e.v. 1. Geltungsbereich



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Transkript:

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen des Düsseldorfer Turn- und Sportverein FORTUNA 1895 e.v. 1. Geltungsbereich Der Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten und Dauerkarten (im Folgenden Tickets genannt) zu Veranstaltungen des Düsseldorfer Turn- und Sportverein FORTUNA 1895 e.v. (im Folgenden Verein genannt) sowie der Zutritt zu den Spielstätten, derzeit Paul-Janes-Stadion und Esprit-Arena, unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (im Folgenden ATGB genannt) sowie der jeweiligen Stadionordnung des Vereins (bei Spielen im Paul-Janes-Stadion) oder des Veranstalters (bei Spielen in der ESPRIT-Arena deren Hausordnung), die ausdrücklich in der jeweils geltenden Fassung in diese ATGB einbezogen werden. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Käufer, Besteller bzw. Verwender (im Folgenden Kunde genannt) die Geltung dieser ATGB. Im Hinblick auf einen mit dem Ticket ggf. eingeräumten Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des VRR kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande. 2. Ticketbestellung / Ticketkauf 2.1. Tickets für die vom Verein veranstalteten Fußballspiele sind nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen bzw. zu kaufen. Durch Kauf oder Bestellung eines Tickets auch über eine autorisierte Vorverkaufsstelle kommt ein Vertrag ausschließlich mit dem Verein zustande. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Die Geltendmachung gesetzlicher Widerrufs-, Gewährleistungs- und Anfechtungsrechte bleibt hiervon unberührt. Das vom Kunden abgegebene Kaufangebot wird vom Verein erst mit der Absendung des Tickets an den angegebenen Empfänger angenommen. Für Bestellungen über das Internet (www.fortunaduesseldorf.de oder dticket.de) gelten ergänzend die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Ticketverkauf im Online-Ticketshop (AGB). Im Falle einander widersprechender Regelungen haben die vorliegenden ATGB Vorrang. 2.2. Bei der Bestellung oder dem Kauf von ermäßigten Tickets muss ein gültiger Ermäßigungsausweis vorliegen, der auch am Tag der Veranstaltung noch gültig sein und mitgeführt werden muss und bei Aufforderung durch das Ordnungspersonal vorzuzeigen ist. Bei Ermäßigungsausweisen ohne Lichtbild gilt der vorgehende Satz ebenfalls für einen amtlichen Lichtbildausweis. Pro Person, die aus dem Ermäßigungsausweis als berechtigt hervorgeht, kann nur ein Ticket zum ermäßigten Preis erworben werden. 2.3. Sofern der Kunde das Ticket über den Gastverein erhalten hat, kommt der Vertrag mit dem Verein und damit die Einbeziehung der vorliegenden ATGB und der Stadionordnung spätestens durch Vorlage des Tickets am Stadioneingang zu Stande. Ein Vertrag mit dem Verein kommt, wenn ein solcher nicht bereits besteht, auch durch die Verwendung eines Tickets zustande. 2.4. Der Verein ist berechtigt, eine Bestellung auch nach Vertragsschluss zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen spezifische Bedingungen (z.b. Weiterveräußerungsverbote der Ziffer 8.1., Stadionverbote usw.) verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung kann auch konkludent durch Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgen.

