SPIRIT YOGA MITGLIEDSVERTRAG 1) VERTRAGSPARTNER Dieser Mitgliedschaftsvertrag wird geschlossen zwischen Goethestraße 2-3 10623 Berlin und (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Herrn Frau Name Straße Telefon Vorname PLZ/Ort Mobil E-Mail 2) VERTRAGSLAUFZEIT/KÜNDIGUNGSFRISTEN/PAUSIERUNG/RABATTE Für Mitgliedschaften gilt: Die Spirit Yoga-Mitgliedschaft kann an jedem Kalendertag eines Monats begonnen werden. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf von 12 Monaten möglich. Nach Ablauf der ersten 12 Mitgliedsmonate ist der Vertrag monatlich kündbar. Eine Kündigung ist in ordentlicher Schriftform vier Wochen vorher zuzuschicken. Maßgeblich ist das Datum an dem die Kündigungserklärung zugeht. Die Mitgliedschaft kann mehrmals innerhalb der Vertragslaufzeit von einem Jahr für maximal acht Wochen pausiert werden. Die Pausenzeiträume können nur in ganzen Wochen angegeben werden. Für jeden Pauseneintrag beträgt die Pausengebühr 10,00. Jedes Mitglied erhält folgende Zusatzleistungen : 1. kostenlose Saunabesuche 2. Yoga-Online-Kurse 3. 10 % Rabatt auf Spirit Yoga-Shop-Produkte (außer Getränke, Süßwaren u. Printmedien) und 10% Rabatt auf Workshops. Stand: 01.11.2016 Seite 1 von 6
3) AUFNAHMEGEBÜHR Bei Abschluss des Vertrages fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 49,00 an, die mit Vertragsabschluss automatisch eingezogen wird. 4) MITGLIEDSBEITRAG (Bitte Mitgliedschaft und Zahlungsmodus ankreuzen) Mitgliedschaft Unlimited (monatlich) Unbegrenzt Saunabesuche und Yoga-/Pilateskurse. Kosten: 12 x 95,00, mit gültigem Studentenausweis 12 x 71,25 Mitgliedschaft Unlimited (ein Jahr) Unbegrenzt Saunabesuche, Yoga-/Pilateskurse und 1 Monat zusätzlich geschenkt Kosten: 1.140,00, mit gültigem Studentenausweis 855,00 Mitgliedschaft Morning Unlimited (monatlich) Für Klassen an den Tagen Montag bis Freitag mit einem Beginn zwischen 8:00 und 17:30 Uhr. Für kostenlose Saunabesuche an den Tagen von Montag bis Freitag. Kosten: 12 x 69,00, mit gültigem Studentenausweis 12 x 51,75 Mitgliedschaft Morning Unlimited (ein Jahr) Für Klassen an den Tagen Montag bis Freitag mit einem Beginn zwischen 8:00 und 17:30 Uhr. Für kostenlose Saunabesuche an den Tagen von Montag bis Freitag und 1 Monat zusätzlich geschenkt. Kosten: 828,00, mit gültigem Studentenausweis 621,00 5) BESONDERE VEREINBARUNGEN Datum, Unterschrift Spirit Yoga Datum, Unterschrift Kunde Stand: 01.11.2016 Seite 2 von 6
6) STUDIOLEISTUNGEN Die Mitgliedschaft berechtigt zur Benutzung von Trainingskursen in allen Spirit Yoga-Studios, dem Saunabereich im Spirit Yoga-Studio West und von Onlinekursen der Onlineplattform YogaEasy.de. Ausgenommen sind zuvor gekennzeichnete Bereiche oder bekannt gegebene Sonderleistungen wie z.b. Workshops. 7) EINZUGSERMÄCHTIGUNG Hiermit ermächtige ich die Spirit Yoga und Spa GmbH & Co KG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen für den/die angemeldeten Kurs/Kurse bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Vorname des Kontoinhabers Name des Kontoinhabers Bankinstitut BIC IBAN Unterschrift Kontoinhaber Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Dadurch entstehende Gebühren von 9,00 trägt die Kontoinhaberin /der Kontoinhaber. Die Überweisung des Mitgliedsbeitrags, zuzüglich der Bankgebühren muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen, damit die Mitgliedschaft aufrecht erhalten bleibt. Stand: 01.11.2016 Seite 3 von 6
8) UNTERSCHRIFT Durch meine Unterschrift bestätige ich die Mitgliedschaft. Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich anzuerkennen. Unterschrift Mitglied Ort, Datum Unterschrift Spirit Yoga INTERNER VERMERK Vertrag entgegen genommen von: Name Datum Daten eingetragen in MBO: Name Datum Stand: 01.11.2016 Seite 4 von 6
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Spirit Yoga, nachfolgend das Studio oder die Schule genannt, ist eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin und drei Geschäftsstellen in der Rosenthaler Str. 36 in 10178 Berlin, in der Goethestr. 2-3 in 10623 Berlin und in der Martin-Buber-Str. 23 in 14163 Berlin. Geschäftsangaben: Spirit Yoga und Spa & GmbH Co. KG Sitz: Berlin, Registergericht Charlottenburg, HRA 44342 B Spirit Yoga Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 127272 B) Bank: Berliner Sparkasse Kto.-Nr.: 636 28 449 BLZ: 100 500 00, IBAN: DE44 1005 0000 0063 6284 49 BIC-/SWIFT-Code: BE LA DE BE Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im Studio ausgehängt ist. 2. Die Studiomitgliedschaft ist höchstpersönlich und nicht veräußerbar oder sonst auf Dritte übertragbar. Die persönliche Identifikation (Mitgliedskarte) dient dem Zugang zum Studio und darf weder anderen Studiomitgliedern noch Dritten verliehen, vermietet oder sonst zur Nutzung überlassen und übergeben werden. Spirit Yoga kann die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage der Mitgliedskarte abhängig machen. Das Mitglied haftet gegenüber Spirit Yoga für Schäden aufgrund Missbrauchs der Mitgliedskarte, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust der Mitgliedskarte ist Spirit Yoga sofort zu melden. Nach Beendigung des Vertrages ist die persönliche Identifikation an die Schule zurückzugeben. 3. Eine Spirit Yoga-Mitgliedschaft wird auch für Personen unter 18 Jahren angeboten. Die Mitgliedschaft kann dann nur von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden. 4. Mit der Anmeldung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr und zur Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von 49,, auch wenn er an der Teilnahme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen verhindert ist. Die Mindestlaufzeit für eine Spirit Yoga-Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Die Beiträge für eine Mitgliedschaft sind monatlich oder jährlich im Voraus unter der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu bezahlen Die Spirit Yoga-Mitgliedschaft gewährt dem Studiomitglied Zugang zu den Einrichtungen des Studios während der angegebenen Kurszeiten. Die Schule behält sich vor, für zwei Wochen im Jahr zu schließen. Für diesen Zeitraum wird keine Gutschrift gewährt, da dies in der Preiskalkulation bereits berücksichtigt wurde. 5. Die Spirit Yoga-Mitgliedschaft kann vom Mitglied sowie von Spirit Yoga schriftlich mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Erstmalig jedoch zum Ablauf des 12. Monats. Bei der monatlichen Zahlweise wird die Mitgliedschaft, wenn keine anderen Verfügungen getroffen werden, nach dem 12. Monat ihrer Laufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat verlängert. Die Mitgliedschaft verlängert sich unabhängig von der gewählten Ratenzahlung, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, automatisch um ein weiteres Jahr. Der Kunde erhält automatisch generierte E-Mails, die ihn über den Ablauf der Vertragsfristen rechtzeitig informiert. Bei Krankheit von mindestens einer Woche und Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert werden. 6. Im Rahmen der Mitgliedschaft haben die Studiomitglieder die Möglichkeit, ihre Spirit Yoga-Mitgliedschaft für maximal 8 Wochen zu pausieren. Die Pausenzeiträume können nur in ganzen Wochen angegeben werden. Für den Pausenzeitraum von 4 Wochen entfällt die Beitragspflicht. Für Pausenzeiträume unter 4 Wochen wird die Beitragspflicht anteilig mit dem Pausenzeitraum verrechnet. Für die Aufrechterhaltung der Spirit Yoga-Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr von 10, Euro pro Pauseneintrag erhoben. Die Inanspruchnahme einer Ruhezeit muss das Mitglied vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung einer Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt. Wird eine Spirit Yoga-Mitgliedschaft vom Mitglied aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich gekündigt, erhält das Mitglied etwaig vorausbezahlte Beiträge anteilig auf den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bezogen zurückerstattet. 7. Nach Zahlung der ersten Rate ist das Mitglied berechtigt, die Studioeinrichtung während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten entsprechen den Kurszeiten. Für die Nutzung gilt die Nutzungsordnung. Die Teilnahme an Trainingskursen und Einzelstunden erfolgt in Absprache mit dem Studiopersonal. Soweit Spirit Yoga zusätzlich kostenpflichtige Leistungen anbietet, werden die Studiomitglieder informiert. Nach Entrichten des zusätzlichen Entgelts stehen den Studiomitgliedern auch diese Leistungen zur Verfügung. Spirit Yoga behält sich vor, das Kursangebot zu ändern. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern von Spirit-Yoga, wird sich Spirit Yoga bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Kurs ausfallen. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Mitgliedschaftsbeiträge, sofern ausreichend andere Kurse zur Verfügung stehen, die der Teilnehmer besuchen kann. Spirit Yoga kann die Öffnungszeiten verlängern oder verkürzen soweit dies aus wichtigen Gründen, z.b. Reinigung, Instandhaltung, Gefährdung der Studiomitglieder und Dritter erforderlich ist. Dauert die Änderung voraussichtlich länger als eine Woche, werden die Mitglieder hierüber vorab informiert, sofern nicht unmittelbares Handeln, z.b. wegen Gefahr in Verzug, erforderlich ist. Ein Recht zur Reduzierung des Beitrages besteht in diesen Fällen nicht. Muss das Studio vorübergehend schließen, steht dem Studiomitglied das Recht zu, den Beitrag angemessen zu kürzen oder den Vertrag um die Schließzeit ohne weitere Kosten zu verlängern. Stand: 01.11.2016 Seite 5 von 6
8. Die Mitgliedschaftsbeiträge werden dem angegebenen Bankkonto des Mitglieds am ersten Tag des Vertragsbeginns per Lastschrift belastet. Das Studiomitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass zum jeweiligen Abbuchungstermin eine ausreichende Kontodeckung gegeben ist. Im Falle der vom Studiomitglied zu vertretenden Nichteinlösung des Geldeinzugs beim kontoführenden Kreditinstitut trägt das Studiomitglied die dem Studio entstehenden Kosten in Höhe von fünf Euro. Die Schule ist berechtigt, die einzuziehende Geldsumme beim kontoführenden Kreditinstitut innerhalb von 14 Tagen nach Nichteinlösung, eine erneute Abbuchung zu tätigen. Im Falle erneuter fehlender Kontodeckung ist das Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu kündigen, und der Zugang zur Nutzung der Studioeinrichtung ist für das Studiomitglied gesperrt. Das Studiomitglied haftet dem Studio für den Fall wiederholter Nichteinlösung der einzuziehenden Geldsumme für den der Schule entstehenden Schaden mindestens in Höhe des Betrages für die ordentliche Laufzeit des Vertrages. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Studiomitglied wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 9. Das Studio kann die Mitgliedsbeiträge einmal jährlich, jedoch frühestens nach Ablauf des ersten Jahres einer Mitgliedschaft mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen einseitig ändern: - Erhöhung von Steuern oder sonstiger Abgaben (die im Zusammenhang mit der Leistung stehen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren); - Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten, sofern diese Änderungen nicht von Spirit Yoga abhängig sind und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z.b. Mietkosten, Änderung von behördlichen Vorschriften, neue Gesetze oder Normen, Personalkosten). 11. Die Haftung des Studios für vom Studiomitglied verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen. Die Schule haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich von ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Sachschäden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Schule, soweit diese fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Die Höhe der Haftung des Studios für Sachschäden ist begrenzt auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, es sei denn, das Studio oder seine Erfüllungsgehilfen handelten grob fahrlässig oder vorsätzlich. 12. Die personenbezogenen Daten des Mitgliedes werden entsprechend der 28, 29 BDSG für Vertragszwecke gespeichert und verarbeitet. Vertragsrelevante persönliche Änderungen (Anschrift, Name, Änderungen der Bankverbindung usw.) hat das Mitglied unverzüglich mitzuteilen. Nebenabreden zum Vertrag sollen schriftlich fixiert werden, Schriftform ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mitglied unverzüglich nach Zugang der Preiserhöhung ein Recht zur schriftlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu, wenn die Preiserhöhung nicht nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten hinausgeht. Bis zur Beendigung des Vertrages schuldet das Studiomitglied den bisherigen Mitgliedsbeitrag. 10. Die Schule kann die Mitgliedschaften aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung im Falle eines schweren oder wiederholten Verstoßes des Mitgliedes gegen den Vertrag sowie gegen die Hausordnung nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen. Ein schwerer Verstoß liegt insbesondere vor, wenn das Studiomitglied mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Anweisungen des Studiopersonals verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für die Schule aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist und soweit nicht das Recht zur fristlosen Kündigung bereits gemäß Ziffer 5 AGB gegeben ist. Die Aufnahmegebühr verbleibt in jedem Fall bei der Schule. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Studios bleiben unberührt. Stand: 01.11.2016 Seite 6 von 6