TEILNAHMEERKLÄRUNG AN DER ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNG FÜR DIE KONZESSION DER NUTZUNG DER WEIßKUGELHÜTTE

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Transkript:

TEILNAHMEERKLÄRUNG AN DER ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNG FÜR DIE KONZESSION DER NUTZUNG DER WEIßKUGELHÜTTE Der /die Unterfertigte Steuernummer geboren in am wohnhaft in der Gemeinde ( ) Land E-Mail-Adresse: Zertifizierte elektronische Post (ZEP) Telefon: Telefax: ODER (1) Der /die Unterfertigte geboren in am wohnhaft in der Gemeinde ( ) Land als (bevollmächtigter Vertreter/in) des s : MWSt-Nummer: Steuerkodex: E-Mail-Adresse: Zertifizierte elektronische Post (ZEP) Telefon: Telefax: (1) Persönliche Angaben des Rechtsvertreters des Bieters. Falls der Bieter eine bereits gegründete oder zu gründende Bietergemeinschaft ist, (Konsortien oder svereinigungen nach Artikel 2602 ZGB) muss vorliegende Erklärung einzeln von den Rechtsvertretern sämtlicher Mitglieder der bereits gegründeten oder zu gründenden Bietergemeinschaft abgegeben werden, widrigenfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots. 1

ERKLÄRT mit vorliegender Urkunde an der Ausschreibung in folgender Form teilzunehmen: als natürliche Person als ein Micro, Klein, Mittel gemäß Ministerialdekret vom 18. April 2005 (falls weniger als 250 Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro Marke nicht überschreitet oder die Jahresbilanz nicht die 43 Millionen Euro überschreitet), als Einzelunternehmen als Konsortium nach Artikel 34, GvD Nr. 163/2006 Im Falle von Konsortien, dass das Konsortium mit folgenden Mitgliedsunternehmen teilnimmt (bitte angeben welche): oder als federführendes (federführendes mit Mehrheitsanteil) als Mitglied (Mandant mit Minderheitsanteil) einer Bietergemeinschaft oder eines skonsortiums nach Artikel 2602 ZGB welches/welche: zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits gegründet ist oder nach der Ausschreibung mit folgenden Mitgliedern zu gründen ist: (2) (2) Angaben für jedes, welches als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder eines skonsortiums nach Artikel 2602 ZGB an der Ausschreibung teilnimmt (Bezeichnung oder Firmenname, Rechtssitz, Steuerkodex und sform: Einzelfirma, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft; andere sform: GmbH, KGaA usw.). 2

- als federführend ausgewiesen (federführendes ) - als Mitglied/er ausgewiesene(s) : Im Falle von Bietergemeinschaften: 1.) dass sich jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angabe der Anteile verpflichtet, die Leistungen tatsächlich in besagtem Anteil auszuführen; 2.) Sorge zu tragen, falls die Bietergemeinschaft als Zuschlagsempfänger hervorgehen sollte, das Sondermandat mit Vertretungsvollmacht, welche aus einer beglaubigten Privaturkunde oder aus einer beglaubigten Abschrift derselben hervorgeht, unverzüglich vorzulegen. 3.) Sorge zu tragen, falls die Bietergemeinschaft als Zuschlagsempfänger hervorgehen sollte, die sich auf das Mandat beziehende Vollmacht, welche aus einer öffentlichen Urkunde (oder einer beglaubigten Abschrift derselben) hervorgeht und dem gesetzlichen Vertreter des federführenden s erteilt wurde, vorzulegen; 4.) dass die Bietergemeinschaft die Teilnahmevoraussetzungen besitzt. Der wie oben erklärte Bieter gilt somit, anhand obiger Angaben und aufgrund der als Beilage zum Angebot übermittelten Unterlagen, als zur Teilnahme an der Ausschreibung für die gegenständlichen öffentlichen Leistungen qualifiziert. gemäß Landesgesetz Nr. 17 vom 22. Oktober 1993 UND ERKLÄRT FERNER 3