3. Zahlungsmodalitäten / Eigentumsvorbehalt 3.1. Die Höhe der Ticketpreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Vereins. Bis zur vollständigen Bezahlung der Tickets einschließlich etwaiger Mahn- oder/und Bearbeitungsgebühren oder/und Verzugszinsen oder weitergehender Schadensersatzansprüche verbleiben Tickets im Eigentum des Vereins. Dies gilt auch für den Fall, dass sie bereits an den Kunden übersandt worden sind. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb der Frist oder besteht keine ausreichende Konto- bzw. Kreditkartendeckung, ist der Verein dazu berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren und das entsprechende Ticket elektronisch zu sperren. In diesem Falle hat der Kunde eine pauschale Bearbeitungsgebühr entsprechend Ziffer 3.3 dieser Bedingungen zu bezahlen. Die Geltendmachung von etwaigen weitergehenden Schadensersatzansprüchen behält sich der Verein für diesen Fall ausdrücklich vor. 3.2. Sämtliche Zahlungen werden unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten für die Bearbeitung und Zinsen angefallen, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden. 3.3. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Ticketpreises in Verzug, so hat er neben der Verpflichtung zur Zahlung dieses Entgeltes eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Diese vorstehende Verpflichtung behält ihre Geltung auch in dem Fall, dass dem Kunden mangels rechtzeitiger Zahlung der Zugang zum Stadion verwehrt wurde. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. 3.4. Vereinsmitglieder, die aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft die Möglichkeit zum Erwerb einer Dauerkarte oder eines Einzeltickets zu einem ermäßigten Preis haben, können von dieser Ermäßigung ausgeschlossen werden, solange sie mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder eines Teils davon in Verzug sind. 4. Ticketauswahl Mangels gegenläufiger Bestimmung durch den Kunden besteht die Berechtigung seitens des Vereins bei Ausverkauf der gewünschten Kategorie, dem Kunden zum Preis der ausverkauften Kategorie ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächst höheren Kategorie zuzuteilen. Der Verein kann bei Ausverkauf der bestellten Kategorie auch Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuteilen und/oder die Ticketanzahl limitieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnis von der Abweichung der Bestellung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Wahrung dieser Frist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail bzw. des Faxes. Nach Ablauf der Frist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. 5. Ticketversand 5.1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Tickets mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die Transportperson, auf den Kunden über. 5.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Tickets auch beim Versendungskauf erst mit deren Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist. 5.3. Bestellte Tickets werden nur innerhalb Deutschlands auf dem Postweg versandt. Die Versandpauschale beträgt unabhängig von der Ticketanzahl maximal 6,00 pro Versendung. Mehr-

kosten, die für die gewünschte Versendungsart des Kunden zusätzlich aufgewandt werden, trägt der Kunde. Bei Ticketbestellungen aus dem Ausland können die Karten auf Wunsch am Stadion hinterlegt werden und nur unter Vorlage der Reservierungsnummer und eines amtlichen Lichtbildausweises abgeholt werden. 5.4. Erfolgt die Auftragserteilung weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, ist der Verein berechtigt, das Ticket am Veranstaltungsort (Tageskasse) zu hinterlegen. Das Ticket wird ausschließlich an den Kunden persönlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt. Die Aushändigung an Dritte ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen, auf den Dritten ausgestellten Vollmacht des Kunden und Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises möglich. 6. Reklamationen / Kein Widerrufsrecht 6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Eingang der Tickets beim Kunden per E-Mail, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die unter Ziffer 11. genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail oder Telefaxes. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Verein dem Kunden kostenfrei ein neues Ticket aus. Ein Ticket ist fehlerhaft, wenn aufgrund seiner Eigenschaften ein Zugang zu der/den erworbenen Veranstaltungen nicht möglich ist. Hierzu gehören insbesondere drucktechnische oder inhaltliche Fehler. Ein Irrtum des Kunden hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort stellt keinen Fehler des Tickets dar. 6.2. Auch wenn der Verein bzw. der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne von 312 Abs. 2 BGB anbietet, liegt gem. 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Fernabsatzvertrag vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht NICHT besteht. Jede Bestellung von Tickets ist deshalb unmittelbar nach Annahme des Angebots des Kunden durch den Verein oder Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. 7. Rücknahme / Erstattung der Tickets T 7.1. Ein Umtausch oder eine Rücknahme der Tickets ist ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Ausnahmen hierzu sind in Ziffer 7.2. geregelt. 7.2. Ein Ersatzticket kann nur ausgestellt werden, wenn das abhanden gekommene oder zerstörte Ticket personalisiert war und dieses Ticket noch nicht bereits zum Zugang durch die (elektronische) Zugangskontrolle genutzt worden ist. Der Verein ist berechtigt, das Ticket unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Für die Neuausstellung eines oder mehrerer Tickets wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 25,00 erhoben. Letzteres gilt auch beim Verlust einer Dauerkarte. Eine neue Dauerkarte kann im Falle des Verlustes nur ausgegeben werden, wenn der Kunde an Eides statt versichert, dass seine Dauerkarte verloren gegangen ist. Rechtsmissbräuchliche Verlustmeldungen, die zu einer Doppelbelegung führen, können zur Folge haben, dass der Verein Strafanzeige erstattet. Defekte Dauerkarten können gegen Vorlage der Karte und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 ersetzt werden. 7.3 Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 EUR fällt auch in den Fällen an, in denen aus anderen als in den in 7.2 genannten Gründen ein personalisiertes Ticket (insbesondere Dauerkarte) umgetauscht, ersetzt oder auf andere Art und Weise neu ausgestellt werden muss, sofern diese Gründe vom Verein nicht zu vertreten sind.

7.4 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung vom zuständigen Verband noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, oder der Spielort gewechselt wird, behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit. Bei einem Wechsel der Spielstätte gelten die zu Beginn der Spielzeit vom Veranstalter festgelegten Tauschkategorien, die auf der Geschäftsstelle des Vereins und auf der Internetseite unter www.fortuna-duesseldorf.de eingesehen werden können. Im Falle des Abbruchs eines Spiels nach mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Dauer einer Veranstaltung der betreffenden Art besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn, den Verein trifft ein Verschulden für den Abbruch. 7.5 Wird eine Veranstaltung abgesagt oder sind Zuschauer aufgrund von Auflagen des Deutschen Fußball-Bundes e.v. (im Folgenden auch DFB genannt) oder der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (im Folgenden auch DFL genannt) zu der Veranstaltung ganz oder teilweise nicht zugelassen, so erhält der von dem (Teil-) Ausschluss betroffene Inhaber einer Eintrittskarte den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Diese Rückgabe hat unverzüglich durch Rücksendung oder persönliche Rückgabe zu erfolgen. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt. Inhaber von Dauerkarten erhalten in diesen Fällen keine anteilige Erstattung, es sei denn, dass bereits vorher in der laufenden Saison mindestens zwei Veranstaltungen aufgrund von (Teil-) Ausschlüssen von Zuschauern ersatzlos ausgefallen sind und der jeweilige Dauerkarteninhaber hiervon betroffen war. 7.6. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Verein oder Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen. 8. Besondere Bestimmungen für Dauerkarten Eine Dauerkarte gilt für den auf ihr ausgewiesenen Platz für die Ligaheimspiele einer Saison in der für sie jeweils geltenden Spielklasse des DFB und der DFL sowie des Westdeutschen Leichtathletik- und Fußballverbandes. Mögliche Heimspiele im Rahmen einer Relegation, des DFB- Pokals, von Europapokalwettbewerben oder von sonstigen vom Verein veranstalteten Heimspielen sind von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. Das Vertragsverhältnis erlischt automatisch nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9.. Weitergabe der Tickets / Stadionverbot / Sanktionen 9.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Verein auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, und zur Gewährleistung der Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels, liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur persönlichen Nutzung.. 9.2 Im Falle der persönlichen Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung der Verbote unter 9.3 a) bis f) weitergegeben oder -veräußert werden, wenn der Erwerber des Tickets auf die Geltung dieser ATGB hingewiesen wird und damit auch im Verhältnis zwischen ihm und dem Verein bzw. Veranstalter einverstanden ist.

9.3 Dem Kunden ist es deshalb insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte: a) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, b) Tickets bei Internetauktionshäusern, -marktplätzen, -börsen u.ä. (z.b. ebay), zum Verkauf anzubieten, c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern, oder an Dritte zu veräußern, die ihrerseits einen gewerblichen und/oder kommerziellen Verkauf der Tickets betreiben, d) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern, wobei ein Preisaufschlag von bis zu 15 % zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten zulässig ist, e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung durch den Verein zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden, f) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben, die nicht speziell für diese vom Verein kontingentiert sind, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste. Im Falle des Erwerbs von Tickets für Auswärtsspiele dürfen diese entsprechend nicht an Anhänger von Heim-Vereinen weitergegeben werden. 9.4. Für jeden Verstoß gegen eines der vorgenannten Verbote zahlt der Kunde an den Verein eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00, die der Verein nach billigem Ermessen bestimmt. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Das weitergegebene oder weiterveräußerte Ticket wird ungültig. Der Verein ist berechtigt, das Ticket zu sperren und dem Erwerber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Erwerbers dem Verein mitzuteilen. Gegen ihn und den Erwerber kann ein Stadionverbot verhängt werden. Die Berichterstattung über die Weitergabe der Tickets und die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. 10.. Recht am eigenen Bild Jeder Kunde willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die mit Erlaubnis des Vereins oder des Veranstalters in Zusammenhang mit der besuchten Veranstaltung erstellt werden. 11.. Stadionordnung / Sanktionen 11.1. Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis im Sinne von Ziffer 2.2. vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der jeweils geltenden Stadionordnung.

11.2. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Kunde ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. 11.3. Verboten sind: - das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden oder rechtsradikalen Parolen; - das Betreten des Spielfeldes, des Innenraums und das Besteigen von Absperrgittern; - der Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen Artikeln und die Zurschaustellung von Personen oder Aufführung musikalischer oder sonstiger künstlerischer Darbietungen jedweder Art. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden. 11.4. Es ist Kunden ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Kunden bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins. 11.5. Bei Verstößen gegen die Stadionordnung, bei der Verletzung von sonstigen Pflichten aus diesen ATGB und bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Vereins innerhalb oder außerhalb der Stadien kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00, die der Verein nach billigem Ermessen bestimmt, verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Das Stadionverbot kann bei schwerwiegenden Verstößen im Rahmen von Fußballveranstaltungen auch mit bundesweiter Wirkung ausgestattet sein. Ein solches bundesweites Stadionverbot gilt für nationale und internationale Fußballveranstaltungen beider Fußball-Bundesligen, der 3. Liga, der Fußball-Regionalligen sowie Veranstaltungen des Deutschen Fußball-Bund e.v. (DFB) in sämtlichen Stadien und allen übrigen Fußballveranstaltungsstätten der Bundesrepublik Deutschland für die verhängte Zeit, max. bis zu drei Jahren, je nach Schwere des Falls. Für den Fall eines bundesweiten Stadionverbots haben DFB und DFL die entsprechenden Vollmachten auf den Internetseiten www.dfb.de und www.bundesliga.de zum Abruf bereit gestellt. Zudem werden die Vollmachten beim DFB und der DFL im Original zur Einsicht bereitgehalten. Vor diesem Hintergrund

verzichtet der Ticketinhaber im Falle eines bundesweiten Stadionverbotes auf die Vorlage der Originalvollmachten und auf den Einwand des 174 BGB. 11.6. Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass Kunden, deren schuldhaftes Verhalten gegen die in Ziffer 1. genannten Stadionordnungen oder diese ATGB verstößt, dem Verein oder Veranstalter für einen aus diesem Verhalten resultierenden Schaden ersatzpflichtig sind. Dies betrifft insbesondere auch den Ersatz von Sanktionen, die seitens des Deutschen Fußball-Bundes e.v. und/oder der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gegen den Verein oder Veranstalter wegen dieses Verstoßes verhängt werden. 12.. Kontakt Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Verein gerichtet werden: Düsseldorfer Turn- und Sportverein FORTUNA 1895 e.v. Flinger Broich 87 40235 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 23 80 10 Telefax: +49 (0)211 23 27 71 E-Mail: service@fortuna-duesseldorf.de Rückfragen zum Status einer Ticketbestellung, die über das Internet getätigt wurde, können an folgende Adresse gerichtet werden: Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH d:ticket Benrather Str. 9 40213 Düsseldorf Postanschrift: Postfach 10 21 63 40012 Düsseldorf Mail: ticket@dticket.de Tickethotline: 0211 23 700 1895 13.. Beschränkungen der Haftung und des Rücktritts 13.1. Der Aufenthalt an und in den Spielstätten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Vereins bzw. des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die nach dem Gesetz zwingende Haftung wird durch diese ATGB nicht beschränkt. 13.2. Der Verein bzw. Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Ersatz ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt vorsätzliches Handeln oder eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. 14.. Datenverarbeitung/Datenschutz Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die

Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Der Verein bzw. der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten Daten an verbundene Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG sowie nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie die Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen. 15.. Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf. Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung Düsseldorf. 16.. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Vorschriften dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werde, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Verein wie auch der übrigen Bestimmungen dieser ATGB nicht berührt. 17.. Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Support Area 1. Für Kunden, die Tickets in der sogenannten Support Area erwerben, gelten zusätzlich noch die folgenden, ergänzenden Geschäftsbedingungen und Verhaltensregeln: Die Support Area in der Esprit-Arena besteht derzeit aus den Blöcken 40, 41, 42 (a und b) und 160, 161. 2. Die Support Area wird derzeit von den Fans, insbesondere Supporters Club Düsseldorf 2003 e.v. und Ultras Düsseldorf selbst verwaltet. Dies bedeutet, dass Ticketwünsche für diese Bereiche von den genannten Gruppen gesammelt und an den Verein weitervermittelt werden. 3. Ungeachtet dessen gelten für Kunden, die Eintrittskarten für die Support Area erwerben, auch die vorliegenden ATGB in vollem Umfang. Die unter 2. genannten Fangruppierungen sind verpflichtet, die Weitervermittlung der Tickets ausschließlich unter Zugrundelegung der vorliegenden ATGB und der geltenden Stadionordnung vorzunehmen. 4. Darüber hinaus gelten die folgenden Bestimmungen für die Support Area:

4.1 Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen in der Support Area Fan-Ordner als Ansprechpartner bereit. Fan-Ordner übernehmen als Fans Ordnungsfunktionen in der Support Area. 4.2 Leere oder gefüllte Getränkebecher, Feuerzeuge, Münzen oder andere Gegenstände, die geeignet sind, bei einer davon getroffenen Person Verletzungen hervorzurufen, dürfen nicht in Richtung des Spielfeldes oder anderer Personen geworfen werden. 4.3 Die Flucht- und Rettungswege sowie die Treppen (rot markierte Bereiche) sind frei zu halten. 4.4 Ein respektvoller Umgang miteinander ist erforderlich. Rassismus, Homophobie, Sexismus oder sonstiges diskriminierendes Verhalten oder Äußerungen oder gewalttätige Auseinandersetzungen werden nicht toleriert. 4.5 Das Abbrennen von Pyrotechnik ist nicht gestattet. 4.6. Das Einschleusen von Dritten, die keine gültige Eintrittskarte für die Support Area besitzen, ist nicht gestattet. 4.7 Gegnerische Fans und/oder Personen mit Fanutensilien gegnerischer Vereine erhalten keinen Zutritt zur Support Area. 4.8 Kunden, die ein Ticket für die Support Area erwerben ist bewusst, dass die Sicht durch Fahnen und/oder Doppelhalter oder ähnliche Materialien gestört sein kann. Sie erklären sich mit dem Erwerb eines Tickets für die Support Area hiermit einverstanden. 4.9 Die Support Area dient der Unterstützung der Mannschaft. Alle Fans in diesem Bereich sind daher aufgefordert, für lautstarke Unterstützung zu sorgen. 4.10 Es besteht in den Blöcken 160 und 161 der Support Area kein Anspruch auf den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz. Es kann daher zu Sichtbehinderung durch stehende Fans kommen. 4.11 Ein Verstoß gegen diese Regeln kann mit dem Entzug der Tages-, bzw. Dauerkarte geahndet werden. 4.12 Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Düsseldorf. Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung Düsseldorf. 4.13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Vorschriften dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werde, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Verein wie auch der übrigen Bestimmungen dieser ATGB nicht berührt. 4.14 Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Stand: Juli 2014