Riester: Was passiert mit meinem Geld?

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Transkript:

Riester: Was passiert mit meinem Geld? Wer Riester zur privaten Altersvorsorge anbietet, muss Auskunft geben, ob Gelder beispielsweise in geächtete Waffen oder in klimaschädliche Energienutzung fließen. Doch viele Anbieter stellen ihren Kunden nur schwammige Informationen zur Verfügung. Auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleiben sehr vage. veeterzy on Unsplash DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 1. Viele Riester-Anbieter informieren ihre Sparer nicht ausreichend darüber, in welchen Bereichen ihr Geld angelegt wird. 2. Banken und Sparkassen sind bei Riester-Verträgen verpflichtet zu ethischen, sozialen

und ökologischen Belangen Auskunft zu geben. 3. Die Verbraucherzentrale hat den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) aufgefordert, bei den Angaben nachzubessern. Stand: 08.11.2016 Viele Anbieter geben nur schwammige Informationen an ihre Kunden weiter, wenn sie erklären, wie Beiträge der Riester-Rentenversicherung für nachhaltige Zwecke eingesetzt werden. Auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken informieren ihre Kunden unzureichend. Sie verwenden in der Regel vorgegebene Standardformulierungen. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bremen haben wir daher den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) aufgefordert, bei den Angaben über ethische, soziale und ökologische Belange nachzubessern. Denn: Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, muss vom Anbieter jährlich darüber informiert werden, ob und wie bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. So hat es der Gesetzgeber vorgegeben. So berichten die Sparkassen und unsere Kritik daran Der Sparkassenverband gibt seinen Mitgliedern einen vorformulierten Text an die Hand, der im Rahmen der jährlichen Informationspflicht zur Erfüllung der Berichtspflicht über ethische, soziale und ökologische Belange verwendet werden kann:

Die auf Ihrem Vertrag eingegangenen Beiträge und Zulagen werden im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes der Sparkasse verwendet. Die Sparkasse berücksichtigt ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben. Unsere Kritik: Diese Information ist zu vage! Der Kunde muss selbst herausfinden, was die Sparkassen unter normaler Geschäftstätigkeit verstehen und wie dabei ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Es wird nicht darüber informiert, ob es zum Beispiel Ausschlusskriterien für Investitionen oder Geschäftspartner gibt oder ob bevorzugt in bestimmte nachhaltige Geschäftsfelder investiert wird. Fazit: Das Ziel der Berichtspflicht, Transparenz zur Nachhaltigkeit und zur Verwendung der Beiträge für ethische, soziale und ökologische Aspekte zu schaffen, erreichen die Sparkassen nicht. Reaktion der Sparkassen auf unsere Kritik: Der Sparkassenverband rechtfertigt die unzureichende Erfüllung der Berichtspflicht mit dem umfangreichen gesellschaftlichen Engagement der Sparkassen. Stellungnahme des DSGV zur Berichtspflicht über Nachhaltigkeit vom 16. September 2016 Unsere Einschätzung zur Stellungnahme: Wenn der DSGV meint, ein nichtssagender Bericht über die ethischen, sozialen und ökologischen Belange bei der Verwendung der Altersvorsorgebeiträge sei für die Sparkassenkunden ausreichend, so ist das eine Sache. Wenn der Sparkassenverband aber die unzureichende Erfüllung der Berichtspflicht mit dem umfangreichen gesellschaftlichen Engagement der Sparkassen rechtfertigt, so möchten wir dem entgegentreten. Die Mehrzahl der Sparkassen verfolgt keine systematische und nachvollziehbar fundierte Anlage- und Kreditvergabepolitik nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien. In der Regel gibt es beispielsweise keinen expliziten Ausschluss von Investitionen in Waffengeschäfte, in Gentechnik oder in Kohlekraftwerke, keine Verpflichtung auf Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte oder auf Verhinderung

von Korruption bei Investitionen. Und genau das sollte man seinen Kunden auch offenlegen und im jährlichen Bericht über die Verwendung der eingezahlten Beiträge klar benennen. Verbraucher, die eine ethisch-ökologische Altersvorsorge suchen, wissen dann, dass sie diese bei der jeweiligen Sparkasse nicht finden werden. So berichten Genossenschaftsbanken und unsere Kritik daran Diesen Textbaustein schlägt der Verband der Genossenschaftsbanken seinen Mitgliedern vor: Die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge haben wir ausschließlich im Rahmen des banküblichen Geschäfts verwendet und dabei ethische, soziale und ökologische Belange nach unserem Ermessen berücksichtigt. Unsere Kritik: Der Textbaustein trifft keine Aussage darüber, ob und wie eine Berücksichtigung von ethischen, sozialen und ökologischen Belangen erfolgt. Der Verbraucher bleibt gänzlich uninformiert, er kann sich nur darauf verlassen, dass seine Bank ihr Ermessen ethisch-ökologisch verantwortlich ausübt. Über die inhaltlichen Kriterien des Ermessens erfährt der Kunde nichts. Fazit: Mit dieser Formulierung erfüllen die Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre Informationspflicht in keiner Weise ausreichend. Reaktion der Genossenschaftsbanken auf unsere Kritik: Der BVR wird Riester-Sparer zukünftig darüber informieren, dass es keine Selbstbindung an schriftlich fixierte Kriterien hinsichtlich ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der Altersvorsorge gibt. Stellungnahme des BVR zur Berichtspflicht über Nachhaltigkeit vom 13. September 2016 Unsere Einschätzung zur Stellungnahme: Der BVR meint, ein Hinweis auf die Verwendung der Altersvorsorgebeiträge im Rahmen des banküblichen Geschäfts ( ) nach Ermessen der Bank sei bereits eine ausreichende Information für den Kunden. Diese Ansicht teilen wir nicht. Wir erkennen auch nicht, dass das genossenschaftliche Solidarprinzip bereits die Verwirklichung von ethischen, ökologischen und sozialen

Belangen wäre. Auch wenn viele Volksbanken in regionale Umwelt- und Sozialprojekte investieren und sich bürgernah engagieren, fehlt den meisten eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie bei der Geldanlage und der Kreditvergabe. Wir begrüßen deshalb die Bereitschaft des BVR, künftig eine klarstellende Ergänzung beim Bericht zur Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für ethische, soziale und ökologische Belange vorzunehmen. Die Aussage, dass eine diesbezügliche Selbstbindung an schriftlich fixierte Kriterien (nicht existiert) verdeutlicht das Fehlen von eindeutigen Anlagekriterien für ethische, ökologische und soziale Belange. Ist Verbrauchern die Beachtung dieser Belange wichtig, so müssen sie sich eine andere Bank oder ein anderes Produkt suchen. Über das Projekt Gut fürs Geld, gut fürs Klima Im Rahmen des Projekts Gut fürs Geld, gut fürs Klima untersuchen die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen regelmäßig Anbieter von nachhaltigen Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukten und gehen gegen unseriöse und irreführende Werbung vor. Das bundesweite Projekt wird in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein umgesetzt. Gefördert wird Gut fürs Geld, gut fürs Klima vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Verbraucherzentrale Hamburg e. V. https://www.vzhh.de/themen/finanzen/ethisch-oekologische-geldanlage/riester-waspassiert-meinem-geld