfe im gesetzlichen Bereich ergreifen? Moderation: Michael Gstöttner 2. Umgang mit Spannungsverhältnissen im Grundsatzprogramm (zwischen Eltern, Menschen mit Behinderung, Diensten und Fachleuten) Moderation: Oliver Heyfelder 3. Wandel der Strukturen Welche Sicherheit gibt es noch? Moderation: Lydia Schlecker 4. Inklusion als Ziel der Lebenshilfe? Moderation: Thomas Ruß 5. Ergebnis in der Zusammenfassung: Name der Lebenshilfe und Zielgruppen der Lebenshilfe Moderation: Helga Schacht Aus den Diskussionen der o.g. fünf Themen werden folgende Ergebnisse für die weitere Arbeit am Grundsatzprogramm festgehalten: Zu Thema 1: Welche Initiativen sollte die Lebenshilfe im gesetzlichen Bereich Ergreifen? Zusammenfassung der wesentlichen Überlegungen und Anregungen aus den Beratungen: Finanzierung der Eingliederungshilfe muss den individuellen Bedürfnissen entsprechen Umsetzung von Artikel 24 UN Konvention auf Länderebene durch Einwirkung/ Mitwirkung jeweiliger Landesverbände (Bündelung zentraler Aspekte auf Bundesebene) Umsetzung von Artikel 12 UN Konvention (Betreuungsrecht) unter Beibehaltung des Schutzes Umsetzung von Artikel 9 UN Konvention hinsichtlich der Barrierefreiheit (auch materiell, ideell, sprachlich...) Umsetzung von Artikel 27 UN Konvention (gleichberechtigtes Recht auf Arbeit) Prioritäten setzten hinsichtlich der UN Konvention

2 Die Eingliederungshilfe darf nicht zugunsten der Pflegeversicherung gekürzt oder vernachlässigt werden Verwaltungsverfahren ohne Barrieren, einheitliches Hilfebedarfserfassungssystem zur Ermittlung des Teilhabebedarfs, Garantie eines Leistungserhaltes ohne Barrieren Förderung von Integrationsprojekten, integrativer Firmen/ Einrichtungen Sicherstellung des Verbleibs auch von schwerst Pflegebedürftigen in der jeweiligen Wohneinrichtung (Finanzierungssysteme) Keine Kopplung zwischen Wohn und Beschäftigungsplatz Zu Thema 2: Umgang mit Spannungsverhältnissen im Grundsatzprogramm (zwischen Eltern, Menschen mit Behinderung, Diensten und Fachleuten) Betreuer müssen Wünsche der Menschen mit Behinderung wahrnehmen und respektieren Wer übernimmt die Stimme für Menschen, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können? + Differenzierung: Wer braucht überhaupt Unterstützung? (In der Folge:) Keine Bevormundung, wenn Menschen sich selbst ausdrücken können Was können wir tun, wenn die Lebenshilfe und Eltern nicht die gleiche Meinung haben? (Definition dieser wichtigen Aufgabe/Fragestellung im GP) Unterstützung beim Erwachsenwerden (in Verbindung mit:) Stärkung des Selbstbewusstseins der Eltern (im Umkehrschluss:) Nehmen des schlechten Gewissens (gesellschaftliche Assoziation: Schuld an der Behinderung des Kindes) Mehr Mut zur Selbstbestimmung in den LebenshilfeGremien (Diskrepanz der Praxis zwischen Landes und Ortsebene) Vermittlung (Moderation, Supervision) zwischen Eltern und Kindern mit Behinderung in Konflikt/Spannungssituationen Die Lebenshilfe darf an Eltern keine Forderungen stellen Denn: Sie besteht aus Eltern Wir dürfen Eltern zur Diskussion einladen Spannungsverhältnis: Lebenshilfe e.v. und ggmbh aufnehmen (Interessenkonflikte) Spannungsverhältnis: Profis und Ehrenamtliche aufnehmen Das Miteinander der drei Beine der Lebenshilfe stärken

3 Zu Thema 3: Wandel der Strukturen Welche Sicherheit gibt es noch? Lebenshilfe muss sich positionieren und dafür eintreten, dass es klare Sicherheiten für staatl. Leistungen der Eingliederungshilfe gibt Es muss eine Verlässlichkeit bzgl. des Leistungsanspruchs gewährleistet werden, va. die Ausgestaltung ist bisher immer wieder Verhandlungssache Im Grundsatzprogramm soll die Forderung an Eltern behinderter Kinder formuliert werden, dass sie ihren (erwachsenen) Kindern mehr zutrauen sollen. Das gibt den Kindern Sicherheit und Handlungsfähigkeit Auch beim Strukturwandel in Wohneinrichtungen etc. muss Sicherheit für jeden Menschen gewährleistet sein / bleiben In diesem Zusammenhang müssen Ängste der Menschen mit Behinderung, Ängste der Eltern thematisiert werden, ebenso wie Ängste der Mitarbeiter z.b. vor Arbeitsplatzverlust Neue Strukturen müssen allen Menschen gerecht werden: Das älter Werden der Bewohner muss mehr zum Thema werden, ebenso wie die Neuaufnahme junger Menschen mit Behinderung, der Ambulantisierungsprozess, die Hilfebedarfsplanung etc. die Lebenshilfe muss hier auf politischer Ebene aktiv werden und Lobbyarbeit betreiben Sicherheit am Arbeitsplatz: die WfMB in MecklenburgVorpommern haben z.b. aktuell einen Aufnahmestopp bis September diesen Jahres Lebenshilfe muss sich auch hier positionieren Umgang mit Demenz bei älteren Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen Die Lebenshilfe soll hier neue Modelle erarbeiten und Mitarbeiter schulen Ältere Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern wohnen was kann Lebenshilfe den Eltern an Sicherheit geben, dass diese ihre Kinder loslassen können, um diesen eine Zukunftsperspektive zu eröffnen? Hier ist eine Zusammenarbeit zwischen Eltern Ehrenamtlichen und Mitarbeitern notwendig (Netzwerkbildung), um die Eltern dort abzuholen, wo sie stehen Sicherheit heißt für mich: Wahlfreiheit wie und wo ich leben möchte Eine Vielzahl an (Unterstützungs)Angeboten zu erhalten, was aber auch bedeutet bisherige Angebote nicht weg brechen zu lassen, sondern zu bewahren Mehr Ampeln, die längere Grünphasen für Fußgänger haben

4 Lebenslanges Wohnrecht im selben Wohnumfeld (z.b. wenn ich aus einer Wohngruppe in eine eigene Wohnung ziehen möchte, dass ich in der gleichen Umgebung bleiben kann) Inwieweit soll sich Lebenshilfe dem Strukturwandel entgegenstellen? Unsere heutige schnelllebige Zeit steht dem individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung entgegen, die oft viel Zeit brauchen Dort wo Strukturen aber sinnvoll sind zu verändern, soll Lebenshilfe auch Mut machen sich dem Wandel zu stellen und entsprechende Hilfen anbieten Zu Thema 4: Inklusion als Ziel der Lebenshilfe? Im Folgenden eine Darstellung der Themen die von den Teilnehmern dieser Runde für wichtig gehalten wurden: Wie lautet die konkrete Definition des Begriffes Inklusion im Grundsatzprogramm? Ist Inklusion vergleichbar/ identisch mit Integration? Inklusion ist ein Fachbegriff, das Wort Teilhabe wäre für viele Menschen einfacher zu verstehen Inklusion bedeutet eine Gesellschaft für Alle Inklusion betrifft alle Lebensbereiche Inklusion verlangt Solidarität: Gemeinsam sind wir stärker! Inklusion wäre mit einem gesellschaftlichen Umbruch verbunden Inklusion ist ein Prozess der niemals vollständig abgeschlossen sein wird Inklusion sollte eine Option sein, eine Wahlmöglichkeit die beinhaltet an diesem Prozess auch nicht teilnehmen zu wollen Im Zuge verstärkter Inklusion dürfen keine besondere Einrichtungen, wie Sonderschulen, Wohneinrichtungen oder WfbM geschlossen werden Inklusion darf keinen mittelbaren Zwang mangels Alternativen durch Abschaffung best. Sondereinrichtungen mit sich bringen Inklusion nicht um jeden Preis/Wahlrechte sicherstellen Gibt es Grenzen der Inklusion? Wird der Grad der Inklusion nicht ohnehin durch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestimmt? Internationaler Aspekt: Wie denkt man in anderen Ländern darüber?

5 Zu Thema 5: Ergebnis in der Zusammenfassung: Name der Lebenshilfe und Zielgruppen der Lebenshilfe Die Teilnehmer des Thementisches sprachen sich überwiegend für eine Namensänderung aus und machten nachfolgende Vorschläge Streichung des Wortes "geistig" im Namenszug der Lebenshilfe Lebenshilfe für Menschen mit Handicap Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Lebenshilfe der Menschen mit Behinderung Folgende Aspekte wurden in der Diskussion im Zusammenhang mit der Namensgebung/ Änderung durch Teilnehmer geäußert: Geistige Behinderung als Tatsache, deshalb sollte dies auch im Namen deutlich werden. Ergänzung im Namen/ Zusatz insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung/ Mehrfachbehinderung. Die Lebenshilfe sollte das "Wächteramt" für Menschen mit geistiger Behinderung auch im Namen aufzeigen. Wahrnehmung in der Außendarstellung, dass die Begrifflichkeit "geistige Behinderung", "geistig behindert", eine negativ besetzte Begrifflichkeit darstellt. Unter den Teilnehmern der Diskussionsrunden zeigte sich überwiegend eine große Offenheit, dass die Lebenshilfe auch für andere Behinderungsgruppen da sein sollte. Hierfür sprachen sich sowohl Menschen mit Behinderung, Eltern oder Angehörige als auch Fachleute aus. Aus den Reihen der Fachleute wurde mehrfach geäußert, dass eine ausschließliche Begrenzung auf den Personenkreis von Menschen mit geistiger Behinderung kaum haltbar sei, da sich bereits vielfach die Angebote der "Lebenshilfen" auch an andere Gruppen behinderter Menschen richtet, z.b. Menschen mit psychischer Erkrankung. Hamburg/Berlin, April 2010