ERKLÄRUNGEN ZU DEN DATEN DES BIETERS: A) (von Bietern jeder sform zu tätigende Angaben mit Bezug auf den Geschäftssitz): dass der oben angeführte Bieter folgende Positionen bei Sozialversicherungsanstalten ständig innehat: NISF, Amtssitz ( ) Position Nr. Telefon: Telefax: ; INAIL, Amtssitz ( ) Position Nr. Telefon: Telefax: Kollektivvertrag Anzahl Mitarbeiter: Operativer Sitz und dass der Bieter ordnungsgemäß die Beiträge an die gesetzlichen Sozialleistungsträger einzahlt; der Umstand ist durch Vorlage der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge (DURC) belegbar. ERKLÄRUNG ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER ALLGEMEINEN VORAUSSETZUNGEN: B) (von jeder natürlichen Person und Bietern jeder sform, welche an den Ausschreibung teilnehmen, zu bescheinigen) a) dass keine Umstände vorliegen, die nach Artikel 38 Absatz 1, Buchstabe a) des gesetzesvertretenden Dekrets 163/06 und den Vorschriften in den Ausschreibungsunterlagen zum Ausschluss des Bieters führen; b) dass gemäß Art. 38, Absatz 1, Buchstabe b) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 163/06 gegenüber den Personen kein Verfahren für die Anwendung einer der Vorbeugungsmaßnahmen laut Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 1956, Nr. 1423, anhängig ist, oder einer der von Artikel 10 des Gesetzes vom 31. Mai 1965, Nr. 575, vorgesehenen Hinderungsgründe vorliegt. Der Ausschluss und das Verbot treten in Kraft, wenn das anhängige Verfahren den Inhaber oder den technischen Direktor betrifft, wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, oder die Gesellschafter oder den technischen Direktor, wenn es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, die persönlich haftenden Gesellschafter oder den technischen Direktor, wenn es sich um eine Kommanditgesellschaft handelt, die Geschäftsführer mit Vertretungsvollmacht oder den technischen Direktor oder den Alleingesellschafter, bzw. den Mehrheitsgesellschafter im Falle einer Gesellschaft mit weniger als vier Gesellschaftern, wenn es sich um eine andere Art von Gesellschaft handelt. c) dass gemäß Art. 38, Absatz 1, Buchstabe c) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 163/06 gegenüber den Personen keine rechtskräftige Verurteilung oder ein unwiderruflich gewordener Strafbefehl oder eine Verurteilung im abgekürzten Verfahren gemäß Artikel 444 der Strafprozessverordnung wegen schwerer Straftaten zum Nachteil des Staates oder der Gemeinschaft ergangen ist, die sich auf die berufliche Zuverlässigkeit auswirken; ein Ausschlussgrund ist jedenfalls die rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Korruption, Betrug, Geldwäsche, wie sie von den gemeinsamen Maßnahmen festgelegt sind, die in Artikel 45, Absatz 1, Richtlinie 2004/18 EG zitiert sind; der Ausschluss und das Verbot treten in Kraft, wenn das anhängige Verfahren den Inhaber oder den technischen Direktor betrifft, wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, oder die Gesellschafter oder den technischen Direktor, wenn es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, die persönlich haftenden Gesellschafter oder den technischen Direktor, wenn es sich um eine Kommanditgesellschaft handelt, die Geschäftsführer mit Vertretungsvollmacht oder den technischen Direktor oder den Alleingesellschafter natürliche Person, bzw. den Mehrheitsgesellschafter im Falle einer Gesellschaft mit weniger als vier Gesellschaftern, wenn es sich um eine andere Art von Gesellschaft oder ein Konsortium handelt. Auf jeden Fall treten der Ausschluss und das Verbot in Kraft gegenüber Personen, die im Jahr vor dem Datum der Veröffentlichung der Kundmachung oder des Aufforderungsschreibens zu halbamtlichen 4

Ausschreibungen mit Aufforderung vom Amt ausgeschieden sind, falls das nicht nachweisen kann, dass sie sich vollständig und effektiv von der strafrechtlich veruteilten Handlung distanziert haben; zum Nachweis ist die entsprechende Dokumentation der/den Erklärung/en beizufügen; der Ausschluss und das Verbot werden jedenfalls nicht angewandt, wenn die Straftat unter Straffreiheit gestellt wurde oder die Rehabilitation erfolgt ist oder wenn die Straftat nach der Verurteilung als erloschen erklärt wurde oder bei Widerruf der Verurteilung selbst. ZUSATZERKLÄRUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR AUSSCHREIBUNG (von allen Bietern jeglicher Rechtsform abzugeben): C) [wenn der Bieter in keinem Kontroll- oder Beziehungsverhältnis zu anderen in Italien oder einem anderem Land tätigen steht]: a) dass er sich mit keinem anderen Rechtssubjekt in einer Kontrollsituation gemäß Art. 2359 ZGB befindet, und dass er das Angebot autonom erstellt hat; ODER dass er Kenntnis davon hat, dass am selben Vergabeverfahren die nachstehenden Rechtssubjekte teilnehmen, die sich mit dem Bieter in einer Kontrollsituation gemäß Art. 2359 ZGB befinden und dass er das Angebot autonom erstellt hat. Der Bieter/ die Bieter, mit denen das Kontroll- oder Beziehungsverhältnis besteht sind: (Firmenbezeichnung, Geschäftssitz); (Firmenbezeichnung, Geschäftssitz); (Firmenbezeichnung, Geschäftssitz). b) dass er keine Falscherklärungen oder falsche Unterlagen in Bezug auf die Voraussetzungen und Bedingungen abgegeben hat, die für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren erheblich sind, sowie für die Beauftragung von Subunternehmen. c) dass er mit der Einreichung des Angebotes die in der Wettbewerbsbekanntmachung, in den Teilnahmebedingungen, im speziellen Leistungsverzeichnis und deren Anlagen sowie im Vertragsentwurf enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen vorbehalts- und ausnahmslos annimmt; d) dass er innerhalb seines Betriebs sämtliche Pflichten in Zusammenhang mit der Sicherheit erfüllt hat; e) dass im Zusammenhang mit der gegenständlichen Ausschreibung keine Vereinbarungen und/oder Praktiken bestehen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs und des Marktes bewirken und die nach den anwendbaren Bestimmungen, einschließlich Art. 81 und ff. des EG-Vertrages sowie Art. 2 und ff. des Gesetzes Nr. 287/1990 verboten sind, und dass das Angebot unter strikter Einhaltung dieser Bestimmungen erstellt wurde. f) dass er sich verpflichtet, die Abteilung Vermögensverwaltung der Autonome Provinz Bozen Südtirol über jede in den Besitzverhältnissen, in der Betriebsstruktur, in den technischen Dienstleistungen und in der Verwaltung eingetretene Änderung, auch im Bereich der Subunternehmen, unverzüglich zu unterrichten; g) dass er den Inhalt der Wettbewerbsbekanntmachung, der Teilnahmebedingungen, des speziellen Leistungsverzeichnisses und deren Anlagen sowie die im Vertragsentwurf enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen sowie der während des Vergabeverfahrens bekannt gegebenen Berichtigungen und Klarstellungen, wie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen veröffentlicht, annimmt; 5

h) dass er bei der Ausarbeitung des Angebotes die Verpflichtungen aus den einschlägigen Bestimmungen über Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz, Arbeitsbedingungen, Vor- und Fürsorge, welche am Standort der Dienstleistungserbringung gelten, berücksichtigt hat; i) dass dem Bieter bekannt ist, dass die im Rahmen eines Vergabeverfahrens gesammelten personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 des GvD Nr. 196 vom 30.06.2003 (Datenschutzkodex) ausschließlich im vorliegenden Ausschreibungsverfahren für die Auftragsvergabe für gegenständliche Leistungen verarbeitet werden; j) erklärt niemanden, direkt oder durch Dritte, einschließlich der mit denen man in einem Kontroll- oder- Vereinigungsverhältnis steht, Geldsummen oder andere Leistungen für Vermittlungsgeschäfte oder ähnliche Geschäfte, die jedenfalls dazu dienen sollten den Vertragsabschluß zu erleichtern, ausbezahlt oder versprochen zu haben; k) verpflichtet sich niemanden, für keinerlei Grund, Geldsummen oder andere Leistungen auszuzahlen, welche die Durchführung und/oder die Verwaltung dieses Vertrages mit Bezug auf die damit eingegangenen Verpflichtungen erleichtern oder begünstigen könnten, weder Handlungen zu vollziehen die dasselbe zum Zweck haben. INFORMATION IM SINNE DES ARTIKELS 13 DES DATENSCHUTZKODEXES (GvD Nr. 196/2003) Der Unterfertigte bzw. gesetzliche Vertreter des oben angegebenen s e r k l ä r t : - dass er im Sinne des Artikels 13 des Datenschutzkodexes (GvD Nr. 196 vom 30. Juni 2003) über Folgendes informiert worden ist: Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen - Südtirol. Die Autonome Provinz Bozen Südtirol ist ermächtigt die personenbezogenen Daten, auch in elektronischer Form, im Rahmen dieser Vergabe und der Durchfürhung der gegenständlichen Dienstleistung zu verwenden. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist der Direktor des Vermögensamtes, Dr. Maximilian Dusini oder die von ihm beauftragte Person. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des gesetzesvertretenden Dekrets 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge oder Auskunft und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gelesen, bestätigt und unterschrieben. 6