Intensiv-Seminar - Interaktiv!

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Transkript:

Intensiv-Seminar - Interaktiv! MDK-Prüfungen - erfolgreiches Erlösmanagement, Update Krankenhausrecht - die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung von Krankenhausleistungen, Rechte und Pflichten des Krankenhauses RS Medical Consult GmbH Unternehmensberatung Frauenberg 1 97980 Bad Mergentheim Telefon 07931-52612 Fax 07931-561226 E-Mail: info@rsmedicalconsult.com Seite 1 von 8 www.rsmedicalconsult.com

Internet: www.rsmedicalconsult.com MDK-Prüfungen - erfolgreiches Erlösmanagement, Update Krankenhausrecht - die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung von Krankenhausleistungen, Rechte und Pflichten des Krankenhauses Intensiv-Seminar - Interaktiv! 06.03.2013 in Mainz 9:00 Uhr-17:00 Uhr Veranstaltung-Nr.: 1194 Gebühr je Teilnehmer: 590.- EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und Ihre Fragen, deshalb ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Unsere Experten verfügen nicht nur über langjährige praktische Erfahrung, sondern sind auch bundesweit tätig. Die Teilnehmer können aus ihrem Klinikalltag Problemstellungen mit den Referenten diskutieren und besprechen. Sie zeigen anhand von Beispielen, wie durch korrekte Dokumentation und Kodierung, Erlöspotentiale erschlossen werden können und eine nachhaltige Erlössicherung den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses garantieren kann. Selbstverständlich besteht auch für Sie die Möglichkeit aktuelle Fälle mitzubringen oder Fragen vorab schriftlich an uns einzureichen. Einführung: Die Bemühungen des Gesetzgebers zur Eindämmung von Einzelfallprüfungen und dem damit verbundenen Aufwand für die Leistungserbringer sind gescheitert. MDK-Prüfungen und Rechnungskürzungen nehmen zu. Neue Entscheidungen des Bundessozialgerichtes bestärken die Krankenkassen und verschärfen die Situation. Woher kommen aber diese riesigen Rückvergütungen von bis zu 1 Mrd. Euro? Sind es tatsächlich alles falsche Rechnungen? Nein, die Praxis sieht anders aus. Neben fragwürdigen MDK-Prüfergebnissen kommt es immer wieder auch zu willkürlichen Kürzungen von Rechnungen seitens der Krankenkassen. Fristen und landesvertragliche Regelungen werden ignoriert, Nachkodierungen und Rechnungsänderungen abgelehnt. Welche Rechnungskürzungen und Zahlungsverweigerungen sind tatsächlich berechtigt? Welche Schritte sind für eine erfolgreiche Durchsetzung berechtigter Forderungen erforderlich? Wie sind die Erfolgsaussichten und welchen Aufwand bzw. welches Risiko geht ein Krankenhaus beim Gang vor das Sozialgericht ein? Wann habe ich ein Anrecht auf die 300 Euro Aufwandsentschädigung? Ist eine Strukturprüfung bzgl. Komplexbehandlungen überhaupt zulässig? Alles Fragen aus der täglichen Praxis. Ohne die richtige Antwort gehen Millionen von Euro für die Krankenhäuser verloren. Dr. Ulrich Hambüchen, Vorsitzender Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht in Kassel, wird Sie über die aktuelle Rechtsprechung des BSG zu MDK-Prüfungen im Krankenhaus informieren. RA Dr. Christoph Seiler und RA Sandra Schulze-Brüggemann (geb.bohnenberger) befassen sich vor allem mit den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung der Sozialgerichte und erläutern die Auswirkungen für die Praxis. Fallbeispiele runden die beiden Vorträge ab. Dirk Schneider, Leiter des Med. Controllings der Sana Kliniken AG, wird Ihnen deren Erfolgsmodell von über 43 Krankenhäusern der erfolgreichen Klinikkette vorstellen und praxisnahe Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Dokumentations- und Kodierqualität präsentieren. Dieses Seminar will Ihnen aber nicht nur die rechtlichen Fakten und Entwicklungen vermitteln, sondern Sie auch gleichzeitig informieren, wie Sie Ihre Kodier-/Dokumentations- und MDK-Prozesse optimieren. Behandlung, Dokumentation, ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung sowie die Verteidigung der berechtigten Ansprüche stellen eine anspruchsvolle Aufgabe für Pflege, Ärzte und Verwaltung in Krankenhäusern dar. Gleichzeitig wird von Sozialgerichtsverfahren berichtet, in denen Ansprüche der Krankenhäuser erfolgreich verteidigt wurden. Durch gemeinsame Diskussionen mit den Teilnehmern werden interessante Fragestellungen erörtert und unter der Expertise der Referenten (Frau Schulze-Brüggemann und Herr Dr. Seiler betreuen bundesweit Verfahren, bei denen es um Abrechnungsstreitigkeiten geht) an zahlreichen Beispielen aus der Praxis Vorgehensweisen bei unberechtigten Rechnungskürzungen erläutert. Seite 2 von 8 www.rsmedicalconsult.com

Kernfragen: Welche Anforderungen stellt die aktuelle Rechtsprechung an die Organisationsstrukturen und die Abrechnungsmodalitäten der Krankenhäuser? Wie gehen wir mit Beanstandungen seitens der Krankenkassen und des MDK um? Informationen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Zielgruppe: Das Seminar wendet sich ausschließlich an Krankenhausverbände u. an Krankenhäuser, z. B. Geschäftsleitung Ärztliche Direktoren Leitende Ärzte Patientenmanagement Verwaltungsleitung Finanzabteilung Controlling/Medizincontrolling Pflegedienstleitungen Beraterfirmen Moderation: Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler, Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH Referenten: Dr. iur. Ulrich Hambüchen, Vorsitzender Richter des 3. Senats beim Bundessozialgericht, Kassel Dr. iur. Christoph Seiler, Senior-Partner - Seufert Rechtsanwälte, München Schwerpunkte seit 24 Jahren: Gesundheits- und Krankenhausrecht, insbesondere Krankenhausplanung und Krankenhausvergütung Sandra Schulze-Brüggemann (geb. Bohnenberger), Partnerin - Seufert Rechtsanwälte, Leipzig Frau Schulze-Brüggemann, Fachanwältin für Medizinrecht, berät und vertritt seit 2003 bundesweit Krankenhausträger in krankenhausrelevanten Gebieten. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Krankenhausrecht - hier insbesondere im Bereich der Krankenhausvergütung. Sie betreut u. a. über 30 Krankenhäuser in 10 Bundesländern in Abrechnungsstreitigkeiten und verfügt über langjährige Expertise in der vorgerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung. Dirk Schneider Seit 2010 verantwortet er den gesamten Bereich Medizincontrolling im Sana-Konzern. Herr Schneider war als Fachkrankenpfleger Anästhesie/Intensivstation über 15 Jahre als Leiter auf verschiedenen Intensivstationen tätig. Der studierte Sozialwirt leitete das Medizincontrolling im Klinikum Esslingen von 2004-2007, war kaufmännischer Leiter in Solln-Sendling, einem Haus der Sana Kliniken AG. Ab 2008 regionaler Medizincontroller der Region West der Sana Kliniken AG. Sonstige Infos: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben. Leistungen: Aktuelle Unterlagen, Download der Unterlagen, Mittagessen, Pausen- und Seminargetränke Seite 3 von 8 www.rsmedicalconsult.com

Verlauf 08:30 Uhr Empfang und Begrüßungskaffee 09:00 Uhr Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler, Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH Begrüßung und Einführung 09:15 Uhr Dr. iur. Ulrich Hambüchen, Vorsitzender Richter des 3. Senats beim BSG, Kassel Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu MDK-Prüfungen und Abrechnung von Krankenhausleistungen RA Dr. iur. Christoph Seiler, RA Sandra Schulze-Brüggemann, Fachanwältin für Medizinrecht Typische Streitpunkte mit den Krankenkassen - die aktuelle Sozialgerichtsrechtsprechung in der Praxis Verwirkung von Zahlungsansprüchen durch Zeitablauf? Sind "Widersprüche" notwendig und sinnvoll? Besteht ein Recht auf eine Zweitbegutachtung? Zulässigkeit von Nachberechnungen; Anspruchssicherung durch Vorbehalte? Nachschieben von ND/OPS im Prüfverfahren - "Nachkodieren" vs. Grundsatz von Treu und Glauben Wann greift der Einwendungsausschluss für gesetzliche Krankenkassen nach 275 Abs. 1c SGB V? Anwendbarkeit bei ambulanten Operationen/teil-, vorstationäre Behandlungen? Anspruch auf die Aufwandspauschale - bei nicht erlösrelevanten Kodieränderungen, Prüfung von Fallzusammenführungen Zulässige Prüfdauer - wann ist eine MDK-Prüfung zeitnah? Sind Versäumnisse des MDK den Kassen zuzurechnen? Aktuelle Rechtsprechung BSG Fallzusammenführung bei in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikationen; missbräuchliches Fallsplitting Vergütung vorstationärer Behandlung neben amb. OP Auffangvergütung bei Fehlbelegung Aktuelle Fallbeispiele Die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen Zusammenhang zwischen Entgeltverhandlungen und Abrechnungsstreitigkeiten (Leistungsplanung, Mehrleistungsabschlag, Erlösausgleiche) Flexibel Kaffeepause am Vormittag 13:15 Uhr - 14:15 Uhr Gemeinsames Mittagessen Seite 4 von 8 www.rsmedicalconsult.com

13:45 Uhr RA Dr. iur. Christoph Seiler, RA Sandra Schulze-Brüggemann, Fachanwältin für Medizinrecht Fortsetzung vom Vormittag Dirk Schneider MDK Prüfung - Erfolgreich vorbereiten und verhandeln, aber wie? Entscheidungen im Konsens und Dissens - muss ich immer bei den MDK Prüfungen eine Einigung erzielen? Gute und "schlechte" Dokumentation Ermittlung von Erlöspotentialen Zeitnahe Korrekturschleifen Typische Streitpunkte und schlagkräftige Gegenargumentation Kommunikation und Konsequenzen aus den MDK Prüfungen Dissens Fälle - wie muss ich dokumentieren um juristisch bestehen zu können Aktuelle Hinweise zur Kodierung und Erlössituation 2013 Beispiele aus aktuellen Verfahren und Dokumentationshinweisen zu Themen aus der Praxis Machen Widersprüche Sinn? Flexible Kaffeepause am Nachmittag Abschlussdiskussion mit den Referenten und den Teilnehmern ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Seite 5 von 8 www.rsmedicalconsult.com

Veranstaltungsort: Hilton Hotel Mainz Rheinstr. 68 D-55116 Mainz E-Mail: CB_mainz@hilton.com Web: www.hilton.de/mainz Telefon: +49 (0) 6131/245553 Fax: +49 (0) 6131/245781 Beschreibung: Am Rand der malerischen Altstadt von Mainz, direkt am linken Rheinufer neben der Rheingoldhalle, liegt das Hilton Mainz. Seine exponierte Lage und die hoteleigenen Konferenzräume sowie die Räumlichkeiten des Congress Center Mainz mit der angeschlossenen Rheingoldhalle zeichnen es als idealen Treffpunkt für Tagungen, Konferenzen und große Veranstaltungen aus. Mit 433 Zimmern, Restaurants, Bars, Fitnessclub bietet es viel Raum für Entspannung zwischendurch. Wer sich lieber beim Spiel amüsiert, hat jetzt schon Glück: Das Casino liegt gleich nebenan. Die Geschäfts-, Finanz-, Kultur- und Shoppingzentren der Medienstadt sind in unmittelbarer Nähe. Bitte beachten: Sie möchten nicht online buchen - rufen Sie uns an, gebührenfrei unter 00800 888 44 888! Wegbeschreibung: 24 Kilometer zum Flughafen Rhein-Main; 35 Kilometer in die Frankfurter Innenstadt; 1 Kilometer zum Hauptbahnhof; 10 Meter zur nächsten Bushaltestelle Seite 6 von 8 www.rsmedicalconsult.com

Zimmerreservierung: Zwecks Zimmerreservierung und Buchung zu speziellen Konditionen wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel unter dem Stichwort: RS Medical Consult Hilton Hotel Mainz Rheinstr. 68 D-55116 Mainz E-Mail: CB_mainz@hilton.com Web: www.hilton.de/mainz Telefon: +49 (0) 6131/245553 Fax: +49 (0) 6131/245781 Anmeldung per Fax an: +49 (0) 7931/561226 Unter Anerkennung der AGB der RS Medical Consult GmbH melde ich mich zu folgendem Seminar verbindlich an: Titel: MDK-Prüfungen - erfolgreiches Erlösmanagement, Update Krankenhausrecht - die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung von Krankenhausleistungen, Rechte und Pflichten des Krankenhauses Datum/Ort: 06.03.2013 in Mainz 9:00 Uhr-17:00 Uhr Veranstaltung-Nr.:1194 Gebühr je Teilnehmer: 590.- EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer Vorname/Name: Position: Abteilung: Telefon/E-Mail: Rechnungsadresse: Firma: Titel/Vorname/Name: Straße/Postfach: PLZ/Ort: Telefon/Telefax: E-Mail: Ort/Datum/Unterschrift: Seite 7 von 8 www.rsmedicalconsult.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung als verbindlich an. 1. Die Seminarteilnehmerzahlen sind begrenzt, Anmeldungen (per Post, per Fax, per E-Mail über info@rsmedicalconsult.com oder online www.rsmedicalconsult.com) werden deshalb in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Die Seminargebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Bei der Zahlung ist für deren Zuordnung der Teilnehmername und die Rechnungsnummer anzugeben. Zimmerreservierungen sind von den Teilnehmern selbst vorzunehmen. 2. Der Rücktritt von der Seminaranmeldung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Bei Abmeldung eines Teilnehmers bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin fallen Stornierungskosten in Höhe von 50,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.) an. Bei Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, berechnen wir 50% des Teilnehmerbetrages und später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Gebühr. Das gilt nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer am Seminar nicht teil, wird die Teilnahmegebühr fällig und ist von ihm zahlbar. 3. Die Seminare finden nur bei Erreichung der Mindestteilnehmerzahl statt. Sollte ein Seminar nicht stattfinden, erhält der Teilnehmer die bereits gezahlte Seminargebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Veranstalter hat das Recht, aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unerreichbarkeit oder Unbenutzbarkeit des Seminarortes, Krankheit des Referenten) Seminare ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden nach Wahl des Teilnehmers erstattet oder mit einem anderen Seminar verrechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Der Veranstalter ist bemüht, bei etwaigen Absagen die Teilnehmer vor Reiseantritt zu erreichen. Die Angabe von Rufnummern und E-Mail-Adressen ist daher auch für den Teilnehmer von Bedeutung. Der Veranstalter behält sich vertretbare Programmänderungen aus dringendem Anlass vor. 4. Generell haftet der Veranstalter für von ihm zu vertretende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Unfälle bei der Anund Abreise sowie während des Aufenthaltes am Tagungsort, für Diebstahl mitgebrachter Gegenstände während des Veranstaltungszeitraumes sowie für sonstige Personen- und Sachschäden. 5. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist für beide Teile Bad Mergentheim, soweit der Teilnehmer nicht Verbraucher ist. Seite 8 von 8 www.rsmedicalconsult.